NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/WP001.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Wahlprogramm | Antragsnummer: | WP001.0 |
Antragsteller: |
Andreas Wagner |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | Andreas Wagner | letzte Änderung: | 26.06.2016 11:34:32 UTC von MacGyver1977 |
Abstimmungsergebnis: | Zurückgezogen Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details | ||
Konkurrenzanträge: | WP102.0 - WP023.0 - WP036.0 |
Antrag | |
Antragstitel: | Trennung von Staat und Kirche |
Antragstext: | |
Die Piratenpartei NRW fordert die Kündigung aller Staatsverträge mit Kirchen.
Deutschland ist ein säkularer Staat. Die bestehenden Staatsverträge verhindern nach unserer Ansicht die gebotene Trennung von Staat und Kirche. Um Trägerschaften für soziale, medizinische oder andere Einrichtungen und Religionsunterricht zu ermöglichen, sind gesonderte Verträge zu schießen. | |
Antragsbegründung: | |
Die christlichen Amtskirchen sind die einzigen Religionsgemeinschaften, mit denen derartige Verträge geschlossen sind. Jüdische, Muslimische, Buddhistische, etc. Glaubensgemeinschaften sind von solchen Verträgen ausgeschlossen. Das stellt eine Ungleichbehandlung dar.
Aus den bestehenden Staatsverträgen ergeben sich zum Teil Zusammenhänge, wie dass einer Gemeinde Leistungen zustehen, obwohl teilweise die Herkünfte dieser Leistung nicht mehr existieren (Eine Pfarrei hat Anspruch auf Kohle zum Heizen und Kochen. Das Heizen mit Kohle wurde ersetzt durch andere Heizstoffe. Das monetäre Äquivalent zu Kohle wurde in Geld abgegolten. Da die Pfarrei geschlossen wurde, werden nun die Zahlungen an die Rechtsnachfolgerin geleistet). In NRW bestehen folgende Staatsverträge mit den Kirchen: Nordrhein-Westfalen Vertrag des Freistaates Preußen mit den Evangelischen Landeskirchen. Vom 11. Mai 1931 (Preußische Gesetzessammlung S. 107) Inkrafttreten: 29. Juni 1931 (Preußische Gesetzessammlung S. 123) Vertragsgesetz vom 26. Juni 1931 (Preußische Gesetzessammlung S. 107) sowie ergänzende Verträge zu einzelnen Fragen: Vertrag des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Lippischen Landeskirche vom 6. März 1958 Inkrafttreten: 4. Juni 1958 Vertragsgesetz vom 28. Mai 1958 GV. NW 1958 S. 205 Vertrag des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 9. September 1957 Inkrafttreten: 30. Oktober 1957 Vertragsgesetz vom 26. September 1957 (GV. NW 1957 S. 249) Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche vom 29. März 1984 Inkrafttreten: 1. Januar 1985 Vertragsgesetz vom 18. September 1984 (GV. NW 1984 S. 592) |
Zusätzliche Angaben |
Diskussion |
Sorry, aber die Begründung ist falsch und der Antrag in sich fehlerhaft: Es gibt durchaus weitere Staatsverträge z.B. mit den jüdischen Gemeinden. Zudem verstehe ich nicht, warum die Forderung "Die Piratenpartei NRW fordert die Kündigung aller Staatsverträge mit Kirchen." lautet und nicht "Die Piratenpartei NRW fordert die Modernisierung aller Staatsverträge mit Religionsgemeinschaften."?
Michele Marsching (Diskussion) 17:32, 12. Mai 2016 (CEST) Der Staatsverträge mit den jüdischen Kultusgemeinden, sowie mit diversen Kleinstkirchen (Altkatholiken) sollte noch ergänzt werden, was ich aber nur als redaktionelle Bearbeitung betrachte, da diese Konfessionen von ihrer Größer her vergleichsweise unbedeutend sind. Ansonsten steht in dem Antrag auch drin, dass man neue Verträge abschließen sollte, jeweils für den Einzelfall. Wenn man nur von 'Modernisierung' der Altverträge spricht, wird das wieder ein Flickwerk, welches auf alten Verträgen aufbaut und keinen grundlegenden Neuanfang verspricht. Der Einfluss der beiden Kirchen bei den politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsträgern und Meinungsführern ist so groß, dass eine 'Modernisierung' nur zu Augenwischerei führt. AegirP Danke für den Hinweis Michele. So wie es aussieht werde ich mich Toni anschließen, der mit 036 eine weitergehende und besser formulierte Aussage macht. => Andreas Wagner |