SN:Treffen/Landesparteitag/2013.3/Wahlprogramm

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finale Fassung dieser Seite ToRo 02:30, 12. Okt. 2013 (CEST)

Inhaltsverzeichnis

WP001 Wahlprogrammantrag: Bauen und Verkehr

Antragsteller: Jihan

Der LPT möge beschließen, den folgenden Text unter den Punkt Bauen und Verkehr in das Wahlprogramm zur Landtagswahl 2014 zu integrieren. Der bisher bestehende Inhalt Sachsenticket für ganz Sachsen kann in Modul 7 dieses Antrags integriert werden. Es besteht kein Widerspruch zwischen den inhaltlichen Aussagen.


Teil Einführung

MODUL 1: Präambel

Die Art, wie wir leben, wohnen und uns fortbewegen, hat sich in den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten stark gewandelt und wird sich auch in den kommenden Jahren weiter verändern. Fortschreitende Urbanisierung, der demografische Wandel und die Veränderungen unseres Klimas sind die treibenden Faktoren dieser Entwicklungen. Die aktive Gestaltung unserer Lebensräume und unserer Mobilität muss nicht nur uns sondern auch den kommenden Generationen Lebensqualität sichern. Unsere Politik orientiert sich deshalb an sechs grundlegenden Aspekten:
1. Konsequente Ressourcenschonung
2. Das Recht auf und die Möglichkeit zur Teilhabe
3. Technische, organisatorische und finanzielle Barrierefreiheit
4. Transparenz in Arbeits- und Entscheidungsprozesse der öffentlichen Hand
5. Belassen sämtlicher Infrastrukturen zur Deckung grundlegender Bedarfe in öffentlicher Hand
6. Grenzüberschreitende Kooperationen bei Planung und Durchführung von Bau- und Infrastrukturvorhaben

Teil Verkehr

MODUL 2: Stärkung des Schienenverkehrs

Sachsen ist seit der Einstellung der ICE-Verbindungen von und nach Dresden vom Fernverkehrsnetz der DB weitgehend abgeschnitten. Grenzüberschreitender Verkehr nach Polen und Tschechien wird nur in unzureichendem Maße angeboten. Wir setzen uns für eine bessere Anbindung der sächsischen Mittel- und Oberzentren an den Hochgeschwindigkeitsverkehr ein. Wir fordern einen Ausbau der Zugverbindungen in die grenznahen Regionen und in die Nachbarländer Polen und Tschechien. Die Bahnstrecke Dresden-Hof muss schnellstmöglich vollständig elektrifiziert werden. Darüber hinaus wollen wir auf eine noch stärkere Verzahnung von Regional- und Stadtverkehr hinwirken, wie sie in Zwickau erfolgreich umgesetzt wird. Bestehende Bahnstrecken sollen erhalten und nötigenfalls ausgebaut werden. Stillgelegte Strecken sollen nach Möglichkeit reaktiviert werden, um eine möglichst flächige Netzabdeckung zu gewährleisten.


MODUL 3: Güterverkehr auf die Schiene

Wir setzen uns für eine weitgehende Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene ein, um Autobahnen und Landstraßen zu entlasten. Insbesondere Transitverkehr über die Autobahn A4 in Richtung Polen und A17 in Richtung Tschechien können effizienter und umweltschonender über Schienenverkehrswege geleitet werden. Das entlastet Anrainer, senkt die Kosten für Instandhaltung von Straßen und entspannt die unhaltbare Situation auf Rasthöfen und Parkplätzen entlang stark frequentierter Transitstrecken. Um Güter effizient und bedarfsgerecht auf der Schiene transportieren zu können, sind dezidierte Gütertrassen notwendig. Die derzeitige Praxis, dem Personenverkehr Vorrang vor Güterverkehr zu geben, sorgt für lange Transportzeiten und unflexible Transportwege. Vor allem die Strecken, die geeignet sind, Transitverkehr von den Autobahnen abzuziehen, müssen schnellstmöglich um Gleise erweitert werden, die alleinig dem Güterverkehr vorbehalten sind. Kombinierte Verkehre wie die „Rollende Landstraße“ sind explizit zu fördern. Wir setzen uns für eine stärkere Verteilung des schienengebundenen Güterverkehrs auch in die Regionen abseits der Zentren Leipzig, Dresden und Chemnitz ein. Für die Feinverteilung des schienengebundenen Güterverkehrs ist es erforderlich, auch auf den Regionalstrecken Fahrplantrassen für den Güterverkehr im längerfristigen Bedarfsfall zu schaffen.


MODUL 4: Förderung des ÖPNV

Wir setzen uns für einen stärkeren Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs in Sachsen ein. Die innerstädtischen Angebote sollen bedarfsgerecht erweitert und mit den Angeboten der umliegenden Regionen abgestimmt werden. Die Regionen benötigen ein dichteres ÖPNV-Netz mit attraktiven Takten. Strukturschwache Regionen müssen, wenn eine reguläre Versorgung mit taktbasiertem ÖPNV nicht möglich ist, mit alternativen Verkehrskonzepten an die Mittel- und Oberzentren angebunden werden. Solche alternativen Konzepte können Bürgerbusinitiativen oder Anruflinientaxis sein. Wir fordern eine stärkere Verzahnung verschiedener Verkehrsträger (Intermodalität). Dies kann beispielsweise durch mehr Park&Ride-Angebote, durch eine Ausweitung von Car Sharing-Angeboten und durch die Vereinfachung des Fahrradtransports im öffentlichen Personennahverkehr realisiert werden.


MODUL 5: Pilotprojekte für fahrscheinlosen ÖPNV

Der fahrscheinlose ÖPNV ist eine innovative Methode zur nachhaltigen Attraktivitätssteigerung des ÖPNV. Auf diese Weise kann der motorisierte Individualverkehr mittelfristig spürbar reduziert werden, was langfristig nicht nur die Schonung der Umwelt durch weniger Emissionen sondern auch die teilweise Einsparung von Verkehrs- und Parkflächen zur Folge hat. Darüber hinaus bietet der fahrscheinlose ÖPNV die Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe auch einkommensschwacher Personen und kann durch die Anbindung weniger frequentierter Gebiete für eine Wiederbelebung städtischer Brachlandschaften sorgen. Für die Durchführung und die Finanzierung eines fahrscheinlosen ÖPNV gibt es verschiedene Modelle. Wir setzen uns dafür ein, an einem oder zwei Pilotprojekten die Umsetzung des fahrscheinlosen ÖPNV großflächig und wissenschaftlich begleitet zu testen mit dem Ziel, die Umsetzbarkeit in Sachsen zu erproben.


MODUL 6: Förderung des Fahrradverkehrs

Der Fahrradverkehr ist eine umweltfreundliche Alternative zum motorisierten Verkehr und muss entsprechend gefördert werden. Das Radwegenetz muss flächendeckend, vor allem aber in den Städten, ausgebaut werden. Begleitende Infrastruktur wie bewachte Fahrradabstellräume an Verkehrsknotenpunkten und in Anliegerstraßen, fahrradspezifische Ampelschaltungen und Fahrradtunnel steigern die Attraktivität des Radverkehrs zudem. Ein erfolgreiches Beispiel für die konsequente Förderung des Fahrradverkehrs und dessen Erfolg ist die westfälische Stadt Münster.


MODUL 7: Entflechtung des sächsischen Tarifdschungels

Darüber hinaus fordern wir eine radikale Vereinfachung der Tarifstruktur im sächsischen Personenverkehr und einen einheitlichen Verkehrsverbund nach dem Vorbild des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg. Im Freistaat Sachsen existieren fünf verschiedene Verkehrsverbünde mit unterschiedlichen Tarifmodellen; hinzu kommt der Tarif der Deutschen Bahn. Die Preisgestaltung, gerade bei Fahrten über Verbundgrenzen hinweg, ist nur schwer nachvollziehbar. Gerade Gelegenheitsnutzer werden von diesem Tarifdschungel abgeschreckt. Für eine höhere Attraktivität des öffentlichen Verkehrs muss auch das Tarifmodell einfach und schnell erfassbar sein.


MODUL 8: Wettbewerb und Transparenz bei der Vergabe von Verkehrsdienstleistungen

Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für Verkehrsdienstleistungen müssen transparent gestaltet werden. Für die Öffentlichkeit muss nachvollziehbar sein, wer öffentliche Aufträge aus welchem Grund erteilt bekommt oder abgelehnt wird. Weiterhin fordern wir echten Wettbewerb zwischen den einzelnen Anbietern von Verkehrsdienstleistungen. Gerade im Bereich des Schienenverkehrs bedeutet dies eine möglichst weitgehende Entflechtung des Betriebs der DB (im Regional- und Fernverkehr) von der DB Netz AG. Um den Wettbewerb im öffentlichen Personenverkehr weiter zu fördern, regen wir die Bildung eines landeseigenen Pools von Fahrzeugen an, die den jeweiligen Betreibern für die Laufzeit des Verkehrsvertrags zur Verfügung gestellt werden. Dieses Modell wird in Niedersachsen durch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbh (LNVG) erfolgreich umgesetzt.


MODUL 9: Intelligente Verkehrsführungssysteme und Straßeninformationsdatenbank

Wir fordern die flächendeckende Einführung von Telematiklösungen auf sächsischen Straßen. Telematiklösungen helfen die Effizienz vorhandener Infrastruktur zu erhöhen und Staus zu vermeiden, zu verkürzen oder zu umgehen. Sie können somit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung von Umweltbelastungen durch Staus beitragen. Verkehrsflussabhängige Geschwindigkeitsregelung und Umleitungsempfehlungen auf Basis von Verkehrsbeobachtungen in Echtzeit helfen Staus zu vermeiden oder zu umgehen. Bedarfsgesteuerte Ampelschaltungen, gerade in Zeiten geringen Verkehrsaufkommens, verringern Standzeiten. Weiterführend können Verkehrstelematikanwendungen auch für eine bessere Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger eingesetzt werden, indem sie helfen, den Übergang von einem Verkehrsmittel zu einem anderen schnell und komfortabel zu gestalten. In vielen Städten und Gemeinden stehen Informationen über den Zustand von Straßen zur Verfügung. Wir setzen uns dafür ein, diese Information zentral zusammenzustellen, damit Nutzer der Infrastruktur diese schnell und einfach abrufen können. Ein bundeseinheitliches Datenaustauschformat besteht bereits, so dass eine Integration in Navigations- und Telematiksysteme mit Bestehen der Datenbank schnellstmöglich realisiert werden kann.


MODUL 10: Keine Umweltzonen

Wir lehnen Umweltzonen in der aktuell umgesetzten Form ab. Das Ziel der Feinstaubreduzierung wird durch die Umweltplaketten nicht erreicht. Die Einstufung von Fahrzeugen orientiert sich nicht am realen Feinstaubausstoß des Motors. Außerdem erzeugen Umweltzonen Ausweichverkehre durch Fahrzeuge, die die Zonen nicht befahren dürfen. Langfristige Messungen in Städten mit Umweltzonen haben zudem keinen messbaren Effekt auf die Feinstaubemissionen belegen können. Es handelt sich bei der Umweltplakette um eine wirkungslose Maßnahme, die aber gerade für die Halter alter Fahrzeuge reale wirtschaftliche Einbußen mit sich bringt.


MODUL 11: Förderung alternativer Antriebskonzepte

Verbrennungsmotoren auf Basis fossiler Brennstoffe haben langfristig keine Perspektive. Alternative Antriebskonzepte wie Elektromobilität oder Brennstoffzellenantriebe müssen gefördert werden. Wir setzen uns für die gezielte Förderung von Forschungsvorhaben und Pilotprojekten zur Förderung innovativer Antriebstechnologien ein. Dies kann durch die Bereitstellung von Geldern zur Forschung und durch die Förderung notwendiger Infrastruktur (beispielsweise Induktionsladestationen für Elektrofahrzeuge) geschehen.


MODUL 12: Vision Zero

Wir verfolgen das Ziel der ‚Vision Zero‘. Verkehrswege sollen so gestaltet werden, dass auch durch Fehler von Verkehrsteilnehmern möglichst keine tödlichen Unfälle mehr passieren. Auch die Zahl schwerer Verletzungen soll möglichst weit reduziert werden. ‚Vision Zero‘ findet seit Jahrzehnten erfolgreich Anwendung in Skandinavien. Das Konzept beinhaltet bauliche Maßnahmen an Verkehrswegen, aber auch zeitgemäße Verkehrskonzepte wie Kreisverkehre und die gemeinsame und weitgehend beschilderungsfreie Nutzung von Verkehrswegen durch Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer (‚Shared Space‘) beispielsweise in Wohngebieten ohne Durchgangsverkehr.


MODUL 13: Verkehrslärmemissionen

Lärm kann dauerhaft gesundheitliche Schäden hervorrufen. Wir setzen uns deshalb für die Umsetzung wirksamer Maßnahmen zur Reduzierung von Verkehrslärm ein. Dazu gehört eine flächendeckende Erfassung tatsächlicher Lärmpegel. Diese Daten müssen öffentlich zugänglich und für jeden einsehbar sein. Wir fordern realistische Messung von Lärmpegeln (Beurteilungspegel). Die Infrastrukturbetreiber sind dazu anzuhalten, effektive Lärmminderungsmaßnahmen zu installieren und die Anwohner beim Lärmschutz zu unterstützen. Diese bereits beim Bau oder Ausbau von Flughäfen gängige Praxis ist auch auf andere Verkehrsträger auszuweiten. Der sogenannte Schienenbonus ist bei der Beurteilung der Lärmbelastung von Anrainern nicht zu berücksichtigen.


MODUL 14: Keine Public-Private-Partnership-Projekte

Wir sprechen uns klar gegen so genannte Public-Private-Partnership-Projekte aus. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass solche Projekte intransparent und für Dritte absolut unnachvollziehbar abgewickelt werden. Sie sind, wie auch der Bundesrechnungshof festgestellt hat, nicht günstiger für die öffentliche Hand als eine eigene Umsetzung. Weiterhin hat das Beispiel der Autobahn A1 gezeigt, dass sich die aus Unternehmersicht kosteneffizienteste Abwicklung von Großbaustellen während des laufenden Verkehrs äußerst negativ auf die Verkehrssicherheit auswirkt. Infrastrukturen gehören in die öffentliche Hand. Erlöse aus dem Betrieb öffentlicher Infrastrukturen sollen dem Erhalt derselben zukommen und nicht als Gewinn in Unternehmenskassen abgeführt werden.

Teil Bauen & Wohnen

MODUL 15: Mietspiegel und Mietpreisbremse

In den Ballungszentren Dresden und Leipzig sind die Mieten in den zurückliegenden Jahren stark gestiegen. Die Situation auf den Wohnungsmarkt in den Großstädten wird eine solche Entwicklung auch in Zukunft wahrscheinlich machen. Damit das Wohnen im städtischen Raum auch künftig bezahlbar bleibt, fordern wir eine Senkung der Kappungsgrenze bei der Anpassung an die örtliche Vergleichsmiete auf maximal 15% in vier Jahren. Auch nach Sanierungen dürfen Mieten die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als 20% übersteigen. Um Transparenz und Vergleichbarkeit zu gewährleisten, setzen wir uns für die Einführung eines sachsenweiten flächendeckenden Mietspiegels ein, der kostenfrei sowohl von Vermietern als auch Wohnungssuchenden genutzt werden kann.


MODUL 16: Barrierefreiheit (Hinweis: Dieses Modul ist möglicherweise konkurrent zu einem weiteren Antrag.)

Bei Neubauten von Wohn- und Geschäftsgebäuden muss es selbstverständlich sein, dass sie kind- und altersgerecht und mit Rücksicht auf mobilitätseingeschränkte Menschen errichtet werden. Bei der Sanierung von Bestandsbauten für die öffentliche oder gewerbliche Nutzung ist die Barrierefreiheit des Zugangs möglichst ebenfalls zu gewährleisten.


MODUL 17: Energetische Sanierung

In Zeiten knapper werdender Rohstoffe ist ein sparsamer Umgang mit natürlichen Ressourcen geboten. Aus diesem Grund setzen wir uns für konsequente energetische Sanierung von Bestandsbauten ein, die sowohl Maßnahmen zur Erhöhung der Energieausbeute als auch Mittel zur Reduzierung des Energiebedarfs umfasst. Welche Methode energetischer Sanierung sinnvoll ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Diese Prüfung muss unabhängig von Auftragsvergaben stattfinden und Mindestqualitätsstandards erfüllen. Da eine solche Unabhängigkeit und Qualität derzeit nicht oder nur punktuell gewährleistet werden kann, ist das Land Sachsen gehalten, eine Beratungsstelle für Hausbesitzer einzurichten, in denen über sinnvolle Maßnahmen zur Sanierung von Immobilien beraten wird. Energetische Sanierung ist durch Landesmittel, beispielsweise über Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zu fördern.

Teil Stadt- und Regionalplanung

MODUL 18: Wohnverdichtung und Mischbebauung in Städten und Gemeinden

Eine weitergehende Zersiedelung der Landschaft und die damit einhergehende Versiegelung von Flächen durch immer mehr Neubaugebiete sind zu vermeiden. Wir fordern, dass vorrangig Innenstädte und Dorfkerne mit Wohnbebauung verdichtet und damit wiederbelebt werden. Weiterhin setzen wir uns für eine konsequente Mischbebauung in Innenstädten und Dorfkernen ein, die es ermöglicht, regelmäßige Bedarfe auf möglichst kurzem Wege zu decken. Mit einer solchen Konzentrierung lässt sich das Aufkommen motorisierten Verkehrs nachhaltig senken und ein eng getaktetes ÖPNV-Netz effizient betreiben.


MODUL 19: Langfristige Regionalplanung über Zuständigkeitsgrenzen hinweg

Raumordnungsverfahren und die Planung von Infrastrukturen dürfen nicht an bestehenden Gebietsgrenzen enden. Wir fordern konsequente Kooperationen zwischen den zuständigen Verwaltungen auf allen Gliederungsebenen über geografische Zuständigkeitsgrenzen hinweg. Diese Kooperation erstreckt sich auch auf die europäischen Nachbarn Tschechien und Polen.

WP002 Ergänzungsantrag zum Wahlprogramm: Queer- Themen im Unterricht

Antragsteller: Raven SN

Der Landesparteitag der sächsischen Piraten möge beschließen, in das Wahlprogramm unter dem Punkt Bildung und Forschung / Unterpunkt: Ergänzung des Sexualkundeunterrichts (1.6.5) folgendes aufzunehmen:

Queer-Themen im Unterricht

Wir fordern, dass im Sexualkundeunterricht Queer-Themen stärker mit einbezogen werden. Hierzu sollte unter Einbeziehung von Schwulen-, Lesben- und Transgender- Vereinen Wissen über die verschiedenen Liebes- und Lebensarten vermittelt werden. Ein Augenmerk liegt dabei auf dem Abbau von Vorurteilen durch die direkte Begegnung mit Menschen, die verschiedene Lebensstile vertreten.

Begründung: Erfolgt beim LPT

WP003 Generationsaustausch fördern

Antragsteller: Raven SN

Der Landesparteitag der sächsischen Piraten möge beschließen, in das Wahlprogramm unter dem Punkt Familie und Gesellschaft folgendes aufzunehmen:

Generationsaustausch fördern

Die Piraten Sachsen fordern verstärkte Fördermaßnahmen zur Verbesserung von generationsübergreifender Kommunikation in Form von Projekten, Mehrgenerationenhäusern und Austausch in Schulen. Dies soll unter Einfluss der sich (ständig) im Wandel befindenden Demografie dafür sorgen, dass alle Generationen die Bedürfnisse der jeweils Anderen verstehen und Mittel und Wege des Zusammenlebens erproben.

WP004 Senioren in Sachsen

Antragsteller: Raven SN

Der Landesparteitag der sächsischen Piraten möge beschließen, in das Wahlprogramm unter dem Punkt Familie und Gesellschaft folgendes aufzunehmen:

Moderne Heimmitwirkung im Seniorenbereich

In Seniorenheimen ist für die geistig noch fitten Senioren eine basisdemokratische, selbständige Mitwirkung zu schaffen oder bei Vorhandensein weiter auszubauen, zum Beispiel in Seniorenheimen in Form eines Heimbeirats der Bewohner, der Hinweise auf Missstände, Kritik, aber auch Verbesserungsvorschläge und Lob selbständig weitergeben kann und zwar - falls notwendig - auch direkt an die Heimaufsicht, ohne dass Träger oder Heimleitung davon Kenntnis bekommen. Diese Forderung knüpft an bestehende Strukturen in Sachsen an, welche jedoch bisher nicht ausreichend umgesetzt werden.

Förderung von Senioren-WGs

Einsamkeit, Hilfsbedürftigkeit, Entmündigung. Das sind für Menschen, die mit dem alltäglichen Leben immer mehr Schwierigkeiten haben, die größten Sorgen. Oft scheint eine Unterbringung in einem Pflegeheim die einzige Option. Wir wollen den Menschen, die sich ihr Leben lang für unsere Gesellschaft aufgeopfert haben, eine echte Wahlmöglichkeit bieten. Hilfsbedürftige Menschen, die nicht durch ihre Familie versorgt werden können, sollen auch an ihrem Wohnort die Möglichkeit haben, ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben ohne Furcht vor Einsamkeit zu führen. Wir setzen uns daher dafür ein, das Prinzip der Senioren-WGs gezielt vor Ort auf kommunaler Ebene zu fördern. Wenn nötig betreut durch karitative Einrichtungen, kann so ein eigenverantwortliches Leben geführt werden ohne auf den Heimatort und die vertraute Umgebung verzichten zu müssen.

Berücksichtigung des demographischen Wandels bei Pflegeberufen

Die Piraten Sachsen fordern des Weiteren, dass sich der Landtag gemeinsam mit den Fachkräften aus den Pflegeberufen verstärkt um die Ausarbeitung eines umfangreichen Konzeptes bemüht, um folgende Punkte auszuarbeiten:

  • Angemessene Arbeitsbelastung in der Pflege
  • Leistungsgerechte Bezahlung
  • Einheitliche und moderne Ausbildung
  • Erarbeitung europäischer Standards
  • Weiterbildungs- und Weiterqualifizierungsmöglichkeiten und deren Vereinbarkeit mit der gleichzeitigen Weiterführung des Berufes
  • Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen
  • Arbeitswirklichkeit in der Pflege im Hinblick auf die Rente mit 67

Begründung: Im Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung sieht sich unsere Gesellschaft, besonders aber der Pflegebereich, enormen Herausforderungen gegenüber. Während die Gesellschaft altert und dadurch immer mehr Menschen auf medizinische Versorgung und Pflege angewiesen sind, sinkt die Zahl der Pflegekräfte durch eben diese Alterung der Gesellschaft. Der Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal ist das Resultat einer durch die Politik verschuldeten Entwicklung. Viel zu lange wurde ein Handeln bezüglich der Verbesserung der Attraktivität der Pflegeberufe, den Weiterbildungsmöglichkeiten und der Anwerbung von Auszubildenden verschlafen. Wir sehen hier dringenden Handlungsbedarf.

WP005 Barrierefreie Wohnungen

Antragsteller: Raven SN

Der Landesparteitag der sächsischen Piraten möge beschließen, in das Wahlprogramm unter dem Punkt Inklusion & Barrierefreiheit folgendes aufzunehmen:

Barrierefreie Wohnungen

Die Vorgaben über barrierefreies Bauen in der Sächsischen Bauordnung sehen wir im öffentlichen Bereich als unzureichend erfüllt und im Bereich der Neubauten oft nur als Option und nicht als feste Bedingung. Aus diesem Grund setzen wir uns für einen weiteren Ausbau von barrierefreien Wohnungen ein, um mehr Menschen in Sachsen ein Leben mit geringen Hürden bieten zu können. Diese Barrierefreiheit muss sowohl für Neubauten im öffentlichen und privaten Raum gewährleistet werden, als auch für bereits bestehende Wohnhäuser. Hierbei sollen ebenso familienfreundliche barrierefreie Wohnungen geschaffen werden. Um dies ermöglichen zu können, ist eine erhöhte landesweite Investition nötig.

Begründung: Sachsen hat sehr viele ältere Mitbewohner denen ein barrierefreies Leben nicht ermöglicht wird. Das betrifft nicht nur öffentliche Bauten sondern vor allem Wohnhäuser. Da nicht alle Wohnhäuser finanzstarken Investoren gehören, müssten Umbauten finanziell unterstützt werden. Des Weiteren ist die Beachtung bei Neubauten in eine MUSS und keine KANN Bestimmung umzuwandeln. In den Baugesetzen wird ein barrierefreier Bau bereits gefordert, allerdings werden alle Schlupflöcher genutzt um nicht barrierefrei zu bauen. Dabei ist es wesentlich einfacher gleich am Anfang die Barrierefreiheit zu beachten, anstatt im Nachhinein umzubauen.

Hinweis: konkurrierend mit WP001, Teil: Bauen und Wohnen, Modul 16 (Barrierefreiheit)

WP006 Wahlprogramm Bildung und Forschung, Abschnitt Jugendschutz

Antragsteller: --AndreasRomeyke 20:57, 8. Okt. 2013 (CEST)

Der Abschnitt wird ersatzlos gestrichen, da die Dauer der Mittagspause real existierend die angepeilten 30min längst übersteigen und wir den Schülern keine Kürzung zumuten sollten.

WP007 Wahlprogramm Bildung und Forschung, Abschnitt Digitale Schulbücher

Antragsteller: --AndreasRomeyke 21:05, 8. Okt. 2013 (CEST)

Der Abschnitt wird neu gefasst zu:

Digitale Schulmaterialien

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass Schulmaterialien in Sachsen neben der gedruckten Form grundsätzlich auch in Form standardisierter elektronischer Dokumente zur Verfügung gestellt werden. Diese sind nicht durch Digital Rights Managment (DRM) zu versiegeln oder zu personalisieren. Darüber hinaus wird eine Öffnung des Lehrmittelmarktes hin zu lizenzfreien, kooperativen Modellen angestrebt. Dies schliesst die Nutzung von freier Software, offenen Standards und freier Hardware explizit ein.

Begründung

Schulmaterialien sind nicht nur Bücher. Die Neufassung geht deutlich weiter und tiefer.

WP008 Wahlprogramm Bildung und Forschung, Abschnitt digitale Hausaufgabenerteilung

Antragsteller: --AndreasRomeyke 21:17, 8. Okt. 2013 (CEST)

Der Abschnitt wird ersatzlos gestrichen.

Begründung

Die Frage der Hausaufgaben ist generell zu klären. Der ursprüngliche Text mE. nicht verargumentierbar.

WP009 Wahlprogramm Bildung und Forschung, Abschnitt Bewertung von Hausaufgaben

Antragsteller: --AndreasRomeyke 21:17, 8. Okt. 2013 (CEST)

Der Abschnitt wird ersatzlos gestrichen.

Begründung

Die Frage der Hausaufgaben ist generell zu klären. Der ursprüngliche Text mE. nicht verargumentierbar.

WP010 Wahlprogramm Bildung und Forschung, Abschnitt Ergänzung des Sexualkundeunterrichtes

Antragsteller: --AndreasRomeyke 21:17, 8. Okt. 2013 (CEST)

Der Antrag wird korrigiert, indem die Genderfassung durch die Verwendung der grammatikalischen Wortgeschlechter ersetzt wird.

Begründung

Der Abschnitt verursacht Schwierigkeiten im Lesefluss und ist ein Stilbruch im Programm. Geht IMHO auch als redaktionelle Änderung (da sie den Wesensgehalt nicht ändert), wenn Streichung der Gendersternchen ein Problem, dann bitte das Neutrum suchen und verwenden.

Anmerkung: Konkurrierend mit WP019?

WP011 Wahlprogramm Kultur und Sport, Abschnitt Digitalisierung von Büchern

Antragsteller --AndreasRomeyke 21:33, 8. Okt. 2013 (CEST)

Die bisherige Fassung "Digitalisierung von Büchern"

'Wir planen die konsequente Digitalisierung der Werke in den Landesbibliotheken, die vergriffen oder nicht mehr durch Verwertungsrechte geschützt sind. Die Werke sollen unter einer freien Lizenz veröffentlicht und im Internet der Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden.'

spiegelt nicht die Wirklichkeit wieder. Zum einen werden die Werke unter einer (zwar freien, aber einschränkenden) Lizenz veröffentlicht, sind aber, da Urheberrecht abgelaufen, eigentlich Gemeingut. Sprich: hier findet eine Anmaßung der Urheberschaft statt.

Zum zweiten gibt es nur eine Landesbibliothek.

Zum dritten, es gibt das SächsHSFG, welches Gebühren für die Bereitstellung der Digitalisierung verlangt.

Die vorgeschlagene Neufassung wäre daher:


Neue Fassung: "Digitalisierung von Kulturschätzen"

Die Piraten Sachsen setzen sich für eine umfassende, dem Stand der Technik entsprechende Digitalisierung und Verfügbarmachung von Kulturschätzen und -werken Sachsens ein, die vergriffen oder nicht mehr durch Verwertungsrechte geschützt sind. Diese sollen kostenfrei, nachhaltig und ohne Nutzungsbeschränkung der Öffentlichkeit im Internet zugänglich gemacht werden.

Das SächsHSFG, § 12 Absatz 5 (Gebühren), das SächsKRG (Zielsetzung) u.a. sind dazu anzupassen.

Begründung

Die Formulierung "Stand der Technik" ist eine notwendige Formel, um sicherzustellen, dass nicht vorrangig auf Masse, sondern auf Qualität digitalisiert wird, um die Verfügbarkeit der Digitalisate zu garantieren.

Digitalisierung alleine reicht nicht. Vieles wird/ist bereits digitalisiert, wird aber nicht verfügbar gemacht, daher die Formulierung "Digitalisierung und Verfügbarmachung".

Nicht nur Bücher sind Bestandteile unserer Kultur, sondern auch andere Kulturwerke, wie Spiele, Audio, Video, Filme, Modelle, Fotos etc. Daher wurde die Überschrift und der Digitalisierungsgegenstand von mir weiter gefasst.

Die Punkte "kostenfrei, nachhaltig und ohne Nutzungsbeschränkung" sind absolut wichtig. Denn auch jetzt wird schon digitalisiert. Die Digitalisate sind aber weder kostenfrei nutzbar, noch uneingeschränkt nutzbar. Der Punkt "nachhaltig" sieht vor, daß man nicht nur einmal digitalisiert, sondern auch sicherstellt, dass das Digitalisat auch in 10, 20, 30 Jahren noch genutzt werden kann. Hier spielen Aspekte, wie Langzeitarchivierung und Finanzierung eine Rolle.

Der letzte Satz benennt dazu die zwei wichtigsten Gesetze, die angepasst werden müssten.

WP012: Inneres und Justiz, dort "Neues Sitzzuteilungsverfahren für den Landtag nach Sainte-Laguë/Schepers"

Antragsteller --AndreasRomeyke 21:47, 8. Okt. 2013 (CEST)

Der Abschnitt "Neues Sitzzuteilungsverfahren für den Landtag nach Sainte-Laguë/Schepers" mit ff. Absatz:

"In Sachsen soll das Sitzzuteilungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers eingesetzt werden."

wird ersatzlos gestrichen.

Begründung

Es gibt ein sehr gutes Dossier aus "Spektrum der Wissenschaft"-Reihe: "Fairness, Kooperation, Demokratie"¹. Dort sind alle möglichen Wahlverfahren miteinander relativ verständlich verglichen, auch d'Hondt und auch Sainte-Laguë/Schepers.

Das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers minimiert zwar den Rundungsfehler (ähnlich Gauß-Methode der kleinesten Quadrate bei Bestimmung Fehlerausgleichsgeraden). Es erfüllt aber im Gegensatz zu d'Hondt die Mehrheitsbedingung nicht mehr:

.Beispiel:

Partei A 52 Stimmen -> 2 Sitze
Partei B 33 Stimmen -> 2 Sitze
Partei C 15 Stimmen -> 1 Sitz
===============================
Gesamt  100 Stimmen -> 5 Sitze

Wenn Sainte-Laguë/Schepers statt d'Hondt eingeführt werden soll handeln wir uns statt der Bevorzugung großer Parteien ein Problem bei der Mehrheitsbedingung ein.

¹ ISSN: 0947-7934, ISBN: 978-3-938639-36-8, http://www.spektrum.de/alias/inhaltsverzeichnis/dossier-5-2006/850813

WP013 Inneres und Justiz, Wahlsystem, explizite Nein-Stimme

Antragsteller --AndreasRomeyke 21:54, 8. Okt. 2013 (CEST) In das Wahlprogramm wird an geeigneter Stelle (Inneres und Justiz) aufgenommen:

Die Piraten Sachsen setzen sich für eine Änderung des Wahlrechts auf Landes- und Kommunalebene dahingehend ein, dass auf dem Wahlzettel für jede Wahlmöglichkeit explizit ein "Nein"-Feld aufgenommen wird, welches extra gezählt und ausgewiesen wird. In die Berechnung der Sitzverteilung, Prozent-Klauseln und der Parteienfinanzierung geht dieser Wert nicht mit ein.

Begründung

Durch das explizite Ausweisen der "Nein"-Stimme wird der Wählerwille deutlicher als bisher abgebildet. Insbesondere kann hiermit das reale Stimmpotential der Parteien abgebildet werden. Durch die explizite Ausweisung wird auch sichtbar gemacht, wie gut oder schlecht die Parteienlandschaft es vermag, die Probleme der Wähler aufzunehmen.

Dürfte mit sonstigen Anträgen zu Wahlsystemen nicht kollidieren.

WP014 Stärkung der Versammlungsfreiheit

Antragsteller: Katrin Hallmann, Anselm Schmidt

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen den folgenden Text ggf. modular abzustimmen und ihn im Abschnitt "Inneres und Justiz" (ggf. vor dem Punkt "Transparenz – Individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte") einzufügen:


Stärkung der Versammlungsfreiheit

Die PIRATEN Sachsen setzen sich für eine Stärkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit ein, das durch das derzeitige Versammlungsgesetz und dessen Umsetzungspraxis unverhältnismäßig beschnitten wird.

Modul 1: Einführung von Kleinversammlungen

Versammlungen mit bis zu 10 Teilnehmer*innen sollen als sogenannte Kleinversammlung gelten, die nicht unter das Versammlungsgesetz fallen und somit von allen Auflagen befreit sind.

Modul 2a: Einschränkung von polizeilichen Aufzeichnungen (konkurriert zu Modul 2b)

Die Aufzeichnung einer Versammlung durch die Polizei mit Kameras und die Speicherung dieses Materials ohne konkrete Anhaltspunkte stellen einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit dar.

Solche Maßnahmen dürfen nur bei konkreten und tatsächlich nachvollziehbaren Anhaltspunkten auf eine erhebliche Gefahrensituation für die öffentliche Sicherheit ergriffen werden. Sie sollen nur dann zulässig sein, wenn der Versammlungsleitung die Gründe und/oder Anhaltspunkte angezeigt wurden und die Möglichkeit eingeräumt wurde, die Gefährdung durch eigene Maßnahmen zu beseitigen.

Auf Versammlungen vorgenommene Aufnahmen sind der Versammlungsleitung zur Verfügung zu stellen. Die betroffenen Personen sind umgehend zu informieren, zumindest jedoch die Versammlungsleitung mit Angabe des Aufnahmebereichs und Personenkreises.

Modul 2b: Verbot von polizeilichen Aufzeichnungen (konkurriert zu Modul 2a)

Den Einsatzkräften soll es untersagt werden, Bild- und Tonaufzeichnungen von durch die Verfassung geschützten Versammlungen anzufertigen, da diese einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit darstellen.

Modul 3: Dokumentation der Arbeit der Polizei

Die Dokumentation der Arbeit der Polizei bei Einsätzen mittels Bild- und Tonaufnahmen soll explizit erlaubt werden, da sie eine legitime Form der demokratischen Kontrolle darstellt. Dabei ist die Erfassung von Versammlungsteilnehmer*innen ohne deren Einwilligung zu vermeiden.

Modul 4: Demobeobachtende

Bei Versammlungen mit über 100 Teilnehmenden soll die Versammlungsleitung der Polizei im Vorfeld Demobeobachtende mitteilen dürfen. Diese dürfen sich ungehindert durch alle Bereiche der Versammlung bewegen, insbesondere dürfen sie nicht von Polizeisperren aufgehalten werden. Die erlaubte Gesamtanzahl der Demobeobachtenden soll sich prozentual an der Anzahl der voraussichtlich im Einsatz befindlichen Polizist*innen orientieren.

Die Aufgabe von Demobeobachtenden ist es, die Arbeit der Polizei zu dokumentieren und zu bewerten. Aus diesem Grund dürfen diese Personen nicht regulär an der Versammlung teilnehmen sondern müssen wie Pressevertreter*innen agieren. Den Demobeobachtenden sind Ansprechpersonen bei der Polizei zu benennen, die ihnen jederzeit über den Einsatz Auskunft erteilen können und dürfen.

Modul 5a: Einschränkung des Vermummungsverbots (konkurriert zu Modul 5b)

Die im Sächsischen Versammlungsgesetz ausgestalteten Regelungen des Vermummungsverbots sind auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Gegenstände, die geeignet sind, die Identität zu verschleiern sollen erlaubt sein soweit nicht eine Gefährdung durch Teilnehmer der Versammlung gegeben ist. Das Schutzausrüstungsverbot bleibt bestehen.

Modul 5b: Kein Vermummungsverbot für friedliche Versammlungen (konkurriert zu Modul 5a)

Das Vermummungsverbot soll für alle friedlichen Versammlungen aufgehoben werden, damit Teilnehmer*innen ihr Recht auf Versammlungsfreiheit vor Einschüchterungsversuchen schützen können. Das Schutzausrüstungsverbot bleibt bestehen.

Modul 6a: Einsatz ziviler Beamter (konkurriert zu Modul 6b)

Über den Einsatz und die Anzahl ziviler Beamter ist die Versammlungsleitung zu informieren. Zusätzlich haben diese sich spätestens zu Versammlungsbeginn bei der Versammlungsleitung vorzustellen.

Modul 6b: Kein Einsatz ziviler Beamter (konkurriert zu Modul 6a)

Das Agieren von Einsatzkräften mit zivilen Beamten lehnen wir innerhalb von verfassungsrechtlich geschützten Versammlungen ab.

Modul 7: Platzverweise

Die Einschränkung der Versammlungsfreiheit durch Platzverweise ist ausschließlich mit Zustimmung der Versammlungsleitung oder ihren Ordner*innen zulässig. Sie dürfen nur das Gebiet und das nähere Umfeld der Versammlung betreffen.

Modul 8: Festnahmen

Festnahmen und ihre Begründung sind der Versammlungsleitung unverzüglich mitzuteilen.

WP015 Wahlprogrammantrag "Bibliotheken" (neu, Bereich Kultur/Sport)

Antragsteller --AndreasRomeyke 22:48, 9. Okt. 2013 (CEST)

das nachfolgende Programm zum Thema Bibliotheken wurde von mir nach Diskussion mit mehreren Piraten entwickelt.

Lobby-Hinweis: Ich selbst war 3 Jahre im Projekt Leibniz der Deutschen Zentralbücherei für Blinde beschäftigt und bin aktuell Mitarbeiter der Langzeitarchivierung der SLUB Dresden. Ich bin mir aber sicher, dass mein früherer und mein jetziger Arbeitgeber meine Positionen hier nicht vollends teilen.

Warum Bibliotheken als Programmpunkt?

Bibliotheken waren in der Vergangenheit ein Hort des Wissens, des Studiums und der Begegnung. Im Zuge der Sparzwänge von Verwaltungen einerseits und der Anpassungsschwierigkeiten der digitalen Revolution andererseits verkümmerten ehemals belebte Begegnungsstätten zu in Kommunalhaushalten ungeliebten Restposten.

Dass eine Bibliothek wichtiger denn je wird, versucht der nachstehende Text in Anlehnung an das Dänische Modell zu begründen.

Siehe auch:

  • allgemein Dänemark
 http://www.bibliotheksportal.de/bibliotheken/bibliotheken-international/bibliotheksarbeit-weltweit/daenemark.html
  • Dänisches Bibliothekengesetz, deutsche, autorisierte Übersetzung

www.bibliotheksportal.de/fileadmin/user_upload/content/bibliotheken/international/dateien/daen_gesetz_deutsch.pdf

  • Slides "Inovationsstrategien in dänischen, öffentlichen..

http://de.slideshare.net/jensin/innovationsstrategien-in-den-dnischen-ffentlichen-bibliotheken

  • Erfahrungsbericht zu den öffentlichen Bibliotheken in Dänemark

http://www.libess.de/erfahrungsbericht-offenen-bibliotheken-daenemark/

Hier der Gesamtentwurf des Programms zur Abstimmung (bitte einzeln in Modulen entsprechend Unterabschnitte mit Überschrift abstimmen) Die Module bauen inhaltlich aufeinander auf, könnten aber auch alleine stehen:

Präambel Bibliotheken

Bibliotheken waren in der Vergangenheit ein Hort des Wissens, des Studiums und der Begegnung. Im Zuge der Sparzwänge von Verwaltungen einerseits und den Anpassungsschwierigkeiten im Zuge der digitalen Revolution andererseits verkümmerten ehemals belebte Begegnungsstätten zu in Kommunalhaushalten ungeliebten Restposten.

Den Bibliotheken wieder den Stellenwert in der Gesellschaft einräumen, der einem Land mit reicher Kultur- und Wissenschaftsvergangenheit angemessen ist, steht dem Freistaat Sachsen nicht nur gut zu Gesicht, sondern ist zugleich ein Grundbaustein für eine nachhaltige Bildungs- und Sozialpolitik.

Bibliotheksgesetz

Die Piratenpartei setzt sich für die Schaffung eines sächsischen Bibliotheksgesetzes ein. Dies regelt die grundsätzlichen Aufgaben von Bibliotheken, betont den Stellenwert im Freistaat, klärt die Finanzierung und fördert die Zusammenarbeit.

Pflichtaufgaben

Die Piratenpartei betrachtet Bibliotheken als wichtige öffentliche Einrichtungen, die nicht nur Wissen und Kultur vermitteln, sondern auch eine nicht zu unterschätzende Rolle als sozialer Raum für die Begegnung der Menschen untereinander spielt. Eine bedeutende Rolle kommt den Bibliotheken als Lernraum für die Selbstbildung und das Selbststudium zu, welches durch eine angenehme Arbeitsatmosphäre, Hilfestellungen, Wegweiser und kulturelle Angebote unterstützt wird.

Zu den Pflichtaufgaben der Bibliotheken gehört es, jedem Bürger über online- und Vorortpräsenz den Zugriff zu Literatur, Sach- und Fachmedien zu ermöglichen. Die Bibliotheken sind gehalten, sich zu koordinieren und die Angebote zeitgemäß zu gestalten.

Den Bibliotheken kommt ferner eine Beratungsfunktion zu, um es dem Bürger zu ermöglichen, sich im Wandel zur Informationsgesellschaft zu orientieren. Diese Funktion schließt die Vermittlung und Bewertung von Informationsangeboten ein.

Die Bibliotheken sind für eine inklusive und barrierearme Nutzung fortzuentwickeln.

Finanzierung

Die kommunalen Bibliotheken mit Schwerpunkt der Allgemeinversorgung werden durch Kommune und Land finanziert. Der Freistaat übernimmt hierbei die Personalkosten zu 80%, dies schließt die regelmäßige, mindestens zweijährliche Weiterbildung des Personals ein. Die angemessene räumliche Ausstattung erfolgt durch den kommunalen Träger. Die angemessene technische Ausstattung erfolgt durch den kommunalen Träger bei Einwohnerzahlen größer 100.000 Einwohnern, andernfalls durch den Freistaat.

Die Landes- und Universitätsbibliotheken, sowie Sonderbibliotheken werden durch den Freistaat vollständig finanziert.

Eine Nutzergebühr für Bibliotheken zu deren Finanzierung ist nicht statthaft.

Langzeitverfügbarkeit

Die Bibliotheken werden gehalten, auf die Bedeutung der Langzeitverfügbarkeit hinzuweisen. Historisch wertvolle Sammlungen sind nach und nach zu digitalisieren, inhaltlich zu erschließen und für den allgemeinen Zugang im Internet zur Verfügung zu stellen.

Präsenzbestand, Onleihe und Katalogisierung

Um die oben genannten Aufgaben zu erfüllen, ist der Präsenzbestand einer Bibliothek regelmäßig zu aktualisieren. Die Aktualisierungsrate sollte 10% pro Jahr nicht unterschreiten. Bevorzugt sollte in gesamtsächsischer Koordination sichergestellt werden, dass Bücher und Zeitschriften zentral eingekauft werden. Die Bibliotheken regeln diesen Einkauf untereinander. Der Bestand kann in Teilen durch Ebooks ersetzt werden, wenn für die Ausleihe ausreichend Lesegeräte zur Verfügung stehen.

Dabei beachten die Bibliotheken, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Allgemeinversorgung und Spezialisierung des Bestandes eingehalten wird.

Die elektronische Ausleihe ist sachsenweit zu koordinieren.

Um die Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen, wird die regelmäßige Versorgung neben der Online-Präsenz durch den Einsatz von fahrenden Bibliotheken sichergestellt. Die Versorgung ist so zu gestalten, dass die o.g. Funktionen der Bibliotheken i.d.R. auch der ländlichen Bevölkerung zugute kommt.

Die Bibliotheken sind so auszustatten, wie es dem allgemeinen Stand von Medien und Technik entspricht. Die Bibliotheken ermöglichen den Internetzugang speziell zu Behörden, Lehrangeboten und digitalen Sammlungen in qualitativ hinreichender Qualität.

Sonderbibliotheken

Zu den Sonderbibliotheken gehören Bibliotheken, die eine besondere Aufgabe erfüllen, die nicht durch eine Allgemeinbibliothek übernommen werden kann. Zu den besonderen Aufgaben zählen insbesondere:

  • Zugänglichmachung und Erhalt von besonders wertvollen historischen Sammlungen
  • spezielle Sammlungsgebiete, z.B. Landkartensammlung
  • Aufbereitung von bibliothekarischen Angeboten für Menschen mit körperlichen oder geistigen Enschränkungen (z.B. Deutsche

Zentralbücherei für Blinde)

WP016 Ersetzung des Punktes: Neues Sitzzuteilungsverfahren für den Landtag nach Sainte-Laguë/Schepers zu "Änderung des Wahlverfahrens bei Landtagswahlen"

Antragsteller: Raven SN, Carolin Mahn-Gausseweg, Modul 2: 1HiGHzERr

Der Landesparteitag der sächsischen Piraten möge beschließen, in das Wahlprogramm im Punkt Neues Sitzzuteilungsverfahren für den Landtag nach Sainte-Laguë/Schepers wie folgt zu ändern:

Modul 1 Einführung des Wahlverfahrens nach Sainte-Laguë/Schepers

Altversion Neues Sitzzuteilungsverfahren für den Landtag nach Sainte-Laguë/Schepers In Sachsen soll das Sitzzuteilungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers eingesetzt werden. http://wiki.piratenpartei.de/SN:Dokumente/Wahlprogramm#Neues_Sitzzuteilungsverfahren_f.C3.BCr_den_Landtag_nach_Sainte-Lagu.C3.AB.2FSchepers

neue Version

Die PIRATEN fordern die Einführung des Sainte-Laguë/Schepers-Verfahrens bei Landtagswahlen. Das akutell verwendete d'Hondt-Verfahren benachteiligt kleine Parteien gegenüber großen.

Für Bundestagswahlen wurde daher schon in der 80er Jahren des letzten Jahrhunderts das Wahlverfahren auf Hare/Niemeyer und im weiteren Verlauf auf Sainte-Laguë/Schepers umgestellt. Wir regen an, diese Umstellung in Sachsen ebenfalls zu vollziehen.

Begründung: Hier eine Erläuterung der Unterschiede: http://www.bundeswahlleiter.de/de/aktuelle_mitteilungen/downloads/Kurzdarst_Sitzzuteilung.pdf

Modul 2 Umbenennung der Erst- und Zweitstimme

Die Piraten Sachsen setzen sich ein für die Umbenennung der Erststimme in Personenstimme sowie die Umbenennung der Zweitstimme in Parteistimme.

Dies soll den Wahlgang erleichtern der aufgrund mangelnder Kenntnis was mit Erststimme bzw. Zweitstimme genau gewählt wird, oft zu Fehlern beim Wahlgang oder Verwirrung in der Wahlkabine führt. Die Alternativstimme bliebe nach Ihrer Einführung als Begrifflichkeit erhalten.

Modul 3 A Anerkennung der 5%-Hürde und Alternativstimme

Die Piratenpartei erkennt an, dass eine 5%-Hürde zur Verhinderung der Zersplitterung des Parlaments geboten ist, so lange das Parlament auch politisch eine durch das Parlament gewählte Regierung stützen muss. Dies gilt umso mehr, als durch die Umstellung auf Sainte-Laguë/Schepers die natürliche Hürde für den Einzug in das Parlament bei etwa 1 - 0,5 % (abhängig von den Wahlergebnissen der Konkurrenten) liegen würde.

Die 5%-Hürde hat jedoch den Effekt, dass der Wille eines Teils der Wähler im Parlament völlig unberücksichtig bleibt, weil deren präferierte Partei die Hürde nicht überspringen konnte.

Das Wahlverfahren soll deshalb durch eine Alternativstimme demokratisiert werden.

Diese Alternativstimme kommt bei all den Wählern zum Zuge, deren erste Präferenz bei der Auswertung des Zweitstimmenergebnisses an der 5%-Hürde scheitert. Hat in diesen Fällen die Partei, welche mit Alternativstimme gewählt wurde, die 5%-Hürde der Zweitstimmen übersprungen, so wird die Alternativstimme den Stimmen dieser Partei hinzugerechnet und erst dann die Sitze verteilt.

a) Die Vergabe der Alternativstimme ist keine Voraussetzung für die Gültigkeit des Stimmzettels.

b) Wird keine Zweitstimme (Parteistimme) abgegeben, gilt die Alternativstimme als Zweitstimme (Parteistimme)

c) Ohne Vergabe aller drei Stimmen (Erststimme, Zweitstimme und Alternativstimme) gilt ein Wahlzettel als ungültig.

Modul 3 B Einführung der 3%-Hürde und Alternativstimme

Die Piratenpartei setzt sich für die Senkung der 5% Hürde auf eine 3% Hürde ein. Wir sehen diese Hürde als Schutz vor der Zersplitterung des Parlaments. Dies gilt umso mehr, als durch die Umstellung auf Sainte-Laguë/Schepers die natürliche Hürde für den Einzug in das Parlament bei etwa 1 - 0,5 % (abhängig von den Wahlergebnissen der Konkurrenten) liegen würde.

Die 3%-Hürde hat jedoch den Effekt, dass der Wille eines Teils der Wähler im Parlament völlig unberücksichtig bleibt, weil deren präferierte Partei die Hürde nicht überspringen konnte.

Das Wahlverfahren soll deshalb durch eine Alternativstimme demokratisiert werden.

Diese Alternativstimme kommt bei all den Wählern zum Zuge, deren erste Präferenz bei der Auswertung des Zweitstimmenergebnisses an der 3%-Hürde scheitert. Hat in diesen Fällen die Partei, welche mit Alternativstimme gewählt wurde, die 3%-Hürde der Zweitstimmen übersprungen, so wird die Alternativstimme den Stimmen dieser Partei hinzugerechnet und erst dann die Sitze verteilt.

a) Die Vergabe der Alternativstimme ist keine Voraussetzung für die Gültigkeit des Stimmzettels.

b) Wird keine Zweitstimme (Parteistimme) abgegeben, gilt die Alternativstimme als Zweitstimme (Parteistimme)

c) Ohne Vergabe aller drei Stimmen (Erststimme, Zweitstimme und Alternativstimme) gilt ein Wahlzettel als ungültig.

Modul 4 Parteienfinanzierung mit der Alternativstimme

Die Umstellung des Wahlverfahrens zu einer Alternativstimmenvariante darf nicht dazu führen, dass eine finanzielle Benachteiligung entsteht. Aus diesem Grunde soll die Parteienfinanzierung unter Berücksichtigung der Erst- und Zweitstimme erfolgen. Auf diese Weise erhalten auch kleinere Parteien ohne Einzug in das Parlament eine Bezuschussung und geben diese nicht an die Partei ab, welche die Alternativstimme erhielt.

Begründung: Auf diese Weise wird der Wähler ermutigt, nicht taktisch sondern nach Überzeugung zu wählen. Das Hemmnis, dass die eigene Stimme an eine kleine Partei durch deren Scheitern der präferierten Partei an der 5%-Hürde verloren geht, entfällt damit. Stimmen von Wählern an Parteien, die die 5%-Hürde nicht erreichen, können so bei der politischen Willensbildung deutlich stärker berücksichtigt werden als bisher.

Fiktiver Fall zum Verständnis: Partei A: 30.000 Stimmen Partei B: 20.000 Stimmen Partei C: 4.999 Stimmen (1 Präferenz auf D, 4998 auf andere) Partei D: 4.999 Stimmen (1 Präferenz auf C, 4998 auf andere) Partei E: 50.000 Stimmen

Frage 1: Partei C und D scheitern erstmal an 5% Hürde? Partei C scheitert, weil ihr eine Stimme fehlt. Partei D scheitert aus dem selben Grund. Beide haben keine 5% hier 5000 Stimmen und nehmen aus diesem Grund die % Hürde nicht.

Frage 2: Wie wird mit der jeweils einen Präferenzstimme auf C bzw. D umgegangen? Kommen C und D doch noch rein? Partei C bekommt die 1 Präferenzstimme, ebenso wie Partei D. Im Endeffekt haben jedoch beide nur 4999 Stimmen und scheitern somit beide an der Hürde. Die Zweitstimme wird extra betrachtet und die Alternativstimme wird ebenso extra betrachtet. Sollte jetzt Partei C an der Zweitsimmen 5% Hürde scheitern, aber über Alternativstimme 5% erreichen, zieht sie ein.

Frage 3. Wie sieht Verteilung nach Finanzierungsschlüssel aus? Beide Parteien erhalten Geld für 4999 Stimmen aus der Zweitstimme und nicht die Finanzierung aus der Drittstimme. Realistisches Beispiel: Piraten erreichen keine 5% bei LT Wahl -> Grüne bekommen 2% von "unseren" Wählern per Alternativstimme. Wir bekommen die Finanzierung aus der Zweitstimme und die zusätzlichen Prozent der Alternativstimme werden den Grünen in Form von Sitzen aber nicht in Form von Geld der Parteienfinanzierung gegeben. So verlieren die Piraten keine finanziellen Mittel.

Frage 4. Wie säe es aus, wenn eine Partei F nur zwei Stimmen bekommt, die sich auf je eine Präferenzstimme für C und D aufteilen. Wären dann C und D drin? Ja, dann haben beide die erforderlichen 5000 Stimmen. Allerdings bekommen sie nur die Finanzierung der 4999 Stimmen.

WP017 Ergänzung des Programmpunktes Inklusion

Antragsteller: Raven SN

Der Landesparteitag der sächsischen PIRATEN möge beschließen, in das Wahlprogramm unter dem Punkt Inklusion folgendes aufzunehmen:

Modul 1: Gelehrte Barrierefreiheit in Ausbildungs- und Studiengängen

Wir fordern, das Thema Barrierefreiheit und deren Umsetzungsmöglichkeiten in verschiedenen Lehrplänen einzufügen.

Dafür eignen sich besonders bau-, verkehrs-, und raumrelevante Ausbildungs- und Studienberufe. Auf diese Weise kann bei zukünftigen Städteplanern und Gestaltern der Aspekt der Barrierefreiheit eine neue Wertigkeit erlangen.

Modul 2: Barrierefreiheit in der sächsischen Verwaltung

Die sächsische Verwaltungsarbeit fußt zum größten Teil auf der Arbeit mit Drucksachen. Diese sind jedoch zumeist nicht barrierefrei in anderen Formaten erhältlich. Das widerspricht dem Sächsischen Integrationsgesetz, das bereits seit 2004 barrierefreie Informationstechnik sowie barrierefreie Bescheide festlegt.

Wir PIRATEN Sachsen fordern die zügige Umsetzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Begründung: Gesetzliche Grundlage:

Modul 3: gesundheitliche Versorgung

Bei der Behandlung von Menschen mit Behinderungen muss die Erreichbarkeit und Zugänglichkeit von Ärzten gewährleistet werden. Dies gilt sowohl bei der Erstbehandlung als auch bei spezialisierten Behandlungen.

Hierbei sollte gewährleistet werden, dass der Anfahrtsweg sowohl aus ländlichen als auch aus städtischen Gebieten im Rahmen der Möglichkeiten von Menschen mit Behinderungen angesetzt wird. Dies beinhaltet auch, dass die Erreichbarkeit von Fachkliniken in der ländlichen Ebene ausgebaut werden muss und mehr Ärztehäuser und Arztpraxen barrierefrei gestaltet werden.

Wir PIRATEN schließen uns dabei den Forderungen der BRK-Allianz, einem Zusammenschluss von 80 Nicht-Regierungsorganisationen zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, an. Diese enthalten ebenso die Forderungen, dass die Zugänglichkeit von Arztpraxen durch den Gesetzgeber als Kriterium für die Zulassung und Nachbesetzung von Arztsitzen vorgesehen werden muss. Es müssen flächendeckend umfassend barrierefreie ambulante Behandlungsangebote zur Verfügung stehen.

Modul 4: Kulturelle Beteiligung

Die Teilhabe an der sächsischen Landeskultur ist eines der grundlegenden Rechte aller Menschen, die in Sachsen leben. Wir sehen in der Schaffung von barrierefreien Kulturangeboten sowie der Förderung von inklusiven Projekten und Workshops ein besonders förderungswürdiges Anliegen. Dazu gehört ebenso die Förderung und Schaffung von Sportmöglichkeiten im Breiten- und Leistungssport.

Angepasste Straßenbeschildung und Hinweisschilder sowie barrierefreie Wege zu kulturellen Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten sind ein zusätzlicher Weg, um Sachsen auch touristisch attraktiver für Menschen mit Behinderungen zu gestalten.

Modul 5: Arbeitsgemeinschaft für Inklusion und kommunale Inklusionsbeauftragte

Die tatsächliche Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung kann nur im direkten Austausch mit der Landesregierung geschehen. Aus diesem Grund fordern wir die Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft für Inklusion.

Diese hat die Aufgabe, Beschwerden aufzunehmen und gemeinsam mit Selbsthilfegruppen, Vereinen und Verbänden Probleme aufzuzeigen und Lösungen zu erarbeiten, die der Landesregierung vorgelegt werden können. Gesetze, die Inklusion und Barrierefreiheit direkt und indirekt betreffen, sind den o.g. vor Beschluss vorzulegen und ein Vetorecht der Arbeitsgemeinschaft für Inklusion einzuräumen. Des Weiteren soll diese Arbeitsgemeinschaft Informationen und Beratung anbieten bei Anliegen, welche die berufliche und gesellschaftliche Inklusion betreffen.

Die Einrichtung von kommunalen Inklusionsbeauftragten ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Barrierefreiheit in Sachsen. Diese haben die Aufgabe, die gleichberechtigte Teilhabe und die Inklusion ihrer Kommune zu bewerten und zu verbessern.

WP018 Einrichtung eines öffentlichen Subventions- und eines öffentlichen Privatisierungsregisters im Freistaat Sachsen

Antragsteller: 1HiGHzERr 21:56, 10. Okt. 2013 (CEST), Pirat_Free

Der Landesparteitag der sächsischen PIRATEN möge beschließen, in das Wahlprogramm für die Landtagswahl 2014 folgenden Programmpunkt im Abschnitt 3 "Finanzen und Haushalt" aufzunehmen:

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich dafür ein, Transparenz hinsichtlich der Veräußerung von Landesvermögen und finanzieller Unterstützung von natürlichen und juristischen Personen herzustellen.

Zu diesem Zweck sollen auf der Grundlage der beim Freistaat Sachsen verfügbaren Akten und anderen zuverlässigen Quellen, ein Register für alle Zuwendungen (Subventionen) aus öffentlichen Mitteln (Mittel der EU/EG/EWG, der BR Deutschland und des Freistaates Sachsen) sowie ein Register für alle Privatisierungen von Bundes- und Landesvermögen, einschließlich Vermögen von anderen juristischen Personen, soweit es sich dabei um öffentliches Vermögen handelt, eingerichtet werden.

Diese Register sollen mindestens allen steuerpflichtigen Bürgern des Freistaates Sachsen zur Einsicht zur Verfügung stehen.

Entsprechende Bagatellgrenzen, wie z. B. 100 000,- DEM bzw. 50 000,- EUR innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren bei Subventionen, sind bis zur Einführung festzulegen. Ein Onlinezugang wird befürwortet.


Begründung:

Transparenz, insbesondere bei Transaktionen mit Gemeineigentum, hat Vorrang vor dem diesbezüglichen Datenschutz.

In Ansätzen soll erkennbar werden, inwieweit durch Förderungen positive Rückwirkungen innerhalb des Freistaates erreicht werden bzw. erreicht worden sind.

Ein verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichen Mitteln, sowohl bei der Finanzverwaltung, als auch bei den Empfängern, sollen befördert und Mitnahmeeffekte sowie Verlagerungen in andere Territorien deutlicher werden.

Nicht zuletzt soll die Steuerehrlichkeit und die Bereitschaft zur Zahlung von Steuern und Abgaben durch sichtbare Erfolge bei deren Verwendung gefördert werden.

WP019 Formulierung des Wahlprogramms der PIRATEN Sachsen in geschlechtergerechter Sprache

Antragsteller: Semantosoph 20:00, 11. Okt. 2013 (CEST)

Der Landesparteitag der PIRATEN Sachsen möge beschließen:

Nach dem Einpflegen der bei diesem Landesparteitag beschlossenen Änderungen am Wahlprogramm der PIRATEN Sachsen wird dieses, ohne inhaltliche Änderung, in eine gut lesbare und geschlechtergerechte Schreibweise überführt.

Begründung:

Obwohl das Wahlprogramm der PIRATEN Sachsen für alle Menschen im Freistaat gelten soll, ist es derzeit zu großen Teilen im generischen Maskulinum formuliert und spricht deshalb nur den männlichen Teil der Bevölkerung an. Einzelne Anträge in geschlechtergerechter Sprache bei vergangenen Landesparteitagen haben zur Aufnahme einer Mischung aus Gender-Gap und Gender-Sternchen in das Wahlprogramm geführt. Diese Formen der Beidnennung sind zwar geschlechtergerecht, tragen jedoch durch ihre inkonsequente Teilnutzung nicht zur einfachen Lesbarkeit des Wahlprogramms bei.

WP020 Bürgersprechstunde des Ministerpräsidenten im Landtag

Antragsteller: Bernd Aumayr - Eingetragen nach Fristende durch verantworlichen Vorstand

Der Landesparteitag der PIRATEN Sachsen möge beschließen den folgenden Abschnitt in das Wahlprogramm an geeigneter Stelle aufzunehmen:

Sprechstunde des Ministerpräsidenten im sächsischen Landtag

Die sächsischen Piraten fordern, dass mindestens einmal pro Geschäftsjahr der Ministerpräsident (die Ministerpräsidentin) vor dem Sächsischen Landtag auf Fragen, Problemstellungen und/oder Beschwerden der Menschen im Freistaat Sachsen persönlich antwortet.

Und zwar unbenommen der Tatsache, dass es für das Beschwerdemanagement den Petitionsausschuss des Landtages gibt. Dieser soll, im Sinne dieses Antrages, die Verwaltungsaufgaben für diese Maßnahme übernehmen.

Die Sprechstunde wahrzunehmen steht allen Menschen in Sachsen offen, die von politischen Entscheidungen der Landespolitik unmittelbar oder mittelbar betroffen sind, ihre Auswirkungen zu spüren bekommen, oder die negative Auswirkungen durch die Entscheidungen der Landespolitik zu erwarten haben.

FragestellerInnen ist die Möglichkeit der Anwesenheit mit Gaststatus im Landtag einzuräumen.

Der Petitionsausschuss bewirbt, in Abstimmung mit dem Landtagspräsidenten, öffentlichkeitswirksam diese Beteiligungsmöglichkeit der Menschen im Freistaat Sachsen.

Zudem ist dieses Angebot in den Instrumentarien des Landtages zu verankern.

Die Auswahl direkt zu beantwortender Fragen und Problemstellungen trifft der Petitionsausschuss und setzt Fristen für die Einreichung. Für das Auswahlverfahren sind zu einem späteren Zeitpunkt Vorgaben zu machen. Dabei ist darauf zu achten, beziehungsweise ist auszuschließen, dass sich die Regierung Fragen aussuchen kann, noch das unterschieden wird zwischen weniger wichtigen und wichtigen Fragen - gleiche Priorität.

Die Einreichung ist wie bei Petitionen jetzt schon, online oder in herkömmlicher Schriftform möglich.

Eingereichte Fragen der Menschen, die nicht direkt im Landtag behandelt werden, sind wie Petitionen zu behandeln und mit diesen ist entsprechend zu verfahren.

Diese Form der Beteiligungsmöglichkeit der Menschen ist nicht einklagbar.

Es können nur Fragen und Problemstellungen behandelt und beantwortet werden, die in die Zuständigkeit des Landtages fallen, wie zum Beispiel zu Landesgesetzen, Landesbehörden, Kreisen, Städten und Gemeinden; darunter die Arbeit der Polizei, das Beitrags-, und Abgabenrecht oder Bildung, oder wenn es in der Zuständigkeit um die Ausführung von Bundesgesetzen geht.