Benutzer:Anue/Wolfenloo

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche


Wolfenloo

Aus Gründen werden die Niedersächsischen Piraten am 21./22.Juli in Wolfenbüttel eine zweite Aufstellungsversammlung abhalten und da wir aus Gründen vielleicht noch was an der Satzung ändern müssen, gibt es vorher noch schnell einen Landesparteitag.

Aus Gründen war vorher auf der Mailingliste Aktive-NDS, von Piraten auch liebevoll mit Namen wie "Müllhalde des Grauens" bedacht, ein erstaunliches Interesse an Wahlsystemen erwachsen. Nachdem sich andeutete, dass wir das Wochenende wohl eher mit der Diskussion eines Wahlverfahren als mit der Anwendung desselbigen verbringen würden, nahm sich Jürgen als fleischgewordene AG Satzung der Begutachtung der verschiedenen vorgeschlagenen Wahlverfahren an.

In den Telkos waren mit Karl-Heinz und Tim zwei 'Vorschlagende' zugegen, die ebenso kompetent wie kompromissbereit diskutieren konnten. Es bildete sich schnell die Idee heraus, als AG Satzung eine Empfehlung und zumindest eine Alternative zur Empfehlung zu erarbeiten. Für die Empfehlung entschieden sich die Beteiligten (Tim, Karl-Heinz, Jürgen und meine Wenigkeit für eine Überarbeitung des Vorschlags von Karl-Heinz, für die Alternative nahmen wir Tims Approvalvariante als Basis.

Unterstützt wurden wir dabei vom Experten Wilko Zicht von Wahlrecht.de, vom Vorstand ließ sich Thomas Gaul hören und dankbar nahmen wir die juristische Unterstützung von Martina Pöser (LV Bremen) an. Die Details kann jeder selbst ausgehend von diesem Pad erlesen, ich habe das meiner Meinung nach Wichtigste hier zusammengefasst.


WolfenFoo

Die Empfehlung für ein Wahlverfahren und die Alternative könnt ihr in diesem Satzungsänderungsantrag und diesem GO Antrag finden. Warum zweimal? Es gibt gute Gründe, die Wahlordnung in die Satzung zu integrieren und ebenso gute Gründe, es nicht zu tun, d.h. die Wahlordnung als Teil der Geschäftsordnung der Aufstellungsversammlung festzulegen.

Ist die Wahlordnung(WO) in die Satzung integriert, muss sich eine Aufstellungsversammlung nicht jedesmal auf ein Neues mit Wahlordnungsänderungsanträgen auseinandersetzen. Das schützt vor Trolling und spart erheblich Zeit. In Hinblick auf die spätestens Anfang 2013 anstehende AV für die BTW13 ist dies eine Überlegung, die man machen sollte. Die WO ist zwar Teil der Satzung, aber für ihre Änderung braucht man lediglich eine einfache Mehrheit statt der üblichen 2/3 Mehrheit. Das bedeutet aber auch, wenn man die WO vor der AV ändern will oder muss, dann MUSS man einen LPT direkt davor abhalten. Das kann wiederum mehr Zeit kosten, als wenn man nur die WO auf der AV selbst ändert.

Ist die WO nicht Teil der Satzung, sondern Teil der GO der AV, dann läßt sie sich "einfach und unkompliziert" zu Beginn oder sogar während der AV ändern. Allerdings kann dann jede AV dann erstmal mit einer GO-Änderungsflut getrollt werden. Die WO als Teil der GO/AV wäre z.B. auch dann sinnvoll, wenn man das Wahlverfahren grundsätzlich für gut befindet, sich aber nicht sicher ist, dass es so wie gewünscht funktionieren wird.

Lest euch die oben verlinkten SAÄs und GOÄs gründlich durch, falls ihr Fragen oder Bedenken habt, stellt sie auf der Mailingliste der AG Satzung


WolfenKnow

  • Alles Wissenswerte über die Bewertungswahl und warum sie dein Freund ist!
  • Eine Erklärung wie diese Empfehlung zustande gekommen ist.
  • Die ungeliebte Alternative der AG Satzung. (das mach ich zuletzt, pfui!)
  • Eine völlig subjektive Analyse der AV in Nienburg. Wer andere Meinungen als seine eigene nicht mag, sollte das wohl besser nicht lesen.