RP:Antrag/2012.1/S06/Textform bei Umlaufbeschlüssen
Dies ist ein angenommener Satzungsantrag für den Landesverband RLP.
- Satzungsantrag Nr.
- 2012.1/S06
- behandelt bei
- LMV2013.1
- Beantragt von
- Bodo Thiesen
- Kurzbeschreibung
- Erlaubt dem Vorstand Umlaufbeschlüsse via E-Mail
- Betrifft
- §4.2 Abs 13
- Vermerk
- Der Antrag wurde für den LPT 2012.1 eingereicht, aber nicht behandelt. S06: Textform bei Umlaufbeschlüssen
- angenommen auf der LMV2013.1
- Antrag ist verarbeitet
Antrag
Dem §4.2 Abs 13 werden an seinem Ende drei Sätz mit folgendem Wortlaut angefügt: »Im Falle von virtuellen Vorstandssitzungen ist ein Beschluss gültig, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss in Textform erklärt. Im Falle von fernmündlichen Vorstandssitzungen ist ein Beschluss gültig, wenn die Mehrheit der an der Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss fernmündlich erklärt. In beiden Fällen kann der Vorstand in seiner GO einschränkende Regelungen treffen.«
Begründung
Bisherige Praxis der Umlaufbeschlüsse via E-Mail (und möglicherweise auch die der fernmündlichen) stellt wahrscheinlich nach BGB § 28 iVm § 32 jene, die Beschlüsse durchführende Person oder Personengruppe unter das Risiko, dass der Beschluss erfolgreich angefechtet wird und somit erfolgte Ausgaben privat getragen werden müssen. Dieser Antrag macht von BGB § 40 Gebrauch und lockert die strengen Regelungen aus BGB § 32 im Falle von virtuellen und fernmündlichen Vorstandssitzungen.
Antrag
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- AK Pirat Peter
- Friedel 12:36, 3. Apr. 2012 (CEST)
- Tikky
- Birgit Wenzel
- Guru
- SirThomasMarc 12:55, 12. Okt. 2012 (CEST)
- seven of nine 18:10, 12. Okt. 2012 (CEST)
- Marco Campe 18:04, 16. Okt. 2012 (CEST)
- Walter
- Volker Ackermann
- Carsten Ries
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Bodo hat es nicht ausdrücklich geschrieben, aber es geht hier wohl um BGB §32.2.
BGB §32 Abs 2
Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.
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- Argument 2
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