AG Waffenrecht/FAQ
Inhaltsverzeichnis
- 1 Neue FAQ (in Arbeit)
- 1.1 Warum beschäftigt sich die AG mit dem Thema Waffenrecht?
- 1.2 Thema der AG
- 1.3 Zielsetzung der AG
- 1.4 Was wollen wir nicht
- 1.5 Ist die AG Waffenrecht von Lobbyisten unterwandert?
- 1.6 Tritt die AG Waffenrecht für eine Erleichterung des Erwerbs von Schusswaffen ein?
- 1.7 Will die AG Waffenrecht das Führen von Waffen erleichtern?
- 1.8 Will die AG Waffenrecht vollautomatische Waffen für Privatpersonen (Sportschützen/Jäger/Waffensammler) ermöglichen?
- 1.9 Welche Punkte will die AG Waffenrecht am Status Quo ändern?
- 2 Abgestimmte Positionen der AG
- 3 Themen der AG - noch nicht abgestimmt
Neue FAQ (in Arbeit)
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Warum beschäftigt sich die AG mit dem Thema Waffenrecht?
Analog den Themen Umwelt, Drogen, Terror etc. wird auch beim Thema Waffenrecht
- die öffentliche Meinung durch die veröffentlichte Meinung beeinflusst, z.B. durch Medien und Kampagnen [1]
- findet kaum oder nur wenig Forschung statt
- existiert daher kaum Fachwissen bei der Legislative
- fehlt die diametrale Auseinandersetzung, da nur eine Seite veröffentlicht und gehört wird [2]
- werden Gesetze aufgrund von unbelegten Annahmen verabschiedet
Thema der AG
Gesetzliche Bestimmungen in Deutschland zum privaten Waffenbesitz und artverwandte Themen.
Zielsetzung der AG
Wir möchten mehr Rechtssicherheit im deutschen Waffenrecht und eine faktenbasierte, der aktuellen Sicherheitslage angepasste Gesetzgebung erreichen. Hierbei kommt es uns maßgeblich darauf an, dem Sichergeitsbedürfnis der Gesellschaft, wie auch den Interessen der vom Gesetz betroffenen Bürger, Rechnung zu tragen und die Schere zwischen den beiden Positionen zu schließen. Das Waffenrecht wurde in den letzten Jahren mehrfach verschärft, ohne dass dazu jemals eine Evaluierung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen durchgeführt wurde. Diese Evaluierung ist nach Expertenmeinung und der Meinung der AG notwendig.
Wir schließen uns den im Jahr 2009 verfassten Wahlprogramm Schleswig Holstein an:
Die Verschärfungen der Waffengesetze in den letzten Jahren dienten vor allem dazu, Sicherheit vorzutäuschen und einfache und schnelle Antworten auf komplizierte Probleme zu geben. Wir setzen uns für Waffengesetze ein, welche die sorgfältige Aufbewahrung von Schusswaffen regeln und dadurch die Sicherheit aller Bürger gewährleisten. Wir lehnen es aber ab, beispielsweise Sportschützen zu Sündenböcken für gesellschaftliche Probleme zu machen.
Was wollen wir nicht
Definitiv nicht eintreten wird die AG für eine allgemeine und unkontrollierte Verfügbarkeit von Waffen nach dem Vorbild einiger Staaten der USA. Waffen gehören nicht in die Öffentlichkeit. Das Führen von Schusswaffen (also einsatzbereit in der Öffentlich tragen) soll wie bisher den Sicherheitsbehörden und nur wenigen besonders gefährdeten Personen vorbehalten bleiben.
Ist die AG Waffenrecht von Lobbyisten unterwandert?
Nein! Die Mitglieder der AG Waffenrecht sind vielseitug politisch interessiert und angagieren sich teilweise auch in anderen Themengebieten bei den PIRATEN. Eines verbindet sie jedoch in der Regel: Sie haben ein gemeinsames Hobby - das Sportschießen. Dieses Hobby führt zu einer Kenntnis auch der Rechtsmatierie "Waffenrecht", da Rechtsfragen Teil der staatlich verlangten Prüfung sind, damit Sportschützen überhaupt ihr Hobby ausüben dürfen. Lediglich ein Mitglied der AG ist beruflich mit dem Thema verbunden.
Broken Arrow, 19.08.2012, 20:39
Die Mitglieder der AG Waffenrecht bestehen zum größten Teil aus Menschen, die mit Waffenhandel kein Einkommen verbinden und sonst auch beruflich nicht mit Waffen zu tun haben. In der Hauptsache sind sie Sportschützen, die v.a. eines verbindet: die Freude an ihrem Hobby.
-----Guschtl 06:58, 12. Aug. 2012 (CEST)
Tritt die AG Waffenrecht für eine Erleichterung des Erwerbs von Schusswaffen ein?
Wir setzen uns für Waffengesetze ein, welche die notwendige Sicherheit gewährleisten, aber nicht unnötig die Freiheit oder Grundrechte der Bürger beschneiden.
Wir treten nicht für eine bewaffnete Bevölkerung ein. Schusswaffen gehören in die Hände von sachkundigen und zuverlässigen Bürgern zur Ausübung von - Sport - Jagd - Anlegen und Pflege von Sammlungen - Tätigkeit als Waffensachverständiger. Darüber hinausgehende Bedürfnisse zum Erwerb von Schusswaffen werden nicht befürwortet.
-----Guschtl 18:17, 9. Aug. 2012 (CEST)
Will die AG Waffenrecht das Führen von Waffen erleichtern?
Nein. Das Führen von Schusswaffen muss weiterhin den Sicherheitsbehörden und den wenigen gefährdeten Personen vorbehalten sein. Erleichterungen hinsichtlich der Erlaubnis zum Führen von Waffen werden daher abgelehnt.
-----Guschtl 18:14, 9. Aug. 2012 (CEST)
Will die AG Waffenrecht vollautomatische Waffen für Privatpersonen (Sportschützen/Jäger/Waffensammler) ermöglichen?
Nein. Vollautomatische Waffen sind für schießsportliche Zwecke und Jagd nicht geeignet. Diese Waffen sollen weiterhin den Sicherheitsbehörden (Polizei/Militär) vorbehalten sein.
-----Guschtl 18:33, 9. Aug. 2012 (CEST)
Welche Punkte will die AG Waffenrecht am Status Quo ändern?
Abgestimmte Positionen der AG
mit Pro- und Kontra-Argumenten
Zentrallagerung von Waffen und/oder Munition
Schützenhäuser liegen aufgrund von Vorschriften zum Schutz von Lärmemissionen sehr oft weit außerhalb geschlossener Ortschaften. Damit wären sie lohnende Ziele (viele Waffen und ggf.) Munition für kriminelle Banden. Auch hohe Sicherheitsstandards (bauliche Maßnahmen, Tresore, Alarmanlagen usw) gewähren keinen ausreichenden Schutz, da jedes Alarm-/Tresorsystem mit einem gewissen know how überwunden werden kann. Abgesehen von den
- immensen Kosten, die für viele Schützenvereine das Aus bedeuten würden
- Jägern, die z.B. bei einem Wildunfall ihre Schusswaffe unverzüglich benötigen
- einem unverhältnismäßigen organisatorischen Aufwand bei auswärtigen Wettkämpfen (Reisezeiten oft in der Nacht)
- Ungereimtheiten bei der Haftung im Falle eines Einbruchs
ist die zentrale Lagerung auch von Fachleuten in einer Sitzung des Bundesinnenausschusses abgelehnt worden http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_05/2012_253/01.html
AG_Waffenrecht/Papiere/Dezentrale_Lagerung_vs._Zentrallagerung
Ausführlich wird das Thema hier behandelt: http://wiki.piratenpartei.de/AG_Waffenrecht/Themensammlung#Zentrale_Waffen-_und_Munitionslager
-----Guschtl 17:43, 9. Aug. 2012 (CEST)
Hauskontrolle
Generell hält die AG Waffenrecht eine Nachschau der Waffen und Munition für notwendig und richtig. Über die genaue Ausgestaltung (angemeldet/unangemeldet) wird -auch im Hinblick auf Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung)- z.Zt. kontrovers diskutiert.
Pro-Kontra-Dargstellung: Verdachtsunabhängige_Hauskontrollen
Nationales Waffenregister
Wir befürworten ein anonymisiertes zentrales Waffenregister, das die Seriennummern der Waffen und die registrierenden Behörden erfasst. Wir sind jedoch gegen das im Aufbau befindliche, detaillierte Register, in dem die Namen von staatlich überprüften Bürgern neben Kriminellen mit persönlichen Waffenverboten stehen und zu dem über 300.000 Personen Zugriff bekommen sollen. Dies stellt eine unnötige Datensammelung ohne jeglichen Präventionscharakter dar, ist diskriminierend und erhöht das Sicherheitsrisiko. Die Sicherheitsbehörden (Polizei) können bereits heute online abfragen wer legale Schusswaffen besitzt. Kanada hat nach 10 jähriger Erfahrung das Nationale Waffenregister wieder abgeschafft.
Pro-/Contra Darstellung Nationales Waffenregister
Großkaliber-Verbot
Das Bundesministerium des Innern hat in einer Studie nachgewiesen, dass die Wirkung nicht von einer Kalibergröße abhängig ist. Die "objektive" Gefährlichkeit der Großkaliberwaffen wird jedoch weiterhin postuliert.
Der Bericht der Bundesregierung vom 27. Januar 2010 kommt zu folgendem Ergebnis:
Selbst eine Reduzierung des Waffenbestandes im Schießsport auf sogenannte Kleinkaliberwaffen brächte keinen tatsächlichen Sicherheitsgewinn, da auch mit diesen Waffen tödliche Verletzungen herbeigeführt werden können.
Eine Einschränkung des Schießsports würde sich im Wesentlichen auf eine scheinbar „gefühlte Sicherheit“ beschränken, eine Vielzahl von Sportschützen und das Gewerbe hingegen erheblich beeinträchtigen – rund zwei Drittel der Kurzwaffendisziplinen genehmigter Schießsportordnungen betreffen Kaliber oberhalb des Kleinkalibers. Eine kaliberbezogene Einschränkung des Schießsports ist im Hinblick auf die Vermeidung des Missbrauchs von Schusswaffen, insbesondere bei Amoktaten, ein eher ungeeignetes Mittel.
Die deutsche Unterscheidung zwischen Groß- und Kleinkaliber findet sich laut dem Bericht international nicht wieder.
Pro-Kontra-Argumente Großkaliberverbot
Themen der AG - noch nicht abgestimmt
Gebühren für Hauskontrolle
Waffen sind zum Töten gebaut
Kurz und knapp: So wie Schuhe nicht tottreten, Messer nicht totstechen, Autos nicht totfahren, so können auch Waffen nicht totschießen. Dazu braucht es immer den Risiko-Faktor Mensch. Ein Verbot würde nur die staatlich kontrollierten legalen Besitzer treffen, hätte aber - wie in England - keine Auswirkung auf die Öffentliche Sicherheit.
Detail: Schusswaffen werden selten, nur bei 3% aller Gewalttaten eingesetzt. Der vom Waffenrecht beeinflussbare Anteil der legalen Waffen liegt im Promillebereich. Die zu Gewalttaten am häufigsten benutzten Schusswaffen sind bereits verboten. Eine zusätzliches Verbot interessiert deren Besitzer daher nicht.
Der deutsche Staat kontrolliert dagegen den legale Besitz von Waffen mehrfach:
- durch die Kontrolle der Schusswaffe (Welche Waffen sind erlaubt?)
- durch die Kontrolle des Erwerbers (Wer darf Waffen besitzen?)
- durch die Kontrolle des Zwecks des Besitzes (Warum wird der Besitz erlaubt?)
Deutschland kommt damit seiner Sorgfaltspflicht nach, Missbrauch und Gefahren für die Öffentliche Sicherheit zu minimieren. Legale Waffenbesitzer in Deutschland gehören aufgrund dieser vielen Kontrollen zu den rechtstreuesten Bürgern, da bereits kleine Verfehlungen zum Entzug der Besitzerlaubnis führen. Daher werden legale Waffen nicht bei Raub, Erpressung, Nötigung eingesetzt. Auch der Anteil bei tätlichen Angriffen liegt im Promillebereich und erfolgt hauptsächlich im sozialen Nahbereich, wo das Tatmittel zweitrangig ist. Die Ursachen von Amokläufen liegen nicht im Zugang zu Waffen, auch wenn die Folgen vom eingesetzen Tatmittel abhängig sind. Um den Zugang durch Nichtberechtigte zu verhindern, ist die sorgfältige Aufbewahrung bereits seit 1972 gesetzliche Pflicht.
Diese Situation wird im zweiten Satz beschrieben:
Wir setzen uns für Waffengesetze ein, welche die notwendige Sicherheit gewährleisten, aber nicht unnötig die Freiheit der Bürger beschneiden.
Je weniger Waffen, desto sicherer wird der Staat
Das trifft für Krisengebiete zu. In Rechtsstaaten, in denen der Staat kontrolliert, wer eine Waffe besitzen darf und Selbstjustiz verboten ist, trifft das Gegenteil zu.
In einem Projekt einer Expertengruppe des International Small Arms Control Standards (ISACS) Projekt wurden mit Modulen die folgenden Annahmen überprüft:
- Mehr Waffen bedeuten mehr Gewalt.
- Mehr Waffenkontrolle führt automatisch zu weniger Gewalt
- Mehr Waffen führen automatisch zu mehr Toten.
Die Studien haben jedoch ergeben:
- In Staaten mit vielen legalen Privatwaffenbesitzern führen viele Waffen zu weniger Gewalt.
- Die Entwaffnung rechtstreuer Bürger führt nicht zu weniger Gewalt
- Eine Waffe ist ein Werkzeug und wie jedes Werkzeug kann sie für Schlechtes oder Gutes genutzt werden.
Da das Ergebnis nicht den Erwartungen entsprach, wurde es negiert. [3]. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt die Studie der beiden Krimonologen Prof. Gary Mauser und Don B. Kates: [4] Kleck u.a. haben statistisch belegt, dass Waffenbesitz nicht zu Gewalt führt; jedoch Gewalttäter gerne Waffen besitzen. Um Gewalt zu reduzieren sollten daher Gesetze nicht den Besitz verbieten, sondern den Zugang durch Kriminelle.
Die geringen Haftplichtversicherungbeiträge zeigen, dass Waffen nicht gefährlich sind.
So wie Versicherungen anhand der Schäden durch Kfz die Haftpflichtbeträge für Autos berechnen, so machen diese Unternehmen dies auch für die Haftpflichtbeiträge von Jägern, Schützen und Sammlern. Die Beiträge liegen bei ca. 25 EUR für die Jagdhaftplicht und die normale Familienhaftplicht versichert Sportschützen ohne Aufpreis. Keine Versicherung fragt, wieviele Waffen ein legaler Besitzer hat.
- Ginge von den legalen Waffe eine hohe Gefahr aus, käme es zu hohen Schäden.
- Gäbe es hohe Schäden, würden die Versicherungen hohe Beiträge verlangen.