NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/WP036.1
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Wahlprogramm | Antragsnummer: | WP036.1 |
Antragsteller: |
Rony |
Einreichungsdatum: | Geänderter Antrag Einreichdatum bei der Versammlungsleitung erfragen bzw. den Zeitstempel bei letzte Änderung beachten. |
Autor: | Rony | letzte Änderung: | 28.06.2016 16:35:15 UTC von MacGyver1977 |
Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details | ||
Konkurrenzanträge: | WP102.0 - WP001.0 - WP023.0 - WP002.0 - WP096.0 | ||
Dies ist eine, auf Basis von §8 Absatz 4, geänderte Version von Antrag: Die Änderungen gegenüber dem Original Antrag sind mindestens folgendermaßen hervorgehoben: neuer Text = unterstrichen; entfallener Text = |
WP036.0 |
Antrag | |
Antragstitel: | Trennung von Staat und Religion |
Antragstext: | |
Der Landesparteitag möge beschließe, dass Kapitel \"Trennung von Staat und Religion\" in das Wahlprogramm 2017 aufzunehmen.
Der Antrag ist modular abzustimmen.
Trennung von Staat und ReligionModul 1PräambelDie Piratenpartei NRW setzt sich für eine moderne, pluralistische und freie Gesellschaft ein.
Neu:Die Piratenpartei NRW fordert die konsequente Trennung von Staat und Religion und die strikte Neutralität des Staates gegenüber den verschiedenen Weltanschauungen und Religionen. Religionsfreiheit ist nicht nur die Freiheit, die eigene Religion selbst zu wählen und auszuüben, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung frei von einem Glauben zu leben. Modul 2Weltanschauliche und religiöse Neutralität des Staates
Religiöse Symbole
Neu:Die PIRATEN fordern die Streichung jeglicher Gottesbezüge in der Verfassung, den Gesetzen und Verordnungen des Landes. Religiöse Symbole sollen aus allen staatlichen Einrichtungen entfernt und staatliche Gebäude nicht weiter eingesegnet werden. Ebenso sind religiöse Handlungen bei staatlichen Veranstaltungen zu unterlassen. Eidesformeln sind grundsätzlich neutral zu fassen. Wir fordern die Änderung der Feiertagsgesetze zur Streichung der relgiösen Sonderrechte. Modul 3Neutrales öffentliches Bildungswesen
Neu:Wir PIRATEN wollen zur Förderung von Toleranz und um die verschiedenen Kulturen und Religionen vorzustellen die Einführung eines Ethikunterrichts als Pflichtfach. Modul 4Neutrale soziale Einrichtungen fördernDer religiöse Bevölkerungsanteil in Neu:Neutrale soziale Einrichtungen fördernDer religiöse Bevölkerungsanteil in NRW nimmt immer weiter ab. Wir fordern daher immer wieder zu prüfen, dass für jeden Menschen in NRW eine öffentlich, d.h. nicht konfessionell gebundene Schule bzw. Kindergärten, Krankenhäuser und Altenheime in nicht kirchlicher Trägerschaft in zumutbarer Entfernung liegt.</p Modul 5StaatsverträgeBestehende Konkordate, Staatskirchenverträge und entsprechende Staatsverträge mit Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften auf Landesebene von Nordrhein-Westfalen sind a Auch sprechen sich die PIRATEN für das Ende des Kirchensteuereinzugs durch staatliche Behörden aus, selbst wenn dem Staat dadurch marginale Einnahmeausfälle entstehen. Die Kirchen können und sollen die von ihnen selbst festgelegten Steuern auch selber einkassieren. Neu:Bestehende Konkordate, Staatskirchenverträge und entsprechende Staatsverträge mit Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften auf Landesebene von Nordrhein-Westfalen sind abzulösen, wenn sie eine Gefährdung der weltanschaulichen Neutralität des Staates darstellt. Besondere Regelungen zum kirchlichen Arbeitsrecht sollen abgeschafft werden. Auch sprechen sich die PIRATEN für das Ende des Kirchensteuereinzugs durch staatliche Behörden aus, selbst wenn dem Staat dadurch marginale Einnahmeausfälle entstehen. Die Kirchen können und sollen die von ihnen selbst festgelegten Steuern auch selber einkassieren. Modul 6Finanzierung und Subventionen
Die Piratenpartei NRW spricht sich für eine zeitnahe Abschaffung aller Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften aus. Wie vom Grundgesetz gefordert soll die Ablösung mit einem Landesgesetz durchgeführt werden. Nordrhein-Westfalen soll sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass alle Länder und der Bund eine gemeinsame Kommission unter Hinzuziehung aller Beteiligten einrichten, die den Wert der verstaatlichten kirchlichen Besitztümer und der bisher ausgezahlten Entschädigungsleistungen an die beiden Kirchen ermittelt und einen Vorschlag für eine abschließende Entschädigungszahlung erarbeiten soll. Neu:Die Piratenpartei NRW spricht sich für eine zeitnahe Abschaffung aller Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften aus. Wie vom Grundgesetz gefordert soll die Ablösung mit einem Landesgesetz durchgeführt werden. Nordrhein-Westfalen soll sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass alle Länder und der Bund eine gemeinsame Kommission unter Hinzuziehung aller Beteiligten einrichten, die den Wert der verstaatlichten kirchlichen Besitztümer und der bisher ausgezahlten Entschädigungsleistungen an die beiden Kirchen ermittelt und einen Vorschlag für eine abschließende Entschädigungszahlung erarbeiten soll. Modul 7DatenschutzDie PIRATEN wollen erreichen, dass d Neu:Die PIRATEN wollen erreichen, dass die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft von staatlichen Stellen nicht erfragt und nicht registriert werden darf. Modul 8Gleichbehandlung der Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften mit anderen Organisationen
Das Kirchenrecht darf in der Rechtsprechung nur in dem Rahmen berücksichtigt werden, in dem auch Satzungen von Vereinen berücksichtigt werden. Gesetze, die einem besonderen Schutz von Glaubensgemeinschaften dienen und somit eine Gleichberechtigung verhindern, Da keine Staatskirche existiert, Neu:Wir wollen den Sonderstatus von Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften als Körperschaft öffentlichen Rechts beenden, die Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften nach dem allgemeinen Vereinsrecht behandeln. Das Kirchenrecht darf in der Rechtsprechung nur in dem Rahmen berücksichtigt werden, in dem auch Satzungen von Vereinen berücksichtigt werden. Gesetze, die einem besonderen Schutz von Glaubensgemeinschaften dienen und somit eine Gleichberechtigung verhindern, wollen wir abschaffen. Da keine Staatskirche existiert, setzen wir uns dafür ein Religionsgemeinschaften in staatlichen wie auch internationalen Gremien konsequent als NGO einzustufen. Modul 9Staatliche Forschung und LehreForschung und Lehre müssen rational, ergebnisoffen und undogmatisch betrieben werden.
Neu:Forschung und Lehre müssen rational, ergebnisoffen und undogmatisch betrieben werden. In staatlichen Einrichtungen sollen religiöse Lehren nur unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten gelehrt und erforscht werden. Theologische Fakultäten in staatlichen Hochschulen und Universitäten wollen wir abschaffen. Modul 10Beschäftigte in kirchlichen EinrichtungenIn allen kirchlichen Einrichtungen müssen d Die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft oder die private Lebensführung des Einzelnen darf kein Diskriminierungsgrund und kein Entlassungsgrund sein für Beschäftigte, die keine Tendenzträger sind. Neu:In allen kirchlichen Einrichtungen müssen die Betriebsverfassungsgesetze, die Personalvertretungsgesetze und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in vollem Umfang Anwendung finden. Insbesondere dürfen die Rechte der nicht verkündungsnahen Beschäftigten in diesen Einrichtungen nicht beschnitten werden. Die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft oder die private Lebensführung des Einzelnen darf kein Diskriminierungsgrund und kein Entlassungsgrund sein für Beschäftigte, die keine Tendenzträger sind. Modul 11Seelsorge und MissionierungDie Religionsgemeinschaften müssen Missionierung und Seelsorge ausschließlich aus Eigenmitteln bestreiten. Insbesondere Neu:Die Religionsgemeinschaften müssen Missionierung und Seelsorge ausschließlich aus Eigenmitteln bestreiten. Insbesondere fordern wir die staatliche Finanzierung der JVA- und Polizeiseelsorge einzustellen und den weltanschaulich neutralen polizeipsychologischen Dienst zu stärken. Modul 12Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Außerhalb der Werbeblöcke darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht zur Missionierung benutzt werden. Neu:Wir fordern, dass Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Rundfunkräten genauso behandelt werden, wie andere gesellschaftlich relevante Gruppen. Außerhalb der Werbeblöcke darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht zur Missionierung benutzt werden. | |
Antragsbegründung: | |
Neuer, coolerer Antrag :) |
Zusätzliche Angaben |