AG Justizpolitik/Justizkonferenz/JuKo2011

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2. Justizkonferenz in Offenbach 02.12.2011

Teilnehmer

  1. Bastian
  2. Dragon
  3. Dietmar Schulz
  4. Dirk Schatz
  5. Emanuel Schach
  6. Jochen
  7. "Kalliopita"
  8. Konstantin Rapatinski
  9. “Privacy“
  10. “Pietro“
  11. Thomas Walter
  12. Wolfgang Dudda

Gäste

  1. Christoph B.
  2. Sven

Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung und Formalia

  • Beginn der Sitzung um 14.15h durch Bastian.
  • Vorstellungsrunde
  • Erörterung der TO
  • Vorgehensweise

TOP 2 Fortsetzung der Diskussion aus der 1. JuKo im Hamm

Themenschwerpunkte aus Hamm

  • Finanzierung und Ausstattung der Justiz
  • Gerechtigkeit darf keine Kostenfrage sein (Prozessökonomie)
  • Unabhängigkeit der Justiz herstellen
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Justiz
  • Entwicklung einer neuen Konfliktkultur
  • Justiz als hoheitliche Aufgabe des Staates
  • Justiz muss Eigenverantwortung des Einzelnen respektieren und fördern (Resozialisierung)
  • lebens- und bürgernahe Justiz
  • Justizorgane müssen Verantwortung für ihr Handeln übernehmen / Checks & Balances in der Justiz
  • Mensch und Staat müssen vor Justiz auf Augenhöhe sein
  • Meinungsbildung zu den dem BPT vorliegenden Anträgen, soweit rechtspolitischer Bezug der Themen der JuKo vorhanden, ggf. Empfehlung für BuVo und BPT dies zu behandeln.
  • Prinzip aus dem Datenschutz: plan-do-check-act
  • Nach umfangreicher Diskussion Einigung auf drei Tagungsschwerpunkte
  • a) Strafrecht (1. Abschnitt - Strafanzeige, Ermittlung ff.) = TOP 3
  • b) Verfassungsschutz = TOP 4
  • c) #servergate = TOP 5

TOP 3 Strafrecht (1. Abschnitt – Strafanzeige, Ermittlung ff.)

  • Metathemen aus Hamm dazu:
  • Mensch und Staat müssen vor Justiz auf Augenhöhe sein
  • Unabhängigkeit der Justiz herstellen
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Justiz
  • Beweiserhebungs- /Verwertungsverbot
  • zzgl. Verdeckte Ermittler
  • Protokollierung von Zeugenaussagen

Brainstorming Strafanzeige, Ermittlung ff.:

  • Ermittlungstätigkeit , unabhängige (auch wirtschaftlich) STA, keine Weisungsgebundenheit (abgesehen von der Dienstaufsicht)
  • Modell 1: staatsanwaltschaftlich handelnder Ermittlungsrichter
  • Modell 2: weisungsfreie STA , auch General
  • Gefahr bei Unabhängigkeit: Bei Exzessen keine Einwirkungsmittel
  • Gegenforderung: STA abschaffen, Aufgaben in die Polizei eingliedern (mit dort tätigen Juristen)
  • Massenverfahren: Wie umgehen mit katalogmäßigen minderschweren Delikten?
  • Verweis auf das Privatklageverfahren.
  • Verhinderung des „Stempelrichters“:
  • Strittig: Umkehr des Begründungsaufwandes richterlicher Beschlüsse
Richterliche Beschlüsse müssen ausführlich begründet werden.
Forderung nach der Amtshaftung (unabhängige Instanz schaffen, zufällige Überprüfung von richterlichen Beschlüssen – Ermittlungshandlungen mit Grundrechtseingriffen - wie bei Datenabfragen, Gutachten durch die Rechtslehre).
  • Örtliche Entflechtung STA - Gerichte (Richter)
Laufbahnverzahnung auflösen
  • Rollentausch: Richter, STA, Verteidigung ggfls. als Beigeordneter (Pflichtverteidigung)
  • Richterwahlausschüsse in allen Bundesländern.
Öffentlich? 2/3 Parlament 1/3 Fachjuristen?
  • Bessere Qualifizierung vor Berufung zum Richter.
3. Staatsexamen, Praxiserfahrung
Videografierung von Hauptverhandlungen

Fazit:

  • Die STA sind unabhängig und nicht weisungsgebunden (Fachaufsicht bleibt beim General) auszugestalten.
  • Verhinderung des „Stempelrichters“, Stärkung der Position des Ermittlungsrichters.
  • Bessere Qualifizierung vor Berufung zum Richter, sowie Fortbildung nach Berufung.
  • Rollentausch (Laufbahn): Richter, STA, Verteidigung

Nach ausführlicher Diskussion einigt sich die Justizkonferenz auf folgende Aussagen:

  • 1. Die Weisungsbindung der Staatsanwaltschaften ist aufzuheben. Die Staatsanwaltschaften werden zu unabhängigen Behörden. Die Fachaufsicht wird durch die Generalstaatsanwaltschaft geleistet.
  • 2. Die Position des Ermittlungsrichters ist zu stärken. Insbesondere sind die Richtern vorbehaltenen Beschlüsse sorgfältig zu begründen. Die Praxis des sogenannten „Stempelrichters“ muss beendet werden.
  • 3. Vor Berufung zum Richter ist eine berufspraktische Tätigkeit in einem verwandten Fachbereich nachzuweisen. Nach Berufung sind Richter zur Fortbildung verpflichtet. Eine „Qualitätskontrolle“ ist einzuführen.
  • 4. Für die strafrichterliche Laufbahn ist es erforderlich, dass diese auch als Staatsanwalt sowie Verteidiger - ggfls. unter Beistand – vertreten („Rollentausch“).

TOP 4 Verfassungsschutz

Nach ausführlicher Diskussion einigt sich die Justizkonferenz auf folgende Aussagen:

  • 1. Der Verfassungsschutz (und mithin auch der) ist überflüssig.
  • 2. Die Aufgaben können die Staatsschutzabteilung der Landeskriminalämter übernehmen.

TOP 5 Erkenntnisse aus #servergate

Brainstorming:

  • Es ist nichts Besonderes (passiert sehr häufig).
  • „Stempelrichter“ begünstigen die Umstände.
  • Es besteht ein Verdachtsmissbrauch durch die Behörden.
  • Fortsetzung hinsichtlich des Vorfalles durch #padgate
  • Handlungsempfehlungen:
1. technische Möglichkeiten:
Redundanz, Server in Drittstaaten auslagern?
2. juristische Möglichkeiten:
Auslastung der Justiz durch Anwendung der Rechtsmittel
Handlungsbeschreibung an die Behörde, wie uns zu verhalten werden
Intern ermitteln, Fakten sortieren.
3. Keine Ausforschung der Daten auf unseren Servern
Keine Algorithmen dazu.
Einführung eines „Abuse-Knopfes“

Die Justizkonferenz Offenbach empfiehlt folgendes Statement:

„Die Piratenpartei sieht die Ermittlungshoheit ausschließlich bei den Strafverfolgungsbehörden. Sie sieht sich an deren Seite in begründeten Verdachtsfällen des Missbrauchs unserer öffentlichen und jedermann zugänglichen Mediendienste. Wir sind davon überzeugt, dass die Ermittlungsbehörden zukünftig die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und die Grundrechte – auch in Hinblick auf Art. 21 GG - beachten.

Im Übrigen stehen wir für Meinungsfreiheit und unkontrollierten, nicht überwachten Austausch auch im Netz, wie es im Grundrecht auf Integrität und Vertraulichkeit technischer Informationssysteme seinen Ausdruck findet.“

Hinweise an den Bundesvorstand:

1. Hilfreich ist eine genaue Ermittlung der Fakten und die rechtzeitige Einschaltung juristischen Sachverstandes in ähnlichen Fällen.
2. Aus unserer Sicht besteht nur dann akuter Handlungsbedarf in den Eingriff in unsere Telemediendienste, wenn die Informationen von den Ermittlungsbehörden selbst stammen und von diesen zuvor überprüft und bewertet wurden.
Eine eigene Prüfung angeblich inkriminierter Inhalte kann schon aus rechtlichen Gründen nicht durch die Mitarbeiter der Piratenpartei erfolgen.
Wird den Mitarbeiter der Piratenpartei der Verdacht auf Vorliegen einer Straftat mitgeteilt, wird der Informant auf die Polizei zwecks Erstattung einer Anzeige verwiesen.

TOP 6 Bildung von Arbeitsgruppen

  • Vertagt.

TOP 7 Sonstiges

  • Entfällt

TOP 8 Zusammenfassung der Ergebnisse der Sitzung / PM

Feedbackrunde

Die Teilnehmer empfanden die Konferenz als sehr produktiv und waren überrascht, dass entgegen manche Erwartung ein einvernehmliches Arbeiten unter Juristen möglich ist.

Pressemitteilung

  • Entfällt

TOP 7 Ende Sitzung/nächste Sitzung

  • Die nächste Sitzung findet im Mumble statt. Termin nach Dudle-Umfrage.
  • Präsenzsitzungen sollten viermal im Jahr stattfinden.
  • Die Sitzung wurde um 20.15 Uhr geschlossen.