SH:LPT2012.1/Anträge/A010 Gründung einer Stiftung für Menschenrechte
Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2012.1.
Ich beantrage die Gründung einer Stiftung für Menschenrechte, welche wirksam wird, sollten wir in den Landtag einziehen. Die Stiftung wird gefördert aus 5% der Gelder die zur Verfügung stehen, d.h. jene Einnahmen, welche sich aus der Zahl der Wählerstimmen ergeben und sonstigen Einnahmen, welche z.B. über Spenden generiert werden (also Parteivermögen). Da zur Gründung einer selbstständigen Stiftung je nach Bundesland ein Grundkapital von 25.000 bis 50.000 Euro notwendig ist, läuft es auf eine treuhänderische Stiftung hinaus. Der Vorstand der Stiftung könnte aus Mitgliedern des Piraten-SH-Vorstands bestehen. Dieser Vorstand entscheidet dann in welche Projekte Gelder fließen. Abgeordnete können sich ebenfalls freiwillig mit 5% des Gehalts einbringen. Die Stiftung setzt sich weltweit für eine Entwicklungshilfe ein und fördert ( auch vor Ort) humanistische und freiheitliche Ziele.
Eine Hauptursache für Krieg und Terrorismus sind Hunger und mangelnde Bildung. Die Stiftung würde uns ermöglichen auch vor Ort einen kleinen Beitrag zum Erhalt von Demokratie und Freiheit zu leisten. Ansätze hierzu gab es schon in der Vergangenheit. (Wir könnten hier als Schleswig-Holsteiner vorpreschen.)
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