AG Gesundheitspolitik/UG Psyche/AGintern
Im Wissen um die Bedeutung gesundheitspolitischer Kompetenz vereinigen sich interessierte Menschen, Piraten wie Nicht-Piraten, zu einer Bundesarbeitsgemeinschaft, die Themen der Psychiatrie, Sozialpsychiatrie, Psychologie und Psychotherapie aufgreift, sich in Kenntnis über sie setzt, sich eine Meinung bildet und sie den PIRATEN als Position anbietet. Konstruktive Zusammenarbeit ist die Basis eines jeden Erfolgs. Sie beansprucht keine Alleinvertretung ihrer Themen und will vom Wettbewerb der Meinungen lernen. Inklusion von interessierten Menschen in die gesundheitspolitische Arbeit hat einen hohen Stellenwert für die Bundesarbeitsgemeinschaft. § 1 NameDie Bundesarbeitsgemeinschaft nennt sich "Bundesarbeitsgemeinschaft Psyche", im Folgenden AG genannt. Kurzbezeichnung ist "AG Psyche". § 2 Aufgaben(1) Die AG beschäftigt sich inhaltlich mit der psychiatrischen, sozialpsychiatrischen, psychologischen und psychotherapeutischen Versorgung der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. § 3 Kommunikation(1) Die Kommunikation findet außerhalb der Mumble- und RealLife-Treffen auf der öffentlichen Mailingliste der AG statt. Sollte das Kommunikationsaufkommen zu stark ansteigen, wird eine gesonderte Mailingliste eingerichtet. § 4 Mitgliedschaft(1) Mitglied der AG ist jeder, der im Rahmen der Gründung der AG beigetreten ist.
(3) Die Mitgliederliste wird öffentlich geführt. § 5 Sprecher / Koordinatoren(1) Die AG wählt für die Dauer von einem Jahr jeweils drei Koordinatoren und bei Bedarf einen oder mehrere Sprecher. Sprecher können kurzfristig für einen zu bestimmenden Zeitraum gewählt werden.
§ 6 Mitgliederkonferenz(1) Mitgliederkonferenzen können jederzeit durch Internetkonferenzen oder real abgehalten werden. Mitgliederkonferenzen finden regelmäßig statt, der Turnus wird auf der Piratenwiki-Seite der AG bekannt gegeben. § 7 Stimmrecht(1) Die Mitgliederkonferenz der AG führt Abstimmungen zu inhaltlichen und organisatorischen Fragen sowie Wahlen von Sprechern und Koordinatoren durch. § 8 Änderung der Satzung, Gültigkeit(1) Für eine Änderung dieser Satzung ist die Zustimmung von mindestens Zweidrittel der stimmberechtigten Mitglieder nötig. § 9 Auflösung(1) Die AG kann sich auf Antrag mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder auflösen. Der Antrag hierzu muss mindestens zwei Wochen vor der Abstimmung öffentlich bekannt gemacht werden. § 10 Inkrafttreten(1) Für die Annahme dieser Satzung ist die Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden Teilnehmer in der beschließenden Sitzung notwendig. |
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Definition von DiagnosenDie AG Psyche definiert in ihrer programmatischen Arbeit keine medizinischen Diagnosen. Beschlossen am 9.5.2012 - TOP 7.5 Bekenntnis zur EmpirieDie AG Psyche erkennt die Aussagekraft von wissenschaftlichem Arbeiten und Empirie an. Uns ist es als Arbeitsgemeinschaft wichtig, dass die von uns erarbeiteten Positionen auf soliden Fakten basieren und dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung entsprechen. Wissenschaftliches Arbeiten bedeutet, dass Aussagen auf intersubjektiv nachvollziehbaren, reproduzierbaren Untersuchungen beruhen (Empirie). Hypothesen gelten erst dann als gesichert, wenn sie überprüft wurden. Studien sollten doppelt-blind und mit einer möglichst großen Probandenzahl durchgeführt worden sein. Statistiken sollten auch auf einer möglichst großen Stichprobe basieren und sind in ihren Interpretationen kritisch zu sehen. Diese Ausrichtung bedeutet für die Arbeit der AG beispielsweise, dass Quellen, mit denen wir unsere Aussagen stützen, sich auf wissenschaftliche Studien beziehen oder direkt die wissenschaftlichen Studien sein sollten. Einzelne Fallberichte können im Diskussionsprozess hilfreich sein, sind aber noch nicht aussagekräftig genug, um darauf eine Position zu begründen. Auch Artikel in Zeitschriften, Zeitungen und Blogs können eine wichtige Informationsgrundlage sein, dabei sollte allerdings darauf geachtet werden, dass sie sich auf seriöse Quellen beziehen. Neue therapeutische Ansätze werden nicht von vornherein als unseriös abgetan. Allerdings können sie auch erst dann als angebracht angesehen werden, wenn sie ihre Wirksamkeit in wissenschaftlichen Studien belegt haben. Bis dahin werden sie nur als legitime Hypothese ohne Gültigskeitsanspruch angesehen. Die AG Psyche distanziert sich in ihrer Arbeit besonders von Theorien und Ideologien, die menschenverachtende Züge haben. Auch grenzen wir uns von einer pauschalen Ablehnung aller schulmedizinischen Verfahren ab, vor allem wenn sie zur Folge hat, dass dadurch schwer erkrankten Menschen eine Therapie mit belegter Wirksamkeit vorenthalten wird. Beschlossen am 18.7.2012 - TOP 3.1 Kein AlleinvertretungsanspruchEine Arbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Menschen, die an einem Themenbereich zusammenarbeiten wollen. Die Arbeitsweise ist konsensual oder findet im Mehrheitskonsens statt und wird vom zu erreichenden Ziel geprägt. Die AG Psyche ist ein solcher Zusammenschluss. Der Piratenpartei wohnt der Grundgedanke der Freiheit inne, deshalb ist das Konstrukt AG ebenfalls nur ein freiwilliger Zusammenschluss. Die AG Psyche beansprucht nicht die Alleinvertretung und die alleinige Kompetenz im Themenbereich Psychiatrie, Sozialpsychiatrie, Psychologie und Psychotherapie. Deshalb steht es jedem frei, diese Themenbereiche eigenständig zu bearbeiten, abseits der AG Psyche oder eine konkurrierende AG zu gründen. Die Mitglieder der AG Psyche stimmen darin überein, dass eine aktive Mitarbeit Grundlage unserer konsensualen und konstruktiven Arbeitsweise ist. Sie stimmen ebenfalls darin überein, dass gemeinschaftliche Übereinkünfte wirksam sind. Beschlossen am 18.7.2012 - TOP 3.1 Zusammenschluss mit anderen ZusammenschlüssenDie AG Psyche steht einer Zusammenführung oder einem Zusammenschluss mit einer oder mehreren anderen Arbeitsgemeinschaften grundsätzlich nicht ablehnend gegenüber. Zur Wahrung ihrer fortwährenden inhaltlichen Arbeit und der daraus resultierenden und erwarteten Qualität erklären die Mitglieder der AG Psyche, dass eine Zusammenführung oder ein Zusammenschluss nur unter den Bedingungen erfolgen kann, dass es Regelungen in Form einer Satzung gibt, die das Mindestmaß an Regelungen enthält, damit ein verlässlicher Organisationsrahmen besteht sowie die inhaltliche Autonomie geachtet und respektiert wird, die für die Arbeit in den Themenfeldern der AG Psyche notwendig ist. Sofern diese Bedingungen erfüllt sind, würden die Mitglieder der AG Psyche einem Zusammenschluss oder einer Zusammenführung positiv gegenüber stehen. Beschlossen am 13.12.2012 - Siehe Beschlüsse |