Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg
Die Satzung der Piratenpartei Hamburg soll folgendermaßen geändert werden.
Änderung §5 (9):
Jeder Pirat hat das Recht auf Akteneinsicht in die Unterlagen des Landesverbandes und seiner Untergliederungen, sofern dies nicht durch Gesetze eingeschränkt ist.
Änderung §8 (2):
Alle Sitzungen der Organe, Gremien und Gruppen werden angekündigt. Protokolle und Ergebnisse werden, soweit zulässig, zeitnah veröffentlicht.
Änderung §8 (3): (nur überflüssiges Komma entfernt)
Ein Ausschluss von Piraten darf nur bei störendem oder unangemessenem Verhalten erfolgen und muss mit einfacher Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden.
Änderung §8a (2):
Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Landesvorstandsbeschlusses ...
Änderung §8a (5) Punkt j.:
die Beschlussfassung über die Entlastung des Landesvorstandes oder einzelner Mitglieder des Landesvorstandes.
Änderung des letzten Halbsatzes von § 8b (3):
Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Landesparteitag in geheimer und direkter Wahl für die Dauer eines Jahres gewählt, sie bleiben jedoch bis zur Neuwahl des Landesvorstandes im Amt.
Änderung §8b (6) Satz 1: (redundanter Halbsatz entfernt)
Der Landesvorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit.
Änderung §10 (3):
Gästen kann Antrags- und/oder Rederecht erteilt werden.
Änderung §12 (1) Satz 1:
Interna können durch Mehrheitsbeschluss der Anwesenden einer Sitzung zur Verschlusssache erklärt werden.
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