RP:AG Bildung/Antraege/Basiskonzept
Der Antrag wurde angenommen auf der LMV2013.1
Inhaltsverzeichnis
- 1 Modul 1: Grundsätze
- 1.1 1a: Bildung ist ein Menschenrecht
- 1.2 1b: Bildung in Deutschland
- 1.3 1c: Wahlfreiheit
- 1.4 1d: Persönlichkeitsrechte von Schülern und Lehrern achten
- 1.5 1e: Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- 1.6 1f: Säkularisierung der Bildung
- 1.7 1g: Abschaffung aller Studiengebühren
- 1.8 1h: Individuelle Bildung
- 1.9 1i: Individuelle Förderung
- 2 Modul 2: Bildungssystem
- 3 Modul 3: Bildungsinhalte
- 4 Modul 4: Erwachsenenbildung
- 5 Modul 5: Demokratie an Schulen
- 6 Modul 6: Demokratie an Hochschulen
- 7 Modul 7: Lizenzfreies Unterrichtsmaterial
- 8 Modul 8: Entlastungen an Schulen
Modul 1: Grundsätze
1a: Bildung ist ein Menschenrecht
Bildung ist unabdingbares Menschenrecht, daher sind Chancengleichheit und ein freier Zugang zu Information und Bildung für alle Menschen uneingeschränkt durchzusetzen. Um dies zu ermöglichen, ist ein massiver Ausbau der Investitionen ins Bildungssystem zu erstreiten. Freies, selbstbestimmtes und lebenslanges Lernen ist wichtig für die freie Entfaltung der Persönlichkeit in der modernen Wissensgesellschaft. Wir setzen uns für neue Methoden, Verfahren und eine grundlegende Reform des Schulsystems ein.
1b: Bildung in Deutschland
Bildung in Deutschland soll Menschen aller Altersgruppen entsprechend ihrer Entwicklung und ihrer Fähigkeiten möglichst optimal fördern sowie ihnen erlauben, ihre Persönlichkeit frei zu entfalten. Bildungsziele sind neben der Vermittlung von Wissen, die Entwicklung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen. Der nachwachsende Teil der Gesellschaft soll aufgeklärt, bewusst und reflektiert mit gesellschaftlichen Möglichkeiten und Problemen umgehen können und damit zu einem selbstbestimmten, den eigenen Bedürfnissen und Talenten entsprechenden Leben befähigt werden.
Das Bildungssystem muss der Tatsache Rechnung tragen, dass Menschen individuelle Fähigkeiten, Fertigkeiten, Wissen und Kompetenzen besitzen. Dabei wird eine Balance zwischen Fördern und Fordern angestrebt. Der Grad an Bildung, den jeder Einzelne erreicht, darf nicht von sozialer Herkunft, Wohnort oder wirtschaftlichem Hintergrund abhängen. Daher muss allgemeine Bildung lebenslang kostenfrei sein und allen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft zur Verfügung stehen.
Aus diesen Grundsätzen ergeben sich folgende Regeln für alle Bildungsangebote:
- Alle staatlichen Bildungsangebote müssen kostenfrei sein.
- Im Interesse von lebenslangem Lernen soll keine Altersbeschränkung für den Besuch weiterführender Bildungsangebote bestehen.
- Die Dauer der Schullaufbahn soll nicht davon abhängen, welche Entscheidungen die Lernenden, ihre Lehrer oder ihre Eltern in dieser Zeit treffen. Alle Lernenden haben ein Anrecht auf 13 Schuljahre.
- Wenn der Besuch einer bestimmten Schulform Voraussetzungen hat, müssen sie nachholbar sein, damit ein Wechsel zwischen Schulformen immer möglich ist.
- Lehrpläne und Studiengangkonzepte werden auf den Erwerb von Kompetenzen ausgelegt. Hierbei soll fächerübergreifendes Arbeiten forciert werden.
- Bildungsangebote können, sofern sie nicht verpflichtend sind, zu jedem Zeitpunkt freiwillig wahrgenommen werden.
Zur Durchsetzung dieser Ziele wollen wir die Mittel für das steuerfinanzierte Bildungssystem deutlich erhöhen.
1c: Wahlfreiheit
Eltern haben das Recht die Schulform für ihr Kind auszuwählen, die sie für die angemessenste halten. Um Chancengleichheit zu wahren, dürfen etwaige Empfehlungen sowohl für die Wahl einer weiterführenden Schule als auch für die Berufswahl nicht auf offiziellen Zeugnissen vermerkt werden. Auch Zusatzdokumente mit offiziellen Empfehlungen sollen nicht erstellt werden.
1d: Persönlichkeitsrechte von Schülern und Lehrern achten
Die Privat- und Intimsphäre sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Schülern und Lehrern müssen gewahrt bleiben. Videoüberwachung und private Sicherheitsdienste haben keinen Platz in Schulen. Durchsuchungen und Kontrollen (beispielsweise Urinuntersuchungen) sind zu unterlassen. Die Unschuldsvermutung gilt auch für Schüler. Diese unter Generalverdacht zu stellen, zerstört das Vertrauen zu Schule und Lehrern, ohne welches Unterricht und Erziehung nicht möglich sind.
1e: Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Staatliche Bildungseinrichtungen sollen den Familien dabei helfen, die notwendige Flexibilität zu erreichen, den Anforderungen des Familien- und Berufslebens gerecht zu werden. Dafür soll an allen Schulen ein Angebot zur Ganztagsbetreuung geschaffen werden. Das Betreuungsangebot ergänzt den Unterricht um zusätzliche Bildungsmöglichkeiten und außerschulische Aktivitäten. Neben Wahlfächern, Hausaufgabenbetreuung und Nachhilfe soll ein möglichst breites Angebot an kulturellen oder sportlichen Tätigkeiten ermöglicht werden.
1f: Säkularisierung der Bildung
Staatliche Bildungseinrichtungen müssen weltanschaulich und religiös neutral sein. Der bisher im Schulgesetz vorhandene Religions- und Gottesbezug soll deswegen gestrichen werden. Ethikunterricht muss flächendeckend für alle Schüler bereits ab der ersten Klasse angeboten werden. Der Religionsunterricht soll als fakultatives Fach beibehalten werden.
1g: Abschaffung aller Studiengebühren
Jeder Mensch hat das Recht auf die Teilhabe an der Gesellschaft, auf Bildung und kulturelle Betätigung. Studiengebühren und andere finanzielle Zusatzbelastungen im Studium halten Menschen aber vom Studieren ab. Wir fordern daher die Abschaffung aller Studiengebühren und weiterer finanzieller Zusatzbelastungen für Studierende wie Verwaltungsgebühren, um barriere- und kostenfreie Bildung für alle zu realisieren.
1h: Individuelle Bildung
Derzeit ist das Bildungsangebot in vielen Hinsichten stark eingeschränkt und umfasst wenig Spielraum für die optimale Entfaltung der eigenen Fähigkeiten. Daher sollen Maßnahmen gefördert werden, die die Auswahl von Bildungsangeboten erhöhen.
1i: Individuelle Förderung
Jeder Schüler hat seine individuellen Stärken, Schwächen und Bedürfnisse. Werden diese nicht erkannt und gefördert, verschlechtert sich das allgemeine Schulklima und die individuelle Leistungsfähigkeit wird nicht voll ausgeschöpft.
Wir möchten daher eine bessere Förderung einzelner Schüler und deren Interessen. Dies kann durch Angebote wie Arbeitsgruppen, Wahlpflichtfächer und Förderunterricht erreicht werden.
Modul 2: Bildungssystem
2a: Vorschulische Bildung
Der vorschulischen Förderung von Kindern kommt eine zentrale Bedeutung zu. Sie soll gewährleisten, dass Kinder unabhängig von ihrer sozialen, finanziellen und kulturellen Herkunft mit guten Grundvoraussetzungen ihre Schullaufbahn beginnen können. Daher sollen vorschulische Fördermöglichkeiten kostenlos und frei zugänglich angeboten werden.
2a1: Freier Zugang zu Kindergärten und Kindertagesstätten
Eltern sollen Kindergärten und Kindertagesstätten für ihre Kinder frei wählen können. Jedem Kind muss bis zum Schuleintritt ein kostenloser Kindergartenplatz in einem staatlichen Kindergarten in der Nähe zur Verfügung stehen.
2a2: Gleichbehandlung der Träger
Konfessionelle, soziale, kulturelle oder sonstige Zugangsbeschränkungen dürfen in Einrichtungen, die gänzlich oder zu Teilen öffentlich finanziert werden, nicht geduldet werden. Bei der öffentlichen Finanzierung von Einrichtungen sind alle privaten Träger gleich zu stellen.
2a3: Schwerpunkte
Bereits im Vorschulalter sollte ein besonderer Schwerpunkt auf der Förderung von sozial benachteiligten Kindern liegen. Gerade Kindertagesstätten in sozialen Brennpunkten sollten sowohl beim Personal und dessen Aus- und Weiterbildung sowie bei der räumlichen Ausstattung (z. B. Küchen) und den pädagogischen Bedarfsmaterialien verstärkt berücksichtigt werden.
2b: Grundschule
Die Grundschule setzt die Arbeit der Kindergärten im Hinblick auf ein lebensnahes Lernen fort. Alle Kinder müssen in einer positiven Lernumgebung entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen gefordert und gefördert werden, sowie kindgerechte Beratung und Begleitung erfahren können. Dies erfordert eine entsprechende Personalpolitik. Gerade an Brennpunktschulen sind aufgrund des speziellen Förderbedarfs mehr Lehrkräfte/pädagogische Fachkräfte einzusetzen.
Eine besondere Herausforderung stellt die Inklusion von Kindern mit speziellem Förderbedarf dar. Wenn diese an Regelschulen unterrichtet werden sollen, dann nur mit der Unterstützung von speziell ausgebildeten Lehrkräften (Förderschullehrer) oder Assistenzen und zusätzlichen Lehrerstunden.
Es ist immer eine individuelle Entscheidung, welche Schulform Kinder mit speziellem Förderbedarf besuchen. Diese Entscheidung obliegt den Erziehungsberechtigten. Allerdings sollte eine intensive Beratung durch geschultes Fachpersonal vorausgehen.
Wir unterstützen den Ausbau von Ganztagsschulen im Primarbereich.
2c: weiterführende Schule
Als weiterführende staatliche Schulen sollen ab der 5. Klasse die Schulformen Gesamtschule und Gymnasium zur Wahl stehen. Beide Schulformen unterrichten die 5. und 6. Klasse gemeinsam, ab der 7. Klasse wird ein Kurssystem umgesetzt, um die Schülerinnen und Schüler nach persönlicher Leistung im jeweiligen Fach differenzieren zu können.
Beide Schulformen setzen stärker auf Lernfelder und Themenblöcke, um bereits bestehende Strukturen an Grundschulen und Berufsschulen besser zu unterstützen. Dabei kann auch das klassische Raster von 45-minütigen Schulstunden in Autonomie der Schule aufgelöst werden. Sowohl Gymnasium als auch Gesamtschule sollen vermehrt als Ganztagsschulen mit offenen Lerneinheiten im Wechsel mit Unterricht arbeiten. Das heißt, dass projektorientiertes Arbeiten, Sport und Ruhephasen in die reguläre Schulzeit integriert werden. Auch können so die Räumlichkeiten der Schulen effizienter genutzt und berufstätige Eltern entlastet werden.
Mit zunehmendem Alter der Schülerinnen und Schüler soll das Lehrangebot verstärkt in Richtung Medienkompetenz, Problemlösungskompetenz und wissenschaftliche Arbeitsweise ausgebaut werden, wobei der Pflege einer Fehlerkultur eine besondere Bedeutung zukommt. Kritischem und eigenständigem Lernen soll Vorrang vor Fachkompetenzen eingeräumt werden.
Die Unterschiede zwischen Gymnasium und Gesamtschule bestehen nur bis einschließlich zur 10. Klasse, danach wird bis zur 13. Klasse gemeinsam in einem Kurssystem mit Wahlmöglichkeiten zwischen Leistungs- und Grundkursen gelernt. Als Alternative gibt es die Möglichkeit für die Schülerinnen und Schüler eine Ausbildung zu beginnen und die letzten zwei bis drei Jahre ihrer Schullaufbahn im Dualen System und der Berufsschule zu absolvieren. Abschlüsse gibt es jeweils am Ende der 10. Klasse (für die Bewerber um Ausbildungsplätze) und am Ende der 13. Klasse. Es kann die Hochschulreife sowie die Fachhochschulreife erworben werden. Ausschlaggebend für diesen letzten Schulabschluss ist der Erwerb mehrerer Leistungsnachweise innerhalb der gesamten letzten zwei bzw. drei Jahre der Schullaufbahn. Die Auswahl der Leistungsnachweise, die den Abschluss bilden, kann unterschiedlich sein und spiegelt das persönliche Profil der Schülerinnen und Schüler wieder.
2d: Alternative Schulformen
Neben den bekannten Schulformen Grundschule, Gesamtschule, Gymnasium und Förderschule setzen wir uns zum Ziel, den Aufbau von alternativen Schulformen zu fördern. Dies soll allen Menschen ermöglichen, sich bedürfnisgerecht weiterzuentwickeln durch Lernmethoden, die ihrem Lerntypus optimal entsprechen.
2e: Hochschule
Es gibt zwei Hochschulformen, die sich in der Vermittlung der Lerninhalte, nicht jedoch in der Regelstudienzeit oder im erreichten Abschluss unterscheiden. In der Fachhochschule können in kurzer Zeit (ca. 8 bis ca. 12 Semester) alle Hochschulabschlüsse erworben werden. Ziel der Fachhochschule ist eine Ausbildung auf hohem Niveau, die durch ihre Strukturierung auf das Erreichen eines Abschlusses ausgerichtet ist. Dies wird durch Lernen in Vorlesungen, Seminaren und Übungen erreicht, wobei durch den gewählten Studiengang eine sinnvolle Abfolge der Veranstaltungen vorgeschrieben wird. In Einzelfällen sollte auch eine Umorganisation des Studiums möglich sein.
Die Universität schließlich ermöglicht gänzlich freies Lernen. Hier besteht die Möglichkeit, Fächergrenzen zu überschreiten, und nach Interesse Veranstaltungen aus vielen Bereichen und mit unterschiedlicher Dauer zu besuchen. Es können auch alle Hochschulabschlüsse erworben werden, jedoch werden keine Studienverlaufspläne vorgegeben.
Die Studienleistungen an Universität und Fachhochschule sollen vergleichbar sein, sodass den Studierenden ein Wechsel zwischen den Hochschulformen jederzeit möglich ist.
Voraussetzung für ein Studium an Fachhochschulen oder Universitäten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein Fachabitur oder Abitur. Die Qualität der Abschlüsse soll europaweit einheitlich sein.
Alle haben das Recht auf ein weiterführendes Studium, für das es keine Zulassungsbeschränkungen geben darf.
An der Universität können verschiedenste Zusatzqualifikationen erworben werden, die die überprüften Leistungen des Abschlusses übersteigen. Diese Zusatzqualifikationen können jederzeit (auch mitten im Berufsleben) von allen Menschen mit Hochschulabschluss erworben werden.
Die Qualität der Hochschulen wird durch ein gemischtes Gremium aus Vertretern verschiedener Hochschulen gewährleistet. Private Agenturen sollen keinen Einfluss auf die Akkreditierung von Studiengängen bekommen.
2f: Für faire Bezahlung in Bildungseinrichtungen
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt schleicht sich eine Zweiteilung im Bereich der Bildungsvermittler ein: Auf der einen Seite stehen gut abgesicherte Beamte auf Lebenszeit, auf der anderen Seite billige Honorarkräfte, die in den Schulen große Teile des Nachmittagsunterrichts und der Betreuung übernehmen. An den Hochschulen sorgen in vielen Bereichen Lehrbeauftragte dafür, dass überhaupt noch ein ausreichendes Lehr- und Betreuungsangebot vorhanden ist. Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz wird sich dafür einsetzen, neue, unbefristete Hochschulstellen vor allem im Bereich der wissenschaftlichen Mitarbeiter einzurichten. Bestehende Lehraufträge an Schulen und Hochschulen wollen wir besser als bisher vergüten und befristete in unbefristete Arbeitsverträge umwandeln.
Modul 3: Bildungsinhalte
3a: Umfassendere politische Bildung
Um als mündiger Bürger an der demokratischen Willensbildung mitzuwirken, wird ein gutes Verständnis unseres politischen Systems benötigt. Wir fordern deshalb die Verbesserung der demokratischen und politischen Bildung durch größere Zeitkontingente für den Sozialkundeunterricht.
Die Erweiterung des Sozialkundeunterrichts soll auch dazu genutzt werden, die wirtschaftskundlichen Inhalte auszubauen. Wirtschaftskunde soll dabei Aspekte aller relevanten Themenbereiche von der Verbraucherbildung bis zu den Grundfragen des Wirtschaftssystems umfassen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass ein unparteiischer und kritischer Unterricht angeboten wird, der nicht von Wirtschaftsinteressen gesteuert wird.
3b: Ernährung, Bewegung, Gesundheit
Wir setzen uns dafür ein, dass die Themen Gesundheit, Ernährung und Bewegung unter aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in ausreichendem Maß an Schulen gelehrt werden. Erklärtes Ziel ist es, Schülern eine ausgewogene Lebensweise zu vermitteln. Dies kann gefördert werden, indem theoretische Überlegungen praktisch angewandt werden, beispielsweise durch gemeinsames Kochen und Essen, bei gleichzeitiger Erläuterung der theoretischen Hintergründe.
Wir fordern die Einführung gesunder und ausgewogener Ernährung an allen Schulen und Kindertagesstätten. Die Finanzierung ist dabei so zu gestalten, dass alle Schüler unabhängig von der sozialen oder finanziellen Lage der Familie daran teilnehmen können. Zur Vermeidung von Ausgrenzung sollen finanzielle Erleichterungen so gestaltet sein, dass andere Schüler nicht erfahren, wer gefördert wird. Bei der Planung sollte auch berücksichtigt werden, ob die Verwaltungskosten für die Essensgebühren die Einnahmen übersteigen oder eine vollständig kostenlose gesunde Ernährung günstiger wäre.
Der Spaß an Bewegung soll gefördert werden. Statt des üblichen Rahmenlehrplans sollen Sportarten einzeln angeboten werden. Ob sich ein Schüler letztendlich für Leichtathletik, Teamsport oder Kraftsport entscheidet, soll seine persönliche Entscheidung sein.
Die Schüler sollen über die Bereiche Sexualität, Gewalt und Suchtprävention ausgiebig aufgeklärt werden.
3c: Keine Bundeswehr an Schulen
Wir sehen die Entsendung von Jugendoffizieren der Bundeswehr für Lehrzwecke in Schulen und zur Aus- bzw. Weiterbildung von Lehrkräften sehr kritisch. Klassenzimmer sollen nicht zu Rekrutierungsbüros werden.
Von der Bundeswehr ausgebildete Referendare, einseitiges Unterrichtsmaterial, Bundeswehrbesuche und von Soldaten gestaltete Unterrichtseinheiten mit Abiturprüfungsinhalten dienen der Manipulation und Rekrutierung, nicht der Erziehung zur eigenständigen Auseinandersetzung mit der Problematik.
Die Kooperationsvereinbarung des Landes RLP mit der Bundeswehr zum Einsatz von Jugendoffizieren im Unterricht an rheinland-pfälzischen Schulen lehnen wir ab und fordern deren Aufkündigung. Einseitige Information und Bundeswehrplanspiele haben im Unterricht nichts verloren. Wir fordern einen ausgewogenen Unterricht und die kontroverse Darstellung und Diskussion von Themen, die in der Öffentlichkeit umstritten erscheinen. Die Bundeswehr darf an Schulen nur informieren, wenn gleichzeitig auch Kritiker zu Wort kommen.
Modul 4: Erwachsenenbildung
4a: Lebenslanger Anspruch auf Bildung
Bisher beschränkt sich die Ausbildung fast ausschließlich auf die jüngeren Generationen. Älteren Menschen wird die Möglichkeit der Aus- und Weiterbildung derzeit nicht in demselben Maße zugestanden wie den jüngeren. Zukünftig soll der Anspruch auf Bildung sich auf das gesamte Leben erstrecken, um die Möglichkeiten der Bürger für freie Selbstentfaltung und Lebensgestaltung zu ermöglichen.
4b: Berufliche Aus- und Weiterbildung
Durch den zunehmenden Wettbewerbsdruck findet in immer mehr Betrieben eine zunehmende Spezialisierung statt. Dies führt dazu, dass die betroffenen Auszubildenden nicht in der vollen Breite des Berufsbildes ausgebildet werden können. Daher wollen wir die Rahmenbedingungen für eine kooperative, betriebsübergreifende Ausbildung verbessern.
Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz will den Ausbau des BAföG zur beruflichen Weiterbildung herbeiführen.
Das Angebot der beruflichen Weiterbildung soll weiter ausgebaut und reorganisiert werden. Die bisherigen Angebote sind aufgrund ihrer Anzahl und Standorte für viele Bürger in Rheinland Pfalz nicht oder schlecht erreichbar. Wir sind der Überzeugung, dass kostenfreie Bildungsangebote zur beruflichen Weiterbildung flächendeckend vorhanden sein müssen und Standortnachteile minimiert werden müssen.
4c: Erwachsenenbildung
Das geringe Angebot und die damit verbundenen Fahrtkosten sowie mit Beruf und Familie kaum vereinbare Anwesenheitspflichten sorgen für eine geringe Akzeptanz von Abendschulen. Daher fordern wir in der Erwachsenenbildung den Ausbau des Angebots und eine Aufweichung der Anwesenheitspflicht.
Hochschulen sollen ihr Programm um Angebote der Erwachsenenbildung erweitern. Ihr Budget ist entsprechend zu erhöhen.
Modul 5: Demokratie an Schulen
Demokratie kann nur unzureichend im Sozialkundeunterricht erklärt werden. Besser ist es, wenn Schülerinnen und Schüler frühzeitig mit den Mechanismen demokratischer Meinungsbildung und den Institutionen eines demokratischen Systems durch Erleben und Mitmachen vertraut werden. Aus diesem Grund muss jede Schule eine Schülervertretung besitzen, die von der Vollversammlung der Lernenden gewählt wird. Politische Parteien dürfen sich an Schulen nicht direkt einbringen. Es ist jedoch erlaubt, wenn Schüler sich zu Gemeinschaften zusammenschließen, die mit allgemeinpolitischen Parteien korrespondieren.
Wichtig für eine funktionierende Demokratie ist ein transparentes Vorgehen der Entscheidungsträger und eine permanente Kontrolle durch die Wähler. An der Schule bedeutet das eine Kontrolle der Lehrenden durch die Schüler und die Verpflichtung, für Lehrer und Schulleitung transparent zu arbeiten.
5a: Grundschulen
- Die Schülervertretung (SV) an Grundschulen hat das Recht, in Entscheidungen bezüglich der Anschaffung von Spielzeug und Sportgeräten, sowie der Gestaltung der Klassenräume einbezogen zu werden.
- Klassensprecher werden von den Lernenden einer Klasse gewählt und dürfen bei Fragen der Unterrichtsgestaltung mitreden. Lehrer sind verpflichtet, auf Anträge der Klassensprecher einzugehen.
- Mehrheitsentscheidungen der Klasse zu Problemen der Unterrichtsgestaltung oder zu Wandertagen sind dann für die Lehrer bindend, wenn auch eine Mehrheit der Eltern die Entscheidung schriftlich unterstützt.
- Die SV und die Elternvertretung haben jeweils das Recht, Einblick in die Entscheidungsfindungsprozesse der Lehrenden sowie der Schulleitung zu nehmen.
- Der begründete Verdacht von diskriminierendem, pädagogisch negativem oder intransparentem Verhalten seitens des Lehrkörpers oder der Schulleitung kann in Form einer Beschwerde an das Kultusministerium von der SV, Elternvertretung oder einer beliebigen Lehrkraft eingereicht werden.
5b: weiterführende Schulen
- Die Vollversammlung der Lernenden wählt aus dem Kollegium einen oder mehrere Vertrauenslehrer.
- Schüler können sich bei Streitfragen bezüglich der Notengebung an die SV wenden. Die SV kann in einer solchen Streitfrage beantragen, dass der Fall durch einen anderen Lehrer geprüft wird.
- Der SV muss für ihre Arbeit ein Budget zur Verfügung gestellt werden.
- Die SV hat das Recht, Räumlichkeiten der Schule für eigene Veranstaltungen zu nutzen.
- Die Klassenversammlung soll bei der Auswahl von Klassenfahrten mitentscheiden.
- Schülervertretungen haben das Recht, Petitionen an das Bildungsministerium zu stellen und eine individuelle schriftliche Antwort zu erhalten. Das Bildungsministerium ist verpflichtet, die Petitionen und die Antworten auf ihrer Webseite zu veröffentlichen.
Modul 6: Demokratie an Hochschulen
- An Hochschulen existieren bereits demokratische Strukturen in Form von Senat, Studierendenparlament, AStA und Vollversammlung. Die Möglichkeiten der Studierenden müssen gestärkt und undemokratische Gremien abgeschafft werden.
- Abschaffung der Hochschulräte und Rückübertragung der Kompetenzen auf den Senat.
- Abschaffung der professoralen Mehrheit im Senat. Stattdessen sollen 50 % der Sitze auf Professoren, Mitarbeiter und Angestellte (entsprechend ihres Anteils an der Belegschaft) und 50 % der Sitze auf Studierende vergeben werden.
- Das Studierendenparlament bekommt ein Vetorecht für den Haushaltsentwurf der Universität. Das Veto zieht ein Schlichtungsverfahren nach sich, bei dem alle Seiten vom Senat angehört werden müssen. Für die anschließende Abstimmung im Senat gibt es kein Vetorecht mehr.
- Der Fachschaftsrat bekommt ein Vetorecht bei Änderungen an Studien- und Prüfungsordnung. Wird dies wahrgenommen, kann die neue Ordnung nur durch eine Mehrheit der Fachschaft beschlossen werden, wobei alle Lehrenden und Studierenden befragt werden müssen und jeweils eine Stimme besitzen.
Modul 7: Lizenzfreies Unterrichtsmaterial
Der Grad des schulischen Erfolgs ist stark abhängig vom sozioökonomischen Status des Elternhauses. Damit alle sozialen Schichten ähnliche Voraussetzungen bekommen, wollen wir einen freien und kostenlosen Zugang zu sämtlichen Bildungsmedien gewährleisten.
Staatlich finanzierte oder geförderte Schulbücher sollen unter freier Lizenz digital veröffentlicht werden müssen. Außerdem soll die Veröffentlichung von Unterrichtsmaterialien und -entwürfen unter freien Lizenzen und via Internet gefördert werden. Dies vereinfacht den Lehrkräften die Verwendung bestehender und die Erarbeitung neuer Unterrichtsmaterialien. Auf einer staatlich finanzierten Plattform soll den Lehrern und Schülern der leichte Austausch und die gegenseitige Qualitätssicherung, beispielsweise durch eine Begutachtung seitens mehrerer Kollegen (Peer-Review), ermöglicht werden.
Um einen Anreiz zu schaffen, sollen Lehrer für die Erstellung freier Lehrmaterialien zusätzliche Entlastungsstunden erhalten.
Interessierte haben die Möglichkeit, an den freien Produkten mitzuarbeiten und sie nach Belieben zu verändern und zu verbessern.
Grundsätzlich sollen alle Angestellten des Staates und damit auch Lehrer und Professoren die Materialien und Texte, die während ihrer Arbeitszeit entstehen, der Gesellschaft zugänglich machen müssen. Die Werke sollen also an einer geeigneten Stelle unter einer beliebigen Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht werden müssen.
Bei der Veröffentlichung ist darauf zu achten, dass die Materialien auch digital ohne den Kauf eines Buchs z. B. auf E-Book-Readern verwendet werden können.
Wir setzen uns dafür ein, die Abhängigkeit von Schulbuchverlagen schrittweise zu beenden. Die Autorenleistungen, für die jeweilige Erstellung und Aktualisierung, werden hierbei jeweils einmalig durch das Land finanziert, sodass eine jeweilige dauerhafte Vergütung pro Medium entfällt.
Modul 8: Entlastungen an Schulen
8a: Entlastungsstunden der Schulen
Die Anzahl der einer Schule zur Verfügung stehenden Entlastungsstunden soll verdoppelt werden. Entlastungsstunden werden eingesetzt, um Lehrkräften die Möglichkeit zu geben, sich über ihren normalen Unterricht hinaus einzubringen. Diese Stunden werden jetzt schon in einem demokratischen Verfahren vergeben, welches das Engagement nachweislich stärkt. Der Umfang deckt bislang jedoch nicht den Bedarf. Eine Erhöhung dieser Stunden gibt den Schulen mehr Spielraum, erhöht die gefühlte Gerechtigkeit bei der Arbeitsbelastung der Lehrkräfte und verringert den Stresspegel der engagierten Lehrer.
8b: Abschaffung der Abitur-Ausgleichsstunden
In Rheinland-Pfalz müssen Lehrer mit Kursen im Abiturjahrgang 1,5 Stunden für jeden Leistungskurs und eine Stunde für jeden Grundkurs zusätzlich arbeiten. Die Begründung dafür ist die Freizeit, die den Lehrkräften dadurch entsteht, dass der Zeitpunkt der Abiturprüfung vor dem Schuljahresende liegt. Wir lehnen eine vorgezogene Abiturprüfung ab, da so wertvolle Unterrichtszeit verloren geht. Demnach soll die ohnehin ungerechte Ausgleichsstundenregelung abgeschafft werden und das Deputat auch für Lehrer mit Abiturkursen regulär berechnet werden.
8c: Unterstützung an Schulen durch nicht lehrendes Personal
Schulen müssen bedarfsgerecht mit nicht-lehrendem Personal versorgt werden, damit sich die Lehrer vorrangig auf den Unterricht konzentrieren können. Nicht-lehrendes Personal sind beispielsweise technische Assistenten, Sozialarbeiter und Mitarbeiter für administrative Aufgaben. Diese sollen nach freiem Ermessen der Schulleitung eingestellt werden können.
Technische Assistenten kümmern sich um die Wartung und den Aufbau der technischen Einrichtungen einer Schule und bieten fachliche Unterstützung bei Fragen. Lehrer können somit leichter und effizienter Unterricht halten, was die Qualität erheblich steigert. Daher fordern wir, pro 500 Schüler einen technischen Assistenten einzustellen.
Eine Verbesserung des Lernklimas ist auch zu erwarten, indem Konflikte außerhalb der Unterrichtszeiten durch Schulpsychologen und/oder Schulsozialarbeiter gelöst werden. Sie stehen Schülern und Lehrern gleichermaßen als Ansprechpartnern zur Verfügung. Pro 500 Schüler soll eine Stelle für einen Schulpsychologen und/oder Schulsozialarbeiter geschaffen werden.
8d: Leistungsdruck in der Schule verringern
Überfüllte Lehrpläne und Lernstandserhebungen sind Stressfaktoren, die für unnötigen Druck sorgen. Statt Lernstandserhebungen wie PISA oder VERA, die nur den Wissensstand messen, sollen langfristige Evaluationsverfahren eingesetzt werden, die auch die Selbstreflexion der Schüler einbeziehen und somit die Lernprozesse unterstützen.