BY:Unterfranken/Wahlen/Wahlkampf 2013 2014/Plakatierung/LK Kitzingen

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Allgemeine Informationen

Hier findest du sämtliche Informationen für die Plakatierung im Landkreis Kitzingen.


Übersicht


Landkreis Kitzingen

Stimmkreis Nr. Stimmkreis Name Gemeinde Benötigte Plakate Bescheid / Auflagen Plakatpirat/en Bearbeiter Sonstiges


605 Kitzingen Dettelbach (Stadt) info@dettelbach.de


605 Kitzingen Iphofen (Stadt) info@vgem.iphofen.de


605 Kitzingen Kitzingen (Stadt) rathaus@stadt-kitzingen.de


605 Kitzingen Mainbernheim (Stadt) stadt@mainbernheim.de


605 Kitzingen Marktbreit (Stadt) vgem@marktbreit.de


605 Kitzingen Marktsteft (Stadt) vgem@marktbreit.de


605 Kitzingen Prichsenstadt (Stadt) stadt@prichsenstadt.de


605 Kitzingen Volkach (Stadt) stadt@volkach.de


605 Kitzingen Abtswind rathaus@abtswind.de


605 Kitzingen Albertshofen info@kitzingen.de


605 Kitzingen Biebelried renate.zirndt@t-online.de


605 Kitzingen Buchbrunn


605 Kitzingen Castell gemeinde@castell-gemeinde.de


605 Kitzingen Geiselwind markt@geiselwind.de


605 Kitzingen Großlangheim info@grosslangheim.de


605 Kitzingen Kleinlangheim info@grosslangheim.de


605 Kitzingen Mainstockheim


605 Kitzingen Markt Einersheim


605 Kitzingen Martinsheim bgm@martinsheim.de


605 Kitzingen Nordheim a.Main info@nordheim-main.de


605 Kitzingen Obernbreit


605 Kitzingen Rödelsee info@roedelsee.de


605 Kitzingen Rüdenhausen


605 Kitzingen Schwarzach a.Main markt@schwarzach-main.de


605 Kitzingen Segnitz bgm@segnitz-main.de


605 Kitzingen Seinsheim bgm@seinsheim.de


605 Kitzingen Sommerach info@sommerach.de


605 Kitzingen Sulzfeld a.Main gemeinde.sulzfeld-main@t-online.de


605 Kitzingen Wiesenbronn info@wiesenbronn.de


605 Kitzingen Wiesentheid info@wiesentheid.de


605 Kitzingen Willanzheim verwaltung@willanzheim.de



Auflagen

Dettelbach

Iphofen

für die Plakatierung anlässlich der Landtagswahl am 15.09.2013 und der Bundestagswahl am 22.09.2013 wird Ihnen die Genehmigung erteilt.

Bitte sorgen Sie dafür, dass die Plakate so befestigt werden, dass nicht an anderen Gegenständen Schäden entstehen und nach den Wahlen die Plakate unverzüglich entfernt werden. Im übrigen sind die Bestimmungen der StVO zu beachten.

Kitzingen

der Markt Wiesentheid genehmigt für die Bundes- und Landtagswahl die Anbringung von maximal fünf DIN A1 Plakaten in Wiesentheid sowie je zwei DIN A1 Plakaten in den Ortsteilen Geesdorf, Feuerbach, Reupelsdorf und Untersambach. Die Anbringung der Plakate darf nicht vor dem 01.08.2013 erfolgen. Sämtliche Plakate sind innerhalb 1 Woche nach der Wahl wieder restlos zu entfernen. Die Sichtverhältnisse im Verkehr dürfen nicht beeinträchtigt werden.

Mainbernheim

Für das Stadtgebiet Mainbernheim stimmen wir der Plakatierung mit folgenden Einschränkungen zu:

1. nicht innerhalb oder an der Stadtmauer; 2. keine Sichtbehinderung des Straßenverkehrs. 3. Diese Zustimmung ist stets widerruflich und ist befristet bis zum Tag nach der jeweiligen Wahl.

Hinweis: unsere Zustimmung gilt nicht für die Ortdurchfahrt der Bundesstraße 8 und der Staatsstraßen St 2419 (nach Willanzheim) und St 2420 (nach Michelfeld). Die Zuständigkeit für diese Straßen liegt beim Staatlichen Bauamt Würzburg.

Marktbreit

wir bedanken und für Ihre Anfrage zur Aufstellung von Wahlwerbeplakaten im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit und bitte sie um Ihr Verständnis, dass hier für jede Partei nur eine reduzierte Anzahl von Plakaten aufgestellt werden können. Nach Rücksprache mit allen Bürgermeistern der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit müssen wir eine gewisse Gleichbehandlung aller Parteien gewährleisten und genehmigen hiermit nur 2 Plakate pro Ortschaft.

Auflagen zur Plakatierung

   Die Plakate sind unmittelbar nach der Wahlveranstaltung (1-2 Tage später) zu entfernen.
   Die Plakate müssen so angebracht werden, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs ( z.B. Sichtbehinderung im Kreuzungsbereich, usw.) nicht beeinträchtigt wird.
   Für die Stadt Marktbreit und die Stadt Marktsteft gilt ein Plakatierungsverbot (gem. der Gestaltungssatzung) für den Altstadtbereich.
   Unberechtigt und zu lange aufgehängte Plakate werden vom zuständigen Bauhof kostenpflichtig entfernt.
   Für die Stadt Marktbreit, den Ortsteil Gnodstadt und den Markt Obernbreit wurden zum Zweck der Wahlwerbung, Wahlwerbetafeln angebracht. Nur an diesen Wahlwerbetafeln ist die Anbringung von Wahlwerbung erlaubt. Anderweitig angebrachte oder aufgestellte Wahlwerbung in den o.g. Ortschaften, werden vom zuständigen Bauhof kostenpflichtig entfernt.
   Für die Anbringung der Wahlwerbung auf den Wahlwerbetafeln der Stadt Marktbreit und dem Ortsteil Gnodstadt, setzen Sie sich bitte vorab mit dem Bauhof Marktbreit, Handy 0160 / 99166002 in Verbindung.
   Für die Anbringung der Wahlwerbung auf den Wahlwerbetafel des Markt Obernbreit, setzen Sie sich bitte vorab mit dem Bauhof Obernbreit, Handy 0171 / 7282518 in Verbindung.


Standorte Wahlwerbetafel Stadt Marktbreit u Ortsteil Gnodstadt


1. Mainstraße (gegenüber Gasthaus „Zum Schiff“, Babel)

2. Bahnhofstraße (Bahnmauer)

3. Galgenberg

4. Sudetenstraße (ab 2009 neu, Containerplatz)

5. Ecke Kapellensteige / Schlesierstraße

6. Fleischmannstraße (Richtung Hauptschule)

7. Ecke Schustergasse / Pförtleinsgasse (Gasthaus zur Hölle)

8. Obernbreiter Straße (Brücke zum Gymnasium)

9. Channs (OT Gnodstadt) wahlweise nur insgesamt 2 Werbeplakate (siehe o.g. Auflagen)

Marktsteft

wir bedanken und für Ihre Anfrage zur Aufstellung von Wahlwerbeplakaten im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit und bitte sie um Ihr Verständnis, dass hier für jede Partei nur eine reduzierte Anzahl von Plakaten aufgestellt werden können. Nach Rücksprache mit allen Bürgermeistern der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit müssen wir eine gewisse Gleichbehandlung aller Parteien gewährleisten und genehmigen hiermit nur 2 Plakate pro Ortschaft.

Auflagen zur Plakatierung

   Die Plakate sind unmittelbar nach der Wahlveranstaltung (1-2 Tage später) zu entfernen.
   Die Plakate müssen so angebracht werden, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs ( z.B. Sichtbehinderung im Kreuzungsbereich, usw.) nicht beeinträchtigt wird.
   Für die Stadt Marktbreit und die Stadt Marktsteft gilt ein Plakatierungsverbot (gem. der Gestaltungssatzung) für den Altstadtbereich.
   Unberechtigt und zu lange aufgehängte Plakate werden vom zuständigen Bauhof kostenpflichtig entfernt.
   Für die Stadt Marktbreit, den Ortsteil Gnodstadt und den Markt Obernbreit wurden zum Zweck der Wahlwerbung, Wahlwerbetafeln angebracht. Nur an diesen Wahlwerbetafeln ist die Anbringung von Wahlwerbung erlaubt. Anderweitig angebrachte oder aufgestellte Wahlwerbung in den o.g. Ortschaften, werden vom zuständigen Bauhof kostenpflichtig entfernt.
   Für die Anbringung der Wahlwerbung auf den Wahlwerbetafeln der Stadt Marktbreit und dem Ortsteil Gnodstadt, setzen Sie sich bitte vorab mit dem Bauhof Marktbreit, Handy 0160 / 99166002 in Verbindung.
   Für die Anbringung der Wahlwerbung auf den Wahlwerbetafel des Markt Obernbreit, setzen Sie sich bitte vorab mit dem Bauhof Obernbreit, Handy 0171 / 7282518 in Verbindung.


Stadt Marktsteft

nur außerhalb des Altstadtbereichs nur insgesamt 2 Werbeplakate (siehe o.g. Auflagen)

Prichsenstadt

Volkach

Die Sondernutzung für Plakatierung zu Wahlzwecken wird innerhalb der Stadt Volkach mit Ortsteilen gebührenfrei erteilt. Die Plakatierung ist jedoch auf 17 Plakatständer innerhalb von Volkach und den Ortsteilen beschränkt. Die Plakate sind nach der Wahl innerhalb von einer Woche wieder zu entfernen. Über Plakattafeln bzw. Litfaßsäuen verfügt die Stadt Volkach nicht.


Falls eine Plakatierung für Sie in Frage kommt, teilen Sie uns bitte rechtzeitig die Anzahl der Plakate und den Zeitraum des Aushangs mit.

Abtswind

Die Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid erteilt hiermit die Genehmigung zur Plakatierung für die Landtags- und Bundestagswahl 2013 für nachfolgende Gemeinden im angegebenen Umfang:

Wiesentheid 5 Plakattafeln DIN A1

Castell, Rüdenhausen u. Abtswind je 3 Plakattafeln DIN A1

Feuerbach, Geesdorf, Reupelsdorf, Untersambach, Wüstenfelden und Greuth je 2 Plakattafeln DIN A1

Die Anbringung der Plakate darf nicht vor dem 01.08.2013 erfolgen. An Verkehrszeichen, Ampeln, Brücken, Pfeilern, Stützmauern dürfen keine Plakate angebracht werden. Die Sicherheit des Verkehrs muss gewahrt werden. Plakatständer sind außerhalb des Verkehrsraums für den Fahrverkehr aufzustellen. Sie dürfen Fußgänger nicht übermäßig behindern. Zuviel aufgehängte Plakate werden entfernt. Sämtliche Plakate sind innerhalb 1 Woche nach den Wahlen restlos zu entfernen, andernfalls werden für die Entfernung durch unsere Mitarbeiter 5,00 € Gebühren pro Plakat in Rechnung gestellt. Es dürfen keine Plakate in der Nähe von Wahllokalen (z.B. Rathaus, Sportheim, Gemeinschaftshaus etc.) aufgestellt werden.

Albertshofen

Biebelried

Buchbrunn

Castell

Die Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid erteilt hiermit die Genehmigung zur Plakatierung für die Landtags- und Bundestagswahl 2013 für nachfolgende Gemeinden im angegebenen Umfang:

Wiesentheid 5 Plakattafeln DIN A1

Castell, Rüdenhausen u. Abtswind je 3 Plakattafeln DIN A1

Feuerbach, Geesdorf, Reupelsdorf, Untersambach, Wüstenfelden und Greuth je 2 Plakattafeln DIN A1

Die Anbringung der Plakate darf nicht vor dem 01.08.2013 erfolgen. An Verkehrszeichen, Ampeln, Brücken, Pfeilern, Stützmauern dürfen keine Plakate angebracht werden. Die Sicherheit des Verkehrs muss gewahrt werden. Plakatständer sind außerhalb des Verkehrsraums für den Fahrverkehr aufzustellen. Sie dürfen Fußgänger nicht übermäßig behindern. Zuviel aufgehängte Plakate werden entfernt. Sämtliche Plakate sind innerhalb 1 Woche nach den Wahlen restlos zu entfernen, andernfalls werden für die Entfernung durch unsere Mitarbeiter 5,00 € Gebühren pro Plakat in Rechnung gestellt. Es dürfen keine Plakate in der Nähe von Wahllokalen (z.B. Rathaus, Sportheim, Gemeinschaftshaus etc.) aufgestellt werden.

Geiselwind

Datei:PlakatV Geiselwind.pdf

Großlangheim

Plakatierungen für Wahlen sind bei uns genehmigungsfrei (Großlangheim, Kleinlangheim und Wiesenbronn). Wir bitten Sie allerdings, Plakate oder Werbeträger nicht an Bäumen und Baumständern zu befestigen und an Straßenlaternen nur auf Bodenhöhe.

Kleinlangheim

Plakatierungen für Wahlen sind bei uns genehmigungsfrei (Großlangheim, Kleinlangheim und Wiesenbronn). Wir bitten Sie allerdings, Plakate oder Werbeträger nicht an Bäumen und Baumständern zu befestigen und an Straßenlaternen nur auf Bodenhöhe.

Mainstockheim

Markt Einersheim

Martinsheim

Die Gemeinde hat keine eigenen Tafeln. Nach der Wahl sind die aufgestellten Tafeln wieder zu entfernen.


wir bedanken und für Ihre Anfrage zur Aufstellung von Wahlwerbeplakaten im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit und bitte sie um Ihr Verständnis, dass hier für jede Partei nur eine reduzierte Anzahl von Plakaten aufgestellt werden können. Nach Rücksprache mit allen Bürgermeistern der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit müssen wir eine gewisse Gleichbehandlung aller Parteien gewährleisten und genehmigen hiermit nur 2 Plakate pro Ortschaft.

Auflagen zur Plakatierung

   Die Plakate sind unmittelbar nach der Wahlveranstaltung (1-2 Tage später) zu entfernen.
   Die Plakate müssen so angebracht werden, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs ( z.B. Sichtbehinderung im Kreuzungsbereich, usw.) nicht beeinträchtigt wird.
   Für die Stadt Marktbreit und die Stadt Marktsteft gilt ein Plakatierungsverbot (gem. der Gestaltungssatzung) für den Altstadtbereich.
   Unberechtigt und zu lange aufgehängte Plakate werden vom zuständigen Bauhof kostenpflichtig entfernt.
   Für die Stadt Marktbreit, den Ortsteil Gnodstadt und den Markt Obernbreit wurden zum Zweck der Wahlwerbung, Wahlwerbetafeln angebracht. Nur an diesen Wahlwerbetafeln ist die Anbringung von Wahlwerbung erlaubt. Anderweitig angebrachte oder aufgestellte Wahlwerbung in den o.g. Ortschaften, werden vom zuständigen Bauhof kostenpflichtig entfernt.
   Für die Anbringung der Wahlwerbung auf den Wahlwerbetafeln der Stadt Marktbreit und dem Ortsteil Gnodstadt, setzen Sie sich bitte vorab mit dem Bauhof Marktbreit, Handy 0160 / 99166002 in Verbindung.
   Für die Anbringung der Wahlwerbung auf den Wahlwerbetafel des Markt Obernbreit, setzen Sie sich bitte vorab mit dem Bauhof Obernbreit, Handy 0171 / 7282518 in Verbindung.



Gemeinde Martinsheim mit Ortsteile Enheim, Gnötzheim u. Unterickelsheim

nur insgesamt 2 Werbeplakate (siehe o.g. Auflagen)

Nordheim a.Main

In Nordheim am Main gibt es keine Auflagen für Plakatierung.

Obernbreit

wir bedanken und für Ihre Anfrage zur Aufstellung von Wahlwerbeplakaten im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit und bitte sie um Ihr Verständnis, dass hier für jede Partei nur eine reduzierte Anzahl von Plakaten aufgestellt werden können. Nach Rücksprache mit allen Bürgermeistern der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit müssen wir eine gewisse Gleichbehandlung aller Parteien gewährleisten und genehmigen hiermit nur 2 Plakate pro Ortschaft.

Auflagen zur Plakatierung

   Die Plakate sind unmittelbar nach der Wahlveranstaltung (1-2 Tage später) zu entfernen.
   Die Plakate müssen so angebracht werden, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs ( z.B. Sichtbehinderung im Kreuzungsbereich, usw.) nicht beeinträchtigt wird.
   Für die Stadt Marktbreit und die Stadt Marktsteft gilt ein Plakatierungsverbot (gem. der Gestaltungssatzung) für den Altstadtbereich.
   Unberechtigt und zu lange aufgehängte Plakate werden vom zuständigen Bauhof kostenpflichtig entfernt.
   Für die Stadt Marktbreit, den Ortsteil Gnodstadt und den Markt Obernbreit wurden zum Zweck der Wahlwerbung, Wahlwerbetafeln angebracht. Nur an diesen Wahlwerbetafeln ist die Anbringung von Wahlwerbung erlaubt. Anderweitig angebrachte oder aufgestellte Wahlwerbung in den o.g. Ortschaften, werden vom zuständigen Bauhof kostenpflichtig entfernt.
   Für die Anbringung der Wahlwerbung auf den Wahlwerbetafeln der Stadt Marktbreit und dem Ortsteil Gnodstadt, setzen Sie sich bitte vorab mit dem Bauhof Marktbreit, Handy 0160 / 99166002 in Verbindung.
   Für die Anbringung der Wahlwerbung auf den Wahlwerbetafel des Markt Obernbreit, setzen Sie sich bitte vorab mit dem Bauhof Obernbreit, Handy 0171 / 7282518 in Verbindung.


Standort Wahlwerbetafel Markt Obernbreit

1. Marktbreiter Straße / Einmündung Winterseitenweg (neben Elektrogeschäft Löther) nur insgesamt 2 Werbeplakate (siehe o.g. Auflagen)

Rödelsee

Rüdenhausen

Die Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid erteilt hiermit die Genehmigung zur Plakatierung für die Landtags- und Bundestagswahl 2013 für nachfolgende Gemeinden im angegebenen Umfang:

Wiesentheid 5 Plakattafeln DIN A1

Castell, Rüdenhausen u. Abtswind je 3 Plakattafeln DIN A1

Feuerbach, Geesdorf, Reupelsdorf, Untersambach, Wüstenfelden und Greuth je 2 Plakattafeln DIN A1

Die Anbringung der Plakate darf nicht vor dem 01.08.2013 erfolgen. An Verkehrszeichen, Ampeln, Brücken, Pfeilern, Stützmauern dürfen keine Plakate angebracht werden. Die Sicherheit des Verkehrs muss gewahrt werden. Plakatständer sind außerhalb des Verkehrsraums für den Fahrverkehr aufzustellen. Sie dürfen Fußgänger nicht übermäßig behindern. Zuviel aufgehängte Plakate werden entfernt. Sämtliche Plakate sind innerhalb 1 Woche nach den Wahlen restlos zu entfernen, andernfalls werden für die Entfernung durch unsere Mitarbeiter 5,00 € Gebühren pro Plakat in Rechnung gestellt. Es dürfen keine Plakate in der Nähe von Wahllokalen (z.B. Rathaus, Sportheim, Gemeinschaftshaus etc.) aufgestellt werden.

Schwarzach a.Main

Auflagen: Durch die Aufstellung der Hinweistafeln dürfen keine Verkehrsgefährdungen und Behinderungen der Verkehrsteilnehmer, einschließlich der Fußgänger, erfolgen (§ 6 Sondernutzungssatzung). Die Reklametafeln dürfen nicht an Verkehrszeichen angebracht werden und sind umgehend nach der Wahl zu entfernen. Sollten die Reklametafeln an Straßenlaternen angebracht werden, darf hierzu kein Draht verwendet werden. Es wird zur Bedingung gemacht, dass die (Name Partei) für alle Schäden haftet, die im Zusam-menhang mit der Benutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes auftreten können.

Außerdem wird die (Name Partei) verpflichtet, den Markt Schwarzach a. Main schadlos zu halten und von jeder Verbindlichkeit zu befreien, falls der Markt Schwarzach a. Main wegen eines solchen Schadens von Dritten in Anspruch genommen wird. Die Aufgabe der wegerechtlichen Sondernutzungserlaubnis oder evtl. Aufgabe oder Änderung der Betriebsart ist dem Markt Schwarzach a. Main unverzüglich anzuzei-gen. Irgendwelche Verstöße gegen die o.g. Bedingungen und Auflagen sowie sonstige Gründe, die der weiteren Aufrechterhaltung dieser Sondernutzung entgegenstehen, führen zum sofortigen Widerruf dieser Erlaubnis.

Segnitz

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken und für Ihre Anfrage zur Aufstellung von Wahlwerbeplakaten im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit und bitte sie um Ihr Verständnis, dass hier für jede Partei nur eine reduzierte Anzahl von Plakaten aufgestellt werden können. Nach Rücksprache mit allen Bürgermeistern der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit müssen wir eine gewisse Gleichbehandlung aller Parteien gewährleisten und genehmigen hiermit nur 2 Plakate pro Ortschaft.

Auflagen zur Plakatierung

   Die Plakate sind unmittelbar nach der Wahlveranstaltung (1-2 Tage später) zu entfernen.
   Die Plakate müssen so angebracht werden, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs ( z.B. Sichtbehinderung im Kreuzungsbereich, usw.) nicht beeinträchtigt wird.
   Für die Stadt Marktbreit und die Stadt Marktsteft gilt ein Plakatierungsverbot (gem. der Gestaltungssatzung) für den Altstadtbereich.
   Unberechtigt und zu lange aufgehängte Plakate werden vom zuständigen Bauhof kostenpflichtig entfernt.
   Für die Stadt Marktbreit, den Ortsteil Gnodstadt und den Markt Obernbreit wurden zum Zweck der Wahlwerbung, Wahlwerbetafeln angebracht. Nur an diesen Wahlwerbetafeln ist die Anbringung von Wahlwerbung erlaubt. Anderweitig angebrachte oder aufgestellte Wahlwerbung in den o.g. Ortschaften, werden vom zuständigen Bauhof kostenpflichtig entfernt.
   Für die Anbringung der Wahlwerbung auf den Wahlwerbetafeln der Stadt Marktbreit und dem Ortsteil Gnodstadt, setzen Sie sich bitte vorab mit dem Bauhof Marktbreit, Handy 0160 / 99166002 in Verbindung.
   Für die Anbringung der Wahlwerbung auf den Wahlwerbetafel des Markt Obernbreit, setzen Sie sich bitte vorab mit dem Bauhof Obernbreit, Handy 0171 / 7282518 in Verbindung.


Gemeinde Segnitz

nur insgesamt 2 Werbeplakate (siehe o.g. Auflagen)

Seinsheim

wir bedanken und für Ihre Anfrage zur Aufstellung von Wahlwerbeplakaten im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit und bitte sie um Ihr Verständnis, dass hier für jede Partei nur eine reduzierte Anzahl von Plakaten aufgestellt werden können. Nach Rücksprache mit allen Bürgermeistern der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit müssen wir eine gewisse Gleichbehandlung aller Parteien gewährleisten und genehmigen hiermit nur 2 Plakate pro Ortschaft.

Auflagen zur Plakatierung

   Die Plakate sind unmittelbar nach der Wahlveranstaltung (1-2 Tage später) zu entfernen.
   Die Plakate müssen so angebracht werden, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs ( z.B. Sichtbehinderung im Kreuzungsbereich, usw.) nicht beeinträchtigt wird.
   Für die Stadt Marktbreit und die Stadt Marktsteft gilt ein Plakatierungsverbot (gem. der Gestaltungssatzung) für den Altstadtbereich.
   Unberechtigt und zu lange aufgehängte Plakate werden vom zuständigen Bauhof kostenpflichtig entfernt.
   Für die Stadt Marktbreit, den Ortsteil Gnodstadt und den Markt Obernbreit wurden zum Zweck der Wahlwerbung, Wahlwerbetafeln angebracht. Nur an diesen Wahlwerbetafeln ist die Anbringung von Wahlwerbung erlaubt. Anderweitig angebrachte oder aufgestellte Wahlwerbung in den o.g. Ortschaften, werden vom zuständigen Bauhof kostenpflichtig entfernt.
   Für die Anbringung der Wahlwerbung auf den Wahlwerbetafeln der Stadt Marktbreit und dem Ortsteil Gnodstadt, setzen Sie sich bitte vorab mit dem Bauhof Marktbreit, Handy 0160 / 99166002 in Verbindung.
   Für die Anbringung der Wahlwerbung auf den Wahlwerbetafel des Markt Obernbreit, setzen Sie sich bitte vorab mit dem Bauhof Obernbreit, Handy 0171 / 7282518 in Verbindung.


Markt Seinsheim mit Ortsteile Tiefenstockheim, Iffigheim u. Wässerndorf

nur insgesamt 2 Werbeplakate (siehe o.g. Auflagen)

Sommerach

Sulzfeld a.Main

Wiesenbronn

Plakatierungen für Wahlen sind bei uns genehmigungsfrei (Großlangheim, Kleinlangheim und Wiesenbronn). Wir bitten Sie allerdings, Plakate oder Werbeträger nicht an Bäumen und Baumständern zu befestigen und an Straßenlaternen nur auf Bodenhöhe.

Wiesentheid

Die Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid erteilt hiermit die Genehmigung zur Plakatierung für die Landtags- und Bundestagswahl 2013 für nachfolgende Gemeinden im angegebenen Umfang:

Wiesentheid 5 Plakattafeln DIN A1

Castell, Rüdenhausen u. Abtswind je 3 Plakattafeln DIN A1

Feuerbach, Geesdorf, Reupelsdorf, Untersambach, Wüstenfelden und Greuth je 2 Plakattafeln DIN A1

Die Anbringung der Plakate darf nicht vor dem 01.08.2013 erfolgen. An Verkehrszeichen, Ampeln, Brücken, Pfeilern, Stützmauern dürfen keine Plakate angebracht werden. Die Sicherheit des Verkehrs muss gewahrt werden. Plakatständer sind außerhalb des Verkehrsraums für den Fahrverkehr aufzustellen. Sie dürfen Fußgänger nicht übermäßig behindern. Zuviel aufgehängte Plakate werden entfernt. Sämtliche Plakate sind innerhalb 1 Woche nach den Wahlen restlos zu entfernen, andernfalls werden für die Entfernung durch unsere Mitarbeiter 5,00 € Gebühren pro Plakat in Rechnung gestellt. Es dürfen keine Plakate in der Nähe von Wahllokalen (z.B. Rathaus, Sportheim, Gemeinschaftshaus etc.) aufgestellt werden.

Willanzheim