RP:Antrag/2012.2/008-ZA09/Schüler sollen bei Schulwahl mitbestimmen können
Dies ist ein angenommener Wahlprogrammantrag für den Landesverband RLP.
- Wahlprogrammantrag Nr.
- 2012.2/008-ZA09
- behandelt bei
- LMV2013.1
- Beantragt von
- Mariesa
- Kurzbeschreibung
- -
- Betrifft
- Bildung -> Grundsätze -> Wahlfreiheit
- Ergänzt Antrag
- RP:Antrag/2012.2/008/Bildung
- Vermerk
- eingereicht mit Ticket #1020651 am 2012-10-19
- Vorrangverfügung mit Ticket #1031094 am 2013-01-05
- angenommen auf der LMV2013.1
- Antrag ist verarbeitet
Antrag
Beim Punkt Bildung -> Grundsätze -> Wahlfreiheit im Wahlprogramm wird hinter dem Satz "Eltern haben das Recht die Schulform für ihr Kind auszuwählen, die sie für die angemessenste halten." Folgendes eingefügt: "Den Kindern ist bei der Wahl der weiterführenden Schule ein Mitspracherecht einzuräumen."
Begründung
Anmerkung: Dieser Antrag setzt voraus, dass RP:Antrag/2012.2/008/Bildung (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde.
Während Eltern die weiterführende Schule meist nach rein rationalen Gesichtspunkten (Ruf, Ausstattung, liegt auf dem Weg zur Arbeit) auswählen, sind für die betroffenen Kinder eher emotionale Gründe (wohin gehen die Freunde, fühle ich mich an der Schule wohl) entscheidend. Daher sollen sie vor dem Schulwechsel Gelegenheit erhalten, die Schule kennen zu lernen (bspw. am Tag der offenen Tür). In Fällen, in denen mehrere Schulen in Frage kommen, soll dem Kind die Wahl überlassen werden.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- seven of nine 17:50, 12. Okt. 2012 (CEST)
- Sebastian Degenhardt
- Walter
- Gernot
Danke, dass ihr meine Anregung mit aufgenommen habt.
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- Bernd
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Laut Grundgesetz haben Eltern im Sinne des Kindes zu entscheiden, darüberhinaus spricht der Satz aus dem Wahlprogramm nur von der Schulform nicht von der Schule selbst. Dies sollte eventuell konkretisiert werden. Ich schlage statt eines Mitspracherechts des Kindes, eine Anhörungspflicht gegenüber dem Kind, vergleichbar eines Betriebsrates bei Kündigungen, vor, die Entscheidung läge weiterhin bei den Eltern, wäre aber solange das Kind nicht dazu angehört wurde von diesem anfechtbar. Andererseits sprechen wir von Kindern und was mir an Kindern in den letzten Wochen über den Weg gelaufen ist, glaube ich sollte der Staat stärker in die Erziehung eingreifen (können) als bisher. Bernd
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