HH:Landesprogramm/Anträge/Umfangreiche Beweisverwertungsverbote
Der Antrag Umfangreiche Beweisverwertungsverbote wurde am 01.08.2012 eingereicht. Am 08.09.2012 wurde er vom 14. Landesparteitag angenommen. |
Antrag
Antragstitel: Umfangreiche Beweisverwertungsverbote
Antragsteller:
Antragstext
Begründung
Skandale wie #0zapftis (Staatstrojaner) oder #Handygate (Funkzellenabfrage Dresden) als Spitze des Eisbergs zeigen, dass die rechtsstaatliche Kontrolle über die Strafverfolgungsorgane nicht funktioniert. Illegale und grundgesetzwidrige Maßnahmen zur Beweismittelerhebung werden durchgeführt, und die deutsche Strafprozessordnung erlaubt dann trotzdem die Verwertung dieser illegal erlangten Beweise. Ein umfangreiches Verwertungsverbot inkl. aller "Früchte des verbotenen Baumes" erscheint als die beste Methode, diese bedenkliche Tendenz stoppen.
Selbstverständlich wird es einen Mega-Shitstorm gegen das Gesetz geben, sollte irgendwann ein Schwerverbrecher auf Grund ausgeschlossener Beweise unbestraft davon kommen. Das ist aber keineswegs ein Gegenargument gegen diese Regelung, die bspw. in den USA seit Ewigkeiten gilt, ohne dass dort der Rechtsstaat zusammengebrochen und die Strafverfolgung machtlos ist.
Entweder wäre dieser Straftäter im Zweifelsfall sowieso davon gekommen, wenn es keine legale Möglichkeit gegeben hätte an die Beweise zu kommen, oder die ermittelnden Beamten haben in diesem Fall eine grobe Pflichtverletzung begangen, die disziplinarrechtlich zu ahnden sein könnte.
Mit so einer Beweisverbotsregelung wären die Ermittler jedenfalls in Zukunft gezwungen, sich bei ihren Ermittlungen endlich strikt an die Gesetze zu halten, weil es sich nicht mehr lohnt "Fünfe gerade sein" zu lassen und einen auf Schimanski zu machen. Auch das Problem, dass überarbeitete Ermittlungsrichter teilweise jeden vorformulierten Durchsuchungsbefehl blind unterzeichnen, wäre dann keines mehr, weil die Staatsanwälte diese dann zukünftig so formulieren müssten, dass er auch die höheren Instanzen übersteht.
Hinweise
LiquidFeedback: 39 zu 3 zu 4 angenommen, allerdings aus Zeitgründen nur als "Meinungsbild"