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Der Antrag Anonyme Beweissicherung bei sexueller Gewalt wurde am 01.08.2012 eingereicht.
Am 08.09.2012 wurde er vom 14. Landesparteitag angenommen.
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Antrag
Antragstitel: Anonyme Beweissicherung bei sexueller Gewalt
Antragsteller:
Burkhard Masseida
Antragstext
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Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg
Das Landesprogramm der Piratenpartei Hamburg soll im Kapitel Innere Sicherheit um folgenden Abschnitt ergänzt werden:
- Anonyme Beweissicherung bei sexueller Gewalt
- Die Piratenpartei Hamburg schlägt die Etablierung einer anonym nutzbaren gerichtsmedizinischen Beweissicherungseinrichtung für Opfer sexueller Gewalt vor.
- Viele Opfer derartiger Straftaten fühlen sich in den ersten Stunden oder Tagen nach der Tat nicht in der Lage, Anzeige zu erstatten, aus Angst oder falscher Solidarität mit dem Täter, weil sie sich einer polizeilichen Vernehmung nicht gewachsen fühlen, oder aus anderen Gründen. Entscheiden sie sich später doch noch für eine Anzeige, vielleicht bestärkt durch Vertrauenspersonen aus dem persönlichen Umfeld oder nach Konsultation einer Beratungsstelle, sind die physischen Beweise oft bereits unbrauchbar geworden.
- In der neuen Beweissicherungsstelle soll qualifiziertes Personal Opfer sexueller Gewalt unverbindlich und anonym untersuchen, Verletzungen feststellen, gegebenenfalls DNA-Spuren sichern, und die Ergebnisse unter einer anonymen Kennziffer für eine angemessene Frist zur späteren Verwendung aufbewahren.
- Die Piratenpartei Hamburg erhofft sich von dieser Maßnahme eine verbesserte Aufklärungsrate auf dem Feld der Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie eine Verringerung der psychischen Belastung von Betroffenen unmittelbar nach der Tat.
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Begründung
In Berlin und Nordrhein-Westfalen existieren bereits Pilotprojekte mit guten Erfahrungen. Nachteile sind nicht zu erkennen, außer dass das vielleicht ein bisschen Geld kostet.
Hinweise
LiquidFeedback: 26 zu 3 zu 1 angenommen, allerdings nur als "Meinungsbild"