HH:Satzung/Anträge/Schiedsgerichtsordnung nur einmal erwähnen

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Pictogram voting keep-light-green.svg Der Antrag Schiedsgerichtsordnung nur einmal erwähnen wurde am 10.10.2011 eingereicht.

Am 22.10.2011 wurde er vom 13. Landesparteitag angenommen.


Antrag

Antragstitel: Schiedsgerichtsordnung nur einmal erwähnen

Antragsteller:

Burkhard Masseida

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

§ 16 wird gestrichen. § 8c der Satzung erhält den folgenden Wortlaut:

§ 8c Das Landeschiedsgericht
  1. Zusammensetzung und Arbeit des Landesschiedsgerichts werden durch die Schiedsgerichtsordnung der Piratenpartei Deutschland geregelt.