SH Diskussion:LPT2012.1/Anträge/A010 Gründung einer Stiftung für Menschenrechte
Unabhängigkeit der Abgeordneten
IMHO ist es schlichtweg nicht möglich, über Gehälter von Abgeordneten zu verfügen. datenritter 22:07, 10. Jan. 2012 (CET)
- Das ist wohl richtig, die Abgeordneten sollten dies freiwillig tun. Ich halte 5% nicht für übertrieben, zumal dies auch steuerlich absetzbar ist. Es ginge mir eher um jene Einnahmen, welche sich aus der Zahl der Wählerstimmen ergeben und sonstigen Einnahmen, welche z.B. über Spenden generiert werden (also Parteivermögen). Da zur Gründung einer selbstständigen Stiftung je nach Bundesland ein Grundkapital von 25.000 bis 50.000 Euro notwendig ist, läuft es wohl eh auf eine treuhänderische Stiftung hinaus. (siehe auch http://www.buergergesellschaft.de/praxishilfen/stiftungen/eine-stiftung-gruenden/stiftungsform/104223/). Der Vorstand der Stiftung könnte, wie auch z.B. bei der Ebert-Stiftung, aus Mitgliedern des Piraten-SH-Vorstands bestehen. Dieser Vorstand entscheidet dann in welche Projekte Gelder fließen.