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Der Antrag Grundrechtsfreundlichere Ausgestaltung des Versammlungsrechts wurde am 01.08.2012 eingereicht.
Am 08.09.2012 wurde er vom 14. Landesparteitag angenommen.
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Antrag
Antragstitel: Grundrechtsfreundlichere Ausgestaltung des Versammlungsrechts
Antragsteller:
Burkhard Masseida
Antragstext
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Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg
Das Wahl-/Landesprogramm der Piratenpartei Hamburg soll im Abschnitt Innere Sicherheit durch folgenden Absatz ergänzt werden:
- Grundrechtsfreundlichere Ausgestaltung des Versammlungsrechts
- Die Möglichkeit zur unbehinderten Organisation von und Teilnahme an Versammlungen ist eines der wichtigsten Grundrechte einer Demokratie. Seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Gestaltung des Versammlungsrechts in der Zuständigkeit der Bundesländer. Seitdem haben die Innenministerien mehrerer Länder neue Versammlungsgesetze geschaffen, die das ohnehin schon restriktive, in den letzten Jahrzehnten stetig verschärfte Gesetz des Bundes noch weiter verschärfen. Durch diese starken Einschränkungen der Versammlungsfreiheit handelt es sich dabei aber eher um "Versammlungsverhinderungsgesetze".
- Die Piratenpartei Hamburg möchte diesen Trend umkehren und über ein eigenes, liberales Hamburgisches Versammlungsgesetz nicht nur den Status Quo des übergangsweise weiter geltenden Bundesgesetzes erhalten, sondern das Recht der Teilnehmer auf Versammlungsfreiheit stärken. Auch die Hamburger Polizeigesetze SOG und PolDVG sind in dieser Hinsicht überarbeitungsbedürftig.
- Die anonyme Teilnahme an einer Demonstration ist ein essentieller Bestandteil einer demokratischen politischen Partizipation. Das Vermummungsverbot verhindert eine anonyme Teilnahme und setzt somit Demonstrationsteilnehmer u.U. der Gefahr von Diskriminierung aus. Die Piratenpartei Hamburg möchte das Vermummungsverbot für Teilnehmer von Versammlungen daher wieder abschaffen. Außerdem ist die Freiheit politischer Versammlungen nicht durch Vorgaben in der Verwendung von bestimmten Materialien oder der Lautstärke einzuschränken.
- Die Aufzeichnung einer Versammlung durch die Polizei mit Kameras stellt ebenfalls einen Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Die bloße Teilnahme rechtfertigt es keinesfalls, Demonstranten unter den Verdacht zu stellen, einen Gesetzesbruch begehen zu wollen. Daher lehnt die Piratenpartei Hamburg den allgemeinen und präventiven Einsatz von Überwachungskameras gegenüber friedlich demonstrierenden Bürgern ab. Solche Maßnahmen dürfen nur stattfinden bei konkreten und tatsächlich nachvollziehbaren Anhaltspunkten, die auf eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung hindeuten. Die Versammlungsleitung ist in diesen Fällen unverzüglich zu kontaktieren um die Maßnahmen detailliert zu erläutern.
- Über den Einsatz und die Anzahl ziviler Beamter ist die Versammlungsleitung ebenfalls zu informieren. Zusätzlich haben diese sich spätestens zu Beginn der Veranstaltung bei der Versammlungsleitung vorzustellen.
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Begründung
Es wird Zeit, dass der ausufernden Erodierung der Grundrechte endlich Einhalt geboten und das Ruder herumgerissen wird. Bürger, die das Versammlungsrecht wahrnehmen, sind nicht in erster Linie als Bedrohung der Ordnung zu klassifizieren, sondern haben im Gegenteil als Grundrechtsträger einen Anspruch auf Schutz durch die staatlichen Organe.
Die Abschaffung des Vermummungsverbotes haben wir als LV schon vorher beschlossen, mit diesem Antrag wird das dann mal etwas ausführlicher als mit einem Satz ins Programm aufgenommen. Die anlasslose Videoüberwachung ist nach der bisherigen Rechtslage bereits verboten, das Verbot wird aber häufig ignoriert. Mit der neuen Vorschrift, den Versammlungsleiter über Videoaufzeichnungen zu informieren wird bspw. die Möglichkeit geschaffen, sofort Einspruch einzulegen. Außerdem wird mit dem Antrag eine generelle Tendenz pro Versammlungsfreiheit contra Überwachung/Gängelung eingeschlagen.
Credits: Dieser Antrag kann Spuren von Berlin, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz enthalten.
Hinweise
Siehe: LiquidFeedback-Initiative 582