HH:Satzung/Anträge/§ 8d Abs. 2 präzisieren
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Der Antrag § 8d Abs. 2 präzisieren wurde am 31.07.2012 eingereicht. Am 08.09.2012 wurde er vom 14. Landesparteitag angenommen. |
Inhaltsverzeichnis
Antrag
Antragstitel: § 8d Abs. 2 präzisieren
Antragsteller:
Antragstext
Änderungsübersicht
§ 8d Abs. 2 | Beantragte Änderung |
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Gebietsversammlungen dürfen nur für Gebiete abgehalten werden, in denen unterhalb des Landesverbandes keine Bezirks- oder sonstigen Gebietsverbände existieren. | Gebietsversammlungen dürfen nur für Gebiete abgehalten werden, für die unterhalb des Landesverbandes kein zuständiger Bezirks- oder sonstiger Gebietsverband existiert. |
Begründung
Die Bundestagswahlkreise sind nicht deckungsgleich mit den Bezirken. Der Landesvorstand muss ermächtigt sein, bspw. eine Gebietsversammlung für den Wahlkreis Bergedorf-Harburg (inkl. Wilhelmsburg) einberufen zu können, obwohl in dem Gebiet sogar zwei Bezirksverbände existieren.
Hinweise
In LiquidFeedback wurde die Initiative 582 mit 36 zu 2 zu 0 Stimmen angenommen, allerdings aus Zeitgründen nur als Meinungsbild eingestellt.