HH:Satzung/Anträge/Dringlichkeitsanträge besser definieren

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Pictogram voting keep-light-green.svg Der Antrag Dringlichkeitsanträge besser definieren wurde am 10.10.2011 eingereicht.

Am 22.10.2011 wurde er vom 13. Landesparteitag angenommen.


Antrag

Antragstitel: Dringlichkeitsanträge besser definieren

Antragsteller:

Burkhard Masseida

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

§ 8a (6) soll folgendermaßen umformuliert werden:

Anträge müssen in der Regel spätestens zehn Tage vor dem Landesparteitag beim Landesvorstand eingereicht und der Parteiöffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Wird ein Antrag verspätet eingereicht, entscheidet der Landesparteitag, ob er sich mit diesem Antrag trotzdem befassen möchte. Anträge zur Änderung der Satzung müssen in jedem Fall fristgerecht eingereicht werden.