RP:Landesparteitag 2012.1/Anträge

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Hier werden alle eingereichten Anträge zum Landesparteitag 2012.1 der Piratenpartei Rheinland-Pfalz in Montabaur gesammelt.

Inhaltsverzeichnis

Satzungsänderungsanträge

S01: Keine Delegierten, keine Delegiertenversammlungen

Antrag

§4 [Organe und Gremien des Landesverbandes]

Der LV besitzt folgende Organe und Gremien:

  • Landesparteitag (LPT)
  • Landesmitgliederversammlung (LMV)
  • Landesvorstand (LVOR)
  • Landesschiedsgericht (LSG)
  • Beschwerdeausschuss
  • Landesfinanzausschuss
  • Jugendverband
  • Arbeitsgruppen

Die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) wurde gestrichen. Alte Fassung:

Der LV besitzt folgende Organe und Gremien:

  • Landesparteitag (LPT)
  • Landesmitgliederversammlung (LMV)
  • Landesdelegiertenkonferenz (LDK)
  • Landesvorstand (LVOR)
  • Landesschiedsgericht (LSG)
  • Beschwerdeausschuss
  • Landesfinanzausschuss
  • Jugendverband
  • Arbeitsgruppen
§4.1 [Der Landesparteitag (LPT)]

(1) Der Landesparteitag findet in Form der LMV nach den jeweiligen Regeln statt. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen.

Im ersten Satz wurde „oder LDK“ gestrichen. Die alte Fassung lautet:

(1) Der Landesparteitag findet in Form der LMV oder LDK nach den jeweiligen Regeln statt. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen.

§4.1.1 [Die Landesmitgliederversammlung (LMV)]

(1) Die LMV tagt in der Regel zweimal im Jahr. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen sechs Monate liegen.

Im ersten Satz wurde „Sofern der LDK noch nicht gewählt ist, tagt die LMV“ geändert und der 2. Satz gestrichen. Die alte Fassung lautet:

(1) Sofern die LDK noch nicht gewählt ist, tagt die LMV in der Regel zweimal im Jahr. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen sechs Monate liegen. Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag statt.

§4.1.1 Absatz 3 soll gestrichen werden

Die alte Fassung lautet: (3) Die LMV wird auch auf Verlangen der LDK einberufen.

§4.1.2 [Die Landesdelegiertenkonferenz (LDK)]

soll mit allen 10 Unterpunkten gestrichen werden

Hier geht es nur um die Delegiertenkonferenz

§4.4 [Die nächstuntergeordneten Gliederungen]

(2) Aufgaben der nächstuntergeordneten Gliederungen:

a) Aufgaben, die in den Satzungen der jeweiligen Gliederung festgelegt werden.

Der alte Punkt a) wurde gestrichen, aus b) wurde a), das Wort „Weitere“ in b) wurde gestrichen. Die alte Fassung lautet:

(2) Aufgaben der nächstuntergeordneten Gliederungen:

a) Wahl von Delegierten zur LDK nach dem Schlüssel dieser Satzung,

b) Weitere Aufgaben, die in den Satzungen der jeweiligen Gliederung festgelegt werden.

§5.4 [Verschlusssachen]

(1) Interna können per mehrheitlichem Beschluss, durch den LPT oder dem LVOR, als Verschlusssache deklariert werden. Über Verschlusssachen ist Verschwiegenheit zu wahren. Verschlusssachen können per mehrheitlichem Beschluss vom LVOR oder vom LPT von diesem Status befreit werden. Die LMV kann Verschlusssachen des LVORs nur nach Abs. 2 aufheben.

(2) Die LMV kann einen Antrag auf Aufhebung einer Verschlusssache des LVORs stellen. Stimmt die Versammlung einem Antrag auf Aufhebung eines Verschlussstatus zu, so wählt sie einen siebenköpfigen Ausschuss, der eigenverantwortlich in Zusammenarbeit mit Eingeweihten der Verschlusssache über die Aufhebung des Verschlussstatus entscheidet.

(3) Diesem Ausschuss sind sämtliche Informationen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.

(4) Mit der endgültigen Entscheidung ist der Ausschuss aufgelöst.

(5) Ein erneuter Antrag auf Aufhebung der selben Verschlusssache kann frühestens drei Jahre nach einer vorhergehenden Entscheidung gestellt werden.


Der LDK wurde aus allen Punkten entfernt. Absatz (3) wurde gestrichen. Die folgenden Absätze wurden entsprechend neu nummeriert. Die alte Fassung lautet:

(1) Interna können per mehrheitlichem Beschluss, durch den LPT oder dem LVOR, als Verschlusssache deklariert werden. Über Verschlusssachen ist Verschwiegenheit zu wahren. Verschlusssachen können per mehrheitlichem Beschluss vom LVOR oder vom LPT von diesem Status befreit werden. Die LMV kann Verschlussssachen der LDK und des LVORs nur nach Abs. 2 aufheben, die LDK kann Verschlussssachen des LVORs nur nach Abs. 3 aufheben.

(2) Die LMV kann einen Antrag auf Aufhebung einer Verschlusssache der LDK oder des LVORs stellen. Stimmt die Versammlung einem Antrag auf Aufhebung eines Verschlussstatus zu, so wählt sie einen siebenköpfigen Ausschuss, der eigenverantwortlich in Zusammenarbeit mit Eingeweihten der Verschlusssache über die Aufhebung des Verschlussstatus entscheidet.

(3) Die LDK kann eine Verschlusssache des LVORs entsprechend nach Abs. 2 aufheben.

(4) Diesem Ausschuss sind sämtliche Informationen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.

(5) Mit der endgültigen Entscheidung ist der Ausschuss aufgelöst.

(6) Ein erneuter Antrag auf Aufhebung der selben Verschlusssache kann frühestens drei Jahre nach einer vorhergehenden Entscheidung gestellt werden.

§11 [Auflösung und Verschmelzung]

Absatz (8) soll gestrichen werden.

Die alte Fassung lautet: (8) Ein Beschluss nach diesem Paragraphen durch die LDK ist nicht zulässig.

Begründung

Hier entspricht unsere Satzung nicht unserem "basisdemokratischen" Ansatz.

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Keine Delegierten, keine Delegiertenversammlungen

S02: § 9 Abs 2 – Ergänzung mit 2. Satz ZURÜCKGEZOGEN

Antrag

Ich beantrage die Satzung wie folgt zu ergänzen: § 9 Abs. 2 – Ergänzung mit 2. Satz

Alte Fassung

(2) Ein Landespirat kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn er vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstößt und der Partei damit schweren Schaden zufügt.

Neue Fassung

(2) Ein Landespirat kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn er vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstößt und der Partei damit schweren Schaden zufügt. Insbesondere kann auf Antrag ausgeschlossen werden, wer den Holocaust grob fahrlässig leugnet, grob fahrlässig in Frage stellt oder durch andere Handlungen den Eindruck erweckt, Ereignisse der Zeit des Nationalsozialismus zu relativieren.

Begründung

Durch verschiedene Ereignisse der letzen Jahre und die besondere Situation der Piraten als "Hoffnungsträger für Verwirrte oder nationalsoziale Karrieristen erscheint es mir erforderlich einen Rahmen in der Satzung zu verankern, der uns allen die Möglichkeit gibt, Mitglieder im "rechten politischen" Sektor durch Ihr nationalsoziales Handeln oder die Meinungswiedergabe nationalsozialer Aussagen die Tür der Piraten auch dann weisen zu können, wenn nicht Vorsatz sondern grobe Fahrlässigkeit die Ursache ist, und kein Nachweislicher Schaden im Sinne eines Materiellen oder anderen Schadens nach BGB 823 entstanden ist. Der Antrag steht in direkter Konsequenz dieses Beschlusses des Landesparteitages und dient der Klärung der Partei nach innen und aussen.

Zusätzlich weise ich noch darauf hin, das für die Piraten, die für eine freiheitlich - demokratische Grundordnung eintreten ein Grundsätzliches Thema im Bezug auf die Bearbeitung und Abwehr rechtsradikaler Tendenzen hat und deshalb hier eine ausserordentliche Handhabe benötigt.

Beschlossen auf dem Landesparteitag am 29.11.2009 in Limburgerhof:

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz bekennt sich zu den Menschenrechten als Grundlage der Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit. Wir wenden uns dabei, getragen von der Verantwortung für die Geschichte, insbesondere gegen die Leugnung, Verharmlosung oder Verherrlichung des Nationalsozialismus, durch die diese perverse Ideologie auch heute noch gesellschaftsfähig gemacht werden soll. Wir erkennen den Holocaust als historische Tatsache an und dulden keine Relativierung oder Verharmlosung. Wir haben keinen Zweifel daran, dass im Zuge dieses historisch einmaligen Verbrechens des nationalsozialistischen Deutschlands circa 6 Millionen Menschen umgebracht worden sind, die meisten von ihnen Juden. Wir haben demütigen Respekt und tiefes Mitgefühl für die Opfer dieses Verbrechens und ihre Angehörigen.

Wir ächten alle Ideologien, die Menschen aufgrund ihrer Nationalität, ihrer Sprache, ihrer Herkunft, ihrer Volkszugehörigkeit, ihrer Kultur, ihres Glaubens, ihrer Weltanschauung, ihrer äußeren Erscheinung, ihrer Behinderung, ihrer Hautfarbe, ihres Gesundheitszustands, aufgrund ihres Geschlechtes, ihrer sexuellen Identität, ihres Alters oder ihres gesellschaftlichen Status ausgrenzen, unterdrücken, verurteilen, diskriminieren, oder bevorzugen. Der demokratische und menschenrechtsorientierte Standpunkt der PIRATEN leitet sich bedingungslos aus dem Grundgesetz und aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ab. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten. Wir respektieren die individuelle Freiheit und wertschätzen die freie Meinungsäußerung. Wir treten für Toleranz ein und auch für die Meinungsfreiheit derjenigen, deren Meinung wir nicht teilen oder deren politische Ziele den unseren entgegenstehen. Die Freiheit des Einzelnen endet aber dort, wo andere Menschen in ihrer Würde, Ehre oder körperlichen Unversehrtheit eingeschränkt werden. Wir stehen daher für eine friedliche, kreative und laute Zivilgesellschaft, die sich mit Courage vehement gegen Diskriminierung, gegen Gewalt und gegen antidemokratische und totalitäre Bestrebungen einsetzt.

S03: Erwerb der Mitgliedschaft ZURÜCKGEZOGEN

Antrag

§2.1 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt geändert:

Alte Version

(3) Die für die Bewerbung zuständige Instanz kann dem Beitritt widersprechen. Bei Widerspruch kann das Landesschiedsgericht angerufen werden.

Neue Version

(3) In der Regel wird jedem Antrag auf Mitgliedschaft stattgegeben. In Einzelfällen kann der Vorstand der aufnehmenden Gliederung beschließen, den Mitgliedsantrag abzulehnen. Die Ablehnung der Mitgliedschaft muss dem Betroffen gegenüber schriftlich begründet werden. Im Falle einer Ablehnung kann das nächstzuständige Schiedsgericht angerufen werden oder auf dem Parteitag der jeweiligen Gliederung Widerspruch eingelegt werden. Wird der Widerspruch auf dem Parteitag eingelegt, so entscheidet dieser nach Diskussion mit einfacher Mehrheit über den Mitgliedsantrag. Ein Antrag auf Mitgliedschaft muss innerhalb von längstens 4 Wochen bearbeitet werden. Bei Fristüberschreitung kann der Bewerber das Landesschiedsgericht anrufen.

Begründung

  • Regelfall wäre dann die Aufnahme jeder Person.
  • Für den Ausnahmefall des Ablehnung wäre genauer geregelt, wie das läuft und wer es macht.
  • Die schriftliche Begründung aus der Bundessatzung steht dann auch in unserer Landessatzung. Dieses Recht auf Begründung wäre nochmal deutlicher ersichtlich.
  • Sich gegen den Beschluss wehren könnte sich der Bewerber je nach Wunsch mittels Schiedsgericht oder Landesparteitag.
  • Zusätzlich habe ich eine 4-wöchige Frist für die Bearbeitung eingebaut, damit der Bewerber ein Recht auf zügige Bearbeitung hat. Die 4 Wochen sind absolute Höchstgrenze für den Fall, dass der gesamte Vorstand krank oder im Urlaub ist.
  • Ursprünglich hatte ich "LSG und / oder LPT". Das habe ich geändert in ein "oder". Es wäre wohl wirklich schwierig, wenn LPT und LSG verschieden beschließen würden. Da müsste man wohl eine Rangfolge festlegen. Und irgendwie will mir keine von beiden möglichen Rangfolgen gefallen.

Neuformulierung von niemand13

Aus der Begründung der alten Version:

  • Zur komplizierten Formulierung "Das Mitglied des zuständigen Vorstandes, das die Bewerbung bearbeitet". Das habe ich aus folgenden Gründen so kompliziert geschrieben:
    • Es sollte klar sein, dass es jemand aus dem Vorstand macht.
    • Es sollte klar sein, dass es eine einzelne Person alleine machen kann und es keinen Beschluss zu jedem Einzelfall braucht.
    • Der Vorstand sollte die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, wer bearbeitet oder ob das überhaupt in der GO verbindlich geregelt wird oder ob das einfach das Vorstandsmitglied machen kann, dass den Antrag zufällig grade in die Hand bekommt / gerade Zeit hat. (Deshalb kein "Der GenSek" oder "Das nach GO zuständige LVor-Mitglied...")
    • Welcher Vorstand zuständig ist, soll hier nicht festgelegt werden, z.B. LVor, KVor oder Ortsvorstand. Das wird an andere(r/n) Stelle(n) festgelegt.

Dazu zur Änderung: In der neuen Version müssen Anträge nicht von jemandem aus dem Vorstand bearbeitet werden, der Vorstand kann jemanden mit der Bearbeitung beauftragen.

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Erwerb der Mitgliedschaft II

S04: Ämterkumulation

Antrag

Es wird beantragt, dass § 2.3 Absatz 7 der Landessatzung durch folgenden Wortlaut ersetzt wird: "Eine Ämterkumulation ist grundsätzlich zulässig. Ausgenommen hiervon ist die gleichzeitige Besetzung als Schatzmeister in mehr als einem Gebietsvorstand."

S05: Bewerberaufstellung

Antrag

Es wird beantragt, dass der § 6.1 der Landessatzung durch folgenden Wortlaut ersetzt wird:

(1) Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt im Rahmen einer Mitgliederversammlung.

(2) Die Form der Einladung entspricht den Vorgaben aus § 5.1.Für die Einladung gilt eine Frist von vier Wochen, bei vorgezogenen Neuwahlen kann von dieser Frist abgewichen werden. In der Einladung muss explizit auf die Aufstellung von Bewerbern hingewiesen werden.

(3) Liegt ein Wahlkreis zur Wahl einer Volksvertretung komplett im Tätigkeitsgebiet einer Untergliederung, so lädt diese Untergliederung die Mitglieder dieses Wahlkreises zur Mitgliederversammlung ein, ansonsten ist der Landesverband zuständig.

(4) Jede Mitgliederversammlung beschließt zu Beginn der Versammlung ein Wahlverfahren.

(5) Gegen den Beschluss einer Mitgliederversammlung kann nach § 21 Absatz 4 BWahlG beim Landesschiedsgericht Einspruch erhoben werden. Wenn das Landesschiedsgericht den Einspruch stattgibt ist die Abstimmung zu wiederholen. Ihr Ergebnis ist endgültig.

(6) Antragsberechtigt für einen Einspruch nach § 6.1 Absatz 5 ist jedes Mitglied, dass bei der aufstellenden Mitgliedersammlung stimmberechtigt ist.

(7) Neben dieser Satzung gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze.

S06: Textform bei Umlaufbeschlüssen

Antrag

Dem §4.2 Abs 13 werden an seinem Ende drei Sätz mit folgendem Wortlaut angefügt: »Im Falle von virtuellen Vorstandssitzungen ist ein Beschluss gültig, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss in Textform erklärt. Im Falle von fernmündlichen Vorstandssitzungen ist ein Beschluss gültig, wenn die Mehrheit der an der Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss fernmündlich erklärt. In beiden Fällen kann der Vorstand in seiner GO einschränkende Regelungen treffen.«

Begründung

Bisherige Praxis der Umlaufbeschlüsse via E-Mail (und möglicherweise auch die der fernmündlichen) stellt wahrscheinlich nach BGB § 28 iVm § 32 jene, die Beschlüsse durchführende Person oder Personengruppe unter das Risiko, dass der Beschluss erfolgreich angefechtet wird und somit erfolgte Ausgaben privat getragen werden müssen. Dieser Antrag macht von BGB § 40 Gebrauch und lockert die strengen Regelungen aus BGB § 32 im Falle von virtuellen und fernmündlichen Vorstandssitzungen.

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Textform bei Umlaufbeschlüssen

S07: Änderung der Finanzordnung

Antrag

Änderung von §7 [Finanzordnung]:

Alte Fassung

(1) Es gilt die Bundesfinanzordnung.

Neue Fassung

(1) Es gilt, bis auf die im Weiteren überarbeiteten Punkte, die Bundesfinanzordnung.

(2) Über Beitragsminderungen entscheidet die für das Mitglied zuständige Gliederung. Der geminderte Beitrag beträgt mindestens 12€/Kalenderjahr. Bei finanziellen Härtefällen ist auch eine Beitragsminderung auf 1€/Kalenderjahr möglich.

(3) Eine freiwillige Beitragserhöhung kann jederzeit bei der für das Mitglied zuständigen Gliederung beantragt werden.

Begründung

Ziel ist es wirklich niemanden auszuschließen. Die aktuelle Maßgabe eines finanziellen Härtefalls könnte evtl. für die eine oder andere Person ein Hindernis darstellen.

Ich stelle mir ein Formular vor, indem es 5 Beitragsempfehlungen gibt (z.B. 13,37€/Jahr; 42,42€/Jahr; 133,7€/Jahr; 08,15€/Monat; 13,37€/Monat) und ein Feld in das eine beliebige Zahl eingetragen werden kann. Das dürfte auch insbesondere für die finanziellen Unterstützer interessant sein, die jedoch nicht aktiv spenden möchten, sondern lieber eine Abbuchung haben.

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Änderung der Finanzordnung

S08: Aufstellungsversammlung

Antrag

Der §6.1 [Bewerberaufstellungen für die Wahlen] wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Neue Fassung

(1) Dient die LMV auch der Aufstellung eines Wahlkreisbewerbers, so sind alle zum Zeitpunkt des Zusammentritts nach dem BWahlG bzw. dem LWahlG stimmberechtigten Mitglieder der Piratenpartei Deutschland zur Versammlung einzuladen.

(2) Die Versammlung ist derart zu organisieren, dass nur nach den Wahlgesetzen Stimmberechtigte an der jeweiligen Aufstellungswahl teilnehmen können.

(3) Dient die Versammlung ausschließlich der Aufstellung eines Wahlkreisbewerbers, so brauchen nicht Stimmberechtigte Landespiraten nicht eingeladen zu werden. Die Versammlung wird dann nicht als LMV sondern als Versammlung zur Aufstellung eines Wahlkreisbewerbers bezeichnet.

(4) Im Falle vorgezogener Neuwahlen, die ein kurzfristiges Aufstellen eines Wahlkreisbewerbers erforderlich macht, beträgt die Einberufungsfrist eine Woche, wenn die Versammlung ausschließlich der Aufstellung des Wahlkreisbewerbers dient.

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend für die Aufstellung eines Ersatzbewerbers, als auch für die Aufstellung von Bezirks- und Landeslisten.

(6) Die Zusammenlegung von beliebigen Versammlungen dieser Art ist zulässig. Dabei ist besondere Sorgfalt zur Einhaltung von Absatz 2 geboten.

(7) Eine Aufstellungsversammlung nach diesem Absatz kann auch von einer untergeordneten Gliederung oder mehreren untergeordneten Gliederungen gemeinsam durchgeführt werden, sofern sich der Wahlkreis vollständig im seinem/ihrem Tätigkeitsbereich befindet.

Alte Fassung

(1) Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten neben dieser Satzung die Bestimmungen der Wahlgesetze.

(2) Bewerber müssen zu der Volksvertretung wählbar sein (passives Wahlrecht).

Begründung

Wir haben bisher keine wirklichen Regelungen zur Aufstellungsversammlung in der Satzung.

Unterschied zu Vincent's Antrag: In diesem Antrag wird klar festgeschrieben, dass alle Wahlberechtigten einzuladen sind. Die Einladungsfrist wird auch bei vorgezogenen Neuwahlen klar festgelegt. Die Mitgliederversammlung muss nicht das Wahlverfahren jedes mal neu beschließen, es reicht, dieses in die GO zu schreiben, so dass es für zukünftige Versammlungen Gültigkeit behält, außer es wird geändert. Anrufung des LSG raus, da nach BSGO nicht zulässig. Nach Gesetzeslage hat der Landesvorstand ein Einspruchsrecht.

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Aufstellungsversammlung

S09: Bekenntnis zur FDGO

Antrag

Dem §2.3 der Satzung wird ein Absatz mit folgendem Wortlaut hinzugefügt:

»Der Landesverband Rheinland-Pfalz und seine Mitglieder bekennen sich zur Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG, eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Das Anerkenntnis dieser Erklärung ist zwingende Voraussetzung für eine Mitgliedschaft.«

Begründung

Es ist evident, dass sich die Piratenpartei zur FDGO bekennt und dies auch von ihren Mitgliedern erwartet. Da es hierüber konstant Diskussionen gibt, soll dies hiermit ein für alle Mal klar gestellt werden.

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Bekenntnis zur FDGO

S10: Änderung §4.4 (4) und Erweiterung um §4.4 (5)

Antrag

Änderung §4.4 (4) und Erweiterung um §4.4 (5)

Alte Fassung § 4.4 (4)

(4) Die Einberufung von Gründungsversammlungen der nächstuntergeordneten Gliederungen richtet sich nach §5.1 dieser Satzung. Sie soll mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.

Neue Fassung $ 4.4 (5)

(4) Die Gründung der untergeordneten Gliederungen richtet sich nach folgender Vorgehensweise:

  • Die gründungswilligen Piraten haben ihren Gründungswillen dem Landesvorstand schriftlich mitzuteilen. Dazu müssen mindestens drei Piraten die Gründung unterstützen und es muss ein Ansprechpartner benannt werden, welcher die Gründung maßgeblich organisiert.
  • Zum Zeitpunkt der Gründung einer untergeordneten Gliederung der PIRATEN Rheinland-Pfalz müssen der zukünftigen Gliederung mindestens zehn akkreditierungsfähige Piraten angehören.
  • Die aktuelle Mitgliederzahl der betreffenden Gliederung wird den gründungswilligen Piraten auf Anfrage, durch den Landesvorstand mitgeteilt.
  • Der Landesvorstand informiert die Piraten, die zukünftig der Gliederung angehören werden, schriftlich oder per E-mail über die Gründungsbestrebungen. Ab dem Zeitpunkt der Ankündigung haben die gründungswilligen Piraten sechs Monate Zeit, die Gliederung zu gründen.
  • Die gründungswilligen Piraten sollen die Mitwirkung an der Gründung allen betroffenen Piraten ermöglichen. Vor der Gründung müssen die gründungswilligen Piraten mindestens ein Treffen zum Thema Gründung abhalten. Auf der Tagesordnung dieses Treffens soll das generelle Vorgehen, mögliche Gründungstermine, Satzungsentwürfe, GO-Entwürfe besprochen werden. Außerdem können sich die möglichen Vorstandskandidaten den zukünftigen Mitgliedern des Gebietsverbands vorstellen. Über dieses Treffen muss ein Protokoll veröffentlicht werden.
  • Der Termin für die Gründung des Kreisverbandes soll durch eine Umfrage an die betroffenen Piraten festgelegt werden. Die Einladung zur Gründung des Kreisverbandes richtet sich nach §5.1 dieser Satzung. Sie sollte aber mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung durch den Landesvorstand erfolgen.
Aufnahme von Punkt §4.4 (5) in die Satzung

(5) Für Abweichungen von einzelnen Punkten aus §4.4 (4) ist die schriftliche Zustimmung des LVORs notwendig. Diese ist in das Gründungsprotokoll der zu gründenden Gliederung aufzunehmen.

Begründung

Um sich an der Basis besser aufzustellen ist die Untergliederung des LV RLP der Piraten notwendig. Da es hier immer wieder Fragen nach dem wie, wo und was gibt, sollten Grundlagen in die Satzung aufgenommen werden um rechtliche und organisatorische Klarheiten zu schaffen. Dies ist in anderen LV Satzungen in ähnlicher Form enthalten um dem LaVo die Möglichkeit eines Eingreifens zu geben. Der Punkt §4.4 (5) ist notwendig um Gründungsbestrebungen nicht z.B. an der Zahl 10 (akkreditierte Piraten) oder an einer Zeitüberschreitung (6 Monate) scheitern zu lassen. Dies sollten aber Ausnahmen bleiben.

Programmanträge

P01: Unvereinbarkeit Rechtsextremismus

Antrag

In unserer Gesellschaft darf kein Platz für Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus sein. Rechtsextreme Propaganda muss als solche bloßgestellt und unsere demokratischen Werte ihr gegenübergestellt werden. Die Morde der sich selbst als "Nationalsozialistischer Untergrund" bezeichnenden Vereinigung haben auf besonders erschreckende Art und Weise verdeutlicht, wie groß das Problem des Rechtsextremismus und die von ihm ausgehende Gefahr ist. In den vergangenen Jahren wurde dieses Problem allzu oft verkannt, ignoriert oder kleingeredet. Präventionsarbeit in diesen Bereichen wurde durch Budgetkürzungen erschwert und mitunter unmöglich gemacht. Diese Schritte müssen rückgängig gemacht werden, sodass diese Programme nicht nur ihre alte Stärke zurückgewinnen, sondern darüber hinaus weiter ausgebaut werden können.

Begründung

Übernommen von Jan Doerrenhaus/NRW

Ich möchte, dass sich der Landesverband klar zum Selbstverständnis der Partei und den auf dem letzten BPT angenommenen Anträgen gegen Rechtsextremismus bekennt. Dabei geht es nicht(!) um eine generelle Abkehr von Extremismus - die ich befürworte! - sondern ganz speziell und insbesondere um Rechtsextremismus. Wer der Meinung ist, dass wir auch ebenso klar und deutlich gegen andere Formen von Extremismus Stellung beziehen sollten, darf gern einen solchen Antrag stellen. Ich bitte daher von Kommentaren, die eine Änderung des Antrages in diese Richtung vorschlagen, abzusehen. Das ist NICHT Thema dieses Antrages. Zur weiteren Argumentationsunterstützung sei auf das oben verlinkte Blog sowie das von Tarzun verwiesen.

Diesen Antrag habe ich 1:1 übernommen von einem Antrag für den LPT Sachsen-Anhalt, weil ich finde, dass sich jeder Landesverband dem stellen sollte. Mir ist klar, dass der Extremismusbegriff bei den Piraten in der Diskussion ist, dieses soll aber nicht primär der Inhalt des Antrags sein sondern schlicht eine klare Abgrenzung vom Rechtsextremismus- das ist offenbar trotz Satzung etc. nötig.

Antragsfabrik: RP Diskussion:Antragsfabrik/Unvereinbarkeit Rechtsextremismus

P02: Antifaschistisches Engagement (GP)

Antrag

Es wird beantragt, das Grundsatzprogamm des Landesverbandes um den neuen, eigenen Punkt "Antifaschistisches Engagement" mit folgendem Text zu ergänzen:

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz tritt nationalistischen, rassistischen, ausländerfeindlichen, faschistischen, totalitären, diktatorischen Einstellungen, Bewegungen und Aktivitäten sowie allen anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung entschieden entgegen. Sie widersprechen den Werten und Zielen der Piratenpartei einer friedlichen, freiheitlichen und pluralistischen Gesellschaft und werden von uns politisch bekämpft.

Wir unterstützen daher in der Praxis Kampagnen, Organisationen und Initiativen, die sich den genannten Bestrebungen in den Weg stellen und solche, deren Ziel es ist, das Verständnis zwischen verschiedenen Kulturen und Weltanschauungen zu verbessern, Vorurteile abzubauen und das Miteinander zu fördern. Für uns gilt es dabei, das Augenmerk nicht nur auf den sogenannten "rechten Rand" der Gesellschaft zu legen, sondern Vorurteilen und Intoleranz auch in der selbst erklärten "Mitte" der Gesellschaft entgegenzutreten z.B. beim Alltagsrassismus, bei latent antisemitischen Stereotypen oder bei Islamfeindlichkeit.

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz strebt eine enge Vernetzung mit anderen antifaschistischen Gruppierungen und Bündnissen an und wird entsprechende Aufrufe zur Mobilisierung von z.B. Gegendemonstrationen bei Nazi-Aufmärschen im Rahmen dieser Positionierung auch kurzfristig unterstützen.

Begründung

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Antifaschistisches Engagement

P03: Übernahme Änderungen Bund BPT2010.2 und BPTs 2011 (GP)

Antrag

Es wird beantragt (falls der Parteitag das wünscht, ist modulweise oder jeder Punkt einzeln abzustimmen):

Wir übernehmen Änderungen und Erweiterungen, die bis zum Antragsschluss zum 1. Landesparteitag 2012 durch die Bundesparteitage am Bundes-Parteiprogramm vorgenommen wurden, auch in unser Landesprogramm.

Diese sind:

vom Bundesparteitag 2010.2

  1. Das Kapitel "Mehr Demokratie wagen" wird ersetzt durch das neue Kapitel gleichen Namens aus dem Bundes-Parteiprogramm und verschoben an die gleiche Position wie beim Bundes-Parteiprogramm (direkt nach der Präambel).
  2. Das Kapitel "Patentwesen" wird mit gleichem Text wie beim Bundes-Parteiprogramm nach "Urheberrecht" eingefügt, die alten Kapitel "Software Patente" und "Patentwesen" werden entfernt.
  3. Der Punkt "Teilhabe am digitalen Leben einfügen" wird mit gleichem Text wie beim Bundes-Parteiprogramm nach "Freie demokratisch kontrollierte technische Infrastruktur" eingefügt.
  4. Der Punkt "Digitale Rechteverwaltung (DRM)" wird entfernt.
  5. Das bisherige Kapitel "Bildung" durch die neue Version aus dem Bundes-Parteiprogramm ersetzt.
  6. Das Kapitel "Geschlechter- und Familienpolitik" mit gleichem Text und an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm eingefügt.
  7. Das Kapitel "Recht" wird mit gleichem Text und an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm eingefügt.
  8. Das Kapitel "Informationsfreiheitsgesetze" wird mit gleichem Text und an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm eingefügt.
  9. Eingefügt wird folgender Absatz aus dem Bundes-Parteiprogramm im Kapitel "Transparenz des Staatswesens" vor dem Punkt "Offene Verträge mit der Wirtschaft": "Die Piratenpartei setzt sich für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein. Beamte im Einsatz bei Versammlungen sind zu verpflichten, von weitem sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen. Die Kennzeichen sind pseudonym (z. B. in Form einer Nummer) zu gestalten und dürfen von Einsatz zu Einsatz wechseln.
    Es muss jederzeit auch im Nachhinein möglich sein, mit richterlichem Beschluss ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen. Der Vorgesetzte ist für die wirksame Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht und die korrekte Führung der Zuordnungen von Kennzeichen zu Personen verantwortlich.
    Polizisten sind zu verpflichten, Verstöße durch andere Polizisten zu verhindern oder - falls dies nicht möglich ist - zu melden sowie den/die beteiligten Beamten zu identifizieren. Verletzungen dieser Pflichten (Tragen des Kennzeichens, korrektes Führen der Zuordnungsliste, Verhindern/Melden von Verstößen) sind strafrechtlich zu sanktionieren."
  10. Das Kapitel "Umwelt" wird mit gleichem Text und an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm eingefügt.
  11. Bei der Einfügung des Kapitels "Umwelt" wird auf den Punkt "Energiepolitik" verzichtet. Stattdessen wird das Kapitel "Energiepolitik" aus unserem Landes-Grundsatzprogramm an diese Stelle gesetzt.

von den Bundesparteitagen 2011

  1. Einfügen des Kapitels "Offene Verträge mit der Wirtschaft" mit gleichem Text und an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm.
  2. Einfügen des Kapitels "Freier Zugang zu öffentlichen Inhalten" mit gleichem Text und an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm.
  3. Einfügen des Kapitels "Für die Vielfalt in der Gesellschaft" mit gleichem Text und an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm.
  4. Einfügen des Kapitels "Drogenpolitik" mit gleichem Text und an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm.
  5. Einfügen des Kapitels "Suchtpolitik" mit gleichem Text und an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm.
  6. Einfügen des Kapitels "Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden (ausgenommen Rechtsanwalts-, Notar- und Ärztekammern)" mit gleichem Text und an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm.

Bei der Übernahme von Texten aus dem Bundes-Parteiprogramm wird jeweils "Piratenpartei Deutschland" ersetzt durch "Piratenpartei Rheinland-Pfalz".

Begründung

Unser derzeitiges Parteiprogramm des Landesverbandes ist zum allergrößten Teil eine Kopie einer alten Version des Programms des Bundesverbandes.

Das Programm des Bundesverbandes umfasst mittlerweile wesentlich mehr Punkte. Damit, dass wir einige Punkte aus dem (alten) Bundesprogramm im Landesprogramm haben, andere aber nicht, erwecken wir den Eindruck, wir würden diese nicht übernommenen Punkte nicht befürworten.

Ob Presseberichte, in denen unser Landesverband als konservativer Landesverband oder als Kernie-Landesverband dargestellt wurde, dadurch zustande kamen, ist nicht sicher, aber wahrscheinlich.

Außerdem ist es einfach unschön, wenn wir eine 2 Jahre veraltete Version des Bundesprogramms als Landesprogramm haben.

Dies zu lösen gibt es zwei Möglichkeiten:

A) Wir übernehmen alle Punkte in der aktuellen Version aus dem Bundesprogramm. Das ist dieser Antrag.

B) Wir streichen alle Punkte, die aus dem Bundesprogramm stammen, aus unserem Landesprogramm. Dazu habe ich den Antrag "Landesparteiprogramm zusammenkürzen" gestellt.

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Übernahme-Änderungen-Bund-BPT2010.2-und-BPTs2011

P04: Redundanzen Landes-und Bundesprogramm (GP)

Antrag

Aus dem Parteiprogramm des Landesverbandes Rheinland-Pfalz wird alles gestrichen, was im Parteiprogramm des Bundesverbandes steht oder aus einer älteren Version des Parteiprogramm des Bundesverbandes stammt.

Das bedeutet: Alle Kapitel außer dem Kapitel "Energiepolitik" werden gestrichen.

Begründung

Unser derzeitiges Parteiprogramm des Landesverbandes ist zum allergrößten Teil eine Kopie einer alten Version des Programms des Bundesverbandes.

Das Programm des Bundesverbandes umfasst mittlerweile wesentlich mehr Punkte. Damit, dass wir einige Punkte aus dem (alten) Bundesprogramm im Landesprogramm haben, andere aber nicht, erwecken wir den Eindruck, wir würden diese nicht übernommenen Punkte nicht befürworten.

Ob Presseberichte, in denen unser Landesverband als konservativer Landesverband oder als Kernie-Landesverband dargestellt wurde, dadurch zustande kamen, ist nicht sicher, aber wahrscheinlich.

Außerdem ist es einfach unschön, wenn wir eine 2 Jahre veraltete Version des Bundesprogramms als Landesprogramm haben.

Dies zu lösen gibt es zwei Möglichkeiten:

A) Wir übernehmen alle Punkte in der aktuellen Version aus dem Bundesprogramm. Dazu habe ich den Antrag "Übernahme der Änderungen am Bundes-Parteiprogramm" gestellt.

B) Wir streichen alle Punkte, die aus dem Bundesprogramm stammen, aus unserem Landesprogramm. Das ist dieser Antrag.

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Redundanzen Landes-und Bundesprogramm

P05: Fracking

Antrag

Die Piraten Rheinland-Pfalz lehnen Hydraulic Fracturing, auch Fracking genannt, als Gasfördermethode ab. Bei diesen Vorhaben werden Boden und Grundwasser großen Risiken für uns und die zukünftigen Generationen ausgesetzt. Das Einbringen zahlreicher, zum Teil hochtoxischer Stoffe mit unkontrollierter Ausbreitung ist abzulehnen. Daher setzen wir uns für ein Verbot von Fracking im Land, im Bund und der EU ein. Um den Energiebedarf zu decken, setzen wir statt dessen auf Effizienzverbesserungen, Einsparungen und Generative Energien mit modernen Speichertechniken zum Ausgleich von Fluktuationen bei Energieproduktion und -Verbrauch.

Begründung

Was ist Fracking?

Fracking ist eine unkonventionelle Fördermethode, um schwer zugängliche Quellen anzuzapfen. Beim Fracking wird unter sehr hohem Druck (>1000 bar) eine Flüssigkeit in den Boden gepresst. Dadurch werden künstliche Risse erzeugt oder vorhandene Haarrisse vergrößert, um die Durchlässigkeit des Bodens für Gas oder Flüssigkeiten zu vergrößern und so den gewünschten Energieträger freizusetzen.

Es wird ein Gemisch aus Wasser und Sand eingesetzt. Die Sandkörner sollen die Haarrisse offen halten. Gleichzeitig werden diverse Chemikalien beigemischt, die zunächst dazu führen, dass Sand und Wasser sich nicht trennen, sondern in einer geleeartigen Masse eine Emulsion bilden. Nachdem die erwünschten Risse im Untergrund entstanden sind, muss das Gemenge wieder verflüssigt werden, damit das Gas gefördert werden kann. Auch werden Biozide beigemischt, die im Untergund vorhandene oder von der Oberfläche eingebrachte Methan-zersetzende Bakterien abtöten, sowie Algen, die zu Schleimteppichen und Verstopfungen führen können.

Warum Fracking?

Erdgas muss nicht immer in großen Hohlräumen vorliegen, sondern kann auch in Form von Einschlüssen im Gestein, in Poren oder Haarrissen vorkommen. Fracking wird verwendet, um solche Erdgasvorkommen, die in Böden mit geringer Durchlässigkeit für Gas (Permeabilität) vorliegen, zu erschließen.

Welche Risiken gibt es?

Das größte Risiko ist sicherlich die Verseuchung des Grundwassers und der Umgebung des Bohrlochs an der Erdoberfläche. Weil sich die künstliche Rissbildung beim Fracking weder kontrollieren noch steuern läßt, können Risse prinzipbedingt auch an unerwünschten Stellen entstehen. Die Rissbildung ermöglicht, dass sowohl Gas wie auch Bohrflüssigkeit (Fracfluid) an die Oberfläche gelangen - gewünscht ist dies jedoch nur für das Gas und auch nur an der Förderstelle. An allen anderen Stellen kann es zur Kontamination mit Gas oder Fracfluid führen - insbesondere zur Verseuchung des Grundwassers. Aus den USA sind Fälle öffentlich geworden, bei denen das Grundwasser so sehr mit Gas kontaminiert ist, dass es zum Trinken nicht mehr geeignet und sogar "brennbar" wurde [03].

Nur ein Teil der Firmen gibt Informationen zu den verwendeten Chemikalien heraus - die Zusammensetzungen ändern sich ständig, es wird viel herumexperimentiert. Es besteht auch der Verdacht, dass giftige Abfälle auf diese Weise als "wertvolle Hilfsmittel" umdeklariert und eingesetzt werden, um eine teure Entsorgung zu vermeiden. Ein signifikanter Teil der Frackflüssigkeit bleibt im Boden zurück. Wer in Bergbaugebieten lebt, kennt die Bergbauschäden, die natürlich auch entstehen können, wenn man Gestein zerstört. Schwarmbeben sind aufgetreten. Bei mindestens einem Fracking befanden sich in der Nähe alte unbekannte, nicht kartierte oder vergessene Bohrungen. Nachdem bereits eine große Menge Frackflüssigkeit eingebracht war, schoss diese einige hundert Meter entfernt aus einer der alten Bohrungen wieder an der Oberfläche heraus - eine eindrucksvolle Fontäne, die eine Woche lang sprudelte und die Umgebung mit Frackflüssigkeit und den aus dem Untergrund gelösten Salzen vergiftete. Generell löst die Frackflüssigkeit auch unerwünschte Stoffe aus dem Untergrund: Salze, aber auch radioaktives Material, das ähnlich wie beim Bohrschlamm aus der Erdölförderung ein "vergessenes" bzw. verschwiegenes, verdrängtes, ignoriertes Problem ist. In der Umgebung von Hamm soll gefrackt werden. Dort enthält der Untergrund große Mengen radioaktives Thorium und dessen ebenfalls radioaktive Zerfallsprodukte, die unvermeidlich an die Oberfläche gelangen werden. In NRW sollen Kohleflöze gefrackt werden. Die sind dann für die Nachwelt unbrauchbar. Kohle ist eine wertvolle Ressource, die eventuell später einmal gefördert werden könnte - und zwar nicht, wie bisher, zum Verbrennen, sondern zu anderen Zwecken. Grundsätzlich gilt, wer behauptet "es gibt keine Risiken", der lügt!

Wer will daran verdienen?

Das Erdgas will ExxonMobil aus dem Boden unter NRW fördern. Die Bohrlizenzen wurden schon vergeben, ohne dass die Öffentlichkeit darüber informiert wurde. Eins sollte man auf jeden Fall bedenken, wenn es um Ölkonzerne geht: Sicherheit kostet, und die Ölkonzerne bzw. Subunternehmer sparen da sehr gerne. Der Unfall im Golf von Mexiko zeigte, wie sehr die Konzerne willens sind, das Risiko zu übergehen, um Profit auf Kosten der Gesellschaft zu erwirtschaften. Einigen ist vielleicht auch die Exxon Valdez [08] in Erinnerung geblieben. Im Gegensatz zu ihren Versprechungen haben sie keineswegs vor, als Gesamtgesellschaften zu haften. Es werden bereits jetzt für die Probebohrungen Tochtergesellschaften gegründet, GmbHs, die im Falle von Problemen haften, und das wegen des geringen Eigenkapitals nur geringfügig - "Gesellschaften mit beschränkter Haftung". Und das nur für Probebohrungen.

Wie beurteilen andere Länder das Fracking?

In den USA wird Fracking intensiv angewandt, und die Schäden für Mensch und Natur wurden bereits offensichtlich. Dort scheint der Energiehunger größer zu sein als die Bedenken. Einzelne Bundesstaaten haben es jedoch bereits auf ihren Gebieten verboten, ebenso wie Frankreich. Wenn man bedenkt, wie Frankreich das Risiko von Atomkraft einschätzt, könnte daraus der Schluss gezogen werden, dass die Franzosen Fracking für gefährlicher als Atomkraft halten!

Quellen:
[01] http://de.wikipedia.org/wiki/Fracking
[02] http://www.gegen-gasbohren.de/artikeluebersicht/
[03] http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,711107,00.html
[04] http://www.unkonventionelle-gasfoerderung.de/
[05] http://piratenpartei-duisburg.de/unkonventionelles-erdgas/
[06] http://www.derwesten.de/nachrichten/politik/NRW-will-riesige-Erdgasfelder-anzapfen-id3899416.html
[07] http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,725697,00.html
[08] http://de.wikipedia.org/wiki/Exxon_Valdez
[09] http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Danebod/Unkonventionelles_Erdgas
[10] http://www.xtranews.de/2011/07/01/fankreich-verbietet-fracking/
[11] http://www.scientificamerican.com/blog/post.cfm?id=france-bans-fracking-2011-06-30
[12] http://www.greenpeace-energy.de/windgas.html

P06: Verkehrsnetze sowie Ver- und Entsorgungsnetze (GP)

Antrag

Punkt 6.1 aus dem Wahlprogramm soll in das Grundsatzprogramm verschoben werden:

Verkehrsnetze sowie Ver- und Entsorgungsnetze gelten als natürliche Infrastrukturmonopole. Der Zugang zu diesen Teilen der Infrastruktur ist für unsere Gesellschaft überlebenswichtig. Gleichzeitig sind sie extrem anfällig für Wettbewerbsverzerrung. Nur wenn der Staat, als einzig öffentlich kontrollierbare Instanz, der Betreiber solcher Netze ist, kann sichergestellt werden, dass die von uns geforderten Ansprüche erfüllt werden. http://wiki.piratenpartei.de/RP:Wahlprogramm#Verkehrsnetze_sowie_Ver-_und_Entsorgungsnetze

Dieser Antrag ergänzt den folgenden Antrag P07.

Begründung

Die eher allgemeineren, abstrakteren Formulierungen, die wir momentan im Wahlprogramm haben, in das Grundsatzprogramm verschieben und durch den genaueren Antrag zur Kommunalen Versorgung dort aufzunehmen.

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Verkehrsnetze sowie Ver- und Entsorgungsnetze

P07: Kommunale Versorgung (WP)

Antrag

Die Mitglieder der Piratenpartei Rheinland-Pfalz beschließen für das Wahlprogramm:

Das Land und die Kommunen sollen sich dafür einsetzen, dass die Grundversorgung von

  • Trinkwasser
  • Wasser- und Abwasserleitungen
  • Klärwerken
  • Stromnetzen
  • Gasnetze
  • Straßen sowie Straßenbauwerke

in der öffentlichen Hand bleibt bzw. in diese rückgeführt wird, sollte sie bereits privatwirtschaftlich betrieben sein, und erneut zum Verkauf anstehen. Bei einem Verkauf der Netze oder einer Fusion haben die Kommunen ein Vorkaufsrecht, das eine angemessene Zeit vor dem Verkaufstermin von den zuständigen Kommunen ausgeübt werden kann. Der Betrieb soll über kommunale Stadtwerke gewährleistet sein, die sich vollständig in öffentlicher Hand befinden. Seine Verpachtung oder Vermietung ist ausgeschlosssen.

Begründung

Die Versorgung mit Wasser und Strom sowie die Abwasserbeseitigung sind für die Gesellschaft Grundvoraussetzung für ein zivilisiertes Leben. Wenn die Netze in die Privatwirtschaft überführt und verkauft werden, ist damit zu rechnen, dass die Netze kommerziell geführt werden, ihre Nutzungsentgelte steigen, und eine Instandhaltung auf dem neusten Stand der Technik nicht mehr gewährleistet ist.

Daher ist es sinnvoll, den Kommunen ein Vorkaufsrecht einzuräumen, das in einer angemessenen Zeit ausgeübt werden kann, und so den Bürgern die zukünftige Nutzbarkeit der Netze erhalten zu können. Die bisherige Praxis zeigt nämlich, dass kommunale Stellen erst kurze Zeit vor der Veräußerung Kenntnis erhalten, und sich dann nur sehr schwer dagegen zur Wehr setzen können.

Die Piratenpartei setzt sich in ihrem Programm für eine zukünftige dezentrale Stromversorgung ein. Verkäufe oder langfristige Vermietungen der Energieversorgungsunternehmen und Netze in privatwirtschaftliche Hände würden diesem Ziel widersprechen.

Die privatisierten Stromnetze werden seit Jahren maroder und unsicherer. Die Privatisierung des Wassernetzes in Paris an den Betreiber Veolia zeigen, dass das Profitstreben notwendige Reparaturen verhindert.

Quellen:
[1 - Marode Stromnetze] http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/stromnetze-aus-vier-mach-eins-1.712167
[2 - Marode Stromnetze 2] http://www.auto-motor-und-sport.de/forum/threads/2123-Marode-Stromnetze-%E2%80%93-Wie-geht-es-weiter
[3 - Water Makes Money 90min] http://www.youtube.com/watch?v=dLaVwYjfejw

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Kommunale Versorgung

P08: Ablehnung von Extremismusbegriff und Extremismusklausel (GP)

Antrag

Es wird beantragt, das Grundsatzprogamm des Landesverbandes um den neuen, eigenen Punkt "Ablehnung von Extremismusbegriff und Extremismusklausel" mit folgendem Text zu ergänzen:

Die Piratenpartei lehnt den Begriff des "Extremismus" ab, da er nach unserer Auffassung auf einem veralteten und von der politischen und gesellschaftlichen Vielfalt überholten Verständnis eines politischen Spektrums basiert. Die PIRATEN wertschätzen progressive, innovative und revolutionäre Ideen, die unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft voranbringen. Wir setzen uns daher gegen die Verwendung des Extremismusbegriffs in Behörden sowie darauf basierende Kategorisierungen von Menschen und Gruppen ein. Staatliche Gesinnungstests wie die Extremismusklausel für Projekte und Menschen, die sich gegen Rassismus, Faschismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Fremdenfeindlichkeit, Nationalismus, Nationalsozialismus, Sexismus, Homophobie oder faschistische oder diktatorische Bestrebungen einsetzen, lehnen wir entschieden ab.

Begründung

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Ablehnung des Extremismusbegriffs

P09: Landtagsausschüsse (WP)

Antrag

Der Landesparteitag möge beschliessen, folgenden Text in das Kapitel "Informationsfreiheit im 21. Jahrhundert - Offene Daten für mündige Bürger!" im Unterkapitel "Transparenz des Staatswesens und Lobbyismus" oder nach Massgabe des Landesparteitages einzufügen:

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz setzt sich dafür ein, dass die Landesverfassung so geändert wird, dass die Ausschüsse des Landtages Verfassungsrang bekommen. Insbesondere sollen diese grundsätzlich öffentlich abzuhalten sein. Zur Zeit gibt es in der Landesverfassung nur eine Regelung zu Untersuchungsausschüssen (Art. 91). Als Vorbild können der Art. 17 der Landesverfassung von Schleswig-Holstein und der Art.44 der Landesverfassung von Berlin gelten.

Begründung

Die Öffentlichkeit der Ausschüsse wird z.Zt. nur durch die GO garantiert. Die GO kann leichter geändert werden als die Landesverfassung. Ausserdem kann bei jeder neuen Konstituierung des Landtages eine ganz neue GO verabschiedet werden, so dass es keine Garantie gibt, dass weder die Ausschüsse selbst noch die grundsätzliche Öffentlichkeit der Ausschüsse gewahrt bleibt. Ein Verstoss gegen die GO ist ein kleineres Problem als ein Verstoss gegen die Verfassung, gegen den jeder beim Verfassungsgerichtshof Klage erheben kann.

Die Inspiration für diesen Antrag kommt von folgenden Blog http://www.piratenfraktion-berlin.de/2012/04/19/muhsam-nahert-sich-das-einhornchen/

P10: Für Demokratie und Zivilcourage (GP)

Antrag

Es wird beantragt, das Grundsatzprogamm des Landesverbandes um den neuen, eigenen Punkt "Für Demokratie und Zivilcourage" mit folgendem Text zu ergänzen:

"Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz tritt nationalistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen, faschistischen, totalitären und diktatorischen Einstellungen, Bewegungen und Aktivitäten sowie allen anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung entschieden entgegen, weil diese den Werten und Zielen der Piratenpartei Rheinland-Pfalz, einer friedlichen, freiheitlichen und pluralistischen Gesellschaft, widersprechen. Solche menschenfeindlichen Bestrebungen werden von uns politisch bekämpft. Wir unterstützen daher in der Praxis Kampagnen, Organisationen und Initiativen, die sich den genannten Bestrebungen in den Weg stellen und solche, deren Ziel es ist, das Verständnis zwischen verschiedenen Kulturen und Weltanschauungen zu verbessern, Vorurteile abzubauen und das Miteinander zu fördern. Für uns gilt es dabei, das Augenmerk nicht nur auf den sogenannten "rechten Rand" der Gesellschaft zu legen, sondern Vorurteilen und Intoleranz auch in der selbst erklärten "Mitte" der Gesellschaft entgegenzutreten, z.B. beim Alltagsrassismus, bei latent antisemitischen Stereotypen oder bei Islamfeindlichkeit.

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz strebt eine enge Vernetzung mit anderen Gruppierungen und Bündnissen an, die die gleichen Ziele verfolgen, und wird entsprechende Aufrufe zur Mobilisierung, z.B. Gegendemonstrationen bei Neonazi-Aufmärschen, im Rahmen dieser Positionierung auch kurzfristig unterstützen."

Begründung

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Für Demokratie und Zivilcourage

P11: Frühere Aktivitäten (GP)

Antrag

Dem Programm des Landesverbandes wird ein neuer Abschnitt unter dem Titel »frühere Aktivitäten« hinzugefügt: »Unser Ziel ist eine friedliche, freiheitliche und pluralistische Gesellschaft. Wir setzen zum Erreichen dieser Ziele besonders auf das Gespräch. Dialoge oder zu Deutsch Zwiegespräche ergeben nur Sinn, wenn beide Seiten offen sind für die Argumente des Partners. Menschen können sich ändern. Nachdem Jemand sich von früheren totalitären, extremistischen und faschistischen Überzeugungen öffentlich und nachvollziehbar abgekehrt hat, stehen die Piraten ihm wieder zum Dialog zur Verfügung.«

Begründung

Unser Problem ist nicht neu. Jede Gemeinschaft kennt es, dass Menschen in der Vergangenheit gegen Prinzipien der Gemeinschaft verstoßen haben. Nach neueren Erkenntnissen möchten sie gerade in diese Gemeinschaft aufgenommen werden. Berühmt ist das Damaskus-Erlebnis des Apostels Paulus. Christen verlangen zum Beispiel für Vergebung Umkehr und Reue. Reue geht mir zu weit. Daraus wird schnell Heuchelei.

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/frühere Aktivitäten

P12: »Lucky Seven« (GP)

Antrag

Hiermit beantrage ich, dass folgender Antragstext hinter der Präambel ins Grundsatzprogramm der Piraten Rheinland-Pfalz aufgenommen wird:

Antragstext:

Das Selbstverständnis der Piraten

Die Piraten verstehen sich als Vereinigung von Menschen die durch gemeinsame Werte vereint politische Veränderungen herbeiführen. Die Werte die uns zusammenführen beschreiben wir in den Lucky Seven.

Lucky Seven

Piraten sind freiheitsliebend

Wir achten und schützen unsere Freiheit und die der anderen. Wir entscheiden frei und unserem Gewissen verpflichtet. Wir lassen uns nicht bestechen und widerstehen Zwängen die unsere Freiheit und die unserer Mitmenschen bedroht.

Piraten sind fair, friedlich und tolerant

Wir achten das körperliche und seelische Wohlergehen unserer Mitmenschen. Wir behandeln unsere Mitmenschen fair und erquicken uns an der Vielfalt und am Facettenreichtum des Lebens. Wir begrüßen, achten und fördern Pluralismus in Idee und Gestalt.

Piraten teilen und mehren Wissen

Wir setzen uns für die freie Wissensgesellschaft ein. Wissen und Kultur zu teilen ist der Schlüssel zu Chancengerechtigkeit und zu einer materiell, geistig und kulturell wohlhabenden Gesellschaft. Wir engagieren uns für Bildungsfreiheit und Chancengleichheit.

Piraten sind originell und schlicht

Wir suchen einfache und verständliche Lösungen für komplizierte Probleme. Nachvollziehbare Regeln sind der Schlüssel für fruchtbare Teilhabe.

Piraten sind couragiert

Wir kämpfen für unsere Ziele und treten für sie ein. Wir sind weder verwegen noch ängstlich. Wir reflektieren unser Handeln und unser Denken. Wir stehen zu unseren Fehlern und sehen sie als Teil unserer Entwicklung. Wir betrachten uns als Prozess und nicht als Tatsache.

Piraten denken global und handeln nachhaltig

Wir sehen uns als Mensch – nicht als Nation. Wir suchen Lösungen die für uns, unsere Nachbarn und unsere Kinder gelten können.

Piraten achten Schöpfung und Besitz anderer

Wir behandeln Werk, Schöpfung und Besitz anderer mit Respekt.

Antragsfabrik: Selbstverständnis der Piraten

P13: Rückgewinnung und Verwendung öffentlichen Raums (WP)

Antrag

Der Text des bisherigen Punktes "Öffentlicher Raum in privater Hand" im Kapital "Kultur" des Wahlprogrammes wird ersetzt durch folgenden:

Die zunehmende Privatisierung öffentlicher städtischer Räume lehnen wir ab.

Beispielhaft seien hier große Einkaufszentren in privatem Besitz genannt. Dort findet öffentliches Leben statt, von dem keiner unserer Mitmenschen auszuschließen ist. Personen dürfen nicht vom Betreten der Zu- und Durchgangswege abgehalten werden.

Die weitere Ausweitung privaten Raumes zuungunsten öffentlichen Raumes, wollen wir stoppen und gegebenenfalls rückgängig machen. Für großflächige Räume in privatem Besitz wollen wir einen rechtlichen Rahmen gestalten, der dem Charakter dieser Räume als öffentlichem Raum, gerecht wird.

Eine solche Bewirtschaftung ehemals öffentlichen Raums darf nicht dazu führen, dass politische Betätigung dort unmöglich wird oder Menschen, die das "Einkaufs-, Geschäfts- und Wohnerlebnis" trüben könnten, vertrieben werden. Für private Räume mit öffentlichem Charakter soll auch öffentliches Recht gelten, privates Wachpersonal darf nur innerhalb der Geschäftsräume eingesetzt werden.

Straßen in Städten und Gemeinden sollen in öffentlicher Hand verbleiben. Die Einfriedung kommunaler Einrichtungen sollte nur in begründeten Fällen erfolgen.

Begründung

Immer mehr öffentlicher Raum wird an Investoren veräußert und privatisiert. Diese Räume beanspruchen oftmals große Teile von Stadtzentren. In ihnen gilt das Hausrecht des Investors, so dass er nach eigenem Ermessen willkürlich agieren kann. Zudem dienen diese Investitionen meist als reine Spekulationsobjekte. Sie werden ohne Rücksicht auf urbane Strukturen und oftmals unter unwiederbringlicher Zerstörung einer solchen zur reinen Gewinnmaximierung durchgesetzt. Um hier die Bedürfnisse der Bürger auf eine lebendige, offene und gewachsene Infrastruktur zu bewahren, sollen entsprechende Regelungen vorgesehen werden.

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Rückgewinnung und Verwendung öffentlichen Raums

P14: Prinzipien piratiger Politik (GP)

Antrag

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm nach der Präambel einzufügen:

Prinzipien piratiger Politik

Wir Piraten wollen eine Gesellschaft, die sich als solidarische Gemeinschaft freier, gleichberechtigter Menschen begreift.

Vielfalt ist in einer Gesellschaft ein Ausdruck kulturellen Reichtums. Die Individualität ihrer Mitglieder ist es, der einer Gemeinschaft ihre Vielfalt und ihren kulturellen Reichtum verleiht.

Indem sich hier verschiedene Ideen vermischen und gegenseitig befruchten, entstehen neue Ideen, entsteht neues Wissen.

Die Freiheit eines jeden Menschen ist, als Teil seiner Menschenwürde, sein naturgegebenes Recht und Voraussetzung für ein erfülltes Leben. Die Gemeinschaft muss aber auch großes Interesse daran haben, dass sich jedes Ihrer Mitglieder frei entfalten und an der Gemeinschaft teilhaben kann. So kann jedes Mitglied den größtmöglichen Nutzen für die Gemeinschaft bringen.

Voraussetzungen für eine Gemeinschaft freier und gleicher Menschen

Abwesenheit von Zwängen

Die Freiheit des Einzelnen darf erst dort enden, wo die Freiheit des Anderen beginnt. Da diese Grenzen fließend sind, ist ein hohes Maß an gegenseitigem Verständnis, Wohlwollen, Toleranz und Rücksichtnahme in einer Gesellschaft notwendig.

Teilhabe an der Gestaltung

Jedes Mitglied der Gemeinschaft muss die gleichen, umfangreichen Möglichkeiten haben, die Gemeinschaft mitzugestalten. Dies kann auch beitragen zu mehr Gerechtigkeit und weniger Konflikten in der Gemeinschaft.

Plattformneutralität

Infrastrukturen, technische wie gesellschaftliche, müssen für alle gleichermaßen nutzbar sein. Die Hürden für ihre Nutzung müssen niedrig sein, ihre Funktion muss offen zugänglich und allgemeinverständlich dokumentiert sein.

Freiräume

Eine Gemeinschaft muss Freiräume schaffen und erhalten: Räume, die nicht für einen festen Zweck vergeben sind, sondern in denen Neues erfunden und ausprobiert werden kann.

Formbarkeit

Es ist notwendig, dass die Strukturen der Gemeinschaft nicht erstarren, sondern formbar bleiben. Nur so können die Mitglieder die Gemeinschaft mit gestalten, nur so kann sich die Gemeinschaft weiterentwickeln.

Gleiche Rechte und Pflichten

Alle Menschen müssen die gleichen Rechte und Pflichten haben. Ungleichbehandlung ist nur dann zulässig, wenn ihr Zweck der Ausgleich bereits vorhandener Ungleichheit ist.

Bildung

Bildung ist ein grundlegendes Menschenrecht, sie ist wichtig für die individuelle Freiheit. Bildung lässt jeden seine Möglichkeiten erkennen, gibt ihm die Fähigkeiten, sie zu nutzen, und verbessert das Wissen, um die Folgen seiner Handlungen abschätzen zu können.

Solidarität

Die Gemeinschaft soll die individuelle Entfaltung ihrer Mitglieder unterstützen. Dabei geht es um praktische Hilfe beim Nutzen von Freiheit, ideelle Hilfe (zum Beispiel durch das Vorbild des Nutzens von Freiheit) und um Hilfe, wenn man durch die Nutzung seiner Freiheit in Not geraten ist.

Verteidigung

Mitglieder einer Gemeinschaft müssen ihre Rechte gegen andere oder auch die Gemeinschaft in angemessener Weise verteidigen dürfen und können. Die Gemeinschaft muss jedem Mitglied helfen, seine Rechte zu schützen, auch gegen die Gemeinschaft selbst.

Kommunikationsfreiheit

Menschen müssen frei miteinander kommunizieren können. Sie müssen frei sein in der Äußerung ihrer Meinungen und darin, andere Meinungen aufzunehmen. Kommunikationsfreiheit ist auch nur dann gegeben, wenn man nicht nur frei in der Äußerung ist, sondern auch die Chance hat, angehört zu werden. Freie Kommunikation kann auch zu mehr Verständnis füreinander führen.

Informationsfreiheit und Transparenz

Informationen müssen für jeden frei zugänglich sein. So kann sich jeder über seine Möglichkeiten zur Nutzung seiner Freiheit inklusive der Teilhabe an der Gemeinschaft informieren. Ausgenommen hiervon sind personenbezogene Daten.

informationelle Selbstbestimmung

Wissen über Menschen kann Macht über diese Menschen bedeuten. Das Gefühl, überwacht zu werden, kann zu Verlust von Freiheit führen. Aus diesen Gründen ist jedem Mitglied der Gemeinschaft das größtmögliche Maß an Kontrolle über seine personenbezogenen Daten zu ermöglichen. Die wichtigste Maßnahme hierbei ist, ohne Zustimmung nur so viele personenbezogene Daten zu erfassen, wie unbedingt notwendig. Es steht aber auch jedem Menschen frei, seine eigenen personenbezogenen Daten zu veröffentlichen.

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist notwendig, um die Freiheit kommender Generationen zu schützen. Technische und gesellschaftliche Systeme müssen stets so gestaltet werden, dass sie schon aufgrund ihrer Architektur für den Einzelnen Sicherheit durch Freiheit bieten und dies nicht z.B. davon abhängt, wer an der Macht ist und die Systeme bedient.

Offenheit nach innen

Die Mitglieder der Gemeinschaft müssen einander offen und mit Vertrauen begegnen. Nur so ist ein Austausch von Wissen und Ideen möglich.

Offenheit nach außen

Die Gemeinschaft und jedes ihrer Mitglieder muss es Außenstehenden einfach machen, Mitglied der Gemeinschaft zu werden. Eine Gemeinschaft darf sich nicht zu stark nach außen abgrenzen. Eine Gemeinschaft muss Impulse von außen aufnehmen. Kommunikationsfreiheit und Informationsfreiheit dürfen nicht durch die Grenze der Gemeinschaft beschränkt werden. Gemeinschaft muss immer auch global gedacht werden als Gemeinschaft aller Menschen.

Widersprüche

Eine vielfältige Gemeinschaft freier Menschen ist voller unterschiedlicher Meinungen und Widersprüche. Das ist keine Schwäche, sondern eine Stärke. Denn was heute noch falsch ist, kann morgen, unter veränderten Umständen, richtig sein. Was heute noch Minderheitenmeinung ist, kann morgen die Mehrheit hinter sich haben.

Macht und Verantwortung: Netzwerk statt Hierarchie

Jedes Mitglied einer Gemeinschaft trägt Verantwortung für sich selbst, die anderen Mitglieder der Gemeinschaft und die Gemeinschaft als ganzes.

Aus großer Macht entsteht auch große Verantwortung. Wir Piraten wollen extreme Machtkonzentrationen aber verhindern. Wir wollen Macht und Verantwortung auf mehr Schultern verteilen. Um so notwendiger ist es dann, dass sich jeder seiner Verantwortung bewusst ist. Möglich wird dies durch große Transparenz, offene Informationen, freie Kommunikation, ein möglichst hohes Bildungsniveau und klare, durchschaubare Strukturen.

Entscheidungen, die von vielen in Übereinstimmung getroffen wurden, haben eine größere Legitimation, als Entscheidungen die nur von wenigen getroffen wurden.

Grundsätzlich sollten die Menschen, die die Folgen zu tragen haben, wenn eine Entscheidung getroffen oder nicht getroffen wird, bei der Entscheidungsfindung ausschlaggebenden Einfluss haben.

digitale, globale Gesellschaft

Die digitale Revolution und das Internet hat unsere Gesellschaft global werden lassen. Die Gemeinschaft der Menschen ist dabei enger zusammengerückt, lässt aber gleichzeitig jedem einzelnen Individuum mehr Freiheit zur Entfaltung seiner Persönlichkeit und Möglichkeiten zur Mitwirkung bei der Gestaltung der Gemeinschaft. Diese Entwicklung begrüßen wir ausdrücklich. Gegenteiligen Tendenzen treten wir entschieden entgegen.

endgültige Wahrheiten

Wir Piraten gehen davon aus, dass es endgültige Wahrheiten nicht gibt. Deshalb lehnen wir es ab, dass sich Politik allein daran orientiert, ob sie zu einer Religion oder Ideologie passt. Politik muss sich stattdessen an ihrer Zweckerfüllung orientieren.

Lösungen müssen immer wieder kritisch hinterfragt und bei Bedarf angepasst werden.

Fehler zu machen, ist nicht falsch. Sie nicht zuzugeben und nicht zu korrigieren, ist falsch.

Staat und Gesetz

Wir Piraten verstehen den Staat als organisatorische Infrastruktur einer Gemeinschaft oder eines Teils einer Gemeinschaft.

Seine Aufgabe muss es sein, die Freiheit jedes einzelnen in der Gemeinschaft, aber auch den Zusammenhalt der Gemeinschaft zu schützen.

Dazu gibt sich die Gemeinschaft freier und gleicher Menschen in Form des Staates allgemeingültige Gesetze. Sie bilden einen klaren Rahmen, auf den sich jeder Mensch ohne Unterschied verlassen können muss.

Diese Gesetze dürfen nicht allein danach ausgerichtet sein, dass sie zu einer Ideologie, Religion oder Tradition passen, sondern danach, dass sie ihren Zweck erfüllen.

Bei territorialen Staaten soll jeder Mensch, der auf Dauer im Territorium eines Staates lebt, Bürger dieses Staates sein können.

materielle Ungleichheit

Die Größe des Besitzes eines Menschen bestimmt mit, wie stark er an der Gesellschaft teilhaben kann. Ein großer Besitz verleiht Macht, besitzlose Menschen sind großer Macht ausgeliefert.

Gesellschaftssysteme, die alle Menschen materiell gleich stellen wollen, führen zu Unfreiheit, da Vielfalt negiert wird und große Machtkonzentration notwendig ist, um Gleichheit unter Zwang durchzusetzen.

Wir Piraten sehen, dass zu große materielle Ungleichheit zu Problemen führt. Wir wollen zum Teil bewährte, pragmatische, zum Teil neue Wege zur Lösung dieses Problems gehen. Dabei wollen wir Armut bekämpfen, nicht Reichtum.

Auch wir sehen in der sozialen Marktwirtschaft mit ihren Rahmenbedingungen für zum Teil selbstbestimmten Ausgleich sozialer Ungleichheiten ein bewährtes und geeignetes System, verschließen uns aber nicht neuen Ideen.

Darüber hinaus wollen wir die Chancen der digitalen, urbanen, globalen Gesellschaft stärker nutzen. Wir Piraten wollen Teilhabe unabhängiger machen von materiellen Möglichkeiten. Wir Piraten wollen, dass von Besitz weniger Macht ausgeht und wenig Besitz nicht machtlos macht.

Begründung

Unser Parteiprogramm ist nicht in einem Guss entstanden, sondern vom "Schwarm" formuliert worden. Ist es deshalb ein zusammenhangloses, widersprüchliches Sammelsurium? Haben wir keine in sich schlüssige Programmatik? Oder gibt es gemeinsame Nenner aller Programmpunkte?

„Freiheit“ ist ein zentraler Begriff bei vielen Programmpunkten der Piraten.

  • Was verstehen wir unter „Freiheit“?
  • Welche Arten von Freiheit gibt es?
  • Wozu ist Freiheit gut?
  • Wie können wir Freiheit maximieren?

Die Freiheit des einen endet da, wo die Freiheit des anderen beginnt (geht zurück auf John Stuart Mill: „On Liberty“ (1859)). Das bedeutet, in Gesellschaft mit anderen Menschen gibt es zwangsläufig Konflikte.

  • Wie könnten die Piraten das Spannungsfeld Freiheit und Gemeinschaft / sozial und liberal auflösen?
  • Sind die Ziele Freiheit und Solidarität zwangsläufig Widersprüche, die nur über Kompromisse im Einzelfall gelöst werden können oder gibt es Prinzipien, mit denen sich beides in Einklang bringen lässt?
  • Können wir als Piraten Lösungsprinzipien aus unserer Erfahrung in der Piratenpartei und aus unseren Erfahrungen mit dem Leben in einer digitalen, globalen, vernetzten Gesellschaft ableiten?

Viele unserer Programmpunkte und vieles in unserer Parteistruktur basiert bereits auf den Prinzipien, die versucht wurden für diesen Antrag in allgemeingültiger Form herauszudestillieren.

Dieser Antrag soll also nicht etwas neues festlegen, sondern die eigentlich schon vorhandenen Prinzipien so kurz und allgemeingültig wie möglich darstellen und erklären.

Der Antrag kann als Konkurrenzantrag zu Anträgen aus der Antragsgruppe Allgemeines piratiges Menschenbild des BPT 2011.2 gesehen werden, vor allem zu:

Wichtige Quellen und weitereführende Informationen:

weiteres Material:

zum PiratenPad zum Antrag

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Prinzipien-piratiger-Politik

P15: Ehrenamt-Nebenamt-Hauptamt

Antrag

Die Piratenpartei RLP fördert das Ehrenamt. Eine saubere Sprache hilft. Ein Ehrenamt ist grundsätzlich unbezahlt. Die Piratenpartei strebt an, dass bezahlte Nebenämter als solche bezeichnet werden. Wir sprechen von Amt, Nebenamt und Ehrenamt.

Begründung

Kurt Beck will laut Stuttgarter Zeitung http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.interview-mit-kurt-beck-verantwortung-fehlt-man-spielt-mit-politik.858d59f5-1065-4f20-ab5a-fc1b9111352e.html nach seiner Amtszeit ein Ehrenamt anstreben. Bestimmt stellt sich Niemand vor, dass er Turnen, Fußball, Schach, Musik oder Geschichte in Bad Bergzabern unterstützen will? Ein zur Zeit noch so genanntes Ehrenamt, wie er es anstrebt, beinhaltet eine monatliche so genannte Entschädigung von einigen Tausend Euro, Flüge 1. Klasse sowie Aufenthalte in Hotels und Bewirtungen der Luxuskategorie. Das wird jeder echt ehrenamtlich Tätige als Verhöhnung empfinden. Engagierte werden vergrämt. Wir Piraten wollen die Menschen für Engagement gewinnen.

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Ehrenamt-Nebenamt-Hauptamt

Anmerkung: Der Antragsteller hat inzwischen klargestellt, dass dies ein Antrag für das Wahlprogramm ist.

P16: Sozialkunde/Politik/Gemeinschaftskunde (WP)

Antrag

Es wird beantragt, den folgenden Text zum Passus "Umfassendere politische Bildung ..." des Wahlprogramms hinzuzufügen:

Die Stundenzahl für das Fach Sozialkunde/Politik/Gemeinschaftskunde soll erhöht werden. Diese Erhöhung soll u.a. dazu genutzt werden, die Anteile der Wirtschaftskunde in diesem Fach auszubauen. Wirtschaftskunde sollte dabei Aspekte aller relevanten Themenbereiche von der Verbaucherbildung bis zu den Grundfragen des Wirtschaftssystems umfassen. Dabei wird darauf geachtet, dass ein unparteiischer und kritischer Wirtschaftsunterricht angeboten wird, der nicht von Wirtschaftsinteressen gesteuert wird. Ein entsprechendes Angebot an Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte soll angeboten werden. Langfristig soll sich die Aufwertung der Wirtschaftskunde an allgemeinbildenden Schulen auch in der Lehrerausbildung niederschlagen.

Begründung

Das Fach Sozialkunde/Politik ist - zumindest am Gymnasium - das Fach mit der geringsten Stundenzahl. Dies ist nicht mit dem Auftrag, die Schüler zu mündigen, engagierten und sachkundigen Demokraten zu erziehen, zu vereinbaren. Die Ökonomie bildet bereits seit gut einer Generation den Masterdiskurs unserer Gesellschaft. Gleichwohl machen die allgemeinbildenden Schulen kaum Angebote zur ökonomischen Bildung. Wirtschaftsthemen werden zwar im Rahmen des Faches Sozialkunde/Politik/Gemeinschaftskunde auch angesprochen, machen aber nur einen kleinen Teil der ohnehin sehr geringen Unterrichtszeit aus. Diese Lücke versuchen Unternehmen und Wirtschaftsverbände zu nutzen. Sie drängen massiv mit kostenlosen, hochwertig produzierten, aber tendenziösen Materialien in die Schulen. Deshalb sollten die Schulen in die Lage versetzt werden, einen kritischen Wirtschaftskundeunterricht zu machen.

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Wahlprogramm - Stärkung des Faches Politik/Wirtschaft an allgemeinbildenden Schulen

P17: Breitbandausbau (WP)

Antrag

Es wird beantragt im Wahlprogramm im Kapital "Infrastrukturmonopole" im Unterkapitel "Infrastruktur Internet" im Absatz "Breitbandausbau" folgende Sätze zu streichen: https://wiki.piratenpartei.de/RP:Wahlprogramm#Breitbandausbau

"Die derzeit vom Bundeswirtschaftsministerium genannte untere Grenze der Breitbandgeschwindigkeit von 128 KBit/s ist dabei nicht ausreichend. Die Definition von Breitbandgeschwindigkeit soll in Zukunft der aktuellen technischen Entwicklung angepasst werden."

Begründung

Laut Ankündigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Techologie will das BMWi nun bis 2014 die Versorgung von 75 Prozent der Haushalte mit Anschlüssen mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde erreichen. http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Technologie-und-Innovation/Digitale-Welt/Digitale-Infrastrukturen/breitband,did=360286.html

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Breitbandausbau

P18: Erhalt der Gewerbesteuer wie bisher (WP)

Antrag

Der Landesparteitag möge beschließen, als Ergänzung zum Wahlprogramm an geeigneter Stelle folgendes einzufügen:

Die Rheinland-Pfälzer PIRATEN setzen sich für den Erhalt der Gewerbesteuer ein. Diese Steuer ist das einzige kommunale Instrument, welches in direkter Bürgernähe selbstständig von den Kommunen zur Steuerung lokaler Interessen der Bürger eingesetzt werden kann.

Die Wechselwirkungsmöglichkeiten zwischen kommunalem Gewerbesteuersatz, Bürgerinteressen vor Ort und der freien Entscheidungsmöglichkeit von Firmen zur Standortwahl erweisen sich als guter Ansatz des demokratischen Gedankens.

Begründung

Eine vereinheitlichte Gewerbesteuer bedeutet zwangsläufig die Gewerbeansiedlung in infrastrukturstarken Ballungszentren. Eine Konkurrenzsituation kann durchaus sinnvoll sein im Sinne einer sozialen Marktwirtschaft. Den Kommunen bleibt ein Spielraum zur eigenen Gestaltung kommunaler Bedürfnisse und Einnahmen. Dieses wollen wir hiermit zum Ausdruck bringen.

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Erhalt der Gewerbesteuer wie bisher

P19: Floh- und Trödelmärkte an Sonntagen

Antrag

Die Piraten wollen sich dafür einsetzen, die Verbote von echten Floh-, Antik- und Trödelmärkten an Sonntagen aufzuheben.

Begründung

Für die Besucher stellen sie familien- zusammenführende Tradition dar. Es ist offensichtlich Lobbyismus, wenn der Holiday Park am Sonntag geöffnet sein darf, aber der Trödelhändler seinen Ramsch aus Rücksicht auf die 10 Gebote nicht feilbieten darf. Das jetzige Verbot betrifft die überwiegend mit Neuwaren bestückten Märkte, die unter falschen Namen betrieben werden. Zeitungsartikel sind mit Vorsicht zu werten, weil hinter diesen Märkten erhebliche wirtschaftliche Interessen stehen und große Anzeigenkunden.

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Floh- und Trödelmärkte an Sonntagen

P20: Gewerbesteuer am Ort der Mehrwertschaffung

Antrag

Die Gewerbesteuer soll künftig für alle Unternehmen mit Sitz in RLP zu 100% immer dort anfallen, wo der "Mehrwert" erschaffen wird und nicht mehr dort, wo der Stammsitz des Mutterkonzerns gemeldet ist.

Begründung

Keine Steuerverluste mehr durch ausländische Firmenübernahmen (Bsp. Opel/GM) Windkraftanlagen erwirtschaften Ihre Erträge da, wo der Wind weht und die Anwohner den Anblick ertragen müssen und nicht da, wo die Investoren und die Betreibergesellschaft im Grünen sitzen.

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Gewerbesteuer am Ort der Mehrwertschaffung

P21: Hochschulfinanzierung und Nachwuchsförderung

Antrag

Die Piratenpartei fordert, die Hochschulen des Landes weiterhin mit dem für die Studierendenzahl erforderlichen Personal auszustatten und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses nicht einzuschränken. In einem Nachtragshaushalt sollen die Personaletats der Hochschulen so aufgestockt werden, dass die Tariferhöhungen und Gehaltssteigerungen für 2012 und 2013 aufgefangen und Kürzungen aufgrund der Deputatserhöhung für Professuren rückgängig gemacht werden.

Begründung

Die im Doppelhaushalt 2012/2013 beschlossenen Massnahmen zur „Schuldenbremse“ und die im Zusammenhang damit verordneten weiteren Einsparungen bewirken eine Verringerung der Personaletats der Universitäten und Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz in der Größenordnung von mehr als 25 Millionen Euro. *) Rechnet man die Studiengebühren aus dem „Studienkontenmodell“ hinzu, die nun ohne Kompensation aus dem Landesetat wegfallen, so fehlen weitere 3,5 Millionen Euro, die bislang von den Hochschulen zur Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt wurden. Bei einzelnen Hochschulen summieren sich diese Verluste im Personaletat auf bis zu 8 Prozent ab 2013. Die Folge sind massive Einsparmassnahmen, die schon angelaufen sind und die Verringerung des Hochschulpersonals zum Ziel haben: Freiwerdende Stellen werden gestrichen oder mindestens ein bis zwei Jahre gesperrt und Wissenschaftler/innen auf Zeitverträgen werden in Zukunft kaum Weiterbeschäftigungsperspektiven in Rheinland-Pfalz haben. Gerade die große Zahl junger HochschulabsolventInnen, die in den letzten Jahren zur Bewältigung der hohen Studierendenzahlen eingestellt wurden und hohe Lehrbelastung übernehmen mussten, werden nun in beispielloser „Ex-und Hopp“-Mentalität mit Auslaufen der Zeitverträge „entsorgt“. Die Nachwuchsförderung und die Betreuung der Studierenden wird damit in Rheinland-Pfalz nachhaltig beschädigt. Dem gilt es entgegenzuwirken, was nur durch eine Steigerung der Personalmittel der Hochschulen in der Grundausstattung sinnvoll ist, denn die „Sonderprogramme“ der letzten Jahre waren überwiegend für neue und zusätzliche Aufgaben vorgesehen und befristet, auch ihr Auslaufen ist absehbar. Die Finanzierung der geforderten Etaterhöhung ist durch die zu erwartenden Steuermehreinnahmen und durch Umschichtung im Landeshaushalt möglich, weiterhin gibt es kurz- wie mittelfristig bislang ungenutzte Möglichkeiten durch Synergieeffekte bei stärkerer regionaler Kooperation der Hochschulen bis hin zur Bildung von Gesamthochschulen (vgl. separaten Antrag).

Die Einsparmassnahmen der Landesregierung im Einzelnen: • Die einprozentige Steigerung der Beamtengehälter 2012 und 2013 (so mager das ist, es bedeutet für die Hochschulen Mehrausgaben von 1,5 Millionen 2012 und 2,9 Millionen 2013) wird nicht etatisiert; • Die 1,9-prozentige Anhebung der Angestelltenvergütung 2012 und die noch zu verhandelnde Steigerung der Vergütungen 2013 wird nicht etatisiert (1,9% + 17 Euro monatlich für 2012 bewirkt für die Hochschulen insgesamt ca. 5.921.000 Euro Mehraufwand), und legt man für 2012 die Messlatte recht niedrig und kalkuliert mit 2,5%, so beträgt der notwendige Mehrbetrag 2013 inkl. der Steigerung aus 2012 bereits 12,7 Millionen Euro. • Die Sonderanhebung der Professorengehälter in der W-Besoldung ab Juli 2012 – bereits 2011 im Besoldungsgesetz beschlossen – wird nicht etatisiert und kostet die Hochschulen 2012 887.000 Euro und ab 2013 1,8 Millionen Euro. • Schließlich, das ist eine echte „Kürzung“, werden die Professoren ab WS 2012/13 zu einer Unterrichtsstunde mehr pro Semesterwoche verpflichtet, Etatmittel im Umfang der zusätzlichen Professorenstunden werden im Personalhaushalt gestrichen, was ca. 4 Millionen Euro Einsparung für 2012 und etwa 8 Millionen Euro Einsparung ab 2013 erfordert. • Zuletzt werden die seinerzeit als „besonderer Weg“ des Landes Rheinland-Pfalz gefeierten Studiengebühren für Studierende, die mehr als das Doppelte der Regelstudienzeit bis zum Abschluss benötigen oder ein Zweitstudium absolvieren, zur Gänze abgeschafft, für die Hochschulen gleichfalls ein nicht ausgeglichenes Einnahmeminus in der Größenordnung von 3,5 Millionen Euro jährlich, die bislang in die Verbesserung der Studienbedingungen investiert werden konnten und nun ersatzlos wegfallen.

(Quelle: Beitrag von W.Dörr „Personalkürzung trotz steigender Studierendenzahlen Die Hochschulen in Rheinland-Pfalz stehen vor dem größten Personalabbau ihrer Geschichte“ in: GEW-Landeszeitung für Rheiland-Pfalz, Heft 5-6 2012, S.20-22)

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Hochschulfinanzierung und Nachwuchsförderung

P22: Integration und Chancengleichheit (WP)

Antrag

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Position in das Wahlprogramm einzufügen:

Die Piraten möchten die Kommunikation zwischen Bürgern ausländischer und inländischer Herkunft stärken. Kommunikation ist ein wesentlicher Bestandteil von Integration, die durch eine Verbesserung des Miteinanders und den Abbau von Schwellen erreicht werden kann.

Gerade Begegnungsmöglichkeiten mit fremden Kulturen helfen, Barrieren und Berührungsängste abzubauen. Gesellige und informative Veranstaltungen mit dem wechselnden Schwerpunkt auf jeweils eine Kultur wollen die PIRATEN fördern.

Der Besuch einer öffentlichen Einrichtung zur Kinderbetreuung verbessert die Sprachfertigkeit bei vielen Kindern deutlich, so dass sie auch im Sinne der Integrationsförderung eine Schlüsselstellung einnimmt. Wir werden darauf hinwirken, dass diese Angebote von möglichst vielen Kindern mit Migrationshintergrund genutzt werden können.

Die Beherrschung der Landessprache ist einer der wichtigsten Integrationsfaktoren. Um die Chancengleichheit für Kinder sicherzustellen, soll mit genügend Vorlaufzeit zur Einschulung eine Begutachtung u.a. der Sprachfähigkeiten aller Vorschulkinder durchgeführt werden. Bei Bedarf sollen verpflichtende kostenlose Fördermaßnahmen dafür sorgen, dass bei regulärer Einschulung alle einen Mindeststandard haben.

Begründung

Die Piraten begrüßen eine mulitkulturelle Gesellschaft und die Gleichstellung aller Bewohner unseres Landes. Die bisherigen Methoden Menschen unterschiedlicher Herkunft in unsere Gesellschaft zu intergrieren können optimiert werden. Sprachkurse wurden durchgeführt, ohne dass eine wirkliche Integration geschieht. Kommunikation ist die Grundlage für Verständnis. Verständnis ist die Basis für Miteinander. Die Eltern der ausländischen Kinder sollen stärker eingebunden werden, wobei aktiv versucht werden soll, diese zu entsprechenden Veranstaltungen zu bewegen. Sehr viele ausländische Elternteile die der deutschen Sprache nicht sehr gut "mächtig" sind, nehmen schon allein aus Angst vor Verständigunjgsproblemen nicht an solchen Veranstalltungen teil.

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Integration und Chancengleichheit

P23: Kinderbetreuung

Antrag

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz fördert den zügigen Ausbau von Krippen-, Kita- und Kindergartenplätzen. Lange Wartezeiten bezüglich eines ortsnahen Angebotes sind nicht hinnehmbar. Wir fordern einen garantierten, gut erreichbaren Platz für jedes Kind.

Die PIRATEN wollen sich dafür einsetzen, dass die Kinderbetreuung in Rheinland-Pfalz kostenfrei bleibt. Einsparungen in diesem Bereich halten die PIRATEN für falsch, da es - wie bei der gesamten Bildung - eine Zukunftsinvestition ist.

Die PIRATEN setzen sich für die Einrichtung von Kinderbetreuungsplätzen in ausreichender Zahl in Großfirmen und Gewerbegebieten ein, z.B. IT-Parks, Universitäten (Angebotserweiterung), Fachhochschulen, Großunternehmen. Derartige Firmenbetreuungsstätten sind für berufstätige Elternteile ideal, da sie ohne Pendelzeiten das Kind zum Arbeitsplatz mitnehmen können, Arbeitspausen mit ihrem Kind gestalten können, und bei Problemen schnell zur Stelle sind.

Die Piratenpartei fordert die Einrichtung von bedarfsorientierten Ganztagsangeboten bezüglich Krippe und Kita. Es sollen Plätze eingerichtet werden, welche die Eltern auch außerhalb der Kernarbeitszeit von 8 bis 17 Uhr entlasten. Kinder müssen betreut werden, wenn die Eltern arbeiten. In Rheinland-Pfalz ist dies häufig Arbeit mit langen Pendelzeiten. Auch Alleinerziehende sollten Möglichkeiten zur leichteren gesellschaftlichen Teilhabe erhalten. Starre Öffnungszeiten werden von Eltern als Hindernis angegeben, Kinderbetreuung in Anspruch nehmen zu können. Kinderbetreuung ist neben frühkindlicher Bildung auch Dienstleistung für Eltern. Eltern können sich in ihren Arbeitszeiten oft nicht nach der Betreuungseinrichtung richten. Deshalb muss diese mit flexiblen Öffnungszeiten ("gleitende Betreuungszeiten" mit Kernzeit) auf die Eltern Rücksicht nehmen.

Begründung

selbsterklärend

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Kinderbetreuung

P24: Modernisierung der Demokratie (WP)

Antrag

Im Abschnitt 4. "Modernisierung der Demokratie" sollen diese beiden Absätze:

"Die Piratenpartei sieht Demokratie als die bestmögliche Herrschaftsform, da nur eine echte Demokratie ein faires und gerechtes Miteinander sowie den Ausgleich der Interessen Einzelner innerhalb des Staates ermöglicht. Wir Piraten streben eine möglichst hohe demokratische Gleichberechtigung aller Menschen an. Deswegen ist es Ziel der Piratenpartei, die direkten und indirekten demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen zu steigern und die Partizipation jedes einzelnen Mitbürgers an der Demokratie zu fördern.

Die Art und Weise wie sich Bürger in unserer Demokratie engagieren hat sich über die letzten Jahrzehnte zunehmend verändert. Statt sich in Parteien zu organisieren und am Ende jeder Legislaturperiode einmal zur Wahl zu gehen, bringen sich die Bürger zunehmend mit Hilfe von Organisationen und Bürgerinitiativen direkt in den demokratischen Prozess ein. Es reicht also nicht mehr, nur alle vier oder fünf Jahre eine Wahl zu veranstalten, um dem Verlangen der Bürger nach politischer Teilhabe gerecht zu werden. Um dieser Veränderung gerecht zu werden, müssen mehr Möglichkeiten geschaffen werden, wie sich die Bürger auch auf Landesebene direkt einbringen können."

https://wiki.piratenpartei.de/RP:Wahlprogramm#Modernisierung_der_Demokratie

ersetzt werden durch:

Die Piratenpartei möchte durch ihr politisches Wirken dem Bürger einen vereinfachten Zugang zur aktiven Mitwirkung in der Politik eröffnen.

Jedem Bürger muss die Möglichkeit einer gleichberechtigten Teilnahme am politischen System gegeben werden.

Die bisherigen Mitbestimmungsmöglichkeiten des Bürgers in der Politik sind, bezogen auf die Veränderungen und die neuen Anforderungen in unserer Gesellschaft, veraltet. Wir wollen dieses System um neue Möglichkeiten der demokratischen Mitbestimmung für den Bürger erweitern.

Wir bieten jetzt schon allen Bürgern die Möglichkeit, an der Ausarbeitung von parteipolitischen Themen und Anträgen mitzuwirken, z.B. über das Internet. Durch die basisdemokratische Organisation und transparente Kommunikation bieten wir weitere Mittel der Mitbestimmung. Diese Methoden möchten wir in den politischen Alltag einbinden, um das System an die Veränderungen in der Gesellschaft anzupassen.

Begründung

Hier wurde der alte Punkt im Wahlprogramm nur textlich neu überarbeitet.

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Modernisierung der Demokratie

P25: Passus Zugangserschwerungsgesetz löschen (WP)

Antrag

Es wird beantragt, den Punkt "3.3.2.1 Zugangserschwerungsgesetz aufheben!" ersatzlos aus dem Wahlprogramm zu löschen und die Numerierung entsprechend anzupassen. Der Passus lautet: "Die PIRATEN werden sich dafür stark machen, den Irrweg des Zugangserschwerungsgesetzes zu beenden und dieses Zensur-Gesetz aufzuheben."

https://wiki.piratenpartei.de/RP:Landtagswahl_2011/Wahlprogramm#Zugangserschwerungsgesetz_aufheben.21

Begründung

Das Gesetzt wurde am 02.12.2011 aufgehoben:

http://www.zdnet.de/news/41558455/bundestag-hebt-zensursula-gesetz-endgueltig-auf.htm

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Passus Zugangserschwerungsgesetz löschen

P26: Rücknahme des Zensus-Gesetzes (WP)

Antrag

Im Wahlprogramm im Abschnitt "Sicherheitspolitik unter Achtung der Bürgerrechte", Unterabschnitt "Weitere Maßnahmen zum Schutz vor Überwachung und Zensur" soll der Punkt "für den Stopp der Volkszählung 2011 und Rücknahme des Zensus-Gesetzes auf Bundes und Landesebene" gelöscht werden. Statt dessen soll an geeigneter Stelle ein eigener Unterabschnitt eingefügt werden mit folgendem Inhalt:

Rücknahme des Zensus-Gesetzes

Das Zensus-Gesetz auf Bundes- und Landesebene sowie Volkzählungen im Allgemeinen sollen abgeschafft werden. Werden weitere Daten von Bürgerinnen und Bürgern benötigt, sollen diese ausschließlich auf freiwilliger Basis erhoben werden dürfen. So kann im Sinne der Datensparsamkeit die Datensammlung über die Bürger vermindert werden.

Begründung

Die Volkszählung 2011 ist soweit abgeschlosssen. Das noch bestehende Zensus-Gesetz wollen wir abschaffen, weil es überflüssig ist. Alle Daten und Informationen zur Planung und Verwaltung sind aus den vorhandenen Stamm- und Bewegungsdaten der Verwaltungen zu entnehmen.

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Rücknahme des Zensus-Gesetzes

P27: Vereinheitlichung der Gewerbesteuer

Antrag

Die Gewerbesteuer soll nicht mehr von jeder Gemeinde eigenständig festgelegt, sondern auf Bundesebene bedarfsgerecht vereinheitlicht weden.

Begründung

Hinterzimmerpolitik und Bestechungen kann so vorgebeugt werden, freie Entscheidungswahl der Unternehmen/Konzerne hat nichts mit demokratischen Gedanken zu tun, sondern dient nur den Eigeninteressen der Unternehmen und der Bereicherung Einzelner.

Eine Ausspielung der Gemeinden gegeneinander auf das niedrigste Verhandlungsniveau dient ebenso nur den Unternehmen und nicht dem Staatswesen oder dem Bürger und kann so verhindert werden.

Belegbar benötigte Infrastruktur muss aus Länder-/Bundeskasse bedarfsgerecht bereitgestellt werden und strukturschwache Regionen bedürfen einer besonderen Berücksichtigung um unnötigen Ballungszentren entgegen wirken zu können. Unnötiger Erstellung von Industrieparks in landlichen Gebieten und weiterer Zerstörung der Natur ist aber auch entgegen zu wirken, da die bisherige Praxis gezeigt hat, dass viele großzügig angelegte Industrieparks in ländlichen Regionen brach liegen und nur weitere Folgekosten ohne entsprechende Einnahmen erzeugen.

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Vereinheitlichung der Gewerbesteuer

P28: Keine Frauenquote (WP)

Antrag

Der Landesparteitag möge beschließen, als Ergänzung zum Wahlprogramm an geeigneter Stelle folgendes einzufügen:

Wir sind für eine geschlechterneutrale Behandlung. Quotenregelungen schließen sich daher aus.

Begründung

Gesetzliche Quoten führen nicht zu einer Gleichstellung sondern sie führen zu Diskriminierungen (z.B. Quotenfrau).

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/keine Frauenquote

P29: Bildungspolitik - Modul 01: Grundsätze

Antrag auf Änderung des Wahlprogramms

Das hier präsentierte Gesamtkonzept soll möglichst Deutschlandweit eingesetzt werden, sofern nicht dringende Gründe dagegen sprechen dieses Konzept im betreffenden Bundesland umzusetzen. Es geht dabei nicht um eine Aufweichung des Föderalismus oder eine Umverteilung der verfassungsmäßigen Kompetenzen. Dieses Konzept soll lediglich auf Bundesebene durch eine reguläre Mehrheit beschlossen werden, damit sich andere Landesverbände an dieses Konzept angleichen können. Im Sinne einer gerechten Bildungspolitik sind große Unterschiede der Bildungssysteme in den einzelnen Bundesländern nicht wünschenswert und sollen abgebaut werden.

Antrag

Bildung in Deutschland soll Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene entsprechend ihrer Entwicklung und ihrer persönlichen Fähigkeiten möglichst optimal fördern sowie Ihnen erlauben, ihre Persönlichkeit frei zu entwickeln. Bildungsziel ist neben der Vermittlung von Wissen, die Entwicklung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen des Einzelnen, damit der nachwachsende Teil der Gesellschaft aufgeklärt, bewusst und reflektiert in der Gesellschaft, sowohl in ihrem Möglichkeiten als auch in ihren Problemen, teilhaben kann. Ein weiteres Bildungsziel ist die Befähigung des Menschen ein selbstbestimmtes, seinen Bedürfnissen und Talenten entsprechendes Leben führen zu können, indem diesen eine qualifizierte Teilhabe am Berufsleben ermöglicht wird.

Das Bildungssystem muss diskriminierungsfrei auf die Bedürfnisse der Menschen eingehen und der Tatsache Rechnung tragen, dass Menschen in unterschiedlichen Bereichen unterschiedliche Fähigkeiten, Fertigkeiten, Wissen und Kompetenzen haben. Dabei wird eine Balance zwischen Fördern und Fordern angestrebt. Der Grad an Bildung, den jeder Einzelne erreicht, darf nicht von sozialer Herkunft, Wohnort oder wirtschaftlichem Hintergrund abhängen. Daher muss allgemeine Bildung lebenslang kostenfrei sein und Allen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft zur Verfügung stehen.

Wir lehnen Schulen und Hochschulen als reine Wissensvermittler ab. Bildung soll Kompetenzen und Methoden vermitteln und die Fähigkeit schaffen Fakten zu Sammeln und die nötigen Schlussfolgerungen eigenständig zu ziehen. Diese Fähigkeiten sind essenziell für eine erfolgreiche gesellschaftliche Teilhabe und Voraussetzung, um die Handlungsfähigkeit in Freiheit über das gesamte Leben hinweg zu ermöglichen. Um dieses Ziel zu erreichen wird auch Wissensvermittlung eine Rolle spielen, jedoch soll Wissen als Werkzeug eines freien Menschen verstanden werden und nicht als Grundlage für die berufliche Laufbahn.

Aus diesen Grundsätzen ergeben sich folgende Regeln für alle Bildungsangebote:

  • Bildungsangebote sind kostenfrei.
  • Die Dauer der Schullaufbahn hängt nicht davon ab, welche Entscheidungen die Lernenden, ihre Lehrer oder ihre Eltern in dieser Zeit treffen. Die Schulzeit dauert für alle 13 Schuljahre.
  • Der Besuch einer bestimmten Schulform kann Voraussetzungen haben, die aber nachholbar sein müssen, damit ein Wechsel zwischen Schulformen immer möglich ist.
  • Lehrpläne und Studiengangkonzepte werden auf den Erwerb von Kompetenzen ausgelegt. Fächergrenzen sollen dabei verschwimmen.
  • Bildungsangebote können, sofern sie nicht verpflichtend sind, zu jedem Zeitpunkt freiwillig wahrgenommen werden.
  • Im Interesse von lebenslangem Lernen soll keine Altersbeschränkung für den Besuch weiterführender Bildungsangebote bestehen.

Die Umsetzung dieser Grundsätze erfordert ein sehr teueres aber notwendiges Bildungssystem, das - um der Kostenfreiheit gerecht zu werden - aus Steuergeldern finanziert werden muss. Um eine Explosion dieser Kosten zu vermeiden, soll das Bildungssystem möglichst effizient gestaltet sein, ohne jedoch wichtige Grundsätze aufzugeben. Bei den folgenden Konzepten werden daher die zu erwarteten Kosten abgeschätzt und am Ende des Konzepts ein Plan zur steuerlichen Gegenfinanzierung benannt.

Begründung

  • Eine gleich lange Schulzeit für alle Schulformen hilft, dass der Besuch einer Schulform nicht automatisch eine bessere oder hochwertigere Bildung bedeutet. Unterschiedliche Schulen haben den Sinn unterschiedliche Unterrichtsstile und Inhalte anzubieten. Dauert die Schulzeit unterschiedlich lang, sind Schülerinnen und Schüler, die nur für kürzere Zeit in den Genuss von professionellem Unterricht kommen benachteiligt.
  • Die traditionellen Schulfächer haben durchaus ihren Sinn und ein Existenzrecht. Die moderne Gesellschaft stellt für junge Menschen aber in zunehmendem Maß Herausforderungen, die sich nicht einer einzelnen Fachrichtung erschöpfend behandeln lassen. Die Ermöglichung und Förderung fächerübergreifenden Unterrichts hilft, passende Denkmuster zu erlernen und Erkenntnisse aus einem Fach auch in anderen Fächern anzuwenden. Wir sollten diese Form des Unterrichts an allen Bildungseinrichtungen verpflichtend umsetzen.
  • Die Kosten, bestehende Kurse für interessierte aber ältere Bürger zu öffnen sind vergleichsweise gering. Von den Weiterbildungsmöglichkeiten, die sich so ergeben, ist jedoch ein erheblicher wirtschaftlicher und persönlicher Gewinn für die Lernenden zu erwarten.

P30: Bildungspolitik – Modul 02: Systemische Vision – Modul 02a: vorschulische Bildung

Antrag

Der vorschulischen Förderung von Kindern kommt eine zentrale Bedeutung zu. Sie soll gewährleisten, dass Kinder unabhängig von ihrer sozialen, finanziellen und kulturellen Herkunft mit guten Grundvoraussetzungen ihre Schullaufbahn beginnen können. Daher sollen vorschulische Fördermöglichkeiten kostenlos und frei zugänglich angeboten werden.

Eltern müssen Kindergärten und Kindertagesstätten für ihre Kinder frei wählen können. Jedem Kind wird von Geburt an bis zum Schuleintritt ein kostenloser Kindergartenplatz in einem staatlichen Kindergarten in der Nähe zur Verfügung stehen.

Konfessionelle, soziale, kulturelle oder sonstige Zugangsbeschränkungen dürfen in Einrichtungen, die gänzlich oder zu Teilen öffentlich finanziert werden, nicht geduldet werden. Bei der öffentlichen Finanzierung von Einrichtungen sind alle Träger gleich zu stellen.

Bereits im Vorschulalter sollte ein besonderer Schwerpunkt auf der Förderung von sozial benachteiligten Kindern liegen. Gerade Kindertagesstätten in ?Brennpunktbezirken? sollten sowohl beim Personal und dessen Aus- und Weiterbildung sowie bei der räumlichen Ausstattung (z.B. Küchen) und dem pädagogischen Bedarfsmaterialien verstärkt berücksichtigt werden.

Das letzte Kindergartenjahr soll für alle Vorschulkinder verpflichtend sein.

Die Herausforderungen im Beruf des Erziehers übersteigen die Möglichkeiten dessen, was in einer Ausbildung vermittelt werden kann. Daher soll Erzieher zu einem Studiengang umgewandelt werden.

Kosten

Laut Einzelplan im Haushalt von 2011 (http://www.fm.rlp.de/fileadmin/fm/downloads/finanzen/einzelplaene2011/09.pdf) belaufen sich die Personalausgaben im Bereich "Jugend", bei dem fast die kompletten Ausgaben in Kindergärten und KiTas fließen 306 Mio. €. Geht man davon aus, dass die Gehälter der ErzieherInnen aufgrund der aufwändigeren Ausbildung um 30% steigen müssen, ergeben sich so Mehrausgaben von 92 Mio. €. Zu Ausgaben bei vorschulischer Bildung siehe auch http://www.dji.de/bibs/42_1459FamunterstExpertise.pdf.

P31: Bildungspolitik – Modul 02: Systemische Vision – Modul 02b: Grundschule

Antrag

Die Grundschule setzt die Arbeit der Kindergärten im Hinblick auf ein lebensnahes Lernen fort. Alle Kinder müssen in einer positiven Lernumgebung entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen gefordert und gefördert werden, sowie kindgerechte Beratung und Begleitung erfahren können. Dies erfordert eine entsprechende Personalpolitik. Gerade an Brennpunktschulen sind auf Grund des speziellen Förderbedarfs mehr Lehrkräfte/pädagogische Fachkräfte einzusetzen.

Eine besondere Herausforderung stellt die Inklusion von Kindern mit speziellem Förderbedarf dar. Wenn Kinder mit speziellem Förderbedarf an Regelschulen unterrichtet werden sollen, dann nur mit der Unterstützung von speziell ausgebildeten Lehrkräften (Förderschullehrer) und zusätzlichen Lehrerstunden.

Es ist immer eine individuelle Entscheidung, welche Schulform Kinder mit speziellem Förderbedarf besuchen. Diese Entscheidung obliegt den Erziehungsberechtigten. Allerdings sollte eine intensive Beratung durch geschultes Fachpersonal vorausgehen.

Wir unterstützen den Ausbau von Ganztagsschulen im Primarbereich.

Die Grundschule dauert vier Jahre.

Begründung

  • Studien aus den USA (vgl. Arthur Reynolds / University of Minnesota) zeigen, dass vorschulische Bildung effektiv soziale Ungerechtigkeiten ausgleichen kann. Es zeigt sich, dass Kinder aus bildungsfernen Familien im Erwachsenenalter einen höheren Bildungsabschluss erreichen, seltener mit dem Gesetz in Konflikt kommen oder Kontakt zu Drogen haben, wenn sie an einem Vorschulprogramm teilgenommen haben.

P32: Bildungspolitik – Modul 02: Systemische Vision – Modul 02c: weiterführende Schule

Antrag

Für die weiterführende Schule stehen ab der 5. Klasse die Schulformen Gesamtschule und Gymnasium zur Wahl. Beide Schulformen unterrichten die 5. und 6. Klasse gemeinsam, ab der 7. Klasse wird ein Kurssystem umgesetzt, um die Schülerinnen und Schüler nach persönlicher Leistung im jeweiligen Fach differenzieren zu können. Da das Gymnasium grundsätzlich theoretischer orientiert ist, wird hier nur zwischen zwei Kursen unterschieden, bei der Gesamtschule sollen jeweils drei Kurse angeboten werden. Zudem bietet die Gesamtschule die Möglichkeit, stärker handwerkliche Inhalte zu lernen.

Beide Schulformen setzen stärker auf Lernfelder und Themenblöcke, um bereits bestehende Strukturen an Grundschulen und Berufsschulen besser zu unterstützen. Dabei soll das klassische Raster von 45 Min. Schulstunden aufgelöst werden. Sowohl Gymnasium als auch Gesamtschule sollen verpflichtend als rhythmisierende Ganztagsschulen mit offenen Lerneinheiten arbeiten. Auf diese Weise wird projektorientiertes Arbeiten, Sport und Ruhephasen in die reguläre Schulzeit integriert. Auch können die Räumlichkeiten der Schulen effizienter genutzt und berufstätige Eltern entlastet werden.

Mit wachsendem Alter der Schülerinnen und Schüler, soll das Lehrangebot verstärkt in Richtung Medienkompetenz, Problemlösungskompetenz und wissenschaftliche Arbeitsweise ausgebaut werden, wobei der Pflege einer Fehlerkultur eine besondere Bedeutung zukommt. Kritischem und eigenständigem Lernen soll Vorrang vor Fachkompetenzen eingeräumt werden.

Die Unterschiede zwischen Gymnasium und Gesamtschule bestehen nur bis einschließlich zur 10. Klasse, danach wird bis zur 13. Klasse gemeinsam in einem Kurssystem mit Wahlmöglichkeiten zwischen Leistungs- und Grundkursen gelernt. Als Alternative gibt es die Möglichkeit für die Schülerinnen und Schüler eine Ausbildung zu beginnen und die letzten drei Jahre ihrer Schullaufbahn im Dualen System und der Berufsschule zu absolvieren. Abschlüsse gibt es jeweils am Ende der 10. Klasse (für die Bewerber um Ausbildungsplätze) und am Ende der 13. Klasse. Es kann die Hochschulreife sowie die Fachhochschulreife erworben werden, je nachdem, ob die Ausrichtung der Lernenden in ihrer Schullaufbahn eher theoretisch oder eher praktisch war. Ausschlaggebend für diesen letzten Schulabschluss ist der Erwerb mehrerer Leistungsnachweise innerhalb der gesamten letzten drei Jahre der Schullaufbahn. Die Auswahl der Leistungsnachweise, die den Abschluss bilden, kann unterschiedlich sein und spiegelt das persönliche Profil der Schülerinnen und Schüler wieder.

Kosten am Beispiel Rheinland-Pfalz

Die Hochrechnung der Kosten stammt von http://www.bildungsxperten.net/wissen/wie-werden-schulen-finanziert/ was sich auf einen Bericht des Max-Planck-Instituts aus dem Jahr 2004 stützt. Laut Statistischem Landesamt haben 2010/2011 9403 Lernede die Hauptschule besucht (http://www.statistik.rlp.de/no_cache/staat-und-gesellschaft/bildung/tabellen/eckdaten-zu-allgemeinbildenden-schulen/). Zudem kosten laut der ersten Quelle alle Hauptschüler pro Schuljahr 200€ mehr und alle Realschüler pro Schuljahr sogar 1200€. Wir gehen davon aus, dass die weitere Verbreitung von Gesamtschulen in 20% der Fälle den zusätzlichen Anreiz schafft, die Schule mit Abitur abzuschließen.

9403/5(Jahre)*2400€(Mehrkosten für das zusätzliche Schuljahr für die Hauptschüler)+9403*200€(Mehrkosten um Hauptschülern die Gesamtschule zu ermöglichen)+103860*1200€(Mehrkosten, um den Realschülern die Gesamtschule zu ermöglichen)+22653*3*5400€(20% mehr Oberstufe)=498004640€. Insgesamt belaufen sich die Mehrkosten also auf ca. 500 mio.€.

Begründung

  • Der Abschluss der Hauptschule ist in diesem System nicht vorgesehen. Der schlechte Ruf von Hauptschule und auch Realschule(+) wird für alle Lernenden, die von einer Schule kommen die so heißt einen Nachteil in der Gesellschaft bedeuten. Die praktische Ausrichtung der Hauptschule kann bei einem Jahr längerer Schulzeit in dem hier vorgeschlagenen System an der Gesamtschule gefunden werden.
  • Gymnasiallehrer klagen über das stetig schlechter werdende Niveau an den Gymnasien, während gleichzeitig die Anmeldezahlen steigen und sich der Bedarf an Abiturienten erhöht. Die grundsätzlich eher theoretische Ausrichtung des Gymnasiums mit einem hochschulqualifizierenden Abschluss bei vergleichsweise langer Schulzeit ist gefragt. Dieser Bedarf kann auch von Gymnasien mit Kurssystem erfüllt werden. Auf diese Weise wird ein homogeneres Lernklima erreicht, sowie die Möglichkeit für die Lernenden geschaffen sich stärker nach der eigenen Begabung zu differenzieren.
  • Ein stärkerer Ausbau von Gesamtschule stärkt auf lange Sicht deren Akzeptanz und ermöglicht so eine adäquate Schulform für alle, die nicht 100% sicher sind, ans Gymnasium zu müssen. Es entsteht kein Nachteil, statt ans Gymnasium an die Gesamtschule gegangen zu sein. Dadurch wird das Problem der momentan viel zu starken Differenzierung nach der 4. Klasse (von der OECD als Hauptschwäche des deutschen Bildungssystems benannt) entschärft.
  • Das erfolgreiche Duale System wird beibehalten, wobei alle Auszubildenden den gleichen Abschluss nach 10 Jahren Schulzeit haben und so Ungerechtigkeiten bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen abgebaut werden können.
  • Ganztagsschulen sind unattraktiv für Schülerinnen und Schüler, wenn der Nachmittagsunterricht lediglich aus unpädagogischer Hausaufgabenüberwachung besteht. Wird jedoch ein rhythmisierender Ganztagsunterricht mit Lern- und Ruhephasen eingerichtet, können spezifische Talente besser gefördert werden und so die Motivation der SchülerInnen dauerhaft aufrecht erhalten werden. Die Schule wird von einem Ort des vormittäglichen Stresses zum Lebensmittelpunkt, an dem auch angenehme und interessante Tätigkeiten gemacht werden.

P33: Bildungspolitik – Modul 02: Systemische Vision – Modul 02d: das Kolleg

Antrag

Als Alternative zu Gymnasium oder Gesamtschule steht den Schülern die projektorientierte Schulform des Kollegs zur Wahl. Das Kolleg nimmt erst Schüler mit mindestens 6 Jahren Schulbildung auf. Daher ist es möglich nach der 6. Klasse von der Gesamtschule oder dem Gymnasium auf das Kolleg zu wechseln. Der angestrebte Abschluss ist das Abitur, es besteht jedoch die Möglichkeit in der 10. Klasse an die Gesamtschule zu wechseln und dort mit dem berufsqualifizierenden Abschluss eine Ausbildung zu beginnen. Wie schnell das Abitur erreicht wird, hängt von der individuellen Leistung der Lernenden ab und kann um bis zu zwei Jahre variieren. Im Normalfall sollte nach dem 13. Schuljahr ein Abschluss erreicht sein. Wenn auf dem Kolleg zu wenig Fortschritte erkennbar sind, wird ein Wechsel auf die Gesamtschule vorgeschlagen.

Das Kolleg zeichnet sich durch ein projektorientiertes Lernen aus. Es steht den Schülerinnen und Schülern frei, ihre Kurse bzw. Seminare nach eigenem Ermessen zu wählen. Zusätzlich können die Lernenden eigene Projekte verfolgen und dafür ebenfalls Leistungsnachweise erhalten. Um sicher zu stellen, dass auf dem Kolleg eine ausreichende Allgemeinbildung erreicht wird, werden Leistungsnachweise aus verschiedenen Bereichen verlangt, sodass ein dem Gymnasium oder der Gesamtschule vergleichbares Stoffvolumen erreicht wird. Es geht bei dieser Schulform nicht um die Förderung leistungsschwacher Schülerinnen und Schüler, sondern vielmehr um die Förderung von Lernenden, die bereits in relativ frühem Alter eine große Befähigung zu selbständigem Arbeiten zeigen. In diesem selbst organisierten Arbeiten werden die SchülerInnen durch das Lehrpersonal aktiv unterstützt, besonders mit Hinweisen wo und wie mehr zu dem gewählten Thema gelernt werden kann. Das Kolleg soll bewusst eine intensivere Beschäftigung der Lernenden mit einzelnen Themen ermöglichen, um so das Potential, das die kurzzeitige Begeisterung für ein Thema mit sich bringt, im Lernprozess voll ausnutzen zu können. Um flexibel auf die Launen der Lernenden eingehen zu können, soll der Zeitraum für die Bearbeitung eines Projektes relativ kurz gewählt werden (ca. 6 Wochen). Um auch komplexere Inhalte vermitteln zu können, dürfen Seminare angeboten werden, die aufeinander aufbauen und in der richtigen Reihenfolge besucht werden müssen. Ziel des Kollegs ist es durch vorlesungsartige Unterrichtseinheiten kombiniert mit selbst organisiertem Projektunterricht der Schüler eine Schulform zu schaffen, die adäquate Förderung sehr selbständig lernender SchülerInnen zu ermöglichen.

Als neue und alternative Schulform soll das Kolleg sich zunächst in wenigen Modellschulen beweisen, bevor diese Schulform in größerem Maß verbreitet werden soll.

Begründung

  • Im Wahlprogramm (http://wiki.piratenpartei.de/RP:Landtagswahl_2011/Wahlprogramm/Offiziell#Vielfalt_der_Bildung) findet sich ein prinzipielles Bekenntnis zu neuen Schulformen.
  • Das Kolleg bietet selbständig lernenden Schülerinnen und Schülern eine bessere Lernumgebung und ist somit eine wirksame Maßnahme zur Begabtenförderung.
  • Durch die Struktur des Kollegs werden Lernende ermutigt, mehr selbständig zu lernen und das erworbene Wissen stärker untereinander auszutauschen.
  • Die Mehrkosten bei Räumlichkeiten und Ausrüstung sind im Vergleich zu den Einsparungen bei Lehrerstunden klein.
  • Im Kolleg kann in stärkerem Maß als an anderen Schulen externes Personal eingesetzt werden (Gastredner, technische Assistenten).

P34: Bildungspolitik – Modul 02: Systemische Vision – Modul 02e: Hochschule

Antrag

Es gibt zwei Hochschulformen, die sich in der Vermittlung der Lerninhalte, nicht jedoch in der Regelstudienzeit oder im erreichten Abschluss unterscheiden. In der Fachhochschule können in kurzer Zeit (ca. 8 bis ca. 12 Semester) alle Hochschulabschlüsse erworben werden. Ziel der Fachhochschule ist eine Ausbildung auf hohem Niveau, die durch ihre Strukturierung auf das Erreichen eines Abschlusses ausgerichtet ist. Dies wird durch Lernen in Vorlesungen, Seminaren und Übungen erreicht, wobei durch den gewählten Studiengang eine sinnvolle Abfolge der Veranstaltungen vorgeschrieben wird. In Einzelfällen sollte auch eine Umorganisation des Studiums möglich sein.

Die Universität schließlich ermöglicht gänzlich freies Lernen. Hier besteht die Möglichkeit, Fächergrenzen zu überschreiten, und nach Interesse Veranstaltungen aus vielen Bereichen und mit unterschiedlicher Dauer zu besuchen. Es können auch alle Hochschulabschlüsse erworben werden, jedoch werden keine Studienpläne vorgegeben.

Die Studienleistungen an Universität und Fachhochschule sollen vergleichbar sein, sodass den Studierenden ein Wechsel zwischen den Hochschulformen jederzeit möglich ist.

Voraussetzung für ein Studium an Fachhochschulen oder Universitäten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein Fachabitur oder Abitur. Beide Hochschulen bieten die Abschlüsse Doktus und Magister an, mit 8 bzw. 12 Semestern Regelstudienzeit. Regelstudienzeit heißt in diesem Fall, dass das Studium in dieser Zeit realistisch abgeschlossen werden kann, besonders schnelle Studierende also mit weniger Zeit auskommen. Die Qualität der Abschlüsse soll Europa-weit einheitlich sein. Der deutsche Abschluss Doktus soll mit dem Bachelor an renommierten europäischen Universitäten im Ausland vergleichbar sein, der Magister mit dem jeweiligen Master. Auf die Begriffe "Bachelor" und "Master" wird verzichtet, um sich von aktuell bestehenden Abschlüssen, die so heißen, abzugrenzen.

Die Qualität der Hochschulen wird durch ein gemischtes Gremium aus Vertretern verschiedener Hochschulen gewährleistet. Private Agenturen sollen keinen Einfluss auf die Akkreditierung von Studiengängen bekommen.

An der Universität können aber verschiedenste Zusatzqualifikationen erworben werden, die die überprüften Leistungen des Abschlusses übersteigen. Diese Zusatzqualifikationen können jederzeit (auch mitten im Berufsleben) von allen Menschen mit Hochschulabschluss erworben werden.

Kosten am Beispiel von Rheinland-Pfalz

Die Hochschulen sind momentan deutlich unterfinanziert. Anhand der Selbstverwaltungskompetenzen der Hochschulen kann davon ausgegangen werden, dass eine Budgeterhöhung sinnvoll für eine Verbesserung der Lehr- und Forschungsleistungen eingesetzt wird. Wir schlagen eine Budgeterhöhung um 25% vor, wodurch Mehrkosten von ca. 177mio.€ entstehen ((328540800(Uni Mainz)+82162000(Uni Trier)+99739300(Uni Kaiserslautern)+43997000(Uni Koblenz/Landau)+11289200(FH Bingen)+34707600(FH Kaiserslautern)+26740900(FH Koblenz)+11414500(FH Ludwigshafen)+27080900(FH Mainz)+30532500(FH Trier)+9963900(FH Worms))*0.25=706168600*0.25=176542105 Quelle Landeshaushalt: http://www.fm.rlp.de/fileadmin/fm/downloads/finanzen/einzelplaene0910/09.pdf). Die Abschaffung der momentan bestehenden Langzeitstudiengebühren muss hier nicht als Mehrkosten aufgeführt werden, da ihre Abschaffung bereits für 2016 beschlossen ist. Die Einnahmen waren ohnehin sehr gering (nur ca. doppelt so viel wie die dadurch entstandenen Verwaltungskosten).

Begründung

  • Es gibt sowohl einen Bedarf nach einem prinzipiell eher schulischen Studium, bei dem Studierende effizient zu einem Abschluss gelangen können, als auch für eine Universität nach humboldtschen Idealen, die Wissen vermittelt, um der Bildung willen. Studierende sollen in Deutschland die Wahl haben, wie sie ihre Hochschulbildung bekommen wollen und wie geradlinig ihr Weg zu einem Abschluss sein soll.
  • Die Studienzeiten zwischen Universität und Fachhochschule sind heute bereits fast gleich. Eine gleich lange Regelstudienzeit ist notwendig, um vergleichbare Abschlüsse anbieten zu können.
  • Fächerübergreifende Forschungsprojekte sind an allen Hochschulen zu selten. Dies liegt stark daran, dass Studierende durch unflexible Studienordnungen nur selten die Möglichkeit haben fächerübergreifend zu arbeiten. Die freiere Struktur der Universität soll dazu genutzt werden Fächergrenzen abzubauen und fächerübergreifende Forschung auch in frühen Semestern zu ermöglichen.
  • Niemand kann die Qualität von Abschlüssen, Studienordnungen und Lehrleistungen besser beurteilen, als die Hochschulen selbst. Daher ist es sinnvoll, dass ein Gremium aus Vertretern der Hochschulen auch die Akkreditierung von Studiengängen und die Qualitätssicherung der Abschlüsse übernimmt.
  • Arbeitgebern ist nicht abzuverlangen über die Qualität jeder Hochschule in Deutschland bescheid zu wissen. Daher müssen Abschlüsse qualitativ so vergleichbar sein, dass sie alleine ausreichen, dass ein Arbeitgeber eine Studienleistung beurteilen kann. Die Information, wo der Abschluss erworben wurde, sollte im Idealfall unwichtig sein.
  • Zusatzqualifikationen und eine besondere Auswahl an Leistungsnachweisen illustriert das wissenschaftliche Profil von HochschulabgängerInnen. Diese Information ist oft mehr wert, als Noten oder Studienorte. Genauere Informationen über den Bildungsstand helfen, Akademikerinnen und Akademiker optimal zu vermitteln.
  • Aufgrund von Fachkräftemangel kann es sich die Gesellschaft nicht leisten Studierende, die einen Abschluss erreichen können, vorzeitig aus dem Studium zu werfen. Daher muss die Studienzeit von Seiten der Hochschulen unbegrenzt sein. Dies gilt nicht unbedingt für staatliche Förderprogramme wie Bafög oder Stipendien.

P35: Bildungspolitik – Modul 03: Demokratie an Schulen

Antrag

Für die angehenden Teilnehmer einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft ist es wichtig, schon vor Erreichen des Wahlalters mit den Strukturen demokratischer Systeme vertraut zu werden. Demokratie kann nur unzureichend im Sozialkundeunterricht erklärt werden, besser ist, wenn Schülerinnen und Schüler mit den Mechanismen demokratischer Meinungsbildung und den Institutionen eines demokratischen Systems durch Erleben und Mitmachen vertraut werden. Aus diesem Grund muss jede Schule eine Schülervertretung besitzen, die von der Vollversammlung der Lernenden gewählt wird. Die Rechte der Schülervertretung sind altersabhängig, um den Verantwortungsdruck für die Schülervertretung im Laufe des Erwachsenwerdens stetig zu steigern. Politische Parteien dürfen sich an Schulen nicht direkt einbringen, es ist jedoch erlaubt, wenn SchülerInnen sich zu Gemeinschaften zusammenschließen, die zu allgemeinpolitischen Parteien korrespondieren.

Wichtig für eine funktionierende Demokratie ist ein transparentes Vorgehen der Entscheidungsträger und eine permanente Kontrolle durch die Wähler. An der Schule bedeutet das eine Kontrolle der LehrerInnen durch die SchülerInnen und die Verpflichtung für LehrerInnen und Schulleitung transparent zu arbeiten.

P36: Bildungspolitik – Modul 03: Demokratie an Schulen – Modul 03a: Grundschulen

Antrag

  • Die Schülervertretung (SV) an Grundschulen hat das Recht in Entscheidungen bezüglich der Anschaffung von Spielzeug und Sportgeräten, sowie der Gestaltung der Klassenräume einbezogen zu werden.
  • KlassensprecherInnen werden von den Lernenden einer Klasse gewählt und dürfen bei Fragen der Unterrichtsgestaltung mitreden. Lehrer sind verpflichtet, auf Anträge der KlassensprecherIn einzugehen.
  • Mehrheitsentscheidungen der Klasse zu Problemen der Unterrichtsgestaltung oder zu Wandertagen sind nur dann für die Lehrer bindend, wenn auch eine Mehrheit der Eltern die Entscheidung schriftlich unterstützt.
  • Die SV und die Elternvertretung haben jeweils das Recht Einblick in die Entscheidungsfindungprozesse der Lererinnen und Lehrer sowie der Schulleitung zu nehmen.
  • Der begründete Verdacht von diskriminierendem, pädagogisch negativem oder intransparentem Verhalten seitens des Lehrkörpers oder der Schulleitung kann in Form einer Beschwerde an das Kultusministerium von SV, Elternvertretung oder beliebiger Lehrkraft eingereicht werden. Der Streitfall kann nur von einer externen Stelle gelöst werden. Das Ministerium entscheidet über die Legitimität der Beschwerde und das adäquate Vorgehen. Der Verdacht einer Diskriminierung aufgrund wahrgenommener demokratischer Rechte gilt grundsätzlich als legitim und das Ministerium ist verpflichtet dem nachzugehen.

P37: Bildungspolitik – Modul 03: Demokratie an Schulen – Modul 03b: weiterführende Schulen

Antrag

  • Die Vollversammlung der Lernenden wählt aus dem Lehrkörper eine VertrauenslehrerIn.
  • SchülerInnen können sich bei Streitfragen bezüglich der Notengebung an die SV wenden. Die SV kann in bis zu fünf Fällen pro Schuljahr in einer solchen Streitfrage beantragen, dass der Fall durch einen anderen Lehrer geprüft wird. Bei mehr als fünf Fällen kann die Prüfung nicht mehr erzwungen, aber immer noch empfohlen werden. Der prüfende Lehrer meldet sich entweder freiwillig oder wird durch die Fachkonferenz bestimmt.
  • Die SV hat das Recht von allen Lernenden einen Beitrag von maximal 5% des aktuellen Kindergeldsatzes pro Halbjahr zu erheben. Weisen eine SchülerIn oder deren Eltern finanzielle Not nach, muss die SV den Beitrag ohne Nachteile für die Betroffenen erlassen.
  • Die SV hat das Recht Räumlichkeiten der Schule für eigene Veranstaltungen zu nutzen. Dabei muss weiterhin die Schulordnung eingehalten werden und es müssen mindestens 50% der TeilnehmerInnen SchülerInnen der eigenen Schule oder AustauschschülerInnen sein. Sind Minderjährige beteiligt, muss die SV eine Aufsicht organisieren, wobei Lehrer nicht verpflichtet sind, eine solche Aufsicht zu übernehmen. Die Haftung liegt bei den Verantwortlichen der SV, nicht bei der Aufsicht.
  • Die Klassenversammlung mit schriftlicher Zustimmung einer Elternmehrheit besitzt ein Vetorecht bei Entscheidungen zur Auswahl von Klassenfahrten.
  • Schülervertretungen haben das Recht Petitionen an das Bildungsministerium zu stellen und eine individuelle schriftliche Antwort zu erhalten. Das Bildungsministerium ist verpflichtet, die Petitionen und die Antworten auf ihrer Webseite zu veröffentlichen.

P38: Bildungspolitik – Modul 04: Demokratie an Hochschulen

Antrag

An Hochschulen existieren bereits demokratische Strukturen in Form von Senat, Studierendenparlament, AStA und Vollversammlung. Die Möglichkeiten der Studierenden müssen hier lediglich gestärkt und undemokratische Gremien entmachtet oder abgeschafft werden.

  • Abschaffung der Hochschulräte und Rückübertragung der Kompetenzen auf den Senat.
  • Abschaffung der professoralen Mehrheit im Senat. Stattdessen sollen 50% der Sitze auf Professoren, Mitarbeiter und Angestellte (entsprechend ihres Anteils an der Belegschaft) und 50% der Sitze auf Studierende und studentische Hilfskräfte vergeben werden.
  • Der Universitätspräsident hat repräsentative Aufgaben und besitzt wie andere Senatsmitglieder bei Abstimmungen nur eine Stimme.
  • Das Studierendenparlament bekommt ein Vetorecht für den Haushaltsentwurf der Universität. Das Veto zieht ein Schlichtungsverfahren nach sich, bei dem alle Seiten vom Senat angehört werden müssen. Für die anschließende Abstimmung im Senat gibt es kein Vetorecht mehr.
  • Der Fachschaftsrat bekommt ein Vetorecht bei Änderungen an der Studienordnung. Wird dies wahrgenommen, kann die neue Studienordnung nur durch eine Mehrheit der Fachschaft beschlossen werden, wobei alle Lehrenden und Studierenden befragt werden müssen und jeweils eine Stimme besitzen.

P39: Bildungspolitik – Modul 05: Verbesserungen am Schulalltag – Modul 05a: Offene Unterrichtsmaterialien

Antrag

Wir setzen uns dafür ein, die Abhängigkeit von Schulbuchverlagen schrittweise zu beenden. Sämtliche Unterrichtsmaterialien sollen von Lehrern, Pädagogen am Ministerium und Professoren selbst erstellt werden. Nur wer die Praxis kennt, ist in der Lage, Unterrichtsmaterialien zu erstellen, die den Lernerfolg verbessern und für Lehrer eine entscheidende Arbeitsentlastung darstellen können. Die Qualität der Materialien soll durch ein demokratisches peer-review-Verfahren, integriert in eine zentrale Plattform, in der alle Lehrmaterialien gesammelt werden sichergestellt werden.

Um einen Anreiz zu schaffen, freie Lehrmaterialien zu erstellen, stehen Lehrern Entlastungsstunden zu, die mit der Erstellung dieser Materialien betraut sind. Für die Vergabe von Entlastungsstunden wird folgendes Verfahren angewendet. Ein interessierter Lehrer erstellt zunächst eine kleine Menge an Materialien und lädt sie in die Lehrmittelplattform hoch. Dort haben alle Lehrer und Lehrende der Universitäten Zugriff und können die Materialien bewerten. Jeder Teilnehmer der Plattform hat insgesamt eine Stimme pro Monat, die aber zwischen allen Materialien, die er, in diesem Zeitraum als "finde ich hilfreich", kennzeichnen kann, aufgeteilt wird. Überschreitet das gesamte Material des interessierten Lehrers summiert ein Stimmgewicht von 3% Unterstützung, wird er in die Gruppe der Lehrmittelersteller aufgenommen und hat ab sofort das Recht den Zeitbedarf für die Erstellung seiner Materialien im System anzugeben. Zudem darf er bereits investierte Arbeit auch angeben. Lehrmittelersteller bekommen ihren angegebenen Zeitbedarf von ihrem Deputat abgezogen, wobei je vollen 3% Unterstützung für ihre Materialien maximal eine Stunde Freistellung vom Unterricht festgeschrieben werden kann. Materialien, die schon einmal als hilfreich markiert wurden, können von der gleichen Person nicht noch einmal als hilfreich markiert werden, auch wenn die ursprüngliche Stimmabgabe keinen Einfluss mehr hat, da ein Monat vergangen ist.

Grundsätzlich gilt für alle Angestellten des Staates und damit für alle Lehrer und Professoren, dass die Materialien und Texte, die während ihrer Arbeitszeit entstehen auch der Gesellschaft zugänglich gemacht werden müssen. Die Werke müssen also an einer geeigneten Stelle unter einer beliebigen creative-commons-Lizenz veröffentlicht werden.

Bei der Veröffentlichung ist darauf zu achten, dass die Materialien auch digital ohne den Kauf eines Buchs z.B. auf e-book-Readern verwendet werden können.

Kosten am Beispiel von Rheinland-Pfalz

Wenn jeder 10. Lehrer in den Genuss der Entlastungsstunden kommt und die Lehrer ein durchschnittliches Deputat von 25 Stunden, bei 3355€ durchschnittlichem Bruttogehalt haben, und ca. 70000€ Kosten für Wartung, Anschaffung und Betrieb der Server für die Lehrmittelplattform anfallen, entstehen Gesamtkosten von ca. 6 mio. €.

P40: Bildungspolitik – Modul 05: Verbesserungen am Schulalltag – Modul 05b: Entlastungsstunden der Schulen

Antrag

Die Anzahl der einer Schule zur Verfügung stehenden Entlastungsstunden soll verdoppelt werden. Entlastungsstunden werden an Schulen eingesetzt, um engagierten Lehrkräften die Möglichkeit zu geben sich über ihren normalen Unterricht hinaus zu engagieren. Diese Stunden werden jetzt schon in einem demokratischen Verfahren vergeben, das Engagement nachweislich stärkt und unengagierte Lehrer bestraft, indem sie von dieser Entlastung ausgeschlossen werden können. Der Umfang dieses Mittels reicht jedoch momentan nicht aus, um alle engagierten Lehrer zu erreichen, bzw. das außergewöhnliche Engagement Einzelner ausreichend zu belohnen. Zu oft ist Engagement bei Lehrern nicht lohnend genug. Eine Erhöhung dieser Stunden gibt den Schulen mehr Spielraum, erhöht die gefühlte Gerechtigkeit bei der Arbeitsbelastung der Lehrkräfte und verringert den Stresspegel der engagierten Lehrer.

Kosten am Beispiel von Rheinland-Pfalz

Bei durchschnittlich 0,5 Entlastungsstunden zusätzlich pro Lehrkraft entstehen Kosten von 36321 Lehrkräfte (Zahlen von 2011 mit 13208 mal 24 Schulstunden, 10860 mal 25 Schulstunden und 12253 mal 27 Schulstunden) * 3355€ Gehalt (35-Jährige verbeamtete Lehrerin der Steuerklasse 3 und Besoldungsstufe 6, mit 8 Jahren Dienst mit A12) / Stundendeputat * 0.5 = ca. 2,5 mio € im Monat und 30 mio. € im Jahr.

P41: Bildungspolitik – Modul 05: Verbesserungen am Schulalltag – Modul 05c: Abschaffung der Abitur-Ausgleichsstunden

Antrag

In Rheinland-Pfalz müssen Lehrer, mit Kursen im Abiturjahrgang 1,5Stunden für jeden Leistungskurs und eine Stunde für jeden Grundkurs zusätzlich arbeiten. Die Begründung dafür ist die Freizeit, die den Lehrkräften dadurch entsteht, dass der Zeitpunkt der Abiturprüfung vor dem Schuljahresende liegt. Wir lehnen eine vorgezogene Abiturprüfung ab, da so wertvolle Unterrichtszeit verloren geht. Demnach soll die ohnehin ungerechte Ausgleichsstundenregelung abgeschafft werden und das Deputat auch für Lehrer mit Abiturkursen regulär berechnet werden, sofern eine solche Regelung im Bundesland existiert.

Kosten am Beispiel von Rheinland-Pfalz

Bei der Regelung handelte es sich um eine versteckte Aufstockung der Arbeitszeit. Wird diese zurückgenommen, entstehen Kosten von ca. 213 mio. €. (gerechnet mit 9995 Gymnasiallehrern (2011), wobei die Hälfte davon Abiturkurse hat und dann 1,2 Stunden ihres Deputats von 24 Schulstunden abgezogen bekommen. Als Durchschnittsgehalt wurde eine 35-Jährige verbeamtete Lehrerin der Steuerklasse 3 und Besoldungsstufe 6, mit 8 Jahren Dienst mit A13 herangezogen, die 3743€ im Monat brutto verdient.)

P42: Bildungspolitik – Modul 05: Verbesserungen am Schulalltag – Modul 05d: Nicht-lehrendes Personal an Schulen

Antrag

Lehrer können mit intaktem Unterrichtsmaterial, stets funktionierender Technik und mit fachlicher Unterstützung in technischen Fragen leichter und effizienter Unterricht halten. Zudem ist eine qualitative Verbesserung des Unterrichts zu erwarten, wenn Lehrer nicht mit technischen Fragestellungen belastet denen sie ohnehin nicht gewachsen wären. Die so entfallenden Ablenkungen werden sich positiv auf den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler auswirken. Daher fordern wir pro 500 Schülerinnen einen technischen Assistenten einzustellen, der sich um Wartung und Aufbau der technischen Einrichtungen der Schule kümmert.

Eine Verbesserung des Lernklimas ist auch zu erwarten, indem psychologische Konflikte nicht mehr während der Unterrichtszeit gelöst werden müssen, sondern wenn stattdessen ein Schulpsychologe Jugendlichen in schwierigen Situationen zur Seite steht und Lehrer die Möglichkeit haben, Schülerinnen und Schüler, die im Anbetracht eines dringenden psychologischen Problems ohnehin dem Unterricht nicht folgen können, zum Büro des Schulpsychologen zu schicken. Pro 800 Schüler soll eine Stelle für einen Schulpsychologen geschaffen werden.

Kosten am Beispiel von Rheinland-Pfalz

Bei aktuellen Schülerzahlen (http://www.statistik.rlp.de/no_cache/staat-und-gesellschaft/bildung/tabellen/eckdaten-zu-allgemeinbildenden-schulen/) müssten dann 902 Stellen für technische Assistenten (angenommenes Durchschnittsgehalt 22000€) und 564 Stellen für Schulpsychologen (angenommenes Durchschnittsgehalt: 28800€) geschaffen werden. Die Gesamtkosten für diese neuen Stellen belaufen sich auf 36 mio.€.

P43: Bildungspolitik – Modul 05: Verbesserungen am Schulalltag – Modul 05e: Vereinheitlichte Lehrerausbildung

Antrag

Die Studiengänge für Grund-, Realschul-, Berufsschul- und Gymnasiallehrer sollen durch ein gemeinsames Grundstudium vereinheitlicht werden. Zusätzlich soll durch mindestens ein Praktikum während des Studiums an einer anderen Schulart sicher gestellt werden, dass zukünftige Lehrer die Gegebenheiten an anderen Schularten kennen. Auf diese Weise wird eine bessere Verzahnung der Schulformen erreicht und im Sinne einer Gesamtschulidee die Einsetzbarkeit der Lehrkräfte auch außerhalb ihres althergebrachten Arbeitsfelds ermöglicht. Moderne Unterrichtsformen wie Teamunterricht und integrativer Unterricht machen eine Angleichung der Studiengänge notwendig.

P44: Bildungspolitik – Modul 06: Finanzierung

Antrag

Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen summieren sich für das Beispiel Rheinland-Pfalz zu einem Gesamt-Finanzbedarf von 962 mio. €

P45: Bildungspolitik – Modul 06: Finanzierung – Modul 06a: Einsparung der Zuschüsse an Kirchen

Antrag

Eine vollständige Streichung der Zuschüsse an die katholische und evangelische Landeskirche in Rheinland-Pfalz spart ca. 50 mio. € ein. In anderen Bundesländern sind Zuschüsse in ähnlicher Höhe verbreitet.

P46: Bildungspolitik – Modul 06: Finanzierung – Modul 06b: Umsatzsteuer auf 20%

Antrag

Der EU-Durchschnitt der Umsatzsteuer liegt bei 20%. Eine Angleichung an diesen Schnitt wäre im Sinne der europäischen Einigung.

Durch eine Anhebung der Umsatzsteuer von 19% auf 20% entstehen für das Land Rheinland-Pfalz eigene Mehreinnahmen von ca. 38 mio. € (1% von 2535500000(Umsatzsteuer)+987400000(Einfuhrumsatzsteuer)+269700000(zu erwartender höherer Anteil aus dem Länderfinanzausgleich), Werte für 2011 aus http://www.fm.rlp.de/fileadmin/fm/downloads/finanzen/einzelplaene2011/20.pdf) Dem Bund entstehen Mehreinnahmen von 885 mio.€ wovon anteilig an der Gesamtbevölkerung 44 mio. auf Rheinland-Pfalz fallen würden.

Die Gesamt-Mehreinnahmen belaufen sich in Rheinland-Pfalz auf 82 mio.€, die durch Gesetzesänderung dem Bildungsetat zugeführt werden können.

Da die Umsatzsteuer bundesweit einheitlich erhoben wird, profitieren natürlich alle Bundesländer in gleichem Maß von einer Erhöhung, entsprechend ihrer Größe.

P47: Bildungspolitik – Modul 06: Finanzierung – Modul 06c: Umsatzsteuer auf 21%

Antrag

Durch eine Anhebung der Umsatzsteuer von 19% auf 21% entstehen für das Land Rheinland-Pfalz eigene Mehreinnahmen von ca. 76 mio. € (2% von 2535500000(Umsatzsteuer)+987400000(Einfuhrumsatzsteuer)+269700000(zu erwartender höherer Anteil aus dem Länderfinanzausgleich), Werte für 2011 aus http://www.fm.rlp.de/fileadmin/fm/downloads/finanzen/einzelplaene2011/20.pdf) Dem Bund entstehen Mehreinnahmen von 885 mio.€ wovon anteilig an der Gesamtbevölkerung 88 mio. auf Rheinland-Pfalz fallen würden.

Die Gesamt-Mehreinnahmen belaufen sich in Rheinland-Pfalz auf 164 mio.€, die durch Gesetzesänderung dem Bildungsetat zugeführt werden können.

Da die Umsatzsteuer bundesweit einheitlich erhoben wird, profitieren natürlich alle Bundesländer in gleichem Maß von einer Erhöhung, entsprechend ihrer Größe.

P48: Bildungspolitik – Modul 06: Finanzierung – Modul 06d: Umsatzsteuer auf 22%

Antrag

Durch eine Anhebung der Umsatzsteuer von 19% auf 21% entstehen für das Land Rheinland-Pfalz eigene Mehreinnahmen von ca. 114 mio. € (2% von 2535500000(Umsatzsteuer)+987400000(Einfuhrumsatzsteuer)+269700000(zu erwartender höherer Anteil aus dem Länderfinanzausgleich), Werte für 2011 aus http://www.fm.rlp.de/fileadmin/fm/downloads/finanzen/einzelplaene2011/20.pdf) Dem Bund entstehen Mehreinnahmen von 885 mio.€ wovon anteilig an der Gesamtbevölkerung 132 mio. auf Rheinland-Pfalz fallen würden.

Die Gesamt-Mehreinnahmen belaufen sich in Rheinland-Pfalz auf 246 mio.€, die durch Gesetzesänderung dem Bildungsetat zugeführt werden können.

Da die Umsatzsteuer bundesweit einheitlich erhoben wird, profitieren natürlich alle Bundesländer in gleichem Maß von einer Erhöhung, entsprechend ihrer Größe.

P49: Bildungspolitik – Modul 06: Finanzierung – Modul 06e: Reduzierten Umsatzsteuersatz für Hotelübernachtungen

abschaffen===

Antrag

bei 18,6 mrd.€ Gesamtumsatz und der Annahme, dass nur 50% des Umsatzes durch die Übernachtungen entstehen, würde eine Wiedereinführung des regulären Umsatzsteuersatzes auf Hotelübernachtungen Bundesweit ca. 1,7 mrd.€ Mehreinnahmen bringen. Das wären anteilig ca. 88 mio.€ für das Beispiel Rheinland-Pfalz.

P50: Bildungspolitik – Modul 06: Finanzierung – Modul 06f: Halbierung des Verteidigungsetats

Antrag

Der Bundestag hat den Haushaltsplan für 2011 mit einem Verteidigungsetat von 31,5 mrd.€ angenommen. Wird dieser halbiert und die so eingesparten Ausgaben in Bildung investiert, wären das 787 mio.€ die in Rheinland-Pfalz in Bildung investiert werden können. Da Verteidigung im Bundeshaushalt steht, müssten entsprechend Steuereinnahmen stattdessen auf die Länder umgelegt werden.

P51: Bildungspolitik – Modul 06: Finanzierung – Modul 06g: Einkommenssteuer

Antrag

Laut http://www.bpb.de/files/S93NM6.pdf zahlen die Einkommensstärksten 10% ca. 50% der Einkommenssteuer. Durch die Abschaffung des Spitzensteuersatzes in der jetzigen Form und die Weiterführung des linearen Wachstums des Steuersatzes mit steigendem Einkommen, wobei der Zuwachs der Steuerbelastung natürlich sinken muss, um auch für extrem hohe Einkommen die 100% nicht zu erreichen, wird eine Besteuerung einkommensstarker Schichten ermöglicht, ohne Gering- oder Normalverdiener stärker zu belasten. Die extrem hohen Einkommen sind innerhalb der letzten 10 Jahre stark gestiegen, sodass durch eine solche Maßnahme steuerliche Mehreinnahmen von 20% durchaus realistisch erscheinen. Für Rheinland-Pfalz würden 20% Mehreinnahmen 390 mio.€ bedeuten, wobei durch eine Umverteilung von Bundesmitteln weitere 400 mio.€ zu erwarten wären.

Gemeinsame Begründung für die Anträge P29–P51

Das Landtagswahlprogramm war im Bereich Bildung offensichtlich in großer Eile entstanden. Dieser Entwurf geht auf die dringendsten Probleme im Bildungswesen ein und erweitert die ursprünglichen Ansätze. Der Antrag ist bewusst in Module unterteilt, um Erweiterungen durch andere Antragsteller zuzulassen (z.B. falls Nova Schola weiter unterstützt werden soll) und um ein getrenntes Abstimmen der Module zu ermöglichen.

Der Programmvorschlag war bereits unter dem Titel "Oktoberkonzept" auf dem BPT in Offenbach eingereicht, wurde dort aber nicht behandelt.

Das Bildungskonzept in Liquid Feedback:

Meinungsbilder zur Finanzierung (abgebrochen):

P52: Bildungspolitik – Ersatz Modul 02e

Antrag

Es soll folgender Absatz aus dem Bildungskonzept ersetzt werden (Modul 02e): "Die Qualität der Hochschulen wird durch ein gemischtes Gremium aus Vertretern verschiedener Hochschulen gewährleistet. Private Agenturen sollen keinen Einfluss auf die Akkreditierung von Studiengängen bekommen."

Studiengänge müssen mindestens alle fünf Jahre akkreditiert werden, um eine konstant hohe Qualität und Vergleichbarkeit von Studiengängen zu gewährleisten. Die Akkreditierung wird durch einer paritätisch aus Professoren, Vertretern oder Vertreterinnen des akademischen Mittelbaus sowie Studierenden besetzten Akkreditierungskommission durchgeführt. Dabei müssen alle Vertretungen in der Akkreditierungskommission von anderen Hochschulen kommen, um voreingenommenen Entscheidungen vorzubeugen. Auftrag desr Akkreditierungskommission ist es die Studienqualität und die Studierbarkeit, sowohl konzeptionell, als auch personell, als auch von den verfügbaren Räumlichkeiten und technischen Gegebenheiten her sicherzustellen. Dafür nimmt die Akkreditierungskommission eine Prüfung der Studiengangskonzeption vor, spricht mit allen betroffenen Statusgruppen und begutachtet die Räumlichkeiten. Bei Zweifeln an der Tauglichkeit des Konzepts oder den Räumlichkeiten muss die Akkreditierungskommission die Akkreditierung mit Begründung ablehnen. Hochschulen haben jedoch das Recht nach einer einmaligen Ablehnung innerhalb von sechs Monaten eine erneute Prüfung durch das gleiche Gremium durchführen zu lassen. Innerhalb der Akkreditierungskommission müssen Mitglieder jeder Statusgruppe einer Akkreditierung zustimmen, damit der Studiengang akkreditiert werden kann. Ein Votum gegen die Akkreditierung wird zur Qualitätssicherung zusammen mit der Begründung veröffentlicht. Akkreditierungsräte werden durch das Kultusministerium kontrolliert. Jede Hochschule sowie das Kultusministerium selbst kann gegen eine erfolgte oder versagte Akkreditierung Beschwerde einlegen. Folgt das Ministerium der Begründung der Beschwerde, kann es selbst eine erneute Prüfung der Unterlagen des Studiengangs, eine Prüfung der Akkreditierungskommission oder ein erneutes Akkreditierungsverfahren durch eine neu zusammengesetzte Akkreditierungskommission veranlassen. Folgt das Ministerium der Beschwerde nicht, kann die klagende Hochschule dennoch ein erneutes Akkreditierungsverfahren mit neu zusammengesetzter Akkreditierungskommission in die Wege leiten, sofern diese Hochschule die entstehenden Kosten auch übernimmt. Beschwerde gegen eine Akkreditierung kann vorgebracht werden bei Bedenken zur Zusammensetzung der Akkreditierungskommission, bei Vorwürfen der Bestechlichkeit oder Befangenheit von Mitgliedern der Akkreditierungskommission sowie fahrlässigen Fehlern im Verfahren. Wird beim Kultusministerium eine Akkreditierung beantragt, werden dort per Losverfahren aus Pools qualifizierter Vertreter oder Vertreterinnen der Statusgruppen Kommissionsmitglieder gelost.

Die Aufgabe in einer Akkreditierungskommission mitzuarbeiten ist eine Ehre und wird als solches nicht entlohnt. Den Kommissionsmitgliedern steht jedoch eine angemessene Aufwandsentschädigung zu. Außerdem hat die Hochschule der Kommissionsmitglieder Sorge zu tragen, dass die gewählten Kommissionsmitglieder für die Akkreditierungstätigkeit freigestellt werden und ihnen durch ihre Akkreditierungstätigkeit keine Nachteile entstehen. Die Kosten des Akkreditierungsverfahrens müssen von der Hochschule getragen werden, die die Akkreditierung in Auftrag gibt.

Begründung

Seit der Bolognareform wird die Studiengangakkreditierung durch private Akkreditierungsagenturen durchgeführt. Sowohl die Qualitätskontrolle als auch die Vergleichbarkeit der Studiengänge wird durch dieses Verfahren nicht ausreichend sichergestellt. Private Agenturen, die mit Gewinnabsichten operieren müssen, sind nicht geeignet, die für die Allgemeinheit wichtige Aufgabe der Studiengangakkreditierung ausreichend unbeeinflusst sicherzustellen. Zu den Bedenken der Befangenheit der privaten Agenturen gesellen sich in der Praxis hohe Kosten von 10000-15000€ pro Akkreditierung. Das im Antrag geforderte System vereinfacht die Akkreditierung und stellt durch Losverfahren und die demokratische Wahl der Ratsmitglieder sowohl Unbestechlichkeit als auch Unbefangenheit der Akkreditierung sicher. Dadurch, dass die Ratsmitglieder alle von unterschiedlichen Hochschulen kommen, wird die Vergleichbarkeit der Studiengänge gewährleistet. Durch den relativ kleinen Akkreditierungsrat sowie den Verzicht auf eine reguläre Bezahlung ist eine deutliche Reduktion der Kosten pro Akkreditierung zu erwarten.

Sonstige Anträge

X01: Sync RLP Mailingliste

Antrag

Die Hauptmailingliste des Landesverbandes Rheinland-Pfalz soll über Syncom mit dem Forum https://news.piratenpartei.de verbunden werden.

Betriebsparameter sollen sein:

  • Im Forum nur nach Anmeldung sichtbar
  • Beiträge werden im Forum nach 45 Tagen automatisch gelöscht
  • schreibbrechtigt sind alle Forenmitglieder

Die Teilnehmer der Mailingliste werden vor dem Start der Synchronisation gründlich informiert, die gleiche Information wird auch für Neu-Mitglieder der Mailingliste zur Verfügung gestellt.

Begründung

  • Teilhabe: einfacherer Einstieg für Neupiraten und weniger technikaffine Piraten / Freibeuter / Interessierte
  • Neupiraten können Diskussion der letzten Wochen nachvollziehen
  • Datenschutz ist ähnlich der Mailingliste
  • einfache pseudonyme Nutzung möglich

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Sync RLP Mailingliste

X02: Unvereinbarkeitserklärung

Antrag

Der Landesparteitag möge folgende Erklärung beschließen:

Wir bekräftigen nochmals unseren Beschluss "Piraten für den Frieden und gegen das Vergessen" vom November 2009 und ergänzen:

Unvereinbarkeitserklärung

Wir sind eine globale Gemeinschaft von Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Abstammung sowie gesellschaftlicher Stellung, offen für alle mit neuen Ideen.

Wer jedoch mit Ideen von Ras­sis­mus, Sexis­mus, Homo­pho­bie, Ableis­mus, Trans­pho­bie und ande­ren Dis­kri­mi­nie­rungs­for­men und damit verbundener struktureller und körperlicher Gewalt auf uns zukommt, hat sich vom Dialog verabschiedet und ist jenseits der Akzeptanzgrenze.

Wer es darauf anlegt, das Zusammenleben in dieser Gesellschaft zu zerstören und auf eine alternative Gesellschaft hinarbeitet, deren Grundsätze auf Chauvinismus und Nationalismus beruht, arbeitet gegen die moralischen Grundsätze, die uns als Piraten verbinden.

Die Piraten erklären das Vertreten von solchen Formen der Diskriminierung und von der Verharmlosung der historischen und aktuellen faschistischen Gewalt für unvereinbar mit einer Mitgliedschaft.

Begründung

"raubkopiert" von einem Antrag zum Bundesparteitag

("Ableis­mus" ist die Beurteilung von Körper und Geist anhand von Fähigkeiten, eine Form von Diskriminierung oder gesellschaftlicher Vorurteile gegen Menschen mit Behinderungen. Quelle: Wikipedia)

Hier geht es ganz klar auch um die Außenwirkung. Ein solcher neuer Parteitagsbeschluss wird von der Presse eher wahrgenommen, als wenn unser Pressesprecher auf unseren 2 1/2 Jahre alten Beschluss verweist. Zudem damals der größete Teil der heutigen Mitglieder noch garnicht dabei war. Ein neuer Beschluss kann auch Anlass sein für eine Pressemeldung. Und das scheint ja nötig. Aktuell sehen wir ja wieder einmal, dass unsere alte klare Positionierung nicht wahrgenommen wird.

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Unvereinbarkeitserklärung

X03: Landesgeschäftsstelle

Antrag

Es wird beschlossen, dass der Beschluss "Einrichtung einer Landesgeschäftsstelle und eines Piratenbüros" getroffen vom Landesparteitag am 29.11.2009 aufgehoben wird. Des Weiteren wird beschlossen, dass der Landesvorstand mit der Einrichtung einer Landesgeschäftsstelle beauftragt wird, diese soll für ganz Rheinland-Pfalz ausgeschrieben werden.

X04: Alter Beitrag 2012

Antrag

Der Landesparteitag möge beschließen, dass alle Mitgliedsanträge die auf einem alten Formular (mit 36€) ankommen im Jahr 2012 auch lediglich mit (höchstens) 36€ berechnet werden.

Begründung

Diese Regelung ermöglicht es uns, alte Flyer weiterbenutzen zu können und nicht im Nachhinein einen höheren Beitrag zu verlangen.

Ich denke, dass hiermit einiges an Verwaltungsaufwand gespart werden könnte.

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Alter Beitrag 2012

X05: Ausschlussverfahren

Antrag

Durch einen basisdemokratischen Vorgang ist es möglich ein Parteimitglied jederzeit mit 3/4 Mehrheit auf einem LPT aus der Partei auszuschliesen bzw. zu behalten oder zu reintegrieren. Voraussetzung für ein solches Verfahren ist es, dass das Schiedsgericht diese Prozedur vorschlägt.

Begründung

Es kann nicht sein, dass unsere Partei durch Mitglieder, die nicht gesellschaftsfähige, radikale Gedanken pflegen, in Mitleidenschaft gezogen wird! Deshalb ist es Ziel dieses Antrags, solche Mitglieder basisdemokratisch ausschließen oder auch reintegrieren zu können. Unsere Partei ist basisdemokratisch angelegt und unterwirft sich dieser Idee bedingungslos. Dadurch ergibt sich im Umkehrschluss, dass jede Anfrage endgültig basisdemokratisch entschieden werden kann und muss.

Allerdings ist es unabdingbar, dass das Schiedsgericht, als parteiintern gewähltes Korrektiv, diese Vorschläge "vorbearbeitet" und diese dann vorschlägt oder nicht zulässt. Dieses Korrektiv ist wichtig um Abstimmungen zu verhindern die durch die reine Masse von Aktivisten manipuliert werden kann.

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Ausschlussverfahren

X06: Festellung der finanziellen Härte bei Beitragsermäßigungen

Antrag

Die Festellung ob ein Pirat von der Regelung der "finanziellern Härte" nach §5 der Bundesfinanzordnung betroffen ist, trifft der Pirat selber. Somit ist lediglich jährlich ein formloser Antrag an die zuständige Gliederung erforderlich, welche diese nur Begründet abweisen kann. Gegen die Abweisung ist eine Klage vor dem Landessschiedsgericht zulässig.

Begründung

Leider treffen mit den Anträgen auf Beitragsminderungen neben Nachweisen von Schulen bzw. Hochschulen auch Nachweise über Renten, Hartz4 und Behindertenausweise ein. Ich kann weder als Schatzmeister noch als Mensch diesen Datenstriptease - auch wenn "nur" gegenüber Verwaltungspiraten - gutheißen. Im Gegenteil, der Mensch in mir weigert sich viel zu oft den eingereichten Beleg überhaupt anzusehen oder gar zu Prüfen.

Ich werde dies auch in dieser Art in meinem Rechenschaftsbericht erwähnen und bin auf die Entsprechende Kritik gefasst - ändern wird sich meine Meinung dadurch nicht.

X07: Beauftragung des Landesvorstands Aufstellung für BTW13 im ersten Halbjahr 2013 anzusetzen

Antrag

Der Landesparteitag möge beschließen: "Der Landesparteitag beauftragt den Landesvorstand, die Aufstellung der Kandidaten-Landesliste Rheinland-Pfalz zur Bundestagswahl 2013 im ersten Halbjahr 2013 anzusetzen."

Begründung

Viele Piraten haben das Gefühl, dass eine Aufstellung von Kandidaten noch in 2012 verfrüht wäre.

In der Debatte wurden viele verschiedene Argumente angeführt, insbesondere, dass Kandidaten nicht vor Fertigstellung des Wahlprogramms aufgestellt werden sollten, da so weder für die wählenden Mitglieder noch für die Kandidaten selbst klar wäre, welches Programm überhaupt zu vertreten sei. Außerdem wird einem Parteitag 2013 ein höheres öffentliches und mediales Interesse zugedacht. Auch müssen diesmal keine Unterstützerunterschriften mehr gesammelt werden, weshalb dieses Argument für eine frühe Aufstellung entfällt. Der Bundesparteitag auf dem das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 beschlossen werden soll, findet erst im November 2012 statt.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Beauftragung des Landesvorstands Aufstellung für BTW13 im ersten Halbjahr 2013 anzusetzen

X08: Testweise Installation von LimeSurvey

Antrag

"Der Landesparteitag möge die testweise Installation und Einführung von LimeSurvey für den Landesverband Rheinland-Pfalz der Piratenpartei beschließen und den Vorstand beauftragen, umgehend die dazu notwendigen Schritte durchzuführen oder durchführen zu lassen."

Begründung

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz hat kein Online-Meinungsfindungstool und kein Meinungsumfragentool und die seit zwei Jahren währende Diskussion darüber lähmt die inhaltliche Arbeit. Für wichtige, kurzfristige Abstimmungen, z.B. darüber, welche Anträge auf LPTs bevorzugt behandelt werden sollen, brauchen wir ein solches Umfragetool. http://www.limesurvey.org/de

X09: Budget Landesgeschäftsstelle Rheinland-Pfalz

Antrag

Der Landesparteitag möge beschließen, dass für eine Landesgeschäftsstelle Rheinland-Pfalz ein jährliches Budget von 6000 Euro für Mietkosten, Nebenkosten und Betriebskosten zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus soll einmalig ein zusätzliches Budget von 5000 Euro zur Verfügung gestellt werden, z.B. für Maklerkosten, Einrichtungskosten und sonstige variable Kosten.

Begründung

Ohne Budget wird es keine Landesgeschäftsstelle geben und alles bleibt, wie es ist. Für eine LGS muss die Finanzierung gesichert sein und dies soll mit diesem Antrag beschlossen werden.

X10: Änderung der GO - Ergänzung um Abschnitt "Ton- und Bildaufzeichnung"

Antrag

Ich beantrage folgenden neuen Absatz in die Geschäftsordnung des Landesparteitages hinzuzufügen:

Ton- und Bildaufzeichnungen

Allgemeine Verfahrensweisen

(1) Ist die Öffentlichkeit durch die Versammlung hergestellt worden, so sind Ton- und Bildaufnahmen erlaubt. (2) Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Um dies zu unterstützen wird im Versammlungsraum ein Bereich ausgewiesen, der nicht durch Bildaufnahmen erfasst werden darf. (3) Bildaufnahmen von persönlichen Notizen oder Bildschirmen ohne Erlaubnis des Eigentümers oder Benutzers sind nicht zulässig.

Wahlen

(1) Offene Abstimmungen außerhalb des ausgewiesenen Bereichs [§1 (2)] dürfen aufgezeichnet und übertragen werden. (2) Bei geheimen Abstimmungen sind "Totalen" oder ähnliche Ton- und Bildaufnahmen zulässig. (3) Aufnahmen von der eigentlichen Wahlhandlung (auch bekannt als "Kreuzchen machen") sind explizit untersagt. (4) Bei Aufnahmen von Wahlurnen sind vorher unbedingt die entsprechenden Wahlhelfer und die einwerfenden Mitglieder um Erlaubnis zu fragen.

Verstoß gegen diese Regelungen

(1) Die Versammlungsleitung kann bei Verstößen Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Auschluss von der Versammlung verhängen.

Begründung

Um auf LPTs Mißverständnisse mit der Presse zu vermeiden, möchte ich gerne einen neuen Abschnitt in der GO verankern.

Auf dem BPT in Neumünster haben wir in "§11 Wahlen" folgende Zeile ergänzt: (8) Bild- und Tonaufnahmen sind auch während geheimer Stimmabgabe zulässig. http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.1/Gesch%C3%A4ftsordnung#.C2.A7_11_Wahlen

Das ist mir zu wenig und hat sowohl zu Unsicherheit, als auch zu weiteren Mißverständnissen geführt. Daher habe ich folgenden Abschnitt geschrieben.

Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/GO-Ton-Bildaufzeichnung