HH:Landesparteitag/Anträge/Ablehnung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage (0001)
Der Antrag Ablehnung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage (0001) wurde am 29.08.2012 eingereicht. Am 08.09.2012 wurde er vom 14. Landesparteitag angenommen. |
Antrag
Antragstitel: Ablehnung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage
Antragsteller:
Nina Galla
Antragstext
Begründung
Bei der Einführung des LSR laut Kabinettsbeschluss vom 29. August 2012 handelt es sich eindeutig um ein Wahlgeschenk der liberal-konservativen Koalition gegenüber Verlagsverbänden und insbesondere dem Springer Konzern. Wir bezweifeln in besonderem Maße, dass hiervon Urheber unmittelbar profitieren, sondern nur ein weiteres Wertschöpfungsinstrument der großen Verlage zu Ungunsten einer freien Netzwelt etabliert wird.
Die meisten Urheber journalistischer Texte haben sogenannte "Buy Out" Verträge unterschrieben, die automatisch jede Form einer Beteiligung an einem erlösorientierten Leistungsschutzrecht unterbinden. Gerade die Verschärfungen in der Wahrnehmung von UrhR lässt für die dem UrhR ähnlichen Schutzrechte wie dem LSR nichts Gutes erwarten, denn außer einer weiteren Verschärfung in der rechtlichen Durchsetzung von Immaterialrechten auf das Internet setzt diese Installation des LSR weitere Begehrlichkeiten bei anderen Verwertern frei. (Exemplarisch mag hier nur die Gründung eines LSR für öffentl. Aufführungen im Internet durch den Verband der Veranstalter gelten) Kein Verlag wird dazu gezwungen, seine Erzeugnisse - unentgeltlich - im Netz zu präsentieren, es bestehen technische Möglichkeit, die Indexierung durch Suchmaschinen zu unterbinden. Der Großteil der Verlage hat das Internet als Werbeplattform für die eigenen Printpublikationen begriffen und verdient durch die Schaltung von Werbung.
(Der Originalantrag stammt von Bruno Kramm und Jens Seipenbusch vom 03.04.2012 anlässlich des BPT in Neumünster und wurde fast vollständig übernommen.)