RP:Antrag/2012.1/S07/Änderung der Finanzordnung

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein zurückgezogener Satzungsantrag für den Landesverband RLP.

Dieser Antrag steht hier zur weiteren Verwendung zur Verfügung.
Satzungsantrag Nr.
2012.1/S07
behandelt bei
LMV2013.1
Beantragt von
Silvan
Kurzbeschreibung
Mitgliedsbeitrag nach Wunsch/Flexiblere Regelung
Betrifft
§ 7
Vermerk
Der Antrag wurde für den LPT 2012.1 eingereicht, aber nicht behandelt. S07: Änderung der Finanzordnung
Der Antrag wurde zurückgezogen auf der LMV2013.1
Antrag ist verarbeitet

Antrag

Ich würde gerne die Finanzordnung (auch in Hinblick auf die Beitragserhöhung) etwas flexibler gestalten:

Alte Fassung:

§7 Finanzordnung

(1) Es gilt die Bundesfinanzordnung.

Die betreffende Stelle die ich Abändern möchte befindet sich im folgenden Bereich:

§ 5 Höhe Mitgliedsbeitrag

(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 36 Euro pro Kalenderjahr und ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig.

(2) Bei Eintritt im Laufe eines Jahres ist der anteilige Jahresmitgliedsbeitrag pro Monat zu berechnen. Die Berechnung erfolgt monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Eintritt stattfindet.

(3) Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum festgelegten Mitgliedsbeitrag einen freiwilligen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens.

(4) Der Mitgliedsbeitrag ist an die für das Mitglied zuständige Gliederung zu entrichten.

(5) Über Beitragsminderungen bei finanziellen Härten entscheidet die für das Mitglied zuständige Gliederung, sofern die Landessatzung nichts Gegenteiliges regelt.

(6) Der Finanzrat erarbeitet Änderungsvorschläge zur Höhe des Mitgliedsbeitrages.

===========================================
Ändern möchte ich den Punkt 5.5.

Neue Fassung:

§7 Finanzordnung

(1) Es gilt, bis auf die im Weiteren überarbeiteten Punkte, die Bundesfinanzordnung.

(2) Über Beitragsminderungen entscheidet die für das Mitglied zuständige Gliederung. Der geminderte Beitrag beträgt mindestens 12€/Kalenderjahr. Bei finanziellen Härtefällen ist auch eine Beitragsminderung auf 1€/Kalenderjahr möglich.

(3) Eine freiwillige Beitragserhöhung kann jederzeit bei der für das Mitglied zuständigen Gliederung beantragt werden.

Begründung

Ziel ist es wirklich niemanden auszuschließen. Die aktuelle Maßgabe eines finanziellen Härtefalls könnte evtl. für die eine oder andere Person ein Hindernis darstellen.

Ich stelle mir ein Formular vor, indem es 5 Beitragsempfehlungen gibt (z.B. 13,37€/Jahr; 42,42€/Jahr; 133,7€/Jahr; 08,15€/Monat; 13,37€/Monat) und ein Feld in das eine beliebige Zahl eingetragen werden kann. Das dürfte auch insbesondere für die finanziellen Unterstützer interessant sein, die jedoch nicht aktiv spenden möchten, sondern lieber eine Abbuchung haben.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Friedel
  2. --SirThomasMarc 14:04, 19. Jan. 2013 (CET)
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Das gehört m.M. zum BPT, nicht LPT
    • Die Bundessatzung sieht ja ausdrücklich vor, dass die Landessatzung das regeln kann. Da es in der Bundessatzung keine entsprechende Regelung gibt, ist das in der Landessatzung gut aufgehoben. Ein entsprechender Antrag an den BPT kann ja (und sollte) ja zusätzlich gestellt werden.-- Friedel 02:54, 26. Dez. 2012 (CET)
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