HH:Landesprogramm/Anträge/Keine Störerhaftung für Anbieter freier WLAN-Hotspots

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Pictogram voting keep-light-green.svg Der Antrag Keine Störerhaftung für Anbieter freier WLAN-Hotspots wurde am 01.08.2012 eingereicht.

Am 08.09.2012 wurde er vom 14. Landesparteitag angenommen.


Antrag

Antragstitel: Keine Störerhaftung für Anbieter freier WLAN-Hotspots

Antragsteller:

Burkhard Masseida und Fridtjof Bösche

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

Das Landesprogramm der Piratenpartei Hamburg wird im Kapitel "Digitale Gesellschaft" um folgenden Passus ergänzt:

Keine Störerhaftung für Anbieter freier WLAN-Hotspots

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich auf Bundesebene dafür ein, Betreiber offener, drahtloser Internetzugänge von der sogenannten Störerhaftung für Inhalte, die unbekannte Dritte über ihr Netz leiten, zu befreien. Flächendeckendes, offenes WLAN ohne bürokratische Anmeldeprozeduren oder Überwachungseinrichtungen würde eine bedeutende Aufwertung des Wirtschafts- und Tourismusstandorts Hamburg darstellen und gleichzeitig einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der digitalen Spaltung leisten. Dies ist nur möglich, wenn Anbieter nicht weiterhin durch Abmahnungen einem Rechts- und Kostenrisiko ausgesetzt werden. Durch die Initiativen von Cafes, Hotels, weiterer gewerblicher oder gemeinnütziger Einrichtungen, sowie von Privatpersonen, entstünde so innerhalb kürzester Zeit eine flächendeckende Versorgung, ohne den städtischen Haushalt in irgendeiner Form zu belasten, so wie es außerhalb Deutschlands in den meisten Metropolen bereits der Fall ist.


Begründung

Im Gegensatz zur derzeitigen Bundesratsinitiative der Hamburger SPD setzen wir als Piraten uns nicht dafür ein, bloß einen "rechtssicheren" Weg zu definieren, welche Registrierungs-, Überwachungs- und Gängelungsmechanismen man als Betreiber eines Hotspots implementieren muss, um sich der Haftung für Forderungen zu entziehen, die durch "nicht legitimierte" Nutzer entstehen. Stattdessen fordern wir, dass jede juristische oder private Person gefahrlos freie WLAN-Zugänge für die Allgemeinheit anbieten kann.

Natürlich würde das dazu führen, dass die eine oder andere Urheberrechtsverletzung nicht geahndet bzw. abgemahnt werden kann. Das Interesse der Rechteverwerter hat aber in diesem Falle gegenüber dem Interesse der Hotspotbetreiber und der Internetnutzer zurückzustehen. Wir machen ja schließlich auch keine Verkehrsbetriebe dafür haftbar, wenn sie Ladendiebe durch die Gegend fahren.

Infos

http://de.wikipedia.org/wiki/Hot_Spot_(WLAN)
http://de.wikipedia.org/wiki/Störerhaftung
http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung
http://www.hansjoerg-schmidt.de/mywp/wp-content/upload/AntragWLANBundesratsinitiative.pdf

LiquidFeedback: 39 zu 0 zu 0 angenommen, allerdings aus Zeitgründen nur als "Meinungsbild"