HH:Landesparteitag/Anträge/Ablehnung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage (0001)

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Pictogram voting keep-light-green.svg Der Antrag Ablehnung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage (0001) wurde am 29.08.2012 eingereicht.

Am 08.09.2012 wurde er vom 14. Landesparteitag angenommen.


Antrag

Antragstitel: Ablehnung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage

Antragsteller:

Nina Galla

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

Die Piratenpartei Hamburg spricht sich gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage aus. Die Beteiligung von Presseverlagen an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste mit einer Schutzfrist von einem Jahr ist der Versuch großer Verlagshäuser die eigenen Defizite in der Entwicklung wettzumachen. Dass hiervon nur die großen Verlagshäuser profitieren, die bereits durch Onlineanzeigenschaltungen einen großen Teil ihrer Erlöse generieren, macht die Tendenz zur Oligopolisierung der Verlagsbranche sichtbar, der wir uns vehement entgegenstellen.

Ein Leistungsschutzrecht, das voraussichtlich dazu führen wird, dass Verlagsangebote nicht mehr über Suchmaschinen und Aggregatoren auffindbar sein werden, bedeutet für uns einen nicht akzeptablen Eingriff in die Meinungs- und Informationvielfalt eines freien Internets. Es schadet nicht nur der wirtschaftlichen Entwicklung, sondern blockiert langfristig die Wissens- und Informationsgesellschaft. Das Recht sorgt nicht für Rechtssicherheit, sondern fördert die Rechtsunsicherheit. Das Leistungsschutzrecht ist kein Schritt auf dem Weg zu einer Reform des Urheberrechts, es ist ein Rückschritt. Anstatt Probleme zu lösen, schafft es neue. Gleichzeitig begünstigt das Leistungsschutzrecht nicht die Urheber.

Der Schutz "journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon" (Snippets) auf Basis der Entscheidung ”Metall auf Metall“ des BGH macht dieses Leistungsschutzrecht noch gefährlicher, da hiervon langfristig auch eine Aushöhlung des Zitatrechts betroffen sein könnte.


Begründung

Bei der Einführung des LSR laut Kabinettsbeschluss vom 29. August 2012 handelt es sich eindeutig um ein Wahlgeschenk der liberal-konservativen Koalition gegenüber Verlagsverbänden und insbesondere dem Springer Konzern. Wir bezweifeln in besonderem Maße, dass hiervon Urheber unmittelbar profitieren, sondern nur ein weiteres Wertschöpfungsinstrument der großen Verlage zu Ungunsten einer freien Netzwelt etabliert wird.

Die meisten Urheber journalistischer Texte haben sogenannte "Buy Out" Verträge unterschrieben, die automatisch jede Form einer Beteiligung an einem erlösorientierten Leistungsschutzrecht unterbinden. Gerade die Verschärfungen in der Wahrnehmung von UrhR lässt für die dem UrhR ähnlichen Schutzrechte wie dem LSR nichts Gutes erwarten, denn außer einer weiteren Verschärfung in der rechtlichen Durchsetzung von Immaterialrechten auf das Internet setzt diese Installation des LSR weitere Begehrlichkeiten bei anderen Verwertern frei. (Exemplarisch mag hier nur die Gründung eines LSR für öffentl. Aufführungen im Internet durch den Verband der Veranstalter gelten) Kein Verlag wird dazu gezwungen, seine Erzeugnisse - unentgeltlich - im Netz zu präsentieren, es bestehen technische Möglichkeit, die Indexierung durch Suchmaschinen zu unterbinden. Der Großteil der Verlage hat das Internet als Werbeplattform für die eigenen Printpublikationen begriffen und verdient durch die Schaltung von Werbung.

(Der Originalantrag stammt von Bruno Kramm und Jens Seipenbusch vom 03.04.2012 anlässlich des BPT in Neumünster und wurde fast vollständig übernommen.)