HH:Satzung/Anträge/Neues Vorstandsmitglied: Jugendkoordinator

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Pictogram voting keep-light-green.svg Der Antrag Neues Vorstandsmitglied: Jugendkoordinator wurde noch nicht eingereicht.

Am 22.10.2011 wurde er vom 13. Landesparteitag angenommen.


Antrag

Antragstitel: Neues Vorstandsmitglied: Jugendkoordinator

Antragsteller:

Burkhard Masseida

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

Die Satzung der Piratenpartei Hamburg soll folgendermaßen geändert werden:

§ 8b (2)

Dem Landesvorstand gehören mindestens fünf Piraten an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Schatzmeister und mindestens zwei Beisitzer.

wird geändert in:

Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus folgenden Mitgliedern:
  • ein Vorsitzender
  • ein stellvertretender Vorsitzender
  • ein Schatzmeister
  • mindestens zwei Beisitzer
  • ein Jugendvertreter

In § 8b (3) werden hinter

Mitglieder des Vorstandes

die Wörter

abgesehen vom Jugendvertreter" eingefügt.

Es wird ein neuer Absatz § 8b (4a) eingefügt:

Der Jugendvertreter wird von einer Mitgliederversammlung der Hamburger Jungen Piraten in geheimer Wahl bestimmt und vom Landesparteitag bestätigt, ebenfalls in geheimer Abstimmung. Wird die Bestätigung versagt, oder machen die Jungen Piraten von ihrem Vorschlagsrecht keinen Gebrauch, so bleibt der Posten bis auf weiteres vakant, ohne dass sich dies negativ auf die Handlungsfähigkeit des Vorstands nach § 8b (10) auswirkt. Der Jugendvertreter muss Mitglied des Hamburger Landesverbandes der Piratenpartei sein.