RP:Antrag/2012.1/P19/Floh- und Trödelmärkte an Sonntagen
Dies ist ein zurückgezogener Wahlprogrammantrag für den Landesverband RLP.
Dieser Antrag steht hier zur weiteren Verwendung zur Verfügung.- Wahlprogrammantrag Nr.
- 2012.1/P19
- behandelt bei
- LMV2013.1
- Beantragt von
- StopSecret fürs Politik-Forum
- Kurzbeschreibung
- Antrag zum Wahlprogramm zur Aufhebung des Verbotes von Floh- und Trödelmärkten an Sonntagen
- Alternativ zu Antrag
- alternativ zu RP:Antrag/2013.1/018/Kein Flohmärkteverbot in Rheinland-Pfalz
- Ergänzt Antrag
- es gibt bereits einen sonstigen Beschluss: Kein Flohmärkteverbot an Sonn- und Feiertagen
- Vermerk
- Der Antrag wurde für den LPT 2012.1 eingereicht, aber nicht behandelt P19: Floh- und Trödelmärkte an Sonntagen
- Antrag wurde zurückgezogen auf der LMV2013.1 und nicht übernommen
- Antrag ist verarbeitet
Antrag
Es wird beantragt, folgenden Text in das Wahlprogramm aufzunehmen, wobei die Stelle bei Antragstellung zu nennen ist:
Die Piraten wollen sich dafür einsetzen, die Verbote von echten Floh-, Antik- und Trödelmärkten an Sonntagen aufzuheben.
Begründung
Für die Besucher stellen sie familien- zusammenführende Tradition dar. Es ist offensichtlich Lobbyismus, wenn der Holiday Park am Sonntag geöffnet sein darf, aber der Trödelhändler seinen Ramsch aus Rücksicht auf die 10 Gebote nicht feilbieten darf. Das jetzige Verbot betrifft die überwiegend mit Neuwaren bestückten Märkte, die unter falschen Namen betrieben werden. Zeitungsartikel sind mit Vorsicht zu werten, weil hinter diesen Märkten erhebliche wirtschaftliche Interessen stehen und große Anzeigenkunden.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- AK Pirat Peter
- seven of nine
- Marco Campe 18:12, 16. Okt. 2012 (CEST)
- Christoph Manz
- Walter
- Martin0
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Was sind "echte Flohmärkte". Sollen damit nur nicht-gewerbliche Veranstalter und/oder Teilnehmer gemeint sein? Bitte im Antrag spezifizieren.Guru
- Wenn das der Fall ist, ist der Antrag tatsächlich relativ sinnlos. Laut http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Aus-fuer-Sonntagsflohmaerkte-bestaetigt-Jetzt-soll-Gesetz-geaendert-werden-_arid,344483.html trifft das Verbot nur "Floh- und Trödelmärkte von gewerblichen Anbietern". HeptaSean 17:33, 8. Jun. 2012 (CEST)
- Es wäre schön, wenn in der Begründung der aktuelle Stand dargestellt würde. Die rot-grüne Landesregierung wollte das Verbot ja auch schon lockern. Was ist da draus geworden? HeptaSean 17:33, 8. Jun. 2012 (CEST)