HH:Landesprogramm/Anträge/Öffentlich-rechtlicher Rundfunk - Finanzierung (0001)

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Pictogram voting keep-light-green.svg Der Antrag Öffentlich-rechtlicher Rundfunk - Finanzierung (0001) wurde am 27.08.2012 eingereicht.

Am 08.09.2012 wurde er vom 14. Landesparteitag angenommen.


Antrag

Antragstitel: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk - Finanzierung / GEZ abschaffen

Antragsteller:

StreetDogg

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

Im Landesprogramm der Piratenpartei Hamburg wird das neue Kapitel Öffentlich-rechtlicher Rundfunk um folgenden Unterabschnitt ergänzt:

Reform der Rundfunkfinanzierung
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten benötigen eine solide finanzielle Basis, um ihren Grundversorgungsauftrag erfüllen zu können. Dafür gibt es ab 2013 eine Haushaltspauschale und Betriebsstättenabgabe, die über die GEZ eingetrieben wird. Die Piratenpartei Hamburg lehnt diese Pauschale pro Haushalt ab, weil zur Bestimmung der Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen Haushalt die persönlichen Verhältnisse aller beteiligten Personen offenbart werden müssen. Da unabhängiger Journalismus und ungehinderter Zugang zu Kultur, Bildung und Wissen der gesamten Gesellschaft und nicht nur den direkten Nutznießern zugute kommen, möchten wir eine individuelle Pauschale für jede volljährige Person einführen. Betroffene der Befreiungs- und Ermäßigungsgründe im 15. RAEStV, wie BAföG-Empfänger, ALG-II-Empfänger, oder Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung, sollen auch von der personenabhängigen Abgabe befreit sein. Die Ermäßigung von Seh- und Hörbehinderten soll wieder, wie bis Ende 2012 üblich, durch eine vollständige Befreiung ersetzt werden. Wenn ohnehin jede natürliche Person durch ihre persönliche Abgabe an der Finanzierung teilnimmt, ist auch eine Betriebsstätten- oder KFZ-Abgabe nicht mehr zu rechtfertigen. Diese sollen ebenfalls entfallen. Den Einzug der allgemeinen Abgabe soll in Zukunft das Finanzamt übernehmen und damit die GEZ vollständig ersetzen. Eine Weitergabe von Einwohnermeldedaten an die GEZ, sowie Kontrollen von Wohnungen oder Betrieben entfallen dadurch ebenfalls.


Begründung

Die alte Geräteabgabe hat schon allein wegen der neuen Empfangsgeräte ausgedient. Für die neue Regelung muss die GEZ weiterhin im Privatleben zusammen wohnender Menschen herumschnüffeln, außerdem ist die Betriebsstätten- und KFZ-abgabe eine krasse Belastung für Unternehmer, die zuhause eh schon Gebühren bezahlen (bzw. ihre Angestellten). Eine Pro-Kopf-Abgabe wäre vergleichsweise simpel durchzuführen. der GEZ-Apparat würde dafür nicht mehr benötigt.

Eine etwas längere Begründung findet sich hier: http://argtool.shakedown42.de/Statement.php?id=342


Informationen und Diskussion

LQFB #1 + LQFB #2 (Text aus #1 ist nach dem Meinungsbild aus #2 angepasst worden)