Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, die Verbindlichkeit von Bürgerentscheiden zu stärken. Daher soll der Senat künftig jede Evokationsentscheidung, die nach dem Zustandekommen eines Bürgerbegehrens erfolgt, gerichtlich überprüfbar begründen müssen.
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, die Verbindlichkeit von Bürgerentscheiden zu stärken. Die geltende Rechtslage in Hamburg sieht vor, dass der Senat Angelegenheiten der Bezirke zu jedem Zeitpunkt an sich ziehen und mittels einer Weisung an das betroffene Bezirksamt nach eigenen Vorstellungen regeln kann.
In der Vergangenheit hat der Senat dieses Recht mehrfach dazu benutzt, Angelegenheiten an sich zu ziehen, in denen ein Bürgerbegehren beantragt wurde oder ein Beschluss durch Bürgerentscheid bereits vorlag. Meist ist dabei dem Ziel des Bürgerbegehrens entgegen gehandelt worden.
Diese Praxis ist mit Sinn und Zweck von Bürgerbegehren und -entscheiden nicht vereinbar. Die Bürger benötigen für die sinnvolle Mitwirkung an der örtlichen Verwaltung einen rechtlich verbindlichen Rahmen. Daher soll der Senat künftig jede Evokationsentscheidung, die nach dem Zustandekommen eines Bürgerbegehrens erfolgt, gerichtlich überprüfbar begründen müssen.
Wenn der persönliche und finanzielle Aufwand für ein Bürgerbegehren jederzeit durch eine Evokationsentscheidung zunichte gemacht werden kann, werden engagierte Bürger praktisch verhöhnt. Wähler und Bürger zu respektieren heißt, Bürgerbeteiligung ernst zu nehmen und Bürgerentscheide umzusetzen.
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