HE:Landesparteitage/2014.1/Dringlichkeitsanträge

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Unterstützerunterschriften

Gemäß §12 (5) der Hessischen Satzung müssen zu Dringlichkeitsanträgen Unterstützerunterschriften von 50 Mitgliedern des LV Hessen vorgelegt werden, damit die Anträge auch angenommen werden dürfen. Bitte verwendet hier diese Dokumentvorlage: Datei:HELP15-1 Unterstützerliste DA.pdf


Dringlichkeitsanträge

DS-001-0

DS-001-0 Grundmodul : Programmüberführung - Upgrade der Programmstruktur

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, sein bislang statisches Programm in eine evolutionäre Form zu überführen. Hierzu wird eine maximale Gültigkeitsdauer von Programmanträgen beschlossen. Die aktuelle Gültigkeitsdauer gehört inhaltlich zum Programmpunkt und wird mit diesem zusammen veröffentlicht. Eine mögliche Streichung von erstellten Programmpunkten mit der 2/3 Mehrheit auf nachfolgenden Parteitagen bleibt von dieser Regelung unberührt.

Begründung

Damit wir beschlossene Programmpunkte einfacher aktualisieren können oder damit sich Widersprüche in den Programmpunkten mit der Zeit selbst auflösen, sollten wir Programmpunkte mit einer maximalen Gültigkeitsdauer versehen. Wir ersparen uns die zeitintensive Konsensfindung einer 2/3 Mehrheit für die Löschung eines Programmpunktes. Gleichzeitig wird eine Entwicklung innerhalb des Programmes für politisch interessierte Mitbürger sichtbar.

Antragsteller

DS-001-1

DS-001 Modul 1 : Gültigkeitsdauer bestehendes Programm

Text

Der Ablauf der Gültigkeitsdauer bislang zeitlich unbefristeter Programmpunkte wird auf den 31.12.2015 festgelegt.

Begründung

Dieser Zeitpunkt verhindert, das wir bei Annahme des PA002 oder des PA002A ab dem 1.1.2015 kein hessisches Programm mehr haben oder das wir auf dem ersten LPT 2015 unter Druck stehen, ein möglichst komplettes Programm beschließen zu müssen.

Antragsteller

DS-001-2A

DS-001 Modul 2A : Gültigkeitsdauer neue Programmanträge

Text

Die maximale Gültigkeitsdauer für zukünftige Programmanträge umfasst das laufende Jahr in dem der Programmpunkt beschlossen worden ist und zwei nachfolgende Kalenderjahre. Zukünftige Programmanträge können aber auch kürzere Gültigkeitsdauern beinhalten.

Begründung

Die durchschnittliche „Haltbarkeit“ von Programmpunkten beträgt dann zweieinhalb Jahre. Das ist einerseits lange genug um uns nicht ständig unter Zugzwang zu setzen etwas Neues erarbeiten zu müssen, andererseits ist es kurz genug, damit ein Punkt sich nicht unter einer Patina des Vergessens im Programm festsetzt.

Antragsteller

DS-001-2B

DS-001 Modul 2B : Gültigkeitsdauer neue Programmanträge

Text

Die Gültigkeitsdauer für zukünftige Programmanträge umfasst das laufende Jahr in dem der Programmpunkt beschlossen worden ist und der von der Versammlung bestimmten Anzahl X an nachfolgenden Kalenderjahren. Zukünftige Programmanträge können aber auch kürzere Gültigkeitsdauern beinhalten.

Begründung

Falls die Versammlung den Antrag grundsätzlich befürwortet aber eine andere maximale Gültigkeitsdauer als die von mir vorgeschlagene für besser hält, sollte die Möglichkeit bestehen, ohne großen Versammlungsformalfoo die vorgeschlagene Dauer abzuändern.

Antragsteller


DS-001-3

DS-001 Modul 3 : Verlängerung der laufenden Gültigkeitsdauer

Text

Eine Verlängerung der laufenden Gültigkeitsdauer ist jederzeit bis zur maximalen Gültigkeitsdauer ab dem Datum des beschossenen Verlängerungsantrages möglich.

Begründung

Was Gut ist, sich bewährt hat und immer noch präsent ist braucht man nicht der Zwanghaftigkeit eines Veränderungswahns zu unterwerfen.

Antragsteller


DS-001-4

DS-001 Modul 4 : Art der zukünftigen Programmanträge

Text

Zukünftige Programmanträge sind möglichst allgemein zu stellen, so das jeder Bürger beim Lesen unseres Programmes erkennen kann, wo wir Probleme in der politischen Gestaltung der Gesellschaft erkennen und welche Lösungsansätze wir sehen oder welche Verbesserungsvorschläge wir für das Zusammenleben der Menschen in unserer Gesellschaft haben und welche Möglichkeiten der Umsetzung es hierfür gibt. Bei allen Anträgen ist eine Gängelung des Bürgers durch Verbotsforderungen zu vermeiden.

Begründung

Solange Piraten in keiner Entscheidungsposition sind, sollten alle Programmpunkte so klar und einfach formuliert sein, dass jeder Bürger erkennen kann welches Ziel wir mit einem Programmpunkt erreichen wollen. Die Frage zu stellen, an welcher Stelle wir in die komplexe Maschinerie der Gesellschaft einzugreifen gedenken und mit welchen Mitteln dies erfolgen soll ist in unserer Position weder für den innerparteilichen Konsens, noch für die Glaubwürdigkeit bei den Wählern förderlich.

Antragsteller

DS-001-5

DS-001 Modul 5 : Art der zukünftigen Programmanträge

Text

Zu unserem Programm sollen auch Dissens-Feststellungen gehören können. Abgelehnte Programmanträge können auf Antrag bewertet werden.

Das Ergebnis soll wie folgt bewertet werden: <20% kleine Gruppe von Piraten; <20%<50% große Gruppe von Piraten; >50%<66,67% einfache Mehrheit der Piraten.

Begründung

Es soll für interessierte Bürger erkennbar sein das wir Vielfalt und Toleranz in unserer Partei leben. Es soll darstellen das wir als einzelne Piraten auch zu Dingen eine Meinung haben welche keinen 2/3 Mehrheitskonsens in der Partei finden. Es zeugt von der Bereitschaft auch Minderheitsmeinungen innerhalb der Partei nach außen darzustellen und soll Bürger motivieren sich bei uns in der politischen Gestaltung der Gesellschaft einzubringen.

Gleichzeitig sollte dabei Klargemacht werden, dass Piraten für die Punkte über die keine Einigkeit besteht, auf alle Fälle die Bürger in die Entscheidungsfindung mit einbeziehen wollen, auch wenn sie sich bislang noch nicht bei uns geäußert haben.

Antragsteller

DS-001-6

DS-001 Modul 6 : Streichung der Antragsart Positionspapiere

Text

Die Dissens-Feststellungen soll die bisherigen Positionspapiere ersetzen.

Begründung

Die Mehrheitsmeinung der Piraten als Positionspapier sind innerhalb der Dissens-Feststellungen als einfache Mehrheit der Piraten bereits inkludiert.

Antragsteller


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