HH:Satzung/Anträge/Handlungsfähigkeit des Vorstands

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Pictogram voting keep-light-green.svg Der Antrag Handlungsfähigkeit des Vorstands wurde am 10.10.2011 eingereicht.

Am 22.10.2011 wurde er vom 13. Landesparteitag angenommen.


Antrag

Antragstitel: Handlungsfähigkeit des Vorstands

Antragsteller:

Burkhard Masseida

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

§ 8b (10) wird folgendermaßen geändert:

Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn eine der folgenden Bedingungen eintritt:
  • Mehrere Vorstandsmitglieder sind zurückgetreten oder können ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen, so dass die Zahl der verbliebenen Vorstandsmitglieder unter 4 sinkt.
  • Der Posten des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden sind unbesetzt.
  • Der Posten des Schatzmeisters ist unbesetzt.
  • Der Landesvorstand erklärt sich selbst für handlungsunfähig.
Wenn innerhalb der nächsten 3 Monate kein regulärer Landesparteitag angesetzt ist, ist in einem solchen Fall schnellstmöglich ein außerordentlicher Landesparteitag zur Neuwahl des gesamten Vorstandes einzuberufen. Der restliche Landesvorstand ernennt eine kommissarische Vertretung zur Weiterführung der Geschäfte bis zu dieser Wahl. Der Vorstand kann den vakanten Posten des Schatzmeisters auch intern aus seinen eigenen Reihen neu besetzen, anstatt handlungsunfähig zu werden.