Großkaliberverbot

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Thema:
Verbot von Großkaliber-Faustfeuerwaffen

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Argumente
  1. Ein Verbot verhindert Amokläufe
  2. Großkaliber ist viel gefährlicher als Kleinkaliber.
  3. Für das sportliche Schießen braucht man keine großkalibrigen Schusswaffen.
  4. Für den Sport reicht es völlig aus sich auf Luftdruck- und Kleinkaliberwaffen zu beschränken.
  5. Olympiaschützen schiessen ausschliesslich mit Luftdruck- oder Kleinkaliberwaffen.
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Argumente
  1. Zwar wurden 50% der Amokläufe mit Schusswaffen (Klein- und Großkaliber) durchgeführt, jedoch fanden 40% aller Amokläufe innerhalb von 10 Tagen nach aufwändiger Berichterstattung statt. Der Zugang zu Waffen ist nur eine von vielen Komponenten, jedoch nicht der Auslöser, da das Tatmittel – wie auch bei Beziehungstaten – zweitrangig ist. Die hohe Präferenz von Schusswaffen hat nichts mit deren Letalität zu tun. Massentötungen mit Brand- und Explosivstoffen wären wesentlich „effektiver“, was die Opferzahl angeht, insbesondere, wenn die Tat in geschlossenen Räumen, wie Klassenräumen, Flugzeugen oder Kinos ausgeübt wird.
  2. Das Bundesministerium des Innern hat 2009 in einer Studie nachgewiesen, dass die Wirkung nicht von einer Kalibergröße abhängig ist:
    1. Kleinkaliberwaffen sind aufgrund des geringen Rückstoßes leichter zu handhaben als großkalibrige Waffen. Mit ihnen können gleichwohl tödliche Verletzungen herbeigeführt werden, wie der vierfache Mord von Eislingen am 9. April 2009, für den die Waffen Wochen vor der Tat aus der Waffenkammer eines Schützenvereins gestohlen worden waren, und die Amoktaten in Finnland im November 2007 und September 2008 mit insgesamt 20 Toten belegen.
    2. Geschosse in kleinem Kaliber, aber mit hoher Geschwindigkeit, sind ggf. gefährlicher als großkalibrige Geschosse mit geringer Geschwindigkeit, einige können selbst Schutzwesten zu durchschlagen.
    3. Gerade bei Amoktaten in Schulen ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der bisherigen Tatverläufe davon auszugehen, dass das Kaliber der eingesetzten Schusswaffen bezüglich der Auswirkungen auf die Opfer eher von untergeordneter Bedeutung ist.
    4. Selbst eine Reduzierung des Waffenbestandes im Schießsport auf sogenannte Kleinkaliberwaffen brächte keinen tatsächlichen Sicherheitsgewinn, da auch mit diesen Waffen tödliche Verletzungen herbeigeführt werden können.
    5. Eine Einschränkung des Schießsports würde sich im Wesentlichen auf eine scheinbar „gefühlte Sicherheit“ beschränken, eine Vielzahl von Sportschützen und das Gewerbe hingegen erheblich beeinträchtigen – rund zwei Drittel der Kurzwaffendisziplinen genehmigter Schießsportordnungen betreffen Kaliber oberhalb des Kleinkalibers.
  3. Zur Beurteilung der Gefährlichkeit von Waffen - oder genauer von Projektilen - müssen viele Faktoren berücksichtigt werden. Es gilt die Außenbalistik, Projektilbalistik und Wundbalistik in diese Einschätzung einzubeziehen. Jägern sind diese Fakten bekannt, weswegen diese auch für jede Wildart spezifische Munition mit unterschiedlichen Projektilen (Primär effiziente Geschosse, Sekundär effiziente Geschosse, terminal effiziente Geschosse) verwenden. Letztlich wird die Gefährlichkeit durch Projektilsorten die Treibladung sowie davon abhängig von der Wundbalistik bestimmt. Unter diesen Gesichtspunkten besitzen sogar Pfeile ein vergleichbares Gefährdungspotential.
  4. Neben den Schießsportarten mit Luftgewehren, Luftpistolen und Kleinkaliberwaffen gibt es auch zahlreiche sportliche Varianten, die mit großkalibrigen Waffen geschossen werden. Dabei macht es erheblichen Unterschied bezüglich der physikalischen Gegebenheiten einer Waffe ob man Projektile mit Luftdruck oder Treibladungen verschiesst. Während Luftdruckwaffen kaum einen Rückstoß aufweisen, ist dieser bei Kleinkaliberwaffen schon nicht mehr zu vernachlässigen. Erheblich deutlicher tritt dieser Unterschied bei Großkalibern auf. Diese Tatsache erfordert vom Schützen erheblich mehr Konzentration, Kraft und Ausdauer sowie ggf. eine gewisse Schmerztoleranz. Auch die Hand- und Körperhaltung ist oftmals grundverschieden zu kleinkalibrigen Waffen.
  5. Das zielgenaue Schiessen auf große Entfernungen (>=100m) erfordert in der Regel großkalibrige Waffen oder Munition mit wirksameren Treibladungen. Wirksamer Treibladungen erfordern i.d.R. andere stabilere Projektile als die bekannten Bleigeschosse.
  6. Wollte man den Schießsport auf olympische Disziplinen einschränken, könnte man mit dem gleichen Recht auch Verbote anderer nicht olympischer Sportarten fordern. Motocross ist z.B. auch keine olympische Sportart. Dennoch hat auch Motocross eine Daseinsberechtigung. Im Übrigen wurden bei Olympiaden zu früheren Zeiten die Schießsportarten fast ausschließlich mit Großkalibern (häufig Militärwaffen) ausgetragen (Biathlon, Sportpistole). Allerdings wechselte man mit Rücksicht auf Sportler aus ärmeren Ländern auf Kleinkaliber, da dieses zu günstigeren Preisen zu haben ist.
Quellen
Position der AG

Die AG ist gegen ein Großkaliber-Verbot

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