BY:Unterfranken/Wahlen/Wahlkampf 2013 2014/Plakatierung/LK Bad Kissingen

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Allgemeine Informationen

Hier findest du sämtliche Informationen für die Plakatierung im Landkreis Bad Kissingen.


Übersicht


Landkreis Bad Kissingen

Stimmkreis Nr. Stimmkreis Name Gemeinde Benötigte Plakate Bescheid / Auflagen Plakatpirat/en Bearbeiter Sonstiges


603 Bad Kissingen Bad Brückenau (Stadt) Auflagen info@bad-brueckenau.de


603 Bad Kissingen Bad Kissingen (Stadt) Auflagen info@stadt.badkissingen.de


603 Bad Kissingen Hammelburg (Stadt) Auflagen post@hammelburg.de


603 Bad Kissingen Münnerstadt (Stadt) Auflagen steuerung@muennerstadt.de


603 Bad Kissingen Aura a.d.Saale Auflagen info@aura-saale.de


603 Bad Kissingen Bad Bocklet Auflagen markt@badbocklet.de


603 Bad Kissingen Burkardroth Auflagen info@markt-burkardroth.de


603 Bad Kissingen Elfershausen Auflagen poststelle@elfershausen.de


603 Bad Kissingen Euerdorf Auflagen poststelle@vg-euerdorf.de


603 Bad Kissingen Fuchsstadt Auflagen poststelle@elfershausen.de


603 Bad Kissingen Geroda Auflagen geroda@vgem-bad-brueckenau.de


603 Bad Kissingen Maßbach Auflagen zentrale@massbach.de


603 Bad Kissingen Motten Auflagen info@motten.de


603 Bad Kissingen Nüdlingen Auflagen poststelle@nuedlingen.de


603 Bad Kissingen Oberleichtersbach Auflagen oberleichtersbach@vgem-bad-brueckenau.de


603 Bad Kissingen Oberthulba Auflagen poststelle@oberthulba.de


603 Bad Kissingen Oerlenbach Auflagen oerlenbach@oerlenbach.de


603 Bad Kissingen Ramsthal Auflagen f.buettner@ramsthal.de


603 Bad Kissingen Rannungen Auflagen gemeinde@rannungen.de


603 Bad Kissingen Riedenberg Auflagen riedenberg@vgem-bad-brueckenau.de


603 Bad Kissingen Schondra Auflagen schondra@vgem-bad-brueckenau.de


603 Bad Kissingen Sulzthal Auflagen poststelle@vg-euerdorf.de


603 Bad Kissingen Thundorf i.UFr. Auflagen webmaster@thundorf.de


603 Bad Kissingen Wartmannsroth Auflagen gemeinde@wartmannsroth.de


603 Bad Kissingen Wildflecken Auflagen info@wildflecken.de


603 Bad Kissingen Zeitlofs Auflagen poststelle@markt-zeitlofs.de



Auflagen

Bad Brückenau

für die Plakatierung zur Landtagswahl 2013 und Bundestagswahl 2013 stehen nach Rücksprache mit den Bürgermeistern in den Mitgliedsgemeinden Geroda, Oberleichtersbach, Riedenberg und Schondra die gemeindlichen Plakatwände zur Verfügung. Es ist nicht geplant für die Wahlen im Herbst extra Plakatwände aufzustellen.


Die Wahlplakate sind innerhalb einer Woche nach dem Wahltermin abzunehmen.

Bad Kissingen

Die Plakate dürfen nicht an oder in Verbindung mit amtlichen Verkehrszeichen oder -einrichtungen angebracht oder an Straßenbestandteilen (Brücken, Pfeiler, Stützmauer o.ä.) befestigt werden. Die Sicht für Verkehrsteilnehmer darf nicht behindert werden (bes. an Straßeneinmündungen, Kreuzungen o.ä.). Verstöße gegen diese Auflagen stellen Ordungswidrigkeiten nach § 1 Abs. 2 StVO dar, die mit Geldbußen geahndet werden können.


Des Weiteren werden die Plakatiergenehmigungen unter der Auflage erteilt, dass die Plakate bis Montag, den 30.9.2013 wieder entfernt werden müssen.

Hammelburg

Aufstellen von Tischen, Stühlen, Informationsstände, Verkaufsstände, Verkaufsausstellungen und Plakatwerbung


1. Der Aufstellplatz darf die Frontlänge des genannten Anwesens nicht überschreiten. Die Sondernutzungserlaubnis beinhaltet nicht eine Erlaubnis nach dem Gaststättenrecht. Die zugewiesene Grundfläche darf nicht überschritten werden.

2. Die Erlaubnis gilt nur für den Erlaubnisnehmer; dieser kann daher die Erlaubnis nicht auf andere übertragen.

3. Der Inhaber der Erlaubnis hat die Benutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes so auszuüben, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


4. Der Erlaubnisnehmer ist verpflichtet, jede Verunreinigung des öffentlichen Verkehrsgrundes zu vermeiden. Sollte trotzdem in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit der Benutzung an öffentlichem Verkehrsgrund eine Verunreinigung entstanden sein, so hat der Erlaubnisnehmer unverzüglich für die Säuberung zu sorgen.

5. Der Inhaber der Erlaubnis haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des städt. Verkehrsgrundes verursacht werden. Er ist verpflichtet, die Stadt schadlos zu halten und vor jeder Verbindlichkeit zu befreien, falls die Stadt wegen eines solchen Schadens von Dritten in Anspruch genommen werden sollte (Art. 59 AGBGB).

6. Jede Veränderung bezüglich des Grundflächenausmaßes bedarf einer neuerlichen Erlaubnis, die rechtzeitig bei der Stadt Hammelburg zu beantragen ist.


7. Dem Erlaubnisnehmer steht bei Sperrungen, Änderung oder Umstufung der Straße oder für den Fall eines Widerrufes kein Ersatzanspruch zu (Art. 18 Abs. 6 BayStrWG). +

8. Dieser Bescheid ist aufzubewahren und den zuständigen städtischen Dienstkräften oder Polizeibeamten auf Verlangen vorzuweisen.

9. Die vorstehenden Auflagen können geändert und weitere Auflagen zusätzlich angeordnet werden, wenn dies im Interesse der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs oder zum Schutz des öffentlichen Verkehrsgrundes erforderlich ist.

10. Das Anbringen von Plakaten an Straßenlampen, auf dem Marktplatz sowie im Umfeld von 30 m der Begrüßungstafeln an den Ortseingängen ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung werden die Plakate kostenpflichtig durch die Stadt Hammelburg entfernt.

11. Das gesamte Mobiliar, einschließlich der Schirmständer, ist nach Ablauf der Sondernutzung zu entfernen.

12. Die Tische und Stühle sind so aufzustellen, dass für den Fußgängerverkehr mindestens eine Breite von 1,5 m zur Verfügung steht.

13. Die Erlaubnis gilt nicht bei Eigeninteresse der Stadt Hammelburg, z. B. Markt, Fest oder bauliche Maßnahmen. Der öffentliche Verkehrsgrund muss bei diesen Maßnahmen geräumt werden. Das Mobiliar ist auf eigene Kosten zu entfernen.

Münnerstadt

  1. Plakate können ab 6 Wochen vor der Wahl aufgestellt werden.
  2. Aufstellung oder Befestigung nicht an Verkehrschildern, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs darf nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere keine Gefährdung oder Behinderung des Fußgänger- oder Straßenverkehrs.
  3. Unmittelbar nach der Wahl (3 Tage) müssen die Plakate wieder entfernt werden.

Aura a.d.Saale

- Plakate dürfen Straßenverkehr nicht behindern

- nicht an Verkehrszeichen, Straßenlaternen oder Bäumen

- Straße "An der Burg" darf nicht plakatiert werden

- keine Plakate an denkmalgeschützten/historischen Anwesen

Bad Bocklet

wir teilen mit dass es im Markt Bad Bocklet keine Verordnung für Plakatierung bezüglich von Wahlen gibt. Auf Plakatierungsfreien Raum bei Wahllokalen sowie auf die Abhängung der Plakate nach der Wahl ist zu achten.

   Wahllokal im Rathaus (Kleinfeldlein 14 in Bad Bocklet)
   Wahllokal im Gemeindeteil Großenbrach (Feuerwehrhaus)
   Wahllokal im Gemeindeteil Aschach (Zehtnhalle)
   Wahllokal im Gemeindeteil Steinach (Henneberghalle)

Burkardroth

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ortseinfahrten unserer Gemeindeteile von jeglicher Plakatierung freizuhalten sind.

Insbesondere gilt dies für die Ortseinfahrt in Zahlbach auf der St 2290. Dies ist einer der unfallträchtigsten Punkte in unserem Gemeindegebiet und somit von unnötigen Beeinflussungen bzw. Ablenkungen des Verkehrsteilnehmers freizuhalten.

Um eine unverzügliche Entfernung der Plakate nach der Bundes- und Landtagswahl wird gebeten.

Elfershausen

Euerdorf

- Plakate dürfen Straßenverkehr nicht behindern

- nicht an Verkehrszeichen, Straßenlaternen oder Bäumen

- Straße "An der Burg" darf nicht plakatiert werden

- keine Plakate an denkmalgeschützten/historischen Anwesen

Fuchsstadt

Geroda

für die Plakatierung zur Landtagswahl 2013 und Bundestagswahl 2013 stehen nach Rücksprache mit den Bürgermeistern in den Mitgliedsgemeinden Geroda, Oberleichtersbach, Riedenberg und Schondra die gemeindlichen Plakatwände zur Verfügung. Es ist nicht geplant für die Wahlen im Herbst extra Plakatwände aufzustellen.


Die Wahlplakate sind innerhalb einer Woche nach dem Wahltermin abzunehmen.

Maßbach

Für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach (Maßbach mit den Gemeindeteilen Poppenlauer, Volkershausen und Weichtungen Rannungen und Thundorf i.UFr. mit den Gemeindeteilen Rothhausen und Theinfeld) bestehen keine besonderen örtlichen Auflagen der Gemeinde.

Motten

Nüdlingen

für die Wahlkampfplakatierung bestehen in der Gemeinde Nüdlingen, anders als bei Werbeplakatierungen, keine besonderen Vorschriften.

Oberleichtersbach

für die Plakatierung zur Landtagswahl 2013 und Bundestagswahl 2013 stehen nach Rücksprache mit den Bürgermeistern in den Mitgliedsgemeinden Geroda, Oberleichtersbach, Riedenberg und Schondra die gemeindlichen Plakatwände zur Verfügung. Es ist nicht geplant für die Wahlen im Herbst extra Plakatwände aufzustellen.


Die Wahlplakate sind innerhalb einer Woche nach dem Wahltermin abzunehmen.

Oberthulba

keine besonderen Regeln

Oerlenbach

Es dürfen an den Busunterstellhallen sowie an gestalterischen Leuchten keine Plakate angebracht werden. Auch im Bereich des Kreisverkehrs im Gemeindeteil Oerlenbach dürfen keine Plakate angebracht werden. Weiterhin wird erwartet, dass die Plakate umgehend nach der jeweiligen Wahl wieder entfernt werden. Im Übrigen gilt das Ministerialblatt: Datei:PlakatV Oerlenbach.pdf

Ramsthal

- Plakate dürfen Straßenverkehr nicht behindern

- nicht an Verkehrszeichen, Straßenlaternen oder Bäumen

- Straße "An der Burg" darf nicht plakatiert werden

- keine Plakate an denkmalgeschützten/historischen Anwesen

Rannungen

Für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach (Maßbach mit den Gemeindeteilen Poppenlauer, Volkershausen und Weichtungen Rannungen und Thundorf i.UFr. mit den Gemeindeteilen Rothhausen und Theinfeld) bestehen keine besonderen örtlichen Auflagen der Gemeinde.

Riedenberg

für die Plakatierung zur Landtagswahl 2013 und Bundestagswahl 2013 stehen nach Rücksprache mit den Bürgermeistern in den Mitgliedsgemeinden Geroda, Oberleichtersbach, Riedenberg und Schondra die gemeindlichen Plakatwände zur Verfügung. Es ist nicht geplant für die Wahlen im Herbst extra Plakatwände aufzustellen.


Die Wahlplakate sind innerhalb einer Woche nach dem Wahltermin abzunehmen.

Schondra

für die Plakatierung zur Landtagswahl 2013 und Bundestagswahl 2013 stehen nach Rücksprache mit den Bürgermeistern in den Mitgliedsgemeinden Geroda, Oberleichtersbach, Riedenberg und Schondra die gemeindlichen Plakatwände zur Verfügung. Es ist nicht geplant für die Wahlen im Herbst extra Plakatwände aufzustellen.


Die Wahlplakate sind innerhalb einer Woche nach dem Wahltermin abzunehmen.

Sulzthal

- Plakate dürfen Straßenverkehr nicht behindern

- nicht an Verkehrszeichen, Straßenlaternen oder Bäumen

- Straße "An der Burg" darf nicht plakatiert werden

- keine Plakate an denkmalgeschützten/historischen Anwesen

Thundorf i.UFr.

Für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach (Maßbach mit den Gemeindeteilen Poppenlauer, Volkershausen und Weichtungen Rannungen und Thundorf i.UFr. mit den Gemeindeteilen Rothhausen und Theinfeld) bestehen keine besonderen örtlichen Auflagen der Gemeinde.

Wartmannsroth

Wildflecken

Genehmigung zur Aufstellung von Plakaten ist schriftlich ca. 3 Wochen vorher zu beantragen.

Eine Erlaubnis wird unter folgenden Auflagen erteilt:
1. Wahlplakate dürfen nur ohne Verkehrs- bzw. Sichtbehinderung angebracht bzw. aufgestellt werden.
2. Die Beseitigung der Plakatierung muss unmittelbar nach der Bundes- bzw. Landtagswahl erfolgen.
3. Für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Aufstellen der Plakate entstehen, haftet der Inhaber der Erlaubnis.

Sie werden deshalb gebeten, zu gegebener Zeit einen entsprechenden Antrag beim
Markt Wildflecken Rathausplatz 1 97772 Wildflecken
einzureichen.

Zeitlofs