HH:Landesprogramm/Anträge/Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (0001)
Der Antrag Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (0001) wurde am 29.08.2012 eingereicht. Am 08.09.2012 wurde er vom 14. Landesparteitag angenommen. |
Antrag
Antragstitel: Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz
Antragsteller:
Martin Ruhm, Philipp Kretzschmar
Antragstext
Begründung
Die sozialen Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft werden in der Öffentlichkeit stets als Pluspunkt für die Kirchen wahrgenommen. Was viele Menschen nicht wissen: Das finanzielle Engagement der Kirchen hält sich in Grenzen, viele Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Altenheime werden zu 100% aus öffentlichen Mitteln unterhalten. Dafür ist der kirchliche Einfluss auf die Arbeitsverhältnisse umso größer. Denn dort gilt ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht, das zahlreiche Grundrechte der Beschäftigten einschränkt und insbesondere Konfessionslose diskriminiert.
Referenzen:
GerDiA: Kampagne gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz
- http://www.laizistische-sozis.eu/inhalte-menu/forderungen-politische-ziele Punkt 8 Gleiches Arbeits- und Mitbestimmungsrecht