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Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung

Die erste Version dieser Seite entstand in der Diskussion mit Dr. Stefan Eisel auf seinem Blog. Sie orientiert sich auch stark an dem Blog-Beitrag Internetsperren sind NICHT wirkungslos und Löschen reicht nicht! von Logos.

Mitarbeit, konstruktive Kritik und Erfahrungsbericht sind natürlich gerne gesehen!

Klammernerklärung

  • () sind halt normale Klammern
  • [] sind Platzhalter. Hier fehlt noch was oder muß noch recherchiert werden
  • {} enthalten Kommentare

Argumentationsrichtung

Die hier gewählte Argumentationsrichtung zielt einzig und allein darauf ab, ob und in wiefern Internetsperren dem Anspruch der Bekämpfung von pervers motivierter Kindesmissbrauchsdokumentation und der Bewahrung des Kindeswohls gerecht werden und lässt Vorbehalte hinsichtlich der Implementierung einer technischen Infrastruktur außen vor, die aufgrund der ihr innewohnenden Intransparenz zensorischem Missbrauch Tür und Tor öffnet! Die Begründung für Letztgenanntes hier hier, 4. und 5.Absatz, zu finden.

Weiterführendes

Jenseits der speziellen Argumentationslinie finden sich im Folgenden weiterführende Links:


Internetsperren sind leicht zu umgehen

Es reicht, den DNS-Server, den der eigene Computer normalerweise benutzt, auf einen alternativen, ungefilterten Server umzustellen.

Behauptung 1: Auch wenn es möglich ist, Internetsperren zu umgehen, es bleibt keine Alternative

Postulat der Alternativlosigkeit prinzipiell verfehlt

Aus abstrakter/prinzipieller Sicht: Das Postulat der angeblichen "Alternativlosigkeit" ist erfahrungsgemäß praktisch immer verfehlt --Logos 22:23, 1. Jan. 2012 (CET)

Löschen ist offensichtliche Alternative

Allein die Möglichkeit, solche Seiten zu Löschen, d.h. auf den hostenden Servern die entsprechenden Dateien zu entfernen, widerlegt die Behauptung:
Der Aufwand, der zur Implementierung einer technischen Infrastruktur von Internetsperren gesteckt werden müsste, kann ungleich sinnvoller und vor allem Zielführender in die Löschungsbemühungen gesteckt werden. Die Abteilung, die beim BKA für die Sichtung und Löschung solcher Webseiten zuständig ist, kann aufgestockt werden. Es kann eine Löschinfrastruktur aufgebaut werden, durch die das Löschverfahren beschleunigt werden kann. Von anderen Problembereichen des Internets kann gelernt werden, so sind Banken unglaublich effektiv bei der Löschung von Phishingseiten - und zwar weltweit. Das BKA kann die Anweisung erhalten, auch im Ausland energisch zur Löschung entsprechender Inhalte aufzufordern. Wenn das nicht funktioniert oder gar diplomatische Probleme mit sich bringt, kann international Druck aufgebaut werden.

Strafverfolgung der Täter ist bessere Alternative

Eine Strafverfolgung der Täter würden Kindern wirklich helfen. Internetsperren aber konterkarieren die Strafverfolgung der Täter

Verhinderung&Prävention ist beste Alternative

Behauptung 2: Sperren sind Zugangserschwernisse für Normalnutzer

"... ist Sperren ein sinnvolles Hilfsmittel, denn Sperren – auch wenn sie von erfahrenen Nutzern umgangen werden können – sind Zugangserschwernisse für Normalnutzer." vorgebracht von Hr. Eisel von der CDU[1]

Kindesmissbrauchsschausüchtige sind alles Mögliche, nur keine Normaluser

Kindesmissbrauchsschaugeile sind triebgesteuerte Süchtige mit hoher krimineller Energie und alles andere als "Normalnutzer" {diese Gleichsetzung ist ein Unverschämtheit}

Behauptung 3: Die Einrichtung eines alternativen DNS-Servers gelingt nur Experten

In Wahrheit ist eine Sperrenumgehung auch für Laien problemlos einrichtbar

Auch Laien können Netzsperren leicht umgehen: Eine Google-Suche zu den Stichworten "Internetsperren umgehen" liefert (Stand: 01.01.2012) als erstes/oberstes Ergebnis das Youtube-Video Internetsperren umgehen in 27 Sekunden, welches die Umgehung für Windows XP erklärt - auch für Windows 7 findet sich mit entsprechender Erweiterung des Suchworts schnell Entsprechendes. Mit anderen Worten: Jeder, der möchte, kann die Sperren schnell und problemlos umgehen. Dazu braucht es keine besonderen Fachkenntnisse.

  • Gutachten: Netzsperren greifen in Grundrechte ein Die Erfolgsaussichten der aufwandsintensiven Sperrungen sind dabei nach Ansicht von Gutachtern und KJM begrenzt."Alle Sperrungen können umgangen werden", sagte Ulrich Sieber, Direktor des des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht und einer der Gutachter. Besonders leicht sei die Umgehung bei den nach geltendem Recht alleine zulässigen DNS-Manipulationen.

Behauptung 4: Dann müssen alle DNS-Server filtern

Unmöglich, da das weltweite Internet nicht deutschem Recht unterliegt

Das ist unmöglich, weil das Internet macht an der Landesgrenze nicht halt. Selbst wenn jeder deutsche DNS-Server entsprechend gefiltern würde, bliebe die Möglichkeit, ausländische DNS-Server zu nutzen. In diesem Falle (und nicht in dem sonst von Sperrenbefürwortern bemühten und verfehlten Vorbehalt zum Löschen besagter ausländischer Inhalte) greift der Verweis auf die Begrenzung deutscher Rechtshoheit: Ein deutsches Zugangserschwerungsgesetz, kann keinem DNS-Server-Betreiber außerhalb Deutschlands vorschreiben, ob und wie gefiltert werden soll.

Aufbau und Betrieb eigener DNS-Server

Es lassen sich lassen sich problemlos - siehe: Der eigene DNS Server in unter 5 Minuten - eigene DNS-Server aufbauen, die prinzipiell keinem Zugriff unterliegen. Weder die Umstellung auf einen ausländischen, noch der Einrichtung eines eigenen DNS-Server ist an sich etwas Verwerfliches:

Löschen funktioniert

Löschen von Web-Inhalten ist weder eine technische Unmöglichkeit noch bedarf es der Implementierung einer neuen, aufwändigen und teuren technischen Infrastruktur (wie Internetsperren), sondern ist im Gegenteil Alltagsgeschäft – immer, wenn ein Inhalteanbieter seinen Hoster wechselt oder sein Angebot beendet, werden die entsprechenden Dateien auf dem hostenden Server gelöscht.

Aber das Ausland, Indien und überhaupt:

Behauptung 5: Seiten im Ausland lassen sich nicht löschen

"...dass eine Vielzahl der nach deutschem Strafrecht verbotenen kinderpornographischen Internetangebote auf Servern im Ausland beheimatet ist und nur dort die Löschung veranlasst werden kann." - vorgebracht von Hr. Eisel von der CDU
Außerdem geben die Sperren-Gegner selber zu, dass das weltweite Internet nicht deutschem Recht unterliegt.

Durch Fakten und Realität widerlegt

Entsprechende Aktionen haben bewiesen, dass sich auch im Ausland Seiten löschen lassen:

Der Verweis auf die Begrenzung deutschen Rechts als Argument, dass sich im Ausland nicht einschlägige Inhalte löschen ließen, ist aus den hier ausgeführten Gründen unzutreffend.

Der Großteil wird in der westl. Welt gehostet - vor allem den USA

Löschen von Phishung-Seiten funktioniert weltweit

Im Falle von Phishing-Seiten ist eine Löschung weltweit – ganz egal wo die gehostet werden – de facto innerhalb von Stunden möglich ist. Bis heute ist das Internetsperren-Apologeten-Lager die schlüssige Begründung schuldig geblieben, warum dann eine Löschung bei „kipo-Seiten“ angeblich nicht möglich sein soll.

Inlandssperren untergraben Glaubwürdigkeit der Behauptung

Wenn der Verweis aufs Ausland ein valides Argument wäre, dann müssten im Inland Sperren völlig ausgeschlossen sein, da hier die bemängelte Rechtshoheit vorhanden ist. Das war aber nicht vorgesehen. {was den Auslandsverweis völlig unglaubwürdig macht}

Behauptung 6: In vielen Ländern ist KiPo nicht verboten

Diese Unwahrheit kam wieder von Fr. von der Leyen

Tatsächlich ist KiPo nahezu weltweit verboten

In Wahrheit ist pervers motivierte Kindesmissbrauchsdokumentation in nahezu allen Staaten der Erde verboten! Auch in Indien, selbst wenn Fr. von der Leyen das Gegenteil behauptete. {auch diese erneuten Falschdarstellungen von Fr. von der Leyen, die an Lügen grenzen, sind im allerbesten Fall durch gröbste Inkompetenz zu entschulden. Das wären weitere Belege, dass Fr. von der Leyen und alle, die Ähnliches behaupteten, überhaupt nicht wissen, wovon sie schwadronieren. Und solche Leute wollen und machen Gesetze – ein Wahnsinn!}--Logos 12:14, 2. Jan. 2012 (CET)

Behauptung 7: Seiten, die nicht gelöscht werden, sprechen für Internetsperren

Hr. Eisel von der CDU (wie sollte es anders sein) [2]:

  • Löschen funktioniert nicht immer. Dann muss gesperrt werden.
  • Alternativer Ansatz: "Was soll passieren, wenn das Löschen von kinderpornographischen Websites garnicht oder nicht in angemessener Zeit möglich ist?"[3]

Löschen funktioniert hinreichend gut

Selbst Kritiker sehen ein, dass innerhalb von höchstens zwei Wochen 99% der beanstandeten Seiten gelöscht werden können, davon ein Großteil deutlich schneller. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der Erfolg im "Nachfassen" liegt: die z.T. beschämend schlechten "Erfolgsergebnisse" des BKA sind u.a.* darauf zurück zu führen, dass die es bei einem einmaligen Hinweis belassen haben. Dem gegenüber haben andere Organisationen wie INHOPE nach gewisser Zeit nachgefragt, wenn die Seiten noch nicht gelöscht waren. Daraufhin wurden dann nahezu alle Seiten gelöscht. Man könnte auch formulieren: das BKA hat es bei den Löschversuchen an pflichtgemäßem Engagement mangeln lassen!
'*Ein weiterer Umstand, der zu großen Diskrepanzen in den Erfolgsstatistiken zischen BKA und anderen Organisationen führte, waren die unterschiedlichen Zeitpunkte der "Ergebnisermittlung": Das BKA setze eine Woche zu Grunde, die Anderen zwei.

Gesperrte Seiten immer noch im Internet vorhanden und erreichbar

Es sei verwiesen auf das Kapitel Die Errichtung von Sichtbarrieren ist kein Aufräumen & Internetsperren entfernen den Dreck gerade NICHT

Auch bei Internetsperren bleiben Seiten ungesperrt

Trotz aller Löscherfolge werden nicht alle Seiten gelöscht - aber das ist bei Internetsperren nicht besser, denn man muss davon ausgehen, dass nicht alle fraglichen Inhalte erfasst werden – auch da werden Seiten ungesperrt bleiben.

Demokratie, Bürgerrechte und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Nicht jedes Übel unserer Gesellschaft kann völlig ausgemerzt werden. Es gilt, sich die Frage zu stellen, welchen Preis man für die bedingungslose Bekämpfung von Kindesmissbrauchsdokumentationen zu zahlen bereit ist: der rechtsstaatliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt werden!
Morde sind verboten und werden i.A. gerichtlich geahndet. Dennoch geschehen Morde und manche Mörder bleiben, aus welchen Gründen auch immer, straffrei. Wäre der Verweis auf Letztgenannte ein stichhaltiges Argument für die Einführung eines totalen Überwachungsstaates, bei dem JEDER, auch Politiker, rund um die Uhr, auf Schritt und Tritt (auch zu Hause) und 365 Tage im Jahr überwacht werden? Nein, denn eine Demokratie muss es einfach aushalten, dass sich aufgrund einer freiheitlich-demokratischen Verfassung und deren Bürgerrechte nicht jede Straftat verhindern oder verfolgen lässt - trotz entsprechender Gesetze und Strafverfolgung. {Wer das nicht kapiert, hat fundamentale Zusammenhänge eines Rechtsstaates mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht verstanden. Hr. Eisel, das galt ihnen!} So wenig es gelingt, alle Straftaten zu verhindern oder aufzuklären, so wenig wird es gelingen, alle entsprechenden Seiten zu löschen. Mit Letztgenanntem muss man genauso leben wie mit Erstgenanntem.

Ursachenanalyse und Ergreifung geeigneter, d.h. zielführender Maßnahmen

Angesichts des Umstandes, dass sich Phishingseiten weltweit (egal wo) innerhalb von Stunden löschen lassen, ist nicht erkennbar, warum gleiches nicht hinsichtlich pervers motivierter Kindesmissbrauchsdokumentation im Internet möglich sein sollte. Falls diesbzgl. Seiten nicht gelöscht werden können, müssen die Ursachen dafür analysiert werden: woran ist es gescheitert? Nach hinreichender Aufarbeitung dieser Frage kann die Findung geeigneter, d.h. zielführender Maßnahmen (das sind Internetsperren per se nicht!) beginnen. Schließlich erfolgt deren Umsetzung.

Behauptung argumentativ verfehlt

In wiefern der Verweis auf nicht oder nicht schnell genug gelöschte Seiten selbst abseits der vorgenannten Widerlegungen ein Argument für Maßnahmen darstellen soll, welche

  • die Bekämpfung von pervers motivierter Kindesmissbrauchsdokumentation,
  • das Wohl und den Schutz des Kindes und
  • rechtsstaatliche Prinzipien

konterkarieren, erschließt sich nicht einmal ansatzweise. Blinder, im nicht zu sagen "ignoranter" Aktionismus war noch nie ein valides Argument.

Behauptung 8: Löschen funktioniert nicht schnell genug

Internetsperren greifen auch nicht unmittelbar ab Einstellung

Auch Internetsperren "greifen" (nicht im Sinne einer indentierten Wirksamkeit, sondern der technischen Einspielung der Sperrseiten) frühestens ab Kenntnisnahme durch das BKA. Dem wird ein unabsehbarer Zeitraum vorausgegangen sein, wo nicht gesperrt wurde.

Wann genau ist es "schnell genug"?

"Unverzüglich", so wie in Behauptung 9 vorgebracht? An welchem zeitlichen Ausgangspunkt bemisst sich "unverzüglich"? Und "Schnell genug" für was?

Warum erst dann?

Woran orientiert sich die zeitliche Festlegung und mit welcher Begründung? Insbesondere unter Berücksichtigung des ersten Punktes

Besser schnell unwirksam und kontraproduktiv als etwas langsamer nachhaltig?

Substanzlose Symbolpolitik vor nachhaltigen Maßnahmen wie Strafverfolgung und Löschen (mit genau dieser Prioritätenreihenfolge!)?

Behauptung 9: Wo Löschen nicht unverzüglich möglich, kann die freiheitliche Demokratie nicht auf Sperren verzichten

"Wo das Löschen strafbarer Internetangebote nicht unverzüglich möglich ist, kann die freiheitliche Demokratie nicht auf das Sperren verzichten: Wer hier reflexartig immer gleich ‚Zensur‘ ruft, sollte sich überlegen, ob es im Cyberspace zum Beispiel ein Recht auf Anleitung zum Bombenbau, auf Leugnung des Holocaust oder auf Konsum von Kinderpornografie geben kann" Hr. Eisel (CDU), letzter Absatz
Stoßrichtung ähnlich wie Beh. 8, jedoch mit zusätzlichem Aspekt "freiheitliche Demokratie" und indirekte Unterstellung vom "rechtsfreien Raum Internet".

Internetsperren greifen in Grundrechte ein

  • Gutachten: Netzsperren greifen in Grundrechte ein Sperrverfügungen für Inhalte im Internet "greifen in erheblichem Umfang in die Meinungsfreiheit der Inhaltsanbieter, die Informationsfreiheit der Nutzer sowie die Berufsfreiheit der Internetprovider ein." Zu diesem Ergebnis kommt das am heutigen Montag in München von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vorgestellte Gutachten zu Sperrverfügungen im Internet.

Tatsaechlich sollte gerade die freiheitliche Demokratie auf Sperren verzichten!

Abseits des Aspektes "freiheitliche Demokratie" sei auf die Gegenargumente von Behauptung 8 verwiesen. Entgegen der wahrheitswidrigen Behauptung 9 kann sie nicht nur sehr wohl auf Sperren verzichte, gerade die freiheitliche Demokratie sollte/muss es sogar (Begründung: die Gesamtheit dieser Ausführungen bzw. Fazit und Folgendes). Zwar war die Argumentationsrichtung bewußt so gewählt, dass Argumente nicht auf Zensur-Aspekte abzielen - da nun aber die Sperrenfraktion ihrerseits auf die freiheitliche Demokratie abhebt, bedarf es dennoch des Eingehens darauf: Die diesbzgl. Aspekte sind extrem vielfältig und können hier nur angerissen werden und auch das nur teilweise. Ansonsten sei auf Weiterführendes verwiesen.
Mit einer technischen Infrastruktur, bei der Intransparenz/Geheimhaltung in der Natur der Sache liegt, wird zensorischem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Reflexartig hielt die politische Sperrenfaktion dem entgegen, dass "niemand vorhabe, eine Zensur einzuführen". Dem entgegen haben Sperrengegnern schon zu einem frühen Zeitpunkt handfeste Bedenken angemeldet, dass es nicht bei Sperren gegen pervers motivierte Kindesmissbrauchsdokumentation bleiben würde. Dafür würden sie mitunter als "paranoid" [link ...] diffamiert. De facto hat die Erfahrung den Vorbehalte vollumfänglich in jeder Hinsicht bestätigt: Kurz nach der künstlich im Zuge des Wahlkampfes losgetretenen Pseudodebattte ("Pseudo" nur im Hinblick auf die Sperrenbefürworter, die sich jeglichen Argumenten der Gegner verschlossen, selbst wenn die noch so stichhaltig waren), traten Andere mit Ideen auf den Plan, was noch alles gesperrt werden könnte (rechtsextreme Seiten, Glücksspiel [link ...], Online-"Killer"-Spiele [link ...]etc.). Die Erfahrungen in Australien bestätigten die schlimmsten Befürchtungen: dort wurden sogar politisch unliebsame Seiten gesperrt [link ...].
Ein weiterer Aspekt: selbst wenn die akuellen Politker so vertrauenswürdig wären, dass man bedenkenlos sein Leben in ihre Hand legen könnte (tatsächlich sind viele eher das exakte Gegenteil): Niemand kann in die Zukunft sehen; niemand kann wissen, wer in 2, 3 oder gar 4 Legislaturperioden an die Macht kommt. Und insbesondere kann niemand garantieren, dass nicht Nachfolger von einem ganz anderen Schlage als Schäuble politische Mehrheiten an sich ziehen und die dann vorhandenen Instrumentarien gewissenlos ausnutzen (siehe aktuell Ungarn, wo gerade die freie Presse und freie Meinungsäußerung in einem Maße unterdrückt werden, wie man es von einem EU-Land kaum glauben kann).

Um der Wahrheit willen, der Wahrheit, die von vielen Sperren-Propagandisten immer wieder mit Füßen getreten wird: nicht die Entfernung von pervers motivierter Kindesmissbrauchsdokumentation wird von den Sperrengegnern als „Zensur“ bezeichnet, was allein die Tatsache beweist, dass diese sich für Löschen aussprechen, sondern die Einführung einer intransparenten technischen Infrastruktur, die zensorischem Missbrauch Tür und Tor öffnet! Gerade der Fakt, dass sich die Sperrengegner niemals für Untätigkeit ausgesprochen haben, sondern für Löschen statt Sperren, straft die Andeutung, deren Position wäre, dass es ein Recht auf „Konsum von Kinderpornografie“ gäbe, Lügen! Das ist genau die Art von Wahrheitsverdrehung, mit der sich CDU-Sperren-Fraktion selbst moralisch/ethisch disqualifiziert hat.

Behauptung 10: wenn nicht geloescht werden kann ist sperren besser als gar nichts zu tun

"Im Unterschied zu Ihnen halte ich es nicht für richtig, untätig zu bleiben, wenn das Löschen kinderpornographischer Seiten garnicht oder nicht zeitnah möglich ist. Dann halte ich das Sperren als Zugangserschwerung für sinnvoll und vertretbar." - vorgebracht von Hr. Eisel von der CDU [4]

Die verlogene Unterstellung von "Untaetigkeit"

Zwar wurde von Fr. von der Leyen (und anderen CDU-Politikern) immer wieder so getan, als ob die Internetsperrengegner für "Nichtstun" oder "einfach gewähren lassen" eintreten würden, aber das war und ist nichts weiter als der widerwärtige Versuch (aktuell von Hr. Eisel), die Gegner zu diskreditieren, indem diesen [bewußt] Unwahrheiten nachgesagt wird. In Wahrheit sprechen sich Internetsperrengegner bzw. der Autor dieser Seite für folgende Maßnahmen aus:

  1. Löschung des Drecks
  2. Ursachenanalyse, warum Löschen in Einzelfällen nicht gelingt und Ergreifung geeigneter, d.h. zielführender Maßnahmen
  3. Engagierte und konsequente Strafverfolgung der Täter
  4. Der Königsweg: Erarbeitung von Konzepten, damit es gar nicht erst zu Kindesmisbrauch kommt (Präventionskonzepte) oder dieser so schnell wie möglich aufgedeckt und beendet wird

Die Behauptung, wenn man keinen Schritt weiter kommt wäre es besser, drei zurück zu gehen, als stehen zu bleiben, ist hanebuechen

Ein Sperrenapologet wie Hr. Eisel sprecht sich für Internetsperren aus und nimmt lieber sehenden Auges kontraproduktive Begleitumstände in Kauf, als vermeintlich nichts zu tun. Das würde, um ein Bild zu benutzen, auf die Forderung hinauslaufen, auf dem Weg zu einem Ziel auf jeden Fall in Bewegung zu bleiben und lieber rückwärts vom Ziel weg zu gehen, als stehen zu bleiben. {Was für ein hanebüchener und absurder Blödsinn.}

Die Behauptung, wenn man nicht zielfuehrend voran kommt wäre es besser, Kontraproduktives zu tun, als nichts zu machen, ist absurd

Unbenommen der Umstandes, dass entgegen der wahrheitsverzerrenden Behauptungen gewisser CDU-Politiker (Von der Leyen, Uhl und Konsorten) Untätigkeit nie zur Disposition stand, sondern von den Internetsperrengegner Löschen gefordert wurde, ist es rein prinzipiell sehr wohl besser, nichts zu tun, als kontraproduktive Maßnahmen zu ergreifen. Auch diese prinzipielle Überlegung soll nicht Untätigkeit das Wort reden, sondern nur die falsche Behauptung widerlegen.

Ignoranz ist KEIN Argument!

Nur mit sturer, purer Ignoranz gegenüber allen Argumenten, die den kontraproduktiven Charakter der Internetsperren belegen, kann man dennoch weiter Internetsperren das Wort reden.

Löschen ist besser als Sperren

Sowohl Internetsperren-Befürworter wie auch -Gegner sind sich einig, dass der Dreck aus dem Netz muss - bei dem "Wie" gehen die Ansichten auseinander

Behauptung 11: Der freiheitlich-demokratische Staat kann sich vor seiner Verantwortung auch im Internet nicht drücken

wiederum Hr. Eisel (CDU), letzter Satz

De facto drückt er sich mit Internetsperren gerade vor seiner Verantwortung im Internet

Im Kontext von Internetsperren ist die Phrase der blanke Hohn! Internetsperren zählen zum Inkonsequentesten (=> verantwortungslos), was man im Internet machen kann. Internetsperren als substanzlose Symbolpolitik stellen das genaue Gegenteil von Verantwortung dar: „Verantwortung im Internet“ wird kaum durch etwas anderes mehr konterkariert, als durch Internetsperren – siehe das Fazit.

Der freiheitlich-demokratische Staat drückt sich mit Internetsperren sogar im realen Leben vor seiner Verantwortung!

Verantwortungsvoll wäre es, die Prioritäten richtig zu setzen: Bekämpfung des realen Missbrauchs
Verantwortungsvoll wäre es, Maßnahmen zur Präventuion von Kindesmissbrauch zu erarbeiten
Verantwortungsvoll wäre es, konsequent Strafverfolgung der Anbieter und Täter zu betreiben.
Verantwortungsvoll wäre es, die Strafverfolgungsbehörden personell und instrumentell angemessen auszustatten.
Verantwortungsvoll wäre es, mit den Opfern gemeinsam Konzepte gegen Kindesmissbrauch zu entwerfen und umzusetzen.
Verantwortungsvoll wäre es, nicht nur tunnelblickartig den Fokus auf das Internet zu legen, sondern alle Verbreitungsmethoden anzugehen:
Auf der Suche nach den Verbreitungswegen der Kinderpornografie Der Kampf gegen Vergewaltigungsbilder im Netz basiert auf falschen Annahmen. Forscher raten der Politik, sich nicht auf das WWW zu beschränken

Traurige Tatsache aber ist, dass die Sperren-Propagandisten nicht ein einziges Mal diese wichtigeren Aspekte aufgegriffen, geschweige denn thematisiert haben.
{Dieses Fakt demonstriert eindrücklich, was von der Verantwortung der Sperren-Apologeten in Wahrheit zu halten ist. Was für eine Heuchelei}

Verantwortung VS. Desinteresse und offene Ignoranz gegenüber den Opfern

Bei einer derart heiklen und sensiblen Frage, wo sich viele Sperren-Propagandisten mit dem Anschein brüsteten, als ob sie im Interesse der Opfer handeln würden, sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass auch der Kontakt zu den Opfern gesucht wird. Dem war nicht so. Damit nicht genug: Sogar aller Versuche der Opfer, mit Fr. von der Leyen in Kontakt zu treten, wurden de facto mit Untätigkeit - um nicht zu sagen purer "Ignoranz" - gestraft. ALLE offenen Briefe von Opferverbänden verhalten unbeantwortet:

  • 13.04.2009, MOGIS E-Mail ans BMFSFJ
  • 18.04.2009, MOGIS Offener Brief an Frau Ministerin von der Leyen (ein Manifest) V2
  • 05.05.2009, Trotz Allem e.V. Erster Brief
  • 18.06.2009, Trotz Allem e.V. Zweiter Brief
  • 07.09.2009, MOGIS Mit Frau von der Leyen reden .. In der ganzen Debatte um Internetsperren fällt auf, dass der Protest von Opferverbänden (wie z.B. auch Trotz Allem e.V.) gegen die Sperren im Ministerium ungehört verhallt zu sein scheint.
    Obwohl wir seit unserer Email vom 13. April 2009 (und den dazugehörigen Telefonaten), sowie spätestens seit unserem Besuch auf der Rio-Nachfolgekonferenz..., wenigstens dem Staatssekretär Hoofe und der Abteilungsleiterin Frau Dr. Niederfranke persönlich bekannt sein sollten, hat es das BMFSFJ bisher tunlichst vermieden den Kontakt mit uns zu suchen

Internetsperren sind fundamental undemokratisch

Zu den fundamentalsten Grundsätzen eines freiheitlich-demokratische Staates zählt die Gewaltenteilung, d.h. die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Nach historischem Vorbild werden dabei die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) unterschieden [5]. Internetsperren unterminieren dieses Prinzip, denn:

  1. Intransparenz: Ausschließlich das BKA und sehr wenige Internetprovider-Mitarbeitern dürfen die Sperrlisten einsehen. Die Provider müssen die Listen laut Gesetz "gegen Kenntnisnahme durch Dritte" sichern und kommentarlos umsetzen
  2. Die Entscheidung, welche Seiten gesperrt werden, liegt nur das BKA - diesem tiefen Einschnitt ist weder ein Richtervorbehalt vorgeschaltet noch entscheidet das Parlament darüber.
  3. Keine Kontrolle: kein Ausschuss, kein Richter, keine parlamentarische Kontrollkommission, kein Datenschutzbeauftragte überprüft die Sperrlisten das BKA dahingehend, ob die gesperrten Seiten überhaupt "Kinderpornographie" enthalten

Mit anderen Worten: bei diesem Procedere vereint das BKA Gesetzgebung (Legislative) und Vollziehung (Exekutive), während die Rechtsprechung (Judikative) ausgeschaltet ist. Ein Unding, welches dem Anspruch eines freiheitlich-demokratische Staates diametral entgegen steht:

Behauptung 12: Sperren "funktioniert" doch (ggf. Verweis auf andere Länder)

Zwei Jahre gesperrt, in 30 Minuten gelöscht

Untauglichkeit solcher Maßnahmen längst bewiesen - u.a. Eingeständnis der schwedischen Polizei

  • Ausgerechnet der Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström, fiel jüngst der Bundesregierung in den Rücken. Er äußerte massive Bedenken gegen die Wirksamkeit der dort installierten Webseiten-Sperren: „Unsere Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern“, ... aus Verschleierungstaktik Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere
  • ZEIT.de, Netzsperren - Von der Leyens unseriöse Argumentation Die Bundesregierung begründet das Gesetz für Internetsperren mit Fantasiezahlen und unsauberen Interpretationen. Eine Analyse
    Die schwedische Polizei beispielsweise gestand die Untauglichkeit solcher Maßnahmen längst ein. Leider gelinge es durch Sperren nicht, die Produktion von Webpornografie zu vermindern, sagte der Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström
  • Internet-Sperren sind Unfug im Kampf gegen Kindesmissbrauch von Alvar Freude auf AK-Zenzur

Internetsperren ist wirkungslose Symbolpolitik

  • Bundesfamilienministerin fordert Netzsperren gegen Kinderpornographie Die von der Ministerin zitierten Erfolge lässt Süme nicht gelten: "Leider zeigt die Praxis, dass so genannte Internet-Sperren lediglich Scheinerfolge erzielen. Sie verdrängen das Geschehen aus dem für alle sichtbaren Bereich, aber dadurch wird das Leid keines einzigen Kindes unterbunden, kein einziger Täter gefasst und kein einziges Bild aus dem Internet entfernt."

Phrase: Dunkle Ecken des Internets aufräumen & Der Dreck muss aus dem Netz

Die Errichtung von Sichtbarrieren ist kein Aufräumen & Internetsperren entfernen den Dreck gerade NICHT

Was vielen Sperrenapologeten augenscheinlich nicht in den Kopf will: Durch Sperren wird weder das Internet "aufgeräumt", noch "Dreck beseitigt", sondern nur hinter einem "Sichtschutz", der sich kinderleicht umgehen lässt, versteckt. Es bieten sich diverse Analogien an, welche verdeutlichen, in welcher Weise DNS-Sperren "Dreck im Internet aufräumen":

  • Dreck unter den Teppich kehren oder
  • diesen hinter einem Vorhang verstecken
  • Den geeignetsten Vergleich bemühte Zensursula jedoch selbst (selbstverständlich falsch): den einer gigantischen Bibliothek. Dort würden Internetsperren speziellen Schubern mit deutlichem rotem Stopp-Schild entsprechen, indem man die Kipo-Bücher verstauen würde, anstatt sie aus der Bibliothek zu entfernen (was Löschen gleich käme).
  • Wie ungeeignet die Phrase von B. Zypries als Argument für Internetsperren ist, demonstriert die unbestrittene Tatsache ist, dass durch Internetsperren der Dreck gerade nicht aus dem Netz entfernt wird, sondern durch Verzicht aufs Löschen bewußt im Netz verbleibt.

{Beide Zitate zeugt von deren himmelschreiender Inkompetenz - repräsentativ für viele Internetsperrenbefürworter: Auch hier wieder ein Beispiel, wie Anspruch und Wirklichkeit der Internetsperrenbefürworter im krassen Gegensatz zueinander stehen!}

Konsequentes Vorgehen gegen die Verbreitung von Kinderpornographie

Als "Argument" für Internetsperren von Ursula von der Leyen vorgebracht.

Internetsperren fördern die Unkultur des Wegsehens

  • Wegsehen ist genau das, was in den Familien (oder Organisationen) geschieht, wenn ein Kindesmissbrauch aufgedeckt wird, MOGiS Slogan lautet deswegen:
    “Löschen statt Sperren! – Handeln statt Wegschauen!“[6] [7]
  • Warum sind Sie gegen Frau von der Leyens Plan der Netzsperren? Bahls: Weil er Kinderpornografie nicht bekämpft. Da ist irgendwo im Internet ein Missbrauch dokumentiert und die Bundesregierung schaut weg. Und sagt uns Bürgern, wir sollen auch wegschauen. [Interview mit Christian Bahls (Missbrauchsopfer und Mitgründer von MOGIS) in der Zeit http://www.zeit.de/online/2009/17/netzsperren-missbrauch]
  • Kindesmissbrauch: Netzsperren als Wegsehen

Das Hauptproblem, der faktische Missbrauch im REALEN Leben, wird überhaupt nicht angegangen

Die Bekämpfung des faktischen Missbrauchs, der immer noch und auch in Zukunft im realen Leben und nicht im Internet stattfindet, wurde und wird von den Sperrenbefürwortern von sich aus überhaupt nicht angesprochen, geschweige denn thematisiert. Statt dessen wurde und wird von der Internetsperren-Fraktion so getan, als wäre damit das Problem der Kindern bzw. Opfer gelöst.

Internetsperren fördern Verbreitung im Internet

Noch nicht einmal die Verbreitung der abartig motivierten Kindesmissbrauchs-Dokumentation im Internet wird wirksam bekämpft, sondern sogar noch indirekt bzw. mittelbar gefördert/unterstützt - siehe alle Argumente ab Punkt 5

Zwischenfazit: Noch inkonsequenter als Internetsperren geht kaum

Entgegen dem erweckten Eindruck könnten Internetsperren von einem „konsequenten Vorgehen“ kaum weiter entfernt sein {Auch dieses Scheinargument zeugt von ähnlicher Inkompetenz, wie zuvor B. Zypries}

IS verhindern zumindest, dass unschuldige Surfer versehentlich auf solchen Seiten landen

"Das wäre Symbolpolitik im besten Sinne des Wortes - nebenbei würde es zumindest verhindern, dass unschuldige Surfer versehentlich auf Seiten mit Kinderpornografie landen" von SPON auf Kein Job fürs BKA - Seiten-Sperrungen wegen Kinderporno
Ein zumindest oberflächlich einleuchtendes Argument, welches allerdings voraussetzt, dass Sperren schneller greift. Selbst dann würde es nur in dem kurzen Zeitfenster bis zum Löschen zutreffen - vorausgesetzt, es gäbe keine stichhaltigen Gegenargumente:

Löschen verhindert sogar bewusstes Ansurfen

... da der Dreck nicht mehr aufrufbar ist. Von Keinem.

Versehentliches Ansurfen erfahrungsgemäß extrem unwahrscheinlich

Die Erfahrung des Verfassers: ich bin schon sehr lange (habe noch selber die Versuchsphase der Telekom zu DSL mitgemacht) und intensiv im Internet unterwegs. Aber auf Seiten mit pervers motivierter Kindesmissbrauchsdokumentation bin ich Gott sei Dank noch nie gestoßen – und dem Vernehmen nach können das viele andere erfahrenere Internetuser bestätigen. Das ist auch logisch nachvollziehbar, weil pervers motivierter Kindesmissbrauchsdokumentation praktisch überall verboten ist und bei offenen Internetseiten die Gefahr der Entdeckung und Meldung durch gesunde Menschen viel zu groß ist.

positiver Aspekt deutlich nachrangig hinter negativen Effekten

Die kontraproduktiven Effekte der Internetsperren überwiegen die kurzzeitigen und auch nur geringfügig positiven Aspekte bei weitem.

Sperren nur als Zwischenlösung bis zum Löschen

"Tatsächlich war das Sperren fraglicher Seiten immer als Zwischenlösung bis zur Löschung vorgesehen" von Hr. Eisel von der CDU [8], Ende 5.Absatz

Zeitliche Begrenzungen ändern nicht den Charakter einer Maßnahme

Auch der Vorwand der Zwischenlösung kann kein Argument, dass Internetsperren in jeglicher Hinsicht kontraproduktiv sind, widerlegen. Eine Maßnahme zur Zwischenlösung zu deklarieren, sagt nur etwas über deren zeitliche Begrenzung aus, kann aber nicht deren Natur ändern. Schlechte Maßnahmen bleiben auch dann schlecht, wenn es Zwischenlösungen sind. Und konkret: selbst als Zwischenlöschung bleiben kontraproduktive Internetsperren kontraproduktiv.

Phrase: Ein Zeichen setzen

Demnächst Stoppschilder als Zeichen der Ächtung von Mord?

Damit wirklich klar wird, dass Morden nun tatsächlich unerwünscht und verboten ist? Sind solche "Zeichen" (=>Symbole =>Symbolpolitik!) nicht eine Bankrotterklärung, dass es an der Strafverfolgung besagter Verbote substanziell mangelt?

  • CSU-Innenexperte Uhl: Löschen ist keine Lösung ...Mal abgesehen davon, dass der Missbrauch von Kinder inkl. der Verbreitung entsprechenden Bildmaterials in der Bevölkerung geächtet ist: Bisher dachte ich, dass die im Strafgesetzbuch für Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften vorgesehenen Strafen bereits ein unvermissverständliches “Unwerturteil” darstellen würden. Aber nein, dafür brauchen wir Stoppschilder im Internet!...

Warum nicht durch Ziel führende Maßnahmen ECHTE Zeichen setzen?

Das sind Prävention, priorisierte Strafverfolgung und Löschen! In dieser Reihenfolge.

Phrase: Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein

Das Internet war nie, ist nicht und wird nie ein rechtsfreier Raum sein

Juristen können über die hohle Phrase vom "rechtsfreien Raum Internet" nur lachen - ganz zu Schweigen von Heerscharen von Abmahnanwälten, die sich aufgrund des Internets ihr Leben finanzieren.

Niemand fordert, dass der Dreck erlaubt sein sollte - insbesondere die Sperrengegner nicht

Die Devise der Sperrengegner ist "Löschen statt Sperren" und nicht Untätigkeit oder "Gewähren lassen":

Warum erledigen die Strafverfolgungsbehörden so schlecht ihren Job?

... bzw. warum stattet die Politik die Strafverfolgungsbehörden personell derart beschämend schlecht aus, wenn ihnen angeblich so sehr an "law and order" im Internet gelegen ist?

Warum sind die Strafverfolgungsbehörden personell derart beschämend schlecht aufgestellt?

Die politischen Sperrenbefürworter in Regierungsverantwortung versuchen den Eindruck zu erwecken, als ob ihnen die Bekämpfung von pervers motivierter Kindesmissbrauchsdokumentation und der Bewahrung des Kindeswohls wichtig wäre. Wie aber wollen die Sperrenbefürworter den Widerspruch zwischen diesen Worte und der Tatsache auflösen, dass in der gesamten Bundesrepublik nur 6,3 Stellen einschlägig beschäftigt sind? {Taten sagen mehr als 1000 Worte!}

Phrase: Denkt denn keiner an die Kinder?

http://www.gedankenstuecke.de/archives/2148-Denkt-denn-keiner-an-die-Kinder!.html

Dann tut es doch, anstatt nur davon zu reden: Denkt doch wirklich an die armen Kinder

Setzt euch mit den Opfer und Opferverbänden zusammen und hört euch nicht nur an, was diese zu sagen haben, sondern beherzigt es und handelt danach!
Wie bringen die Sperrenapologeten ihre angebliche Sorge um das Kindeswohl mit der Tatsache in Einklang, dass sie sich ignorant gegenüber allen Argumenten zeigen, welche belegen, wie Internetsperren das Kindeswohl konterkarieren:

Die Ignoranz gegenüber den Stimmen der Opfer widerlegt das angebliche Bemühen ums Kindeswohl

Erneut im Widerspruch zueinander stehen die behauptete Sorge ums Kindeswohl und die Tatsache, dass die Sperrenbefürworter von sich aus nicht auf die Opfer zugehen und sogar der Initiative der Missbrauchsopfer nach Meinungsaustausch oder dem Verweis auf deren Ablehnung mit Ignoranz begegnen

Das Gesetz sei im Endspurt des Wahlkampfes auch deshalb entstanden, um sich gegen andere Parteien abzusetzen

Der damalige Innenminister Schäuble gestand ein: "Das Gesetz zum Schutz vor Kinderpornografie sei im Endspurt des Wahlkampfes auch deshalb entstanden, um die CDU gegenüber anderen Parteien abzusetzen."

Die Missbrauchsopfer fühl[t]en sich durch Sperrenbefürworter ein weiteres mal missbraucht

{Das Eingeständnis Schäubles zeigt, dass man noch nicht einmal davor zurückschreckt, aus niederem Politikkalkül heraus sich Derer zu bedienen, die man zu schützen vorgibt. Eine Schande par exzellence, welche imo die Amoral in der Politk in ihrer ganzen Widerwärtigkeit deutlich macht}

Der reale Missbrauch macht die Opfer kaputt - wie helfen da Internetsperren?

In der unsäglichen Pseudodebatte wurde seitens der Sperrenbefürworter so getan, als ob die Missbrauchsdokumentation das Gleiche oder gleichwertig mit dem tatsächlichen Missbrauch wäre, der immer noch im realen leben/der offline-Wellt stattfindet. In Wahrheit aber sind das unbedingt zu unterscheidende Dinge, wobei klar sein sollte, dass der reale Missbrauch den Opfern i.d.R. ungleich mehr zusetzt, als deren pervers motivierte Dokumentation (von den Opfer mitunter auch gar nichts wissen). Der reale Missbrauch ist DAS Problem. Von diesem Fokus allerdings war von den Sperrenbefürwortern praktisch nichts zu hören. Man geht davon aus, dass ein Teil der Anbieter auch selbst Täter sind. In sofern hat Strafverfolgung sogar Priorität vor Löschen, da auch Löschen nicht vor weiterem realem Missbrauch schützt.

Wo sind Präventionskonzepte gegen Missbrauch und wo Pläne zur Hilfe für die Opfer?

Davon haben die Sperrenbefürworter nie gesprochen - was zeigt, wie wenig ihnen die Kinder/Opfer wirklich bedeuten.

Wer gegen Internetsperren ist will Kinderschutz verhindern

  • Falk: Zensurkritiker fördern Kinderpornografie Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU ..., Ilse Falk, stellt Kritiker der Zensurpläne von Ursula von der Leyen auf eine Stufe mit skrupellosen Geschäftemachern mit Kinderpornografie.

Eine an Widerwärtigkeit kaum zu überbietende Diffamierung

  • Netzsperren Wie man eine Generation verliert Im Internet gibt es viele Proteste gegen die geplanten Kinderpornosperren. Politiker haben für die Kritik nur Verachtung übrig.
    Die SPD-Politikerin Monika Griefahn mahnte, man möge die Interessen doch wenigstens hören und sie nicht alle sofort abtun. "Wir müssen die genannten Kritikpunkte ernst nehmen und sorgfältig überprüfen", sagte Griefahn, viele Menschen sähen immerhin das Gesetzesvorhaben mit Sorge. So zu tun, als wollten Kritiker wirksamen Kinderschutz verhindern, sei "wirklich unanständig".

Der Aufwand einer Sperre zieht Kapazität von der Löschung ab

Viele Befürworter von Netzsperren sehen keinen Widerspruch zwischen Löschen und Sperren und sehen Sperren als ein die angestrebte Löschung ergänzendes Instrument an. Aber Sperren einzuführen ist aufwendig und diese Arbeitskraft fehlt bei der Durchsetzung der eigentlich angestrebten Löschung der Inhalte.

So aufwendig kann das doch nicht sein

Sperrlisten erfordern ständig Aktualisierungen

Doch. Es reicht ja nicht, die Liste zu erstellen und nie mehr anzuschauen. Sie muss ständig aktualisiert werden. Nicht nur, um neue Seiten mit Dokumentationen von Kindesmissbrauch aufzunehmen, sondern auch, um Seiten von der Liste zu nehmen, die keine zu beanstandenden Inhalte (mehr) haben. Hinzu kommt die Koordination mit den Providern, also nicht nur die Übermittlung der Liste an die Provider sondern auch die Kontrolle, dass die Sperren tatsächlich korrekt eingerichtet worden sind. Hinzu kommt die unvermeidlich notwendige gerichtsfeste Beweissicherung um mit möglichen Beschwerden und Klagen umzugehen.

Mehr Personal

Personal woanders ungleich zielführender

Von Regierungsseite (Ursula von der Leyen, Uhl und Konsorten) wird so getan, als ob die Bekämpfung von Kinderpornographie eine hohe Priorität eingeräumt würde und als sei ihnen das "ganz wichtig". In Wahrheit aber sind mit dieser Aufgabe lächerliche 6,3 Stellen beschäftigt. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist darüber empört:

  • Kinderporno-Löschzentrale - 6,3 Stellen gegen das Grauen Wie ernst nimmt das BKA die Löschung von Kinderporno-Seiten im Ausland? 6,3 Stellen sind bei der Polizeibehörde eingerichtet, um die Alternative zu den geplanten Netzsperren zu testen - das ergab eine Anfrage der Linken. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist empört.

Die Sperr-Liste wird bekannt werden

Erfahrungsgemäß wird früher oder später die Liste öffentlich bekannt - wie z.B. die geleakte dänische Sperr-Liste. Und selbst, wenn alle Beteiligten Personen - immerhin zahlreiche, große Firmen, die Provider, und das BKA - mittels strengsten Sicherheitsvorkehrungen und gutem Schutz gegen Hacker oder dergleichen dafür sorgen, dass das Original der Liste tatsächlich geheim bleibt, wird der Inhalt der Liste zumindest teilweise trotzdem bekannt. Es ist nämlich nicht schwer, ein Programm zu schreiben, das beispielsweise generisch Domainnamen erzeugt und dann einmal von einem gefilterten und einmal von einem freien DNS-Server abfragt und die Antworten vergleicht. Wann immer der gefilterte auf den Stoppschildserver verweist, hat man ein Element der Liste gefunden. Für manche TLDs gibt es auch Listen aller vergebenen Domains, so dass tatsächlich die gesamte Sperrliste für diese TLD abgefragt werden können.

Das ist aber doch aufwendig. Laien können das nicht.

Ein einziger Leak reicht

Das müssen Laien auch nicht können. Wenn es nur einer tut und die Liste veröffentlicht, gibt es die 'Einkaufsliste für dokumentierten Kindesmissbrauch' und kann dann auch von Laien abgerufen und genutzt werden.

Die Stopp-Seite ist eine Navigations-Hilfe

Unübersehbare Stoppschilder sind für perverse Kindesmissbrauchsschauwillige ein willkommener Hinweis, dass sich dort womöglich das Gesuchte findet – Stoppschilder als Navigationssignal:
siehe auch den Telepolis-Artikel Musik in den Ohren eines Perversen

Vergangene Erfahrungen widerlegen die Anziehung

Der Hinweis, Internetsperren würden mögliche Nutzer erst anziehen, ist uralt und wurde schon lange vom dem Internet gegen die Indizierung z.B. Jugendgefährdender Schriften gebraucht. Würde man dieser Logik folgen, dürfte eines keinerlei gesetzliche Verbote geben, weil dies potentielle Täter erst motivieren würde - vorgebracht von Hr. Eisel von der CDU

Alter ist kein Gegenargument

Die Einlassung, ein Argument wäre [ur-]alt, war noch nie in der Geschichte der Mneschheit ein schlüssiges/stichhaltiges Gegenargument. Die Erkenntnis, dass 1 und 1 zwei sind, ist so alt wie die Menschheit rechnen kann - und mit dem Verweis auf dieses Alter gilt das nun nicht mehr? {Hanebüchen, Hr. Eisel, haarsträubend und absurd!}

Motivation ohnehin schon vorhanden

Der letzte Satz ist abseits seiner Undifferenziertheit allein deswegen ein verfehlter Verweis, weil Kindesmissbrauchsschauwillige nicht erst „motiviert“ werden müssen, sondern es aufgrund ihres perversen Triebes schon sind. Es sind zielsuchende Triebgesteuerte, die ohnehin auf dem Suche sind – denen kommen dann Hinweise wie gerufen.

Vergleich von Kindesmissbrauchsschauwilligen und normalen Jugendlichen sachlich verfehlt

Kindesmissbrauchsschauwillige sind in sofern nicht mit "normalen Jugendlichen" zu vergleichen, wie Erstgeannte regelrecht süchtig nach entsprechenden Inhalten sind und daher eine unvergleichlich höhere kriminelle Energie entwickeln, um in diesen Besitz zu gelangen

Flankierende wirksame Verbotsmaßnahmen im realen Leben

Mit der "Indizierung z.B. Jugendgefährdender Schriften" gehen Maßnahmen einher, die es Jugendlichen de facto extrem viel schwerer machen, an solche zu gelangen (das trifft bei Internetsperren nicht zu) - gleiches gilt für die bemühten allgemeinen Verbote: genau das ist ja einer der Kritikpunkte an Internetsperren: dass die nicht im Sinne einer Zugangserschwerung wirksam sind, was für normale Verbote in der realen Welt oft nicht zutrifft

kein Taeterschutz und Strafvereitelung im realen Leben

Die "Indizierung z.B. Jugendgefährdender Schriften" läuft eben NICHT auf aktiven Täterschutz und Strafvereitelung hinaus - aber genau das ist bei Internetsperren der Fall.
Siehe Kapitel Internetsperren konterkarieren durch die Umleitungsseite eine erfolgreiche Strafverfolgung

Analogie zwischen Off- und Online-Welt nicht immer gegeben

Denkt man das Bild von Herrn Eisel zu Ende, kommt man doch zu dem Schluß: Verbote existieren bereits On- wie Offline. Das Löschen im Internet stellt das Aus-Dem-Verkehr-Ziehen in der Offline-Welt dar. Zu Sperren findet sich dort aber bisher wenig Vergleichbares, daher hier der Vorschlag: (durchlöcherte) Plastikplanen mit Neon-Stopschildern. DAS ist die Entsprechung von Internetsperren in der Offline-Welt.

Dank Internetsperren stets hochaktuelle Navigationslisten anhand automatischer Abfragen

Bedeutung: KO-Kriterium
Dieser Einwand hat es in sich: Er ist, sofern man die Reichweite dieses Argumentes voll erfasst hat, ein K.O.Kriterium, welches eine derartige Überzeugungskraft entwickelte, dass es sogar die Experten des BKA umstimmte, wenn man den Worten von Hartmut Danisch Glauben schenkt! Hinreichend IT-Sachkenntnis vorausgesetzt, die sich angesichts der hohen kriminellen Energie unter Kindesmissbrauchsschauwilligen sicher irgendwo findet, lassen sich bei Internetsperren, die auf eine wie auch immer gestaltete Seite umleiten, automatische Abfragen implementieren, die prüfen, auf welche IP-Anfragen die „Stopp-Seite“ zurückgemeldet wird! Es ließe sich also nicht verhindern, dass Internetsperren genutzt würden, um auf zuvor beschriebene Weise an die jeweils aktuellsten Seiten mit potentiell Gesuchtem zu gelangen! Mit anderen Worten: Internetsperren würden das Gegenteil einer Erschwerung der Verbreitung von pervers motivierter Kindesmissbrauchsdokumentation bewirken: sie würden ein Instrument liefern, um die Verbreitung unvergleichlich zu unterstützen!

Einwand: nicht vorhanden

Zum Vorgenannten existiert überhaupt kein Einwand - noch nicht einmal ein Pseudoargument --Logos 23:01, 1. Jan. 2012 (CET)

KO-Kriterium 1 erfüllt

Missbrauchsopfer selbst sprechen sich gegen Internetsperren aus

Bedeutung: sehr hoch
Zwei Opferverbände sprechen sich ausdrücklich gegen Internetsperren aus:

  1. MOGIS(Missbrauchs-Opfer gegen Internetsperren)
  2. Trotz Allem e.V.

Missbrauchsopfer haben sich im Zuge des Propaganda-Bundestagswahlkampfes 2009 von Fr. von der Leyen in dem Verein "Missbrauchs-Opfer gegen Internetsperren" organisiert. In vielen Artikel sprechen sie sich explizit gegen Internetsperren aus. Auszugsweise einige Beiträge:

Reaktion seitens der Sperrenapologeten: PURE IGNORANZ

Man sollte annehmen, dass jemand wie Fr. von der Leyen, die in der Öffentlichkeit derart lauthals vorgab, sich um das Wohl "der armen Kinder" zu bemühen, von sich aus den Kontakt zu Missbrauchsopfern suchen würde, um die Ansicht Derjenigen, um die es angeblich geht, zu eruieren. Aber nichts dergleichen. Es war sogar noch beschämender:
Alle Versuche vom MOGIS, mit Fr. von der Leyen einen Meinungsaustausch zu initiieren, sind gescheitert. Alle offenen Briefe blieben ohne Reaktion. Mit der gleichen Ignoranz reagiert Hr. Eisel von der CDU! --Logos 00:33, 2. Jan. 2012 (CET)

Internetsperren konterkarieren durch die Umleitungsseite eine erfolgreiche Strafverfolgung

Bedeutung: KO-Kriterium
1. Bloßes Sperren läuft auf Strafvereitelung hinaus:
Wenn Strafverfolgungsbehörden Kenntnis von Kinderpornographie auf deutschen Servern (die es durchaus gibt) erhalten und sich deren Handeln trotz des klaren Straftatbestandes von pervers motivierter Kindesmissbrauchsdokumentation in bloßem Sperren erschöpft, so läuft das auf Strafvereitelung im Amt hinaus. Das sehen auch Andere - darunter Rechtsanwalt Udo Vetter - so:

2. Stoppschilder als Warnzeichen sind Täterschutz:
Der Betreiber einer Seite mit Kindesmissbrauchsdokumentationen wird durch die Umleitung seiner Seite auf eine Stopp-Seite unübersehbar darauf hingewiesen, dass er sich im Visier der Strafverfolgung befindet. Dieser wird dann umgehend versuchen, sich der Strafverfolgung zu entziehen, indem er alle Spuren verwischt: Er kann dann also seine Festplatten, Adressbücher und sonstige Beweise beseitigen, die zu seiner Verurteilung und zur Überführung der Haupttäter führt, also derjenigen, die den Kindesmissbrauch begangen haben und nicht 'nur' die Dokumentation verbreitet.
Die Umleitungsseite der Internetsperren bildet für die Anbieter somit ein Frühwarnsystem: wenn dessen Webseite gesperrt wird, werden Beweise beseitigt, um sich und andere Täter zu schützen. In sofern sind Internetsperren aktiver Täterschutz und leisten somit Strafvereitelung zumindest mittelbar Vorschub!

Einwand: nicht existent

Zum Vorgenannten ist wieder kein Einwand vorhanden - noch nicht einmal ein Pseudoargument. {Dieser Umstand spricht Bände!}

KO-Kriterium 2 erfüllt

Strafvereitelung fördert mittelbar Kindesmissbrauch

Bedeutung: KO-Kriterium
Ein Teil der Anbieter ist laut Erfahrung der Strafverfolger selber Kindesmissverbraucher/-Vergewaltiger. Da diese infolge der durch Internetsperren hervorgerufenen Strafvereitelung nicht „aus dem Verkehr“ gezogen werden, werden diese ihr schändliches Treiben fortführen und weiter Kinder missbrauchen. Somit begünstigen Internetsperren mittelbar weiteren Kindesmissbrauch.

  • An die Sperrenbefürworter: Das Internet soll durch ihre das Kindeswohl konterkarierende Symbolpolitik nicht zu einem rechtsfreien Raum werden!
  • An Hr. Eisel: Was in der freiheitlichen Demokratie offline verboten ist, kann nicht online erlaubt werden.[9] Um ganz konkret zu werden: In der freiheitlichen Demokratie ist Strafvereitelung offline verboten ist, deswegen kann mittelbar durch Internetsperren beförderte Strafvereitelung nicht online erlaubt werden! --Logos 09:07, 3. Jan. 2012 (CET)

kein Einwand

Zum Vorgenannten ist wieder kein Einwand vorhanden - noch nicht einmal ein Pseudoargument.

KO-Kriterium 3 erfüllt

Unter Würdigung der Gesamtheit der o.g. Argumente und Fakten kann somit, sofern es wirklich um das Kindeswohl oder rechtsstaatliche Prinzipien geht (und nicht um ganz andere Dinge), ein angemessenes Resümee nur lauten:

Fazit: Internetsperren sind KONTRAPRODUKTIV! => Strafverfolgung und Löschen STATT Sperren

Internetsperren sind in dreifacher Hinsicht kontraproduktiv:

  1. Intention: Bekämpfung pervers motivierter Kindesmissbrauchsdoku im Internet <=> Tatsächlich wird das Gegenteil bewirkt:
    Internetsperren fördern mittelbar auf vielfache Weise deren Verbreitung - siehe vor allem Dank Internetsperren stets hochaktuelle Navigationslisten ...
  2. Intention: das Kindeswohl <=> Tatsächlich wird das Gegenteil bewirkt:
    Internetsperren begünstigen mittelbar weiteren Kindesmissbrauch – sie konterkarieren Bemühungen zum Kindesschutz. Das schlimmste nur denkbare Szenario.
  3. Intention: rechtsstaatliche Prinzipien auch im Internet: <=> Tatsächlich wird das Gegenteil bewirkt:
    Internetsperren fördern Strafvereitelung und konterkarieren so rechtsstaatliche Prinzipien!
    {damit reden Sperrenbefürworter einer Maßnahme das Wort, welche die von ihnen oftmals bemühte Phrase das Internet dürfe kein rechtsfreier Raum sein, selbst Vorschub leisten}

Ergo: durch Internetsperren werden alle Intentionen, mit denen deren Einführung „begründet“ w[u/e]rden, konterkariert. Strukturen, die ziefführende Maßnahmen konterkarieren können niemals eine sinnvolle "Ergänzung" sein, sondern nur das genaue Gegenteil! {Gegenteilige Behauptung im Wissen der o.g. Fakten können nur noch Ignoranz (s.u.) oder Heuchelei, um nicht zu sagen "Verlogenheit", geschuldet sein}

Auch Löschen allein nicht reicht
... weil der Dreck dann nach gewisser Zeit woanders neu eingestellt wird. Das wäre Sysiphus-Arbeit, Kampf gegen Windmühlen.

Deswegen muss das Hauptaugenmerk auf einer engagierten Strafverfolgung der Anbieter/Täter liegen, sofern nicht im Interesse der Opfer davon Abstand genommen wird:

Behauptung: Löschen UND Sperren sind keine Alternativen

"Wo es um die Durchsetzung des Rechts geht, sind Löschen und Sperren keine Alternativen, sondern ergänzen einander."
"Tatsächlich aber ist es unsinnig, das Löschen und Sperren von kinderpornographischen Seiten in einen Gegensatz zueinander zu bringen. Es geht hier nicht um eine sich ausschließende Alternative, sondern um sich einander ergänzende Maßnahmen. Die Strategie muss lauten „Löschen und Sperren“:..." beides von Hr. Eisel von der CDU [10], 1. und 7.Absatz

Igroranz ist immer noch kein Argument

Und wird es auch nie werden, Hr. Eisel! Die erste Behauptung ist eine Wahrheitsverdrehung par exzellence: Strafvereitelung ist das exakte Gegenteil von "Durchsetzung des Rechts"! Maßnahmen, die erklärte Absichten konterkarieren, stehen sehr wohl im Widerspruch zu zielführenden Alternativen. Das Statement ist nichts weiter als eine hohle Behauptung, die auf purer Ignoranz gegenüber allen Argumenten fußt, welche o.g. Behauptung schlüssig widerlegen.

Ignoranten kann man nicht überzeugen - auch mit den besten Argumenten nicht:

„ Wer sich schlafend stellt, den kann man nicht wecken.“
Sprichwort der Navajo

Websperren, wenn angemessen

Nach Jahren der Diskussion um Internetsperren spricht sich der EU-Ministerrat erneut für Internetsperren aus, wenn diese "angemessen" sind:

Welcher Maßstab für "angemessen"?

Bisher deutet angesichts der vorgenannten Umstände und Argumente alles darauf hin, dass die Motivation für die Forderung nach Internetsperren nicht im Kindeswohl liegt, sonst würden die Sperrenapologeten sich anders verhalten. In sofern stellt sich die Frage "angemessen" in Bezug auf was? Die legitimen Fragen beleuchten die folgenden Punkte:

Internetsperren unangemessen für Demokratie

siehe die Kapitel:

Internetsperren unangemessen für Rechtsstaat

Internetsperren laufen auf Strafvereitelung im Amt hinaus und stellen einen aktiven Täterschutz dar.

Siehe das Kapitel Internetsperren konterkarieren durch die Umleitungsseite eine erfolgreiche Strafverfolgung

Internetsperren unangemessen für die Opfer

  1. Nicht einmal für die Bekämpfung der Verbreitung von pervers motivierter Kindesmissbrauchsdokumentation im Internet sind Sperren geeignet - denn diese fördern deren Verbreitung!
  2. Internetsperren helfen den Opfern nicht, sondern schaden ihnen durch Strafvereitelung und Täterschutz.
  3. Politiker behaupten, ihnen ginge es um das Kindeswohl und deswegen fordern sie Internetsperren. In Wahrheit aber läßt die Ignoranz gegenüber den Opferverbänden und das Desinteresse an einem Dialog mit diesen erkennen, dass die Kinder nur vorgeschoben (benutzt!) werden, um Internetsperren durchzusetzen. Das ist für die Opfer kontraproduktive Symbolpolitik, welche den Politikern zwar erlaubt sich zu brüsten und zu behaupten, die würden etwas für die Opfer tun - in Wahrheit aber hält es eben jene Politiker davon ab, tatsächlich etwas für die wirklichen Interessen der Opfer zu tun.

Siehe auch die Kapitel:

Ergo: Internetsperren sind in jeglichem legitimen Sinne unangemessen

Welche legitimen Aspekte auch immer beleuchtet werden - seien es demokratische Prinzipien, der Rechtsstaat oder die wahren Interessen der Opfer: nichts davon spricht für, sondern alles gegen Internetsperren. Diese sind also in keinem Falle angemessen - solange die vorgenannten legitimen Aspekte als Maßstab angelegt werden. Anders sieht es aus, wenn Symbolpolitik, Täterschutz oder die Implementierung einer technischen Infrastruktur, welche Zensur Tür und Tor öffnet, die wahren Beweggründe sind.