BY:Unterfranken/Wahlen/Wahlkampf 2013 2014/Plakatierung/LK Kitzingen
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Allgemeine Informationen
- 2 Übersicht
- 3 Auflagen
- 3.1 Dettelbach
- 3.2 Iphofen
- 3.3 Kitzingen
- 3.4 Mainbernheim
- 3.5 Marktbreit
- 3.6 Marktsteft
- 3.7 Prichsenstadt
- 3.8 Volkach
- 3.9 Abtswind
- 3.10 Albertshofen
- 3.11 Biebelried
- 3.12 Buchbrunn
- 3.13 Castell
- 3.14 Geiselwind
- 3.15 Großlangheim
- 3.16 Kleinlangheim
- 3.17 Mainstockheim
- 3.18 Markt Einersheim
- 3.19 Martinsheim
- 3.20 Nordheim a.Main
- 3.21 Obernbreit
- 3.22 Rödelsee
- 3.23 Rüdenhausen
- 3.24 Schwarzach a.Main
- 3.25 Segnitz
- 3.26 Seinsheim
- 3.27 Sommerach
- 3.28 Sulzfeld a.Main
- 3.29 Wiesenbronn
- 3.30 Wiesentheid
- 3.31 Willanzheim
Allgemeine Informationen
Hier findest du sämtliche Informationen für die Plakatierung im Landkreis Kitzingen.
Übersicht
- Landkreis Aschaffenburg
- Landkreis Bad Kissingen
- Landkreis Haßberge
- Landkreis Kitzingen
- Landkreis Main-Spessart
- Landkreis Miltenberg
- Landkreis Rhön-Grabfeld
- Landkreis Schweinfurt
- Landkreis Würzburg
Landkreis Kitzingen
Stimmkreis Nr. | Stimmkreis Name | Gemeinde | Benötigte Plakate | Bescheid / Auflagen | Plakatpirat/en | Bearbeiter | Sonstiges
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605 | Kitzingen | Dettelbach (Stadt) | info@dettelbach.de |
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605 | Kitzingen | Iphofen (Stadt) | info@vgem.iphofen.de |
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605 | Kitzingen | Kitzingen (Stadt) | rathaus@stadt-kitzingen.de |
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605 | Kitzingen | Mainbernheim (Stadt) | stadt@mainbernheim.de |
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605 | Kitzingen | Marktbreit (Stadt) | vgem@marktbreit.de |
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605 | Kitzingen | Marktsteft (Stadt) | vgem@marktbreit.de |
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605 | Kitzingen | Prichsenstadt (Stadt) | stadt@prichsenstadt.de |
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605 | Kitzingen | Volkach (Stadt) | stadt@volkach.de |
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605 | Kitzingen | Abtswind | rathaus@abtswind.de |
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605 | Kitzingen | Albertshofen | info@kitzingen.de |
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605 | Kitzingen | Biebelried | renate.zirndt@t-online.de |
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605 | Kitzingen | Buchbrunn |
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605 | Kitzingen | Castell | gemeinde@castell-gemeinde.de |
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605 | Kitzingen | Geiselwind | markt@geiselwind.de |
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605 | Kitzingen | Großlangheim | info@grosslangheim.de |
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605 | Kitzingen | Kleinlangheim | info@grosslangheim.de |
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605 | Kitzingen | Mainstockheim |
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605 | Kitzingen | Markt Einersheim |
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605 | Kitzingen | Martinsheim | bgm@martinsheim.de |
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605 | Kitzingen | Nordheim a.Main | info@nordheim-main.de |
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605 | Kitzingen | Obernbreit |
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605 | Kitzingen | Rödelsee | info@roedelsee.de |
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605 | Kitzingen | Rüdenhausen |
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605 | Kitzingen | Schwarzach a.Main | markt@schwarzach-main.de |
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605 | Kitzingen | Segnitz | bgm@segnitz-main.de |
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605 | Kitzingen | Seinsheim | bgm@seinsheim.de |
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605 | Kitzingen | Sommerach | info@sommerach.de |
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605 | Kitzingen | Sulzfeld a.Main | gemeinde.sulzfeld-main@t-online.de |
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605 | Kitzingen | Wiesenbronn | info@wiesenbronn.de |
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605 | Kitzingen | Wiesentheid | info@wiesentheid.de |
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605 | Kitzingen | Willanzheim | verwaltung@willanzheim.de |
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Auflagen
Dettelbach
Iphofen
für die Plakatierung anlässlich der Landtagswahl am 15.09.2013 und der Bundestagswahl am 22.09.2013 wird Ihnen die Genehmigung erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass die Plakate so befestigt werden, dass nicht an anderen Gegenständen Schäden entstehen und nach den Wahlen die Plakate unverzüglich entfernt werden. Im übrigen sind die Bestimmungen der StVO zu beachten.
Kitzingen
der Markt Wiesentheid genehmigt für die Bundes- und Landtagswahl die Anbringung von maximal fünf DIN A1 Plakaten in Wiesentheid sowie je zwei DIN A1 Plakaten in den Ortsteilen Geesdorf, Feuerbach, Reupelsdorf und Untersambach. Die Anbringung der Plakate darf nicht vor dem 01.08.2013 erfolgen. Sämtliche Plakate sind innerhalb 1 Woche nach der Wahl wieder restlos zu entfernen. Die Sichtverhältnisse im Verkehr dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Mainbernheim
Für das Stadtgebiet Mainbernheim stimmen wir der Plakatierung mit folgenden Einschränkungen zu:
1. nicht innerhalb oder an der Stadtmauer; 2. keine Sichtbehinderung des Straßenverkehrs. 3. Diese Zustimmung ist stets widerruflich und ist befristet bis zum Tag nach der jeweiligen Wahl.
Hinweis: unsere Zustimmung gilt nicht für die Ortdurchfahrt der Bundesstraße 8 und der Staatsstraßen St 2419 (nach Willanzheim) und St 2420 (nach Michelfeld). Die Zuständigkeit für diese Straßen liegt beim Staatlichen Bauamt Würzburg.
Marktbreit
wir bedanken und für Ihre Anfrage zur Aufstellung von Wahlwerbeplakaten im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit und bitte sie um Ihr Verständnis, dass hier für jede Partei nur eine reduzierte Anzahl von Plakaten aufgestellt werden können. Nach Rücksprache mit allen Bürgermeistern der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit müssen wir eine gewisse Gleichbehandlung aller Parteien gewährleisten und genehmigen hiermit nur 2 Plakate pro Ortschaft.
Auflagen zur Plakatierung
Die Plakate sind unmittelbar nach der Wahlveranstaltung (1-2 Tage später) zu entfernen. Die Plakate müssen so angebracht werden, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs ( z.B. Sichtbehinderung im Kreuzungsbereich, usw.) nicht beeinträchtigt wird. Für die Stadt Marktbreit und die Stadt Marktsteft gilt ein Plakatierungsverbot (gem. der Gestaltungssatzung) für den Altstadtbereich. Unberechtigt und zu lange aufgehängte Plakate werden vom zuständigen Bauhof kostenpflichtig entfernt. Für die Stadt Marktbreit, den Ortsteil Gnodstadt und den Markt Obernbreit wurden zum Zweck der Wahlwerbung, Wahlwerbetafeln angebracht. Nur an diesen Wahlwerbetafeln ist die Anbringung von Wahlwerbung erlaubt. Anderweitig angebrachte oder aufgestellte Wahlwerbung in den o.g. Ortschaften, werden vom zuständigen Bauhof kostenpflichtig entfernt. Für die Anbringung der Wahlwerbung auf den Wahlwerbetafeln der Stadt Marktbreit und dem Ortsteil Gnodstadt, setzen Sie sich bitte vorab mit dem Bauhof Marktbreit, Handy 0160 / 99166002 in Verbindung. Für die Anbringung der Wahlwerbung auf den Wahlwerbetafel des Markt Obernbreit, setzen Sie sich bitte vorab mit dem Bauhof Obernbreit, Handy 0171 / 7282518 in Verbindung.
Standorte Wahlwerbetafel Stadt Marktbreit u Ortsteil Gnodstadt
1. Mainstraße (gegenüber Gasthaus „Zum Schiff“, Babel)
2. Bahnhofstraße (Bahnmauer)
3. Galgenberg
4. Sudetenstraße (ab 2009 neu, Containerplatz)
5. Ecke Kapellensteige / Schlesierstraße
6. Fleischmannstraße (Richtung Hauptschule)
7. Ecke Schustergasse / Pförtleinsgasse (Gasthaus zur Hölle)
8. Obernbreiter Straße (Brücke zum Gymnasium)
9. Channs (OT Gnodstadt) wahlweise nur insgesamt 2 Werbeplakate (siehe o.g. Auflagen)
Marktsteft
wir bedanken und für Ihre Anfrage zur Aufstellung von Wahlwerbeplakaten im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit und bitte sie um Ihr Verständnis, dass hier für jede Partei nur eine reduzierte Anzahl von Plakaten aufgestellt werden können. Nach Rücksprache mit allen Bürgermeistern der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit müssen wir eine gewisse Gleichbehandlung aller Parteien gewährleisten und genehmigen hiermit nur 2 Plakate pro Ortschaft.
Auflagen zur Plakatierung
Die Plakate sind unmittelbar nach der Wahlveranstaltung (1-2 Tage später) zu entfernen. Die Plakate müssen so angebracht werden, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs ( z.B. Sichtbehinderung im Kreuzungsbereich, usw.) nicht beeinträchtigt wird. Für die Stadt Marktbreit und die Stadt Marktsteft gilt ein Plakatierungsverbot (gem. der Gestaltungssatzung) für den Altstadtbereich. Unberechtigt und zu lange aufgehängte Plakate werden vom zuständigen Bauhof kostenpflichtig entfernt. Für die Stadt Marktbreit, den Ortsteil Gnodstadt und den Markt Obernbreit wurden zum Zweck der Wahlwerbung, Wahlwerbetafeln angebracht. Nur an diesen Wahlwerbetafeln ist die Anbringung von Wahlwerbung erlaubt. Anderweitig angebrachte oder aufgestellte Wahlwerbung in den o.g. Ortschaften, werden vom zuständigen Bauhof kostenpflichtig entfernt. Für die Anbringung der Wahlwerbung auf den Wahlwerbetafeln der Stadt Marktbreit und dem Ortsteil Gnodstadt, setzen Sie sich bitte vorab mit dem Bauhof Marktbreit, Handy 0160 / 99166002 in Verbindung. Für die Anbringung der Wahlwerbung auf den Wahlwerbetafel des Markt Obernbreit, setzen Sie sich bitte vorab mit dem Bauhof Obernbreit, Handy 0171 / 7282518 in Verbindung.
Stadt Marktsteft
nur außerhalb des Altstadtbereichs nur insgesamt 2 Werbeplakate (siehe o.g. Auflagen)
Prichsenstadt
Volkach
Die Sondernutzung für Plakatierung zu Wahlzwecken wird innerhalb der Stadt Volkach mit Ortsteilen gebührenfrei erteilt. Die Plakatierung ist jedoch auf 17 Plakatständer innerhalb von Volkach und den Ortsteilen beschränkt. Die Plakate sind nach der Wahl innerhalb von einer Woche wieder zu entfernen. Über Plakattafeln bzw. Litfaßsäuen verfügt die Stadt Volkach nicht.
Falls eine Plakatierung für Sie in Frage kommt, teilen Sie uns bitte rechtzeitig die Anzahl der Plakate und den Zeitraum des Aushangs mit.
Abtswind
Die Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid erteilt hiermit die Genehmigung zur Plakatierung für die Landtags- und Bundestagswahl 2013 für nachfolgende Gemeinden im angegebenen Umfang:
Wiesentheid 5 Plakattafeln DIN A1
Castell, Rüdenhausen u. Abtswind je 3 Plakattafeln DIN A1
Feuerbach, Geesdorf, Reupelsdorf, Untersambach, Wüstenfelden und Greuth je 2 Plakattafeln DIN A1
Die Anbringung der Plakate darf nicht vor dem 01.08.2013 erfolgen. An Verkehrszeichen, Ampeln, Brücken, Pfeilern, Stützmauern dürfen keine Plakate angebracht werden. Die Sicherheit des Verkehrs muss gewahrt werden. Plakatständer sind außerhalb des Verkehrsraums für den Fahrverkehr aufzustellen. Sie dürfen Fußgänger nicht übermäßig behindern. Zuviel aufgehängte Plakate werden entfernt. Sämtliche Plakate sind innerhalb 1 Woche nach den Wahlen restlos zu entfernen, andernfalls werden für die Entfernung durch unsere Mitarbeiter 5,00 € Gebühren pro Plakat in Rechnung gestellt. Es dürfen keine Plakate in der Nähe von Wahllokalen (z.B. Rathaus, Sportheim, Gemeinschaftshaus etc.) aufgestellt werden.
Albertshofen
Biebelried
Buchbrunn
Castell
Die Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid erteilt hiermit die Genehmigung zur Plakatierung für die Landtags- und Bundestagswahl 2013 für nachfolgende Gemeinden im angegebenen Umfang:
Wiesentheid 5 Plakattafeln DIN A1
Castell, Rüdenhausen u. Abtswind je 3 Plakattafeln DIN A1
Feuerbach, Geesdorf, Reupelsdorf, Untersambach, Wüstenfelden und Greuth je 2 Plakattafeln DIN A1
Die Anbringung der Plakate darf nicht vor dem 01.08.2013 erfolgen. An Verkehrszeichen, Ampeln, Brücken, Pfeilern, Stützmauern dürfen keine Plakate angebracht werden. Die Sicherheit des Verkehrs muss gewahrt werden. Plakatständer sind außerhalb des Verkehrsraums für den Fahrverkehr aufzustellen. Sie dürfen Fußgänger nicht übermäßig behindern. Zuviel aufgehängte Plakate werden entfernt. Sämtliche Plakate sind innerhalb 1 Woche nach den Wahlen restlos zu entfernen, andernfalls werden für die Entfernung durch unsere Mitarbeiter 5,00 € Gebühren pro Plakat in Rechnung gestellt. Es dürfen keine Plakate in der Nähe von Wahllokalen (z.B. Rathaus, Sportheim, Gemeinschaftshaus etc.) aufgestellt werden.
Geiselwind
Großlangheim
Plakatierungen für Wahlen sind bei uns genehmigungsfrei (Großlangheim, Kleinlangheim und Wiesenbronn). Wir bitten Sie allerdings, Plakate oder Werbeträger nicht an Bäumen und Baumständern zu befestigen und an Straßenlaternen nur auf Bodenhöhe.
Kleinlangheim
Plakatierungen für Wahlen sind bei uns genehmigungsfrei (Großlangheim, Kleinlangheim und Wiesenbronn). Wir bitten Sie allerdings, Plakate oder Werbeträger nicht an Bäumen und Baumständern zu befestigen und an Straßenlaternen nur auf Bodenhöhe.
Mainstockheim
Markt Einersheim
Martinsheim
Die Gemeinde hat keine eigenen Tafeln. Nach der Wahl sind die aufgestellten Tafeln wieder zu entfernen.
wir bedanken und für Ihre Anfrage zur Aufstellung von Wahlwerbeplakaten im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit und bitte sie um Ihr Verständnis, dass hier für jede Partei nur eine reduzierte Anzahl von Plakaten aufgestellt werden können. Nach Rücksprache mit allen Bürgermeistern der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit müssen wir eine gewisse Gleichbehandlung aller Parteien gewährleisten und genehmigen hiermit nur 2 Plakate pro Ortschaft.
Auflagen zur Plakatierung
Die Plakate sind unmittelbar nach der Wahlveranstaltung (1-2 Tage später) zu entfernen. Die Plakate müssen so angebracht werden, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs ( z.B. Sichtbehinderung im Kreuzungsbereich, usw.) nicht beeinträchtigt wird. Für die Stadt Marktbreit und die Stadt Marktsteft gilt ein Plakatierungsverbot (gem. der Gestaltungssatzung) für den Altstadtbereich. Unberechtigt und zu lange aufgehängte Plakate werden vom zuständigen Bauhof kostenpflichtig entfernt. Für die Stadt Marktbreit, den Ortsteil Gnodstadt und den Markt Obernbreit wurden zum Zweck der Wahlwerbung, Wahlwerbetafeln angebracht. Nur an diesen Wahlwerbetafeln ist die Anbringung von Wahlwerbung erlaubt. Anderweitig angebrachte oder aufgestellte Wahlwerbung in den o.g. Ortschaften, werden vom zuständigen Bauhof kostenpflichtig entfernt. Für die Anbringung der Wahlwerbung auf den Wahlwerbetafeln der Stadt Marktbreit und dem Ortsteil Gnodstadt, setzen Sie sich bitte vorab mit dem Bauhof Marktbreit, Handy 0160 / 99166002 in Verbindung. Für die Anbringung der Wahlwerbung auf den Wahlwerbetafel des Markt Obernbreit, setzen Sie sich bitte vorab mit dem Bauhof Obernbreit, Handy 0171 / 7282518 in Verbindung.
Gemeinde Martinsheim mit Ortsteile Enheim, Gnötzheim u. Unterickelsheim
nur insgesamt 2 Werbeplakate (siehe o.g. Auflagen)
Nordheim a.Main
In Nordheim am Main gibt es keine Auflagen für Plakatierung.
Obernbreit
wir bedanken und für Ihre Anfrage zur Aufstellung von Wahlwerbeplakaten im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit und bitte sie um Ihr Verständnis, dass hier für jede Partei nur eine reduzierte Anzahl von Plakaten aufgestellt werden können. Nach Rücksprache mit allen Bürgermeistern der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit müssen wir eine gewisse Gleichbehandlung aller Parteien gewährleisten und genehmigen hiermit nur 2 Plakate pro Ortschaft.
Auflagen zur Plakatierung
Die Plakate sind unmittelbar nach der Wahlveranstaltung (1-2 Tage später) zu entfernen. Die Plakate müssen so angebracht werden, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs ( z.B. Sichtbehinderung im Kreuzungsbereich, usw.) nicht beeinträchtigt wird. Für die Stadt Marktbreit und die Stadt Marktsteft gilt ein Plakatierungsverbot (gem. der Gestaltungssatzung) für den Altstadtbereich. Unberechtigt und zu lange aufgehängte Plakate werden vom zuständigen Bauhof kostenpflichtig entfernt. Für die Stadt Marktbreit, den Ortsteil Gnodstadt und den Markt Obernbreit wurden zum Zweck der Wahlwerbung, Wahlwerbetafeln angebracht. Nur an diesen Wahlwerbetafeln ist die Anbringung von Wahlwerbung erlaubt. Anderweitig angebrachte oder aufgestellte Wahlwerbung in den o.g. Ortschaften, werden vom zuständigen Bauhof kostenpflichtig entfernt. Für die Anbringung der Wahlwerbung auf den Wahlwerbetafeln der Stadt Marktbreit und dem Ortsteil Gnodstadt, setzen Sie sich bitte vorab mit dem Bauhof Marktbreit, Handy 0160 / 99166002 in Verbindung. Für die Anbringung der Wahlwerbung auf den Wahlwerbetafel des Markt Obernbreit, setzen Sie sich bitte vorab mit dem Bauhof Obernbreit, Handy 0171 / 7282518 in Verbindung.
Standort Wahlwerbetafel Markt Obernbreit
1. Marktbreiter Straße / Einmündung Winterseitenweg (neben Elektrogeschäft Löther) nur insgesamt 2 Werbeplakate (siehe o.g. Auflagen)
Rödelsee
Rüdenhausen
Die Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid erteilt hiermit die Genehmigung zur Plakatierung für die Landtags- und Bundestagswahl 2013 für nachfolgende Gemeinden im angegebenen Umfang:
Wiesentheid 5 Plakattafeln DIN A1
Castell, Rüdenhausen u. Abtswind je 3 Plakattafeln DIN A1
Feuerbach, Geesdorf, Reupelsdorf, Untersambach, Wüstenfelden und Greuth je 2 Plakattafeln DIN A1
Die Anbringung der Plakate darf nicht vor dem 01.08.2013 erfolgen. An Verkehrszeichen, Ampeln, Brücken, Pfeilern, Stützmauern dürfen keine Plakate angebracht werden. Die Sicherheit des Verkehrs muss gewahrt werden. Plakatständer sind außerhalb des Verkehrsraums für den Fahrverkehr aufzustellen. Sie dürfen Fußgänger nicht übermäßig behindern. Zuviel aufgehängte Plakate werden entfernt. Sämtliche Plakate sind innerhalb 1 Woche nach den Wahlen restlos zu entfernen, andernfalls werden für die Entfernung durch unsere Mitarbeiter 5,00 € Gebühren pro Plakat in Rechnung gestellt. Es dürfen keine Plakate in der Nähe von Wahllokalen (z.B. Rathaus, Sportheim, Gemeinschaftshaus etc.) aufgestellt werden.
Schwarzach a.Main
Auflagen: Durch die Aufstellung der Hinweistafeln dürfen keine Verkehrsgefährdungen und Behinderungen der Verkehrsteilnehmer, einschließlich der Fußgänger, erfolgen (§ 6 Sondernutzungssatzung). Die Reklametafeln dürfen nicht an Verkehrszeichen angebracht werden und sind umgehend nach der Wahl zu entfernen. Sollten die Reklametafeln an Straßenlaternen angebracht werden, darf hierzu kein Draht verwendet werden. Es wird zur Bedingung gemacht, dass die (Name Partei) für alle Schäden haftet, die im Zusam-menhang mit der Benutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes auftreten können.
Außerdem wird die (Name Partei) verpflichtet, den Markt Schwarzach a. Main schadlos zu halten und von jeder Verbindlichkeit zu befreien, falls der Markt Schwarzach a. Main wegen eines solchen Schadens von Dritten in Anspruch genommen wird. Die Aufgabe der wegerechtlichen Sondernutzungserlaubnis oder evtl. Aufgabe oder Änderung der Betriebsart ist dem Markt Schwarzach a. Main unverzüglich anzuzei-gen. Irgendwelche Verstöße gegen die o.g. Bedingungen und Auflagen sowie sonstige Gründe, die der weiteren Aufrechterhaltung dieser Sondernutzung entgegenstehen, führen zum sofortigen Widerruf dieser Erlaubnis.
Segnitz
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken und für Ihre Anfrage zur Aufstellung von Wahlwerbeplakaten im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit und bitte sie um Ihr Verständnis, dass hier für jede Partei nur eine reduzierte Anzahl von Plakaten aufgestellt werden können. Nach Rücksprache mit allen Bürgermeistern der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit müssen wir eine gewisse Gleichbehandlung aller Parteien gewährleisten und genehmigen hiermit nur 2 Plakate pro Ortschaft.
Auflagen zur Plakatierung
Die Plakate sind unmittelbar nach der Wahlveranstaltung (1-2 Tage später) zu entfernen. Die Plakate müssen so angebracht werden, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs ( z.B. Sichtbehinderung im Kreuzungsbereich, usw.) nicht beeinträchtigt wird. Für die Stadt Marktbreit und die Stadt Marktsteft gilt ein Plakatierungsverbot (gem. der Gestaltungssatzung) für den Altstadtbereich. Unberechtigt und zu lange aufgehängte Plakate werden vom zuständigen Bauhof kostenpflichtig entfernt. Für die Stadt Marktbreit, den Ortsteil Gnodstadt und den Markt Obernbreit wurden zum Zweck der Wahlwerbung, Wahlwerbetafeln angebracht. Nur an diesen Wahlwerbetafeln ist die Anbringung von Wahlwerbung erlaubt. Anderweitig angebrachte oder aufgestellte Wahlwerbung in den o.g. Ortschaften, werden vom zuständigen Bauhof kostenpflichtig entfernt. Für die Anbringung der Wahlwerbung auf den Wahlwerbetafeln der Stadt Marktbreit und dem Ortsteil Gnodstadt, setzen Sie sich bitte vorab mit dem Bauhof Marktbreit, Handy 0160 / 99166002 in Verbindung. Für die Anbringung der Wahlwerbung auf den Wahlwerbetafel des Markt Obernbreit, setzen Sie sich bitte vorab mit dem Bauhof Obernbreit, Handy 0171 / 7282518 in Verbindung.
Gemeinde Segnitz
nur insgesamt 2 Werbeplakate (siehe o.g. Auflagen)
Seinsheim
wir bedanken und für Ihre Anfrage zur Aufstellung von Wahlwerbeplakaten im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit und bitte sie um Ihr Verständnis, dass hier für jede Partei nur eine reduzierte Anzahl von Plakaten aufgestellt werden können. Nach Rücksprache mit allen Bürgermeistern der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit müssen wir eine gewisse Gleichbehandlung aller Parteien gewährleisten und genehmigen hiermit nur 2 Plakate pro Ortschaft.
Auflagen zur Plakatierung
Die Plakate sind unmittelbar nach der Wahlveranstaltung (1-2 Tage später) zu entfernen. Die Plakate müssen so angebracht werden, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs ( z.B. Sichtbehinderung im Kreuzungsbereich, usw.) nicht beeinträchtigt wird. Für die Stadt Marktbreit und die Stadt Marktsteft gilt ein Plakatierungsverbot (gem. der Gestaltungssatzung) für den Altstadtbereich. Unberechtigt und zu lange aufgehängte Plakate werden vom zuständigen Bauhof kostenpflichtig entfernt. Für die Stadt Marktbreit, den Ortsteil Gnodstadt und den Markt Obernbreit wurden zum Zweck der Wahlwerbung, Wahlwerbetafeln angebracht. Nur an diesen Wahlwerbetafeln ist die Anbringung von Wahlwerbung erlaubt. Anderweitig angebrachte oder aufgestellte Wahlwerbung in den o.g. Ortschaften, werden vom zuständigen Bauhof kostenpflichtig entfernt. Für die Anbringung der Wahlwerbung auf den Wahlwerbetafeln der Stadt Marktbreit und dem Ortsteil Gnodstadt, setzen Sie sich bitte vorab mit dem Bauhof Marktbreit, Handy 0160 / 99166002 in Verbindung. Für die Anbringung der Wahlwerbung auf den Wahlwerbetafel des Markt Obernbreit, setzen Sie sich bitte vorab mit dem Bauhof Obernbreit, Handy 0171 / 7282518 in Verbindung.
Markt Seinsheim mit Ortsteile Tiefenstockheim, Iffigheim u. Wässerndorf
nur insgesamt 2 Werbeplakate (siehe o.g. Auflagen)
Sommerach
Sulzfeld a.Main
Wiesenbronn
Plakatierungen für Wahlen sind bei uns genehmigungsfrei (Großlangheim, Kleinlangheim und Wiesenbronn). Wir bitten Sie allerdings, Plakate oder Werbeträger nicht an Bäumen und Baumständern zu befestigen und an Straßenlaternen nur auf Bodenhöhe.
Wiesentheid
Die Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid erteilt hiermit die Genehmigung zur Plakatierung für die Landtags- und Bundestagswahl 2013 für nachfolgende Gemeinden im angegebenen Umfang:
Wiesentheid 5 Plakattafeln DIN A1
Castell, Rüdenhausen u. Abtswind je 3 Plakattafeln DIN A1
Feuerbach, Geesdorf, Reupelsdorf, Untersambach, Wüstenfelden und Greuth je 2 Plakattafeln DIN A1
Die Anbringung der Plakate darf nicht vor dem 01.08.2013 erfolgen. An Verkehrszeichen, Ampeln, Brücken, Pfeilern, Stützmauern dürfen keine Plakate angebracht werden. Die Sicherheit des Verkehrs muss gewahrt werden. Plakatständer sind außerhalb des Verkehrsraums für den Fahrverkehr aufzustellen. Sie dürfen Fußgänger nicht übermäßig behindern. Zuviel aufgehängte Plakate werden entfernt. Sämtliche Plakate sind innerhalb 1 Woche nach den Wahlen restlos zu entfernen, andernfalls werden für die Entfernung durch unsere Mitarbeiter 5,00 € Gebühren pro Plakat in Rechnung gestellt. Es dürfen keine Plakate in der Nähe von Wahllokalen (z.B. Rathaus, Sportheim, Gemeinschaftshaus etc.) aufgestellt werden.