Benutzer:ChrischiHam/Sandkasten
Inhaltsverzeichnis
- 1 Fixing Protokoll DPL der Anträge vom 13. LPT
- 1.1 TOP 18: Satzungsänderungs- und programmatische Anträge
- 1.1.1 Unterstützung einer Kampagne zur Schaffung eines Transparenzgesetzes für Hamburg
- 1.1.2 Syntaktische und Grammatikfehler in der Satzung korrigieren
- 1.1.3 Untergliederung in Bezirksverbände
- 1.1.4 Gebietsversammlungen
- 1.1.5 Beschlussfähigkeit Quorum Landesparteitag aufheben
- 1.1.6 Beschlussfähigkeit Quorum Landesparteitag auf 5% senken
- 1.1.7 Umgang mit Atommüll
- 1.1.8 Freier Zugang zu öffentlichen Inhalten: Erweiterung um Konzessionsverträge
- 1.1.9 Luftverkehrsabgabe konsequent
- 1.1.10 Ökostrom als Alternative zu E10 im Verkehr
- 1.1.11 Tropenholz für die Tropen - vernünftig Heizen im Zeitalter der Pellets und Hackschnitzel
- 1.1.12 Redundanten § 17 (5) streichen
- 1.1.13 Schiedsgerichtsordnung nur einmal erwähnen
- 1.1.14 Handlungsfähigkeit des Vorstands
- 1.1.15 Dringlichkeitsanträge besser definieren
- 1.1.16 Überarbeitung § 8 der Satzung – Organe und Gruppen
- 1.1.17 Bezirksverbände als Organe des Landesverbands streichen
- 1.1.18 Neues Vorstandsmitglied: Jugendkoordinator
- 1.1.19 Vielfalt und Respekt in der Gesellschaft
- 1.1.20 Gemeinsam gegen Rassismus
- 1.1.21 Umfangreiche Beweisverwertungsverbote
- 1.1.22 Beauftragter für den Finanzrat
- 1.1 TOP 18: Satzungsänderungs- und programmatische Anträge
Fixing Protokoll DPL der Anträge vom 13. LPT
TOP 18: Satzungsänderungs- und programmatische Anträge
Während der Auszählung der Wahl werden bereits Anträge vorgezogen und abgestimmt
Unterstützung einer Kampagne zur Schaffung eines Transparenzgesetzes für Hamburg
Der Antrag ist dokumentiert unter: HH:Landesparteitag/Anträge/Unterstützung einer Kampagne zur Schaffung eines Transparenzgesetzes für Hamburg
Der Landesverband unterstützt eine Kampagne zur Schaffung eines Transparenzgesetzes (TG) für Hamburg inhaltlich, personell und finanziell und ruft zur Unterstützung auf.
Beschluss: Der Antrag wurde angenommen.
Syntaktische und Grammatikfehler in der Satzung korrigieren
Der Antrag ist dokumentiert unter: HH:Satzung/Anträge/Syntaktische und Grammatikfehler in der Satzung korrigieren
Die Satzung der Piratenpartei Hamburg soll folgendermaßen geändert werden.
Änderung §5 (9):
Jeder Pirat hat das Recht auf Akteneinsicht in die Unterlagen des Landesverbandes und seiner Untergliederungen, sofern dies nicht durch Gesetze eingeschränkt ist.
Änderung §8 (2):
Alle Sitzungen der Organe, Gremien und Gruppen werden angekündigt. Protokolle und Ergebnisse werden, soweit zulässig, zeitnah veröffentlicht.
Änderung §8 (3): (nur überflüssiges Komma entfernt)
Ein Ausschluss von Piraten darf nur bei störendem oder unangemessenem Verhalten erfolgen und muss mit einfacher Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden.
Änderung §8a (2):
Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Landesvorstandsbeschlusses ...
Änderung §8a (5) Punkt j.:
die Beschlussfassung über die Entlastung des Landesvorstandes oder einzelner Mitglieder des Landesvorstandes.
Änderung des letzten Halbsatzes von § 8b (3):
Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Landesparteitag in geheimer und direkter Wahl für die Dauer eines Jahres gewählt, sie bleiben jedoch bis zur Neuwahl des Landesvorstandes im Amt.
Änderung §8b (6) Satz 1: (redundanter Halbsatz entfernt)
Der Landesvorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit.
Änderung §10 (3):
Gästen kann Antrags- und/oder Rederecht erteilt werden.
Änderung §12 (1) Satz 1:
Interna können durch Mehrheitsbeschluss der Anwesenden einer Sitzung zur Verschlusssache erklärt werden.Beschluss: Der Antrag wurde angenommen.
Untergliederung in Bezirksverbände
Der Antrag ist dokumentiert unter: HH:Satzung/Anträge/Untergliederung in Bezirksverbände
§ 7 der Satzung wird neu gefasst:
- § 7 Gliederung
- Im Gebiet des Landesverbandes können Untergliederungen geschaffen werden. Diese heißen Bezirksverbände.
- Für Bezirksverbände gelten die verwaltungsrechtlichen Grenzen der Bezirke der Freien und Hansestadt Hamburg. Mehrere aneinander grenzende Bezirke können zu einem Bezirksverband zusammengefasst werden. Die Bezirksverbände sind innerparteilich den Kreisverbänden anderer Landesverbände gleichgestellt.
- Mitglieder des Landesverbandes, die im Gebiet eines Bezirksverbandes wohnen, sind gleichzeitig Mitglieder dieses Bezirksverbandes.
- Die Gründung eines Bezirksverbandes bedarf einer ¾-Mehrheit der Teilnehmer der Gründungsversammlung. Jedes Mitglied nach Absatz (3) muss zur Gründungsversammlung in Textform (Brief, E-Mail oder Fax) mit einer Frist von vier Wochen im Voraus eingeladen werden.
- Bezirksverbände müssen mindestens sieben Mitglieder haben. Sinkt die Mitgliederzahl eines Bezirksverbandes dauerhaft darunter, können sie vom Landesparteitag aufgelöst werden.
- Zum <Datum des LPT> existierende Bezirksverbände sind reguläre Bezirksverbände.
Beschluss: Der Antrag wurde angenommen.
Gebietsversammlungen
Der Antrag ist dokumentiert unter: HH:Satzung/Anträge/Gebietsversammlungen
Die Satzung des Landesverband Hamburg der Piratenpartei Deutschland soll folgendermaßen geändert werden:
§8 (1) wird ergänzt durch
- e. die Gebietsversammlungen
(Bzw. einen anderen passenden Buchstaben in der Auflistung.)
Es wird ein neuer §8d eingeführt:
- §8d Gebietsversammlungen
- Eine Gebietsversammlung ist eine Versammlung der Mitglieder einer oder mehrerer durch das Wahlrecht festgelegter Verwaltungseinheiten des Landes, im Folgenden allgemein als "Gebiet" bezeichnet. (Beispiele: Bezirk, Wahlkreis)
- Gebietsversammlungen dürfen nur für Gebiete abgehalten werden, in denen unterhalb des Landesverbandes keine Bezirks- oder sonstigen Gebietsverbände existieren.
- Gebietsversammlungen werden nur bei Bedarf einberufen. Die Einberufung erfolgt aufgrund Landesvorstandsbeschluss oder wenn ein Fünftel der Piraten, die im jeweiligen Gebiet wohnhaft sind, sie beantragen. Ansonsten gilt §8a (2) entsprechend.
- Der Landesvorstand kann einen Hamburger Piraten mit der Durchführung der Gebietsversammlung beauftragen. Dieser Beauftragte ist neben der Organisation der Gebietsversammlung dafür verantwortlich, alle Protokolle, Formulare und Unterschriften, die im Rahmen der Versammlung erstellt werden, unverzüglich an den Landesvorstand weiter zu reichen.
- Eine Gebietsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 stimmberechtigte Piraten aus dem betreffenden Gebiet anwesend sind.
- Eine Gebietsversammlung besitzt ausschließlich folgende Kompetenzen:
- a. die Beschlussfassung über die Kandidaten für die Wahl zu Volksvertretungen auf den Wahlvorschlägen für die Bezirke und Wahlkreise des entsprechenden Gebietes.
- b. die Gründung eines Bezirksverbandes
- §8a (8) gilt entsprechend, wobei anstelle des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Beauftragte nach §8d (4) treten kann, und die Notwendigkeit der Unterschrift von Wahlhelfern entfällt, sofern auf Grund der übersichtlichen Größe der Versammlung auf die Berufung von Wahlhelfern komplett verzichtet wird.
Beschluss: Der Antrag wurde angenommen.
Beschlussfähigkeit Quorum Landesparteitag aufheben
Der Antrag ist dokumentiert unter: HH:Satzung/Anträge/Beschlussfähigkeit Quorum Landesparteitag aufheben
Die Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg soll folgendermaßen geändert werden:
- §8a (4) wird ersatzlos gestrichen.
Beschluss: Der Antrag wurde abgelehnt.
Beschlussfähigkeit Quorum Landesparteitag auf 5% senken
Der Antrag ist dokumentiert unter: HH:Satzung/Anträge/Beschlussfähigkeit Quorum Landesparteitag auf 5% senken
Die Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg soll folgendermaßen geändert werden:
- Der Landesparteitag ist beschlussfähig, wenn mindestens 100 oder 10% der stimmberechtigten Hamburger Piraten anwesend sind.
wird zu
- Der Landesparteitag ist beschlussfähig, wenn mindestens 40 oder 5% der stimmberechtigten Hamburger Piraten anwesend sind.
Beschluss: Der Antrag wurde angenommen.
Die nachfolgenden vier Anträge werden gemeinsam im Block abgestimmt und werden alle angenommen.
Umgang mit Atommüll
Der Antrag ist dokumentiert unter: HH:Wahlprogramm/Anträge/Umgang mit Atommüll
Die Piratenpartei Hamburg folgt den Empfehlungen der Ethikkommission für eine sichere Energieversorgung zum Umgang mit Atommüll wie folgt:
- Die Endlagerung von Atommüll muss bei höchsten Sicherheitsanforderungen rückholbar erfolgen, denn für zukünftige Generationen muss die Option sichergestellt bleiben, Gefahren und Umfang des Atommülls zu vermindern, wenn entsprechende Technologien verfügbar sein werden. Dies erweitert über Gorleben hinaus den Suchraum für Endlagerstätten für radioaktiven Müll in Deutschland.
Beschluss: Der Antrag wurde angenommen.
Freier Zugang zu öffentlichen Inhalten: Erweiterung um Konzessionsverträge
Der Antrag ist dokumentiert unter: HH:Wahlprogramm/Anträge/Freier Zugang zu öffentlichen Inhalten: Erweiterung um Konzessionsverträge
Der Abschnitt des Parteiprogramms "Freier Zugang zu öffentlichen Inhalten" wird wie folgt geändert:
- NEU: Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass alle durch öffentlichen Stellen erzeugten oder mit Hilfe öffentlicher Förderung oder im Rahmen von Konzessionsverträgen der öffentlichen Hand an private und öffentliche Unternehmen entstanden Inhalte der breiten Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden.
- ALT: Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass möglichst alle durch öffentlichen Stellen erzeugten oder mit Hilfe öffentlicher Förderung entstanden Inhalte der breiten Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden.
Beschluss: Der Antrag wurde angenommen.
Luftverkehrsabgabe konsequent
Der Antrag ist dokumentiert unter: HH:Wahlprogramm/Anträge/Luftverkehrsabgabe konsequent
Antrag für das Wahlprogramm der Piraten Hamburg
- Die Luftverkehrsabgabe (8 bis 45 € pro Ticket bei Start/Landung in Deutschland) wird auf den Gütertransport ausgeweitet.
Beschluss: Der Antrag wurde angenommen.
Ökostrom als Alternative zu E10 im Verkehr
Der Antrag ist dokumentiert unter: HH:Wahlprogramm/Anträge/Ökostrom als Alternative zu E10 im Verkehr
Anwendung der EU RL 2009/28/EG (zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen) als Alternative zur Einführung von E10 im Kraftstoff bei gleichzeitiger Verringerung der Preise im Hamburger öffentlichen Nahverkehr.
Der LPT möge beschließen:
- Die Piratenpartei Hamburg fordert den Hamburger Senat auf, die Anwendung der EU Richtlinie 2009/28/EG, insbesondere Artikel 3 (4) c, konsequent umzusetzen. Weiterhin fordert sie den Senat auf, einen Handel mit ökologischen Anteilen bzw. Ökoenergienutzungsbescheinigungen im Sinne dieses Antrags einzuführen.
Beschluss: Der Antrag wurde angenommen.
Tropenholz für die Tropen - vernünftig Heizen im Zeitalter der Pellets und Hackschnitzel
Der Antrag ist dokumentiert unter: HH:Wahlprogramm/Anträge/Tropenholz für die Tropen - vernünftig Heizen im Zeitalter der Pellets und Hackschnitzel
Die Piratenpartei Hamburg wird sich dafür einsetzen, dass der Anwendungsbereich der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung auf feste Biomasse zur Erzeugung von Strom und zur Wärmeerzeugung erweitert wird.
Dieses Vorhaben ist nach 2 Jahren daraufhin zu prüfen, ob der gewünschte Zweck (siehe Begründung) erfüllt ist und noch relevant ist. Die Ergebnisse der Prüfung sind entsprechend auf diese Regelung anzuwenden.Beschluss: Der Antrag wurde angenommen.
Redundanten § 17 (5) streichen
Der Antrag ist dokumentiert unter: HH:Satzung/Anträge/Redundanten § 17 (5) streichen
§ 17 (5) der Satzung der Piratenpartei Hamburg wird gestrichen.
Beschluss: Der Antrag wurde angenommen.
Schiedsgerichtsordnung nur einmal erwähnen
Der Antrag ist dokumentiert unter: HH:Satzung/Anträge/Schiedsgerichtsordnung nur einmal erwähnen
§ 16 wird gestrichen. § 8c der Satzung erhält den folgenden Wortlaut:
- § 8c Das Landeschiedsgericht
- Zusammensetzung und Arbeit des Landesschiedsgerichts werden durch die Schiedsgerichtsordnung der Piratenpartei Deutschland geregelt.
Beschluss: Der Antrag wurde angenommen.
Handlungsfähigkeit des Vorstands
Der Antrag ist dokumentiert unter: HH:Satzung/Anträge/Handlungsfähigkeit des Vorstands
§ 8b (10) wird folgendermaßen geändert:
- Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn eine der folgenden Bedingungen eintritt:
- Mehrere Vorstandsmitglieder sind zurückgetreten oder können ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen, so dass die Zahl der verbliebenen Vorstandsmitglieder unter 4 sinkt.
- Der Posten des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden sind unbesetzt.
- Der Posten des Schatzmeisters ist unbesetzt.
- Der Landesvorstand erklärt sich selbst für handlungsunfähig.
- Wenn innerhalb der nächsten 3 Monate kein regulärer Landesparteitag angesetzt ist, ist in einem solchen Fall schnellstmöglich ein außerordentlicher Landesparteitag zur Neuwahl des gesamten Vorstandes einzuberufen. Der restliche Landesvorstand ernennt eine kommissarische Vertretung zur Weiterführung der Geschäfte bis zu dieser Wahl. Der Vorstand kann den vakanten Posten des Schatzmeisters auch intern aus seinen eigenen Reihen neu besetzen, anstatt handlungsunfähig zu werden.
Beschluss: Der Antrag wurde angenommen.
Dringlichkeitsanträge besser definieren
Der Antrag ist dokumentiert unter: HH:Satzung/Anträge/Dringlichkeitsanträge besser definieren
§ 8a (6) soll folgendermaßen umformuliert werden:
- Anträge müssen in der Regel spätestens zehn Tage vor dem Landesparteitag beim Landesvorstand eingereicht und der Parteiöffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Wird ein Antrag verspätet eingereicht, entscheidet der Landesparteitag, ob er sich mit diesem Antrag trotzdem befassen möchte. Anträge zur Änderung der Satzung müssen in jedem Fall fristgerecht eingereicht werden.
Beschluss: Der Antrag wurde angenommen.
Überarbeitung § 8 der Satzung – Organe und Gruppen
Der Antrag ist dokumentiert unter: HH:Satzung/Anträge/Überarbeitung § 8 der Satzung – Organe und Gruppen
§ 8 der Satzung wird folgendermaßen neu gefasst:
- § 8 Organe und Gruppen des Landesverbandes
- (1) Die Organe des Landesverbandes sind
- a. der Landesparteitag
- b. der Landesvorstand
- c. das Landesschiedsgericht
- (2) Der Landesparteitag beschließt Grundsätze für diese Organe.
- (3) Die Organe geben sich eine Geschäftsordnung.
- (4) Den Mitgliedern des Landesverbandes steht es grundsätzlich frei, Gruppen zu bilden und sich existierenden Gruppen anzuschließen. Gruppen mit eingeschränktem Zugang sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Der Landesparteitag kann für die Gründung und Arbeit von Gruppen verbindliche Regeln aufstellen. Gruppen sind nicht autorisiert, sich ohne Genehmigung des Landesvorstands oder des Landesparteitags im Namen des Landesverbandes zu äußern oder den Eindruck zu erwecken, sie würden dies tun.
- (5) Alle Sitzungen der Organe und Gruppen sollten für alle Piraten offen sein. Ein Ausschluss von Piraten darf nur bei störendem oder unangemessenen Verhalten erfolgen und muss mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Ein Ausschluss von Piraten muss schriftlich begründet werden.
Beschluss: Der Antrag wurde angenommen.
Bezirksverbände als Organe des Landesverbands streichen
Der Antrag ist dokumentiert unter: HH:Satzung/Anträge/Bezirksverbände als Organe des Landesverbands streichen
In § 8 Abs. 1 der Satzung wird Eintrag
- c. die Bezirksverbände
Der Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen.
Neues Vorstandsmitglied: Jugendkoordinator
Der Antrag ist dokumentiert unter: HH:Satzung/Anträge/Neues Vorstandsmitglied: Jugendkoordinator
Die Satzung der Piratenpartei Hamburg soll folgendermaßen geändert werden:
§ 8b (2)
- Dem Landesvorstand gehören mindestens fünf Piraten an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Schatzmeister und mindestens zwei Beisitzer.
wird geändert in:
- Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus folgenden Mitgliedern:
- ein Vorsitzender
- ein stellvertretender Vorsitzender
- ein Schatzmeister
- mindestens zwei Beisitzer
- ein Jugendvertreter
In § 8b (3) werden hinter
- Mitglieder des Vorstandes
die Wörter
- abgesehen vom Jugendvertreter" eingefügt.
Es wird ein neuer Absatz § 8b (4a) eingefügt:
- Der Jugendvertreter wird von einer Mitgliederversammlung der Hamburger Jungen Piraten in geheimer Wahl bestimmt und vom Landesparteitag bestätigt, ebenfalls in geheimer Abstimmung. Wird die Bestätigung versagt, oder machen die Jungen Piraten von ihrem Vorschlagsrecht keinen Gebrauch, so bleibt der Posten bis auf weiteres vakant, ohne dass sich dies negativ auf die Handlungsfähigkeit des Vorstands nach § 8b (10) auswirkt. Der Jugendvertreter muss Mitglied des Hamburger Landesverbandes der Piratenpartei sein.
Beschluss: Der Antrag wurde angenommen.
Die beiden nachfolgenden Anträge wurden erst am heutigen Tage eingereicht. Der Landesparteitag bechliesst, dass diese beiden Anträge behandelt werden.
Vielfalt und Respekt in der Gesellschaft
Der Antrag ist dokumentiert unter: HH:Landesparteitag/Anträge/Vielfalt und Respekt in der Gesellschaft
Es wird beantragt ein Positionspapier zu beschliessen:
- Vielfalt und Respekt in der Gesellschaft In einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft ist Platz für die verschiedensten Lebensentwürfe und Weltbilder. Jeder Mensch soll sein Leben und seinen Umgang frei gestalten können. Dazu gehört die freie Wahl der Weltanschauung ebenso wie das freie Ausleben kultureller Gepflogenheiten oder subkultureller Ausdrucksweisen. Die freie Wahl der Religion muss ebenso gewährleistet werden, wie die Möglichkeit zum Verzicht auf religiösen Glauben und religiöse Praktiken. Die Piratenpartei steht für eine Gesellschaft, in der niemand seine Überzeugungen verstecken muss, sondern jeder sie offen ausleben kann; in der verschiedenste kulturelle Gepflogenheiten und Traditionen gepflegt werden können und in der sich jeder frei ausdrücken kann. Die freie Entscheidung zu einer Weltanschauung oder kulturellen Zugehörigkeit muss dafür von anderen respektiert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Mehrheiten genauso wie Minderheiten tolerant auf Konfrontationen mit Weltanschauungen und Lebensweisen reagieren, die sie nicht selbst teilen. Gegenseitiger Respekt und Toleranz soll die Grundlage für das Zusammenleben in unserer gemeinsamen Gesellschaft sein, wobei der Handlungsspielraum für jeden gleichermaßen von den allgemein gültigen Gesetzen begrenzt wird. Die Diskriminierung von Minderheiten ist dabei ebenso wenig zulässig, wie unverhältnismäßige Einschränkungen der Rechte von Mehrheiten zugunsten von Minderheiten.
- Jedes Mitglied der Gesellschaft muss unabhängig von seiner Religion oder Weltanschauung die gleiche Möglichkeit haben, sich an den politischen Prozessen zu beteiligen, die die Regeln für das Zusammenleben bestimmen. Dabei muss sich aber auch jede Religion oder Weltanschauung der allgemeinen Debatte über Werte und Normen in der Gesellschaft stellen. Wir möchten einen lebendigen und offenen Diskurs darüber, wie wir in dieser Gesellschaft miteinander leben wollen, ohne dabei einzelne Gruppen auszuschließen, in den Rahmen einer "Leitkultur" zu zwingen, oder einzelnen Religionen oder Weltanschauungen einen hervorgehobenen Status zuzugestehen. Staatliche Einmischung in die Ausgestaltung der eigenen Persönlichkeit, wie sie sich beispielsweise auch in der Wahl der Bekleidung ausdrückt, lehnt die Piratenpartei ab.
- Kein Mitglied der Gesellschaft darf auf seine Herkunft, seine Religion oder seine Weltanschauung reduziert werden. Ein solches Denken in Schubladen schafft Gräben, wo keine sein müssten, denn nur wenn Unterschieden mit Dialog und Toleranz begegnet wird, können Gemeinsamkeiten den Zusammenhalt stärken. Daher wollen wir die Vermittlung von Wissen über andere Lebensweisen, Weltanschauungen und Kulturen intensivieren.
Beschluss: Der Antrag wurde angenommen.
Gemeinsam gegen Rassismus
Der Antrag ist dokumentiert unter: HH:Landesparteitag/Anträge/Gemeinsam gegen Rassismus
Es wird beantragt ein Positionspapier zu beschließen:
- Rassismus und kulturell begründete Diskriminierung sind nach wie vor ein gravierendes Problem, das dem friedlichen Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft im Wege steht. Gewalt und Einschüchterung aufgrund der Herkunft, Religion oder Kultur sind in jedem Fall inakzeptabel. Darum muss Rassismus und Ausländerfeindlichkeit jeder Form entschieden entgegengetreten werden, ebenso wie anderen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Biologistische Weltbilder, in denen Menschen bestimmter Abstammung anderen als von Natur aus überlegen angesehen werden, sind wissenschaftlich widerlegt und unvereinbar mit den Werten und Zielen der Piratenpartei, ebenso wie jene Ideologien, die ganzen Bevölkerungsgruppen kollektive Hegemoniebestrebungen unterstellen, um die angebliche Notwendigkeit eines "Kampf der Kulturen" zu propagieren. Beispiele für derartige Ideologien sind Antisemitismus und Islamhass. Dabei gilt es das Augenmerk nicht nur auf den rechten Rand der Gesellschaft zu legen, sondern Vorurteilen und Intoleranz auch in der Mitte der Gesellschaft beim Alltagsrassismus, latent antisemitischen Stereotypen und der um sich greifenden Islamfeindlichkeit entgegenzutreten.
- Die Piratenpartei möchte Kampagnen und Initiativen unterstützen, die sich zum Ziel gesetzt haben, das Verständnis zwischen verschiedenen Kulturen und Weltanschauungen zu verbessern, Vorurteile abzubauen und das Miteinander zu fördern. Ebenso solche, die rechtsextremen Aktivitäten entgegentreten und Menschen dabei helfen wollen, sich aus einschlägigen Kreisen zu lösen.
Beschluss: Der Antrag wurde angenommen.
Umfangreiche Beweisverwertungsverbote
Der Antrag ist dokumentiert unter: HH:Landesparteitag/Anträge/Umfangreiche Beweisverwertungsverbote
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für die Schaffung umfangreicher Verwertungsverbote illegal erlangter Beweismittel in Strafverfahren ein.
Der Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen.
Beauftragter für den Finanzrat
Der Antrag ist dokumentiert unter: HH:Landesparteitag/Anträge/Beauftragter für den Finanzrat
Die Landesmitgliederversammlung wählt mit einfacher Mehrheit einen Piraten für den Finanzrat.
Der Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen.