AG Waffenrecht/Papiere/Dezentrale Lagerung vs. Zentrallagerung
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Beschreibung
Es wird häufig gefordert Waffen und Munition von Jägern und Sportschützen zentral zu lagern und eine Lagerung im privaten Haushalt generell zu untersagen, dadurch soll dem Missbrauch vorgebeugt werden.
- Die zentrale Lagerung verhindert Affekttaten!
- Kein unmittelbarer Zugriff auf eine geladene Schusswaffe im Zustand der Erregung
- Bereits 1967 stellten Berkowitz und LePage die Hypothese auf, dass Schusswaffen einen Menschen dergestalt psychologisch kontrollieren, dass sie Gewalt auslösen.
- Die zentrale Lagerung verhindert unberechtigten Zugriff
- Wenn keine Waffen im Haus sind, an die z.B. Familienmitglieder herankommen können, kann man sogenannte "Amoktaten" (besser: Gewalt-Tötungsdelikte im psychosozialen Nahraum oder Schoolshootings) verhindern
- Es gibt keine Beweise, welche die Waffeneffekt-Hypothese untermauern.
- Die "Waffeneffekt-Hypothese" wurde mehrfach untersucht und als fehlerbehaftet bewertet. Der renommierte Kriminologen und frühere Waffengegner Gary Kleck fand heraus, dass der Waffeneffekt, wenn überhaupt, "nur bei Menschen ohne vorherige Erfahrung mit Waffen" beobachtet werden konnte.
- Die Verfügbarkeit von Waffen in Privathaushalten von Sachkundigen sorgt somit nicht dafür, dass mehr Affekttaten begangen werden. Diese Behauptung wird durch die deutschen Statistiken untermauert.
- Eine zentrale Lagerung hilft nur gegen "Amoktaten", bei denen der Täter auf Schusswaffen als Tatmittel fixiert ist und die dezentrale Aufbewahrung nicht sicher ist.
- Die Fixierung auf Schusswaffen liegt u.a. an aufwändigen Medienberichten, die über solche Taten stärker berichten als über andere Taten, die mehr Opfer forderten, jedoch mit Brand- oder Explosivstoffen erfolgten.
- Die Anforderungen für die Aufbewahrung wurden gesetzlich erhöht und können vor Ort kontrolliert werden. Eine bessere Durchsetzung der Kontrollen ist effektiver als eine zentrale Lagerung.
- Die Sachverständigen der Polizei und Staatsanwaltschaft haben sich im Mai 2012 vor dem Bundestag gegen die Zentrallagerung positioniert.
- Wortprotokoll der Anhörung siehe Quelle (1)
- Die Zentrallagerung wäre ein lohnendes Ziel für Kriminelle
- Schützenhäuser liegen aufgrund von Vorschriften zum Schutz von Lärmemissionen sehr oft weit außerhalb geschlossener Ortschaften. Auch hohe Sicherheitsstandards (bauliche Maßnahmen, Tresore, Alarmanlagen usw) gewähren keinen ausreichenden Schutz, da jedes Alarm-/Tresorsystem mit einem gewissen Know How überwunden werden kann.
- Niemand kann kontrollieren, ob Schützen Waffen und Munition zu einem legitimen Zweck abholen
- Wer als Berechtigter eine Straftat mit seiner Waffe plant, kann sich diese einfach mit der Begründung, auswärts schießen zu wollen, aushändigen lassen.
- Jäger benötigen ständigen Zugriff auf Waffen und Munition
- Gejagt wird sowohl frühmorgens als auch spätabends. Schon für diese mehr oder weniger planbaren Termine benötigen Jäger einen schnellen Zugriff auf Waffen und Munition. Daneben gehört es zur Aufgabe von Jagdpächtern, bei Wildunfällen in ihrem Gebiet verletzte Tiere nachzusuchen und zu erlegen. Dies kann zu jeder Tages- und Nachtzeit der Fall sein und ist nicht vorhersehbar.
Quellen
- (1)Sachverständigen-Anhörung im Bundestag im Mai 2012
- Umfangreiche Quellenangaben zu den Contra-Argumenten hier: AG Waffenrecht: Zentrale Waffen- und Munitionslager
Position der AG Waffenrecht
Die Vorteile der dezentralen Lagerung überwiegen die einer Zentrallagerung.
Zentrallager von privaten Waffen und Munition beugen nur sehr, sehr wenigen Einzelfällen von Missbrauch vor,
sie wecken jedoch im hohen Maß die Begehrlichkeiten durch Kriminelle.