Schiedsgerichte/Archivurteile

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Urteile und Veröffentlichungen des Bundesschiedsgerichtes

Neuere Entscheidungen auf eigener Wiki-Seite

Bundesschiedsgericht#Verfahrens.C3.BCbersicht_-_Abgeschlossene_Verfahren

AZ BSG 2010-06-29 und AZ BSG 2010-07-12

Veröffentlicht: 2010-08-17

Kurzinfo: Klage gegen die Einführung des Liquid Feedback-Verfahrens laut Beschluss Z013 der Bundesmitgliederversammlung 2010.1

Zu diesem Fall gab das Bundesschiedsgericht gemäß §1 Abs 2 Schiedsgerichtsordnung a.F. folgendes bekannt:

Nach Veröffentlichung der einstweiligen Anordnung im Verfahren Thiesen
./. Bundesvorstand sah sich das Schiedsgericht, insbesondere die Person
des Vorsitzenden, massiver Kritik ausgesetzt. Kritik ist eine Sache,
jedoch wurde von mehreren Personen der Vorsitzende sowohl per Mail als
auch telefonisch massiv unter Druck gesetzt (bis hin zur Androhung körperlicher
Gewalt). Das Bundesschiedsgericht wird solche Versuche der Beeinflussung
des Verfahrens nicht mehr hinnehmen. Sollten weitere Personen versuchen,
das Verfahren zu beeinflussen, wird das Schiedsgericht bei den zuständigen
Vorständen Ordnungsmaßnahmen beantragen. Weiterhin behält sich der Vorsitzende
Richter bei weiterer telefonischer Belästigung oder Bedrohung zivilrechtliche
Schritte vor. Drohungen jedweder Art werden das Verfahren in keinerlei andere
Richtung lenken. Das Bundesschiedsgericht lässt sich nicht erpressen.
--Stephan "tomate" Urbach, Vorsitzender Richter 14:51, 11. Jul. 2010 (CEST)

AZ BSG 2009-12-09

Veröffentlicht: 2011-02-03

AZ BSG 2009-11-20

Veröffentlicht: 2010-05-10
Kurzinfo: Klage gegen Zusammenfassungen von Mailinglisten etc. des LV Niedersachsen

  • [[Datei:BSG_Urteil_BSG_2009-11-20.pdf|Urteil]] Datei wurde gem. Beschluss gelöscht. (Datenschutz)

AZ BSG 2009-11-05

Veröffentlicht: 2010-04-12
Kurzinfo: Anfechtung LPT Brandenburg 2009, Vorstandsregelung Ermäßigungsbeitrag

Ablehnungsbescheid 2009-12-29

Veröffentlicht: 2010-03-08
Kurzinfo: Offenlegung Beratungsprotokolle und Klageweg

AZ BSG 2009-08-02

Veröffentlicht: 2009-09-24
Kurzinfo: Handlungsrahmen Vorstand und Mitgestaltungswirkung einzelner Piraten

Kommentar des BSG:

Inhalt des Verfahrens war die vorgesehene Schließung des Piratenforums durch den Bundesvorstand, die Befugnisse des Vorstands und die Mitwirkungsrechte einzelner Piraten.

Im Rahmen der Urteilsfindung beschied das Bundesschiedsgericht u.a.:

Nach §4 Abs. 1 der Bundessatzung hat der Vorstand die Pflicht, die organisatorische und inhaltliche Arbeit der Piraten zu fördern. Eine nachträgliche und einseitige Komplettlöschung von Beiträgen einzelner Piraten ist demnach nicht ohne weiteres statthaft, da es für jeden Piraten möglich sein muß, an der Parteiarbeit teilnehmen und an der Meinungsbildung mitwirken zu können. Das Bundesschiedsgericht entschied, das sich aus §9a Abs.2 "Der Bundesvorstand vertritt die Piratenpartei Deutschland nach innen und außen". ergibt, dass der Bundesvorstand ein generelles Regelungsrecht piratischer Kommunikationsstrukturen innehat.

Abschließend rügte das Bundesschiedsgericht die fehlende Mitwirkung des Bundesvorstandes zur Klärung des Falles.

AZ BSG 2009-03-18

Veröffentlicht: 2009-05-08 (korrigiert, BGB §186ff statt §176ff)
Kurzinfo: Amtszeitsregelung Vorstand und Handlungsunfähigkeit


Kommentar des BSG:

Inhalt des Verfahrens war die Amtszeitdauer des Bundesvorstandes und Anträge zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Parteiführung.

Dem 1. Antrag der Antragsteller schließt sich das Bundesschiedsgericht mehrheitlich an. Das Bundesschiedsgericht vertritt die Auffassung, dass sowohl die Intention der Satzung, wie auch die Bezüge des PartG auf das Vereinsrecht nach BGB eine großzügigere Auslegung der Amtszeit des Vorstandes nicht zulassen. Auch wenn vom Bundesvorstand eine Anwendbarkeit der § 186 BGB bestritten wird, so ist bis zu einer Neuregelung zumindest von einer orientierenden, im Zweifel rechtmäßigeren Wirkung auszugehen. Die Amtszeit eines Vorstandes beträgt somit 365 Tage.

Das Bundesschiedsgericht ist zusätzlich der Meinung, dass in Fällen, in denen zum Zeitpunkt der Handlungsunfähigkeit des Bundesvorstandes noch keine Mitgliederversammlung mit Tagesordnungspunkt "Neuwahl des Bundesvorstandes" einberufen wurde, die Einberufung eines außerordentlichen Parteitages zwingend ist.

Das Bundesschiedsgericht unterstreicht mit seiner Entscheidung die Pflicht des Bundesvorstandes, fristgemäß Parteitage einzuberaumen, seine Arbeitsfähigkeit zu erhalten und die Weiterentwicklung der Partei zu bestärken.

AZ BSG 2008-05-18_1

Veröffentlicht: 2009-04-05
Kurzinfo: Ist es statthaft Abstimmungsmodalitäten während eines BuPT durch GO-Anträge zu ändern?


Kommentar des BSG:

Inhalt des Verfahrens war der §12 Abs. 1 der Bundessatzung:

§ 12 - Satzungs- und Programmänderung

(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.

Als Ergebnis des Schiedsgerichtsverfahrens entschied das BSG:

Bis zu einer entsprechenden Regelung sind in Protokollen Abstimmungsergebnisse so aufzuführen, dass eine nachträgliche Bewertung möglich wird. Es sind demnach die Anzahl der Wahlberechtigten, die Ja-Stimmen, die Nein-Stimmen, wie auch die Enthaltungen im Ergebnis festzuhalten.

Urteile und Veröffentlichungen des baden-württembergischen Landesschiedsgerichts

Alle Urteile und Empfehlungen werden im Portal des Landesschiedsgerichts veröffentlicht.

Urteile des Bayerischen Landesschiedsgerichtes

Laufende Verfahren

Abgeschlossene Verfahren

LSG-BY-2023-03

LSG-BY-2023-02

  • Feststellung, dass das Grundsatzprogramm bindend für die Bestimmung eines Vorsitzenden einer AG durch den LaVo ist, war Az. LSG-NDS-2023-04-FK
  • Status: abgeschlossen
  • Beschluss: Abgewiesen Datei:LSG-BY-2023-02-Urteil-anonym.pdf

LSG-BY-2023-01

LSG-BY-2022-01

  • Widerspruch zur Entlastung des 14. BuVo auf dem hyBPT211
  • Wurde ursprünglich am SGdL eröffnet und verhandelt, nach Beschwerde am BSG nach Beschluss BSG 10/2021 an das LSG BY verwiesen
  • Zurückverwiesen an das BSG
  • Status: abgeschlossen
  • Nichteröffnungsbeschluss Datei:LSG-BY-2022-01 Beschluss-anonym.pdf

LSG-BY T 4/17 U

  • Antrag auf Aufhebung der OM "Auflösung einer Untergliederung"
  • Befangenheitsanträge verworfen
  • Status: verwiesen wg. Beschlussunfähigkeit

LSG-BY T 3/17 U

  • Antrag auf Ungültigkeit eines außerordentlichen Kreisparteitags wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung
  • Befangenheitsanträge verworfen
  • Status: verwiesen wg. Beschlussunfähigkeit

LSG-BY T 2/17 U

  • Antrag auf Feststellung, dass Einladung zum außerordentlichen Kreisparteitags zu spät erfolgt ist
  • Befangenheitsanträge verworfen
  • Status: verwiesen wg. Beschlussunfähigkeit

LSG-BY T 1/17 U

  • Antrag auf Ungültigkeit eines außerordentlichen Kreisparteitags wegen fehlerhafter Einladung
  • Befangenheitsanträge verworfen
  • Status: verwiesen wg. Beschlussunfähigkeit

LSG-BY T 7/16 U (vorher LSG-BY C 7/16 U)

  • Antrag auf Aufhebung einer Ordnungsmaßnahme
  • Verfahrensverzögerungsbeschwerde wird vom BSG verworfen
  • Befangenheitsanträge verworfen
  • Status: abgeschlossen
  • Beschwerde wegen Abweisung der Befangenheitsanträge durch das BSG abgelehnt
  • am 21.12.2016 Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BSG im Berufungsverfahren zu LSG-BY V 11/16 U angeordnet
  • Beschluss: Die Anrufung wird mit Urteil abgewiesen Datei:Urteil lsg-by-t-2016-7-u-anonym.pdf

LSG-BY C 10/16 U

  • Antrag auf Feststellung des Rechts, einen Kreisparteitag des KV Landshut einzuberufen
  • Verfahrensverzögerungsbeschwerde wurde vom BSG abgelehnt
  • Befangenheitsanträge verworfen
  • Status: Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung zweier relevanter BSG-anhängiger Verfahren angeordnet
  • Status: BSG prüft Beschwerde*
  • Beschluss: Die Anrufung wird mit Urteil abgewiesen.

LSG-BY V 11/16 U

  • Antrag des Landesvorstands auf Feststellung der rechtmäßigen Geschäftsführung des KV Landshut
  • mit Urteil vom 16.11.2016 Datei:V11-16-anonym.pdf abgewiesen
  • Urteil vom BSG aufgehoben und ans LSG Bayern zurückverwiesen
  • neues Urteil: Es wird festgestellt, dass der Landesvorstand zur Geschäftsführung des KV Landshut berechtigt ist Datei:V11-16-neu-anonym.pdf

LSG-BY V 8/16 U

  • Antrag auf Feststellung, dass der Landesvorstand versucht, die Mitgliedsrechte eines Mitglieds einzuschränken
  • Status: Befangenheitsanträge verworfen
  • Beschluss vom 7.12.2016: Verfahren wird nicht eröffnet, Feststellung von systematischer Mitgliedsrechtseinschränkung ist kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis Datei:V8-16-anonym.pdf
  • BSG erklärt eine Richterin für befangen
  • Beschluss vom 21.12.2016: Verfahren wird nicht eröffnet, Feststellung von systematischer Mitgliedsrechtseinschränkung ist kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis Datei:V8-16-neu-anonym.pdf

LSG-BY C 13/16 U

  • Antrag auf Feststellung der Existenz des BzV Niederbayern
  • Befangenheitsanträge verworfen
  • Beschluss: Verfahren wird nicht eröffnet, Feststellungsklage nicht statthaft Datei:C13-16-anonym.pdf

LSG-BY B 12/16 E

  • Antrag auf Einstweiliger Anordnung zur rechtmäßigen Geschäftsführung des KV Landshut
  • Aufforderung zum Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • Nachweis vorgelegt
  • am 12.11.2016 vom Antragssteller zurückgezogen

LSG-BY B 9/16 U

  • Antrag auf Feststellung des Status des BzV Niederbayern
  • Aufforderung zur Nachbesserung des Antrags
  • Anrufung nur teilweise erfolgreich nachgebessert
  • Beschluss: Verfahren wird wegen gravierender Mängel in der Anrufung und Subsidiarität der Feststellungsklage nicht eröffnet Datei:LSG BY B 9 16 U anonym.pdf

LSG-BY B 6/16 U

Antrag auf Feststellung der Handlungsunfähigkeit des Vorstandes nach Jahresfrist

  • aufgrund fehlender Schlichtung, Verfristung und mangelndem Rechtsschutzbedürfnis nicht eröffnet
  • Nichteröffnungsbeschluss unter Datei:LSG-BY B 6 16 U.pdf

LSG-BY C 5/16 U

Anfechtung der Aufstellungsversammlung für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus

LSG-BY H 4/16 U

Feststellungsklagen bzgl. Satzung

LSG-BY C 3/16 U

Anfechtung von virtuellen Meinungsbildern des Landesverbands Hessen

  • Das Bundesschiedsgericht hat ein Verfahren, das zuletzt am LSG Hessen unter dem Az. LSG-HE-2015-11-19 geführt wurde durch Beschluß (Az. PP#100164656) wegen der Handlungsunfähigkeit an das LSG Bayern verwiesen.
  • Beschluss: Die Anrufung wird mit Urteil abgewiesen. Datei:LSG-BY C 3-16 U-Urteil-anonym-neu.pdf

LSG-BY H 2/16 U

Feststellungsklagen bzgl. Satzung

  • Das Verfahren wurde wegen offensichtlicher Unzulässigkeit nicht eröffnet.

LSG-BY B 1/16 U

Feststellungsklagen wegen Vertretungsbefugnis von Vorstandsmitgliedern eines durch Ordnunsgmaßnahme aufgelösten Kreisverbands

  • Das Verfahren wurde aufgrund einer Verfahrensverzögerungsbeschwerde vom BSG per Beschluss (Az. PP#100178243) an das LSG Hamburg verwiesen.

LSG-BY C 4/15 U

Aufhebung eines Beschlusses zur temporärer Aberkennung der Mitgliedsrichte

  • Berichterstatter gemäß Geschäftsverteilungsplan: Corinna Bernauer
  • Die Befangenheitsanträge gegen die Richter Holger van Lengerich, Christian Reidel und Corinna Bernauer wurden abgewiesen.
  • Die Richter Holger van Lengerich, Christian Reidel und Corinna Bernauer wurden aufgrund einer sofortigen Beschwerde vom BSG wegen Besorgnis der Befangenheit vom Verfahren ausgeschlossen.
  • Das Landesschiedsgericht wurde dadurch in diesem Verfahren handlungsunfähig.
  • Das Verfahren wurde vom BSG per Beschluss (Az. PP#100173868) an das LSG NRW verwiesen.

LSG-BY C 3/15 U

Einspruch gegen Ordnungsmaßnahme

  • Berichterstatter gemäß Geschäftsverteilungsplan: Holger van Lengerich
  • Die Befangenheitsanträge gegen die Richter Holger van Lengerich, Christian Reidel und Corinna Bernauer wurden abgewiesen.
  • Berichterstatterin: Corinna Bernauer, neues Aktenzeichen LSG-BY C 3/15 U (vorher: LSG-BY H 3/15 U)
  • Die Richter Holger van Lengerich, Christian Reidel und Corinna Bernauer wurden aufgrund wegen Besorgnis der Befangenheit vom Verfahren ausgeschlossen.
  • Das Landesschiedsgericht wurde dadurch in diesem Verfahren handlungsunfähig.
  • Das Verfahren wurde vom BSG per Beschluss (Az. PP#100173868) an das LSG NRW verwiesen.

LSG-BY V 2/15 U-I

Antrag auf Feststellungen bzgl der (Nicht)Handlungsunfähigkeit eines Bezirksverbands

  • Der Beschwerde zu LSG-BY V 2/15 U-I (s.u.) wurde durch das BSG teilweise stattgegeben und das Verfahren wurde zurückverwiesen an das LSG Bayern
  • Mit Urteil des BSG wurden die Anträge als unzulässig abgewiesen (Volltext unter Datei:LSG-BY-V 2-15 U II Urteil-anonym.pdf]

LSG-BY V 2/15 U-I

Antrag auf Feststellungen bzgl der (Nicht)Handlungsunfähigkeit eines Bezirksverbands

  • Ausgangsverfahren: LSG-BY V 2/15 U
  • Wegen Untätigkeit des LSG Mecklenburg-Vorpommern wurde das Verfahren an das LSG Bayern zurückverwiesen.
  • Berichterstatterin: Verena Niebler
  • Anrufung unvollständig, Frist zur Nachbesserung gesetzt.
  • Die Eröffnung des Verfahrens wurde durch Beschluss abgelehnt. (Volltext unter Datei:LSG-BY V 2-15 U-I-Eroeffnung-anonym.pdf)

LSG-BY C 2/15 U

Antrag auf Feststellungen bzgl der (Nicht)Handlungsunfähigkeit eines Bezirksverbands

  • Berichterstatterin gemäß Geschäftsverteilungsplan: Corinna Bernauer
  • Anrufung unvollständig, Frist zur Nachbesserung gesetzt
  • Dienstliche Stellungnahmen gem. § 5 Abs 3 SGO von Richtern eingefordert, gegen die sich ein Befangenheitsantrag richtet
  • Der Richter Günter Görlich wurde am 21.05. gem § 4 Abs. 1 SGO aus dem Verfahren ausgeschlossen.
  • Am 17.06. wurde gem. § 5 Abs. 4 SGO die Befangenheit des Vorsitzenden Richters Christian Reidel aufgrund eigener Ablehnung festgestellt. Der Richter wurde daraufhin aus dem Verfahren ausgeschlossen und das Landesschiedsgericht hat seine Handlungsunfähigkeit im Verfahren festgestellt.
  • Mit Beschluss des Bundesschiedsgerichts vom 02.07.2015 (Az. BSG 34/15 H-S) wurde das Verfahren an das Landesschiedsgericht Mecklenburg-Vorpommern verwiesen.

LSG-BY B 1/15 U

Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme

  • Berichterstatter gemäß Geschäftsverteilungsplan: Christian Reidel
  • Anrufung unvollständig, Frist zur Nachbesserung gesetzt
  • Verweisung durch das BSG an das LSG Mecklenburg Vorpommern (Az noch unbekannt) aufgrund Verfahrensverzögerung

LSG-BY H 11/14 U-I

Antrag auf Rechtschutz gegen drohende Ordnungsmaßnahme

  • Ausgangsverfahren LSG-BY G 11/14 U (s.u.)
  • Aufgrund Handlungsunfähigkeit an LSG MV verwiesen.
  • Nach Untätigkeitsbeschwerde gegen LSG SH wieder an das LSG Bayern zurückverwiesen.
  • Berichterstatter: Holger van Lengerich
  • Der Richter Christian Reidel ist aufgrund eigenen Antrags für befangen erklärt worden.
  • Die Eröffnung des Verfahrens wurde durch Beschluss abgelehnt. (Volltext unter Datei:LSG-BY H 11-14 U-I-Eroeffnung-anonym.pdf)

LSG-BY G 11/14 U

Antrag auf Rechtschutz gegen drohende Ordnungsmaßnahme

  • Berichterstatter gemäß Geschäftsverteilungsplan: Günter Goerlich
  • Die Richter Corinna Bernauer, Christian Reidel und Feng Li sind auf eigenen Antrag und auf Antrag des Antragstellers für befangen erkärt worden.
  • LSG-BY erklärt am 22.01. gem. § 4 Abs 4 SGO die Handlungsunfähigkeit, da wegen der Befangenheit von 3 Richtern nur noch 2 Richter für dieses Verfahren zur Verfügung stehen.
  • Durch das BSG an das LSG zurückverwiesen
  • Der Richter Günter Görlich wurde am 15.05. gem § 4 Abs. 1 SGO aus dem Verfahren ausgeschlossen.
  • Am 21.05. wurde § 5 Abs. 4 SGO die Befangenheit der Richterin Corinna Bernauer aufgrund eigener Ablehnung festgestellt. Die Richterin wurde daraufhin aus dem Verfahren ausgeschlossen und das Landesschiedsgericht hat seine Handlungsunfähigkeit im Verfahren festgestellt.
  • Mit Beschluss des Bundesschiedsgerichts vom 04.06.2015 (Az. BSG 29/15 H-S) wurde das Verfahren an das Landesschiedsgericht Schleswig-Holstein verwiesen und wird dort unter dem Aktenzeichen LSG-SH 3/15 geführt.

LSG-BY G 10/14 U (vorher LSG BY 3/14 U)

Herausgabe des Besitzes eines aufgelösten Kreisverbands

  • Anrufung unvollständig, Frist zur Nachbesserung gesetzt.
  • Anrufung durch Antragsteller zurückgezogen

LSG-BY H 9/14 U-I

Anfechtung von Beschlüssen und Wahlen einer Bezirksmitgliederversammlung

  • Ausgangsverfahren LSG-BY M 9/14 U (s.u.)
  • Zwischenzeitlich aufgrund Handlungsunfähigkeit an LSG MV verwiesen.
  • Nach Untätigkeitsbeschwerde gegen LSG MV wieder an das LSG Bayern zurückverwiesen.
  • Das Verfahren wurde wegen multipler Erledigung der Hauptsache eingestellt.

LSG-BY M 9/14 U

Feststellung der Nichtigkeit der Beschlüsse des Bezirksparteitags Niederbayern und der Beschlüsse des dort gewählten Vorstands

  • Anrufung unvollständig, Frist zur Nachbesserung gesetzt
  • Nachbesserung erfolgt
  • Entscheidung zur Eröffnung ausstehend.
  • Der Vorsitzende Richter Christian Reidel, die Richterin Corinna Bernauer und der Ersatzrichter Feng Li werden für Befangen erklärt. Die Ersatzrichter Günter Görlich und Michael Bachinger rücken nach.
  • Michael Bachinger wird zum Berichterstatter ernannt.
  • Michael Bachinger scheidet aus dem Landesschiedsgericht aus.
  • LSG-BY erklärt am 04.01. gem. § 4 Abs 4 SGO die Handlungsunfähigkeit, da wegen der Befangenheit von 3 Richtern nur noch 2 Richter für dieses Verfahren zur Verfügung stehen.
  • Durch das BSG an das LSG zurückverwiesen
  • Der Richter Günter Görlich wurde am 15.05. gem § 4 Abs. 1 SGO aus dem Verfahren ausgeschlossen.
  • Am 24.05. wurde § 5 Abs. 4 SGO die Befangenheit der Richterin Corinna Bernauer aufgrund eigener Ablehnung festgestellt. Die Richterin wurde daraufhin aus dem Verfahren ausgeschlossen und das Landesschiedsgericht hat seine Handlungsunfähigkeit im Verfahren festgestellt.
  • Mit Beschluss des Bundesschiedsgerichts vom 04.06.2015 (Az. BSG 25/15 H-S) wurde das Verfahren an das Landesschiedsgericht Mecklenburg-Vorpommern verwiesen.

LSG-BY B 8/14 U

Anrufung zum Landesparteitag

  • Anrufung unvollständig, Frist zur Nachbesserung gesetzt
  • Unvollständige Anrufung abgewiesen.

LSG-BY H 7/14 U-I

Einspruch gegen Gliederungsordnungsmaßnahme

  • Ausgangsverfahren LSG-BY H 7/14 U (s.u.)
  • Zwischenzeitlich aufgrund Handlungsunfähigkeit an LSG MV verwiesen.
  • Nach Untätigkeitsbeschwerde gegen LSG MV wieder an das LSG Bayern zurückverwiesen.
  • Berichterstatter: Holger van Lengerich
  • Der Richter Christian Reidel ist aufgrund eigenen Antrags für befangen erklärt worden.
  • Die Eröffnung des Verfahrens wurde durch Beschluss abgelehnt. (Volltext unter Datei:LSG-BY H 7-14 U-I-Eroeffnung-anonym.pdf)
  • Mit Beschluss vom 17.12.2014 wurde die gegen die Nichteröffnung gerichtete Beschwerde vom Bundesschiedsgericht verworfen. Das Urteil des LSG Bayern ist damit rechtskräftig.

LSG-BY H 7/14 U

Einspruch gegen Ordnungsmaßnahme Auflösung BzV Niederbayern

  • Der vorsitzende Richter Christian Reidel, die Richterin Corinna Bernauer und der Ersatzrichter Feng Li werden für Befangen erklärt. Die Ersatzrichter Günter Görlich und Michael Bachinger rücken nach.
  • Holger van Lengerich wird zum Berichterstatter ernannt.
  • Michael Bachinger scheidet aus dem Landesschiedsgericht aus.
  • LSG-BY erklärt am 04.01. gem. § 4 Abs 4 SGO die Handlungsunfähigkeit, da wegen der Befangenheit von 3 Richtern nur noch 2 Richter für dieses Verfahren zur Verfügung stehen.
  • Durch das BSG an das LSG zurückverwiesen
  • Der Richter Günter Görlich wurde am 15.05. gem § 4 Abs. 1 SGO aus dem Verfahren ausgeschlossen.
  • Am 21.05. wurde § 5 Abs. 4 SGO die Befangenheit der Richterin Corinna Bernauer aufgrund eigener Ablehnung festgestellt. Die Richterin wurde daraufhin aus dem Verfahren ausgeschlossen und das Landesschiedsgericht hat seine Handlungsunfähigkeit im Verfahren festgestellt.

LSG-BY H 6/14 U-I

Einspruch gegen Gliederungsordnungsmaßnahme

  • Ausgangsverfahren LSG-BY H 6/14 U (s.u.)
  • Nach Untätigkeitsbeschwerde gegen LSG MV wieder an das LSG Bayern zurückverwiesen.
  • Berichterstatter: Holger van Lengerich
  • Der Richter Christian Reidel ist aufgrund eigenen Antrags für befangen erklärt worden.
  • Anrufung durch Urteil abgewiesen. (Volltext unter: Datei:LSG-BY H 6-14 U-I-Urteil-anonym.pdf)

LSG-BY H 6/14 U

Einspruch gegen Ordnungsmaßnahme Auflösung eines Bezirksverbands

  • Der Vorsitzende Richter Christian Reidel wurde für befangen erklärt und durch Anna Lang ersetzt.
  • Der Ersatzrichter Feng Li wurde für befangen erklärt und nimmt nicht an den Beratungen teil.
  • Am 13.09.2014 wurde die Eröffnung des Verfahrens und der Erlass einer Einstweiligen Anordnung abgelehnt.
  • Das Verfahren wurde durch Beschluß des BSG eröffnet und an das LSG-BY zurückverwiesen.
  • Durch Neuwahl des BSG scheiden die Richter Sören Liebich und Anna Lang aus dem Verfahren aus.
  • Die Richterin Corinna Bernauer wird für befangen erklärt. Die Ersatzrichter Günter Görlich und Michael Bachinger rücken nach.
  • Holger van Lengerich wird zum Berichterstatter ernannt.
  • Michael Bachinger scheidet aus dem Landesschiedsgericht aus.
  • LSG-BY erklärt am 04.01. gem. § 4 Abs 4 SGO die Handlungsunfähigkeit, da wegen der Befangenheit von 3 Richtern nur noch 2 Richter für dieses Verfahren zur Verfügung stehen.
  • Durch das BSG an das LSG zurückverwiesen
  • Der Richter Günter Görlich wurde am 15.05. gem § 4 Abs. 1 SGO aus dem Verfahren ausgeschlossen.
  • Am 21.05. wurde § 5 Abs. 4 SGO für die Befangenheit der Richterin Corinna aufgrund eigener Ablehnung festgestellt. Die Richterin wurde daraufhin aus dem Verfahren ausgeschlossen und das Landesschiedsgericht hat seine Handlungsunfähigkeit im Verfahren festgestellt.
  • Mit Beschluss des Bundesschiedsgerichts vom 04.06.2015 (Az. BSG 30/15 H-S) wurde das Verfahren an das Landesschiedsgericht Mecklenburg-Vorpommern verwiesen.

LSG-BY H 5/14 U-I

Parteiausschlussverfahren

  • Ausgangsverfahren LSG-BY A 5/14 U (s.u.)
  • Zwischenzeitlich aufgrund Handlungsunfähigkeit des LSG-BY an LSG-SH verwiesen.
  • Nach Untätigkeitsbeschwerde gegen LSG-SH wieder an das LSG Bayern zurückverwiesen.
  • Der Richter Holger van Lengerich wurde wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Verfahren ausgeschlossen. Hierdurch wurde das Landeschiedsgericht erneut handlungsunfähig.
  • Das Verfahren wurde vom BSG per Beschluss (Az. PP#100187372) an das LSG NRW verwiesen.

LSG-BY H 5/14 U

Parteiausschlußverfahren

  • Der Vorsitzende Richter Christian Reidel wurde für befangen erklärt und durch Anna Lang ersetzt.
  • Zum Berichterstatter wurde Anna Lang
  • Eröffnungsschreiben wurde am 09.09.2014 verschickt.
  • Durch Neuwahl scheiden die Richter Sören Liebich und Anna Lang aus dem Verfahren aus.
  • Die Richterin Corinna Bernauer und der Ersatzrichter Feng Li werden für Befangen erklärt. Die Ersatzrichter Günter Görlich und Michael Bachinger rücken nach.
  • Michael Bachinger scheidet aus dem Landesschiedsgericht aus.
  • LSG-BY erklärt am 04.01. gem. § 4 Abs 4 SGO die Handlungsunfähigkeit, da wegen der Befangenheit von 3 Richtern nur noch 2 Richter für dieses Verfahren zur Verfügung stehen.
  • Holger van Lengerich ist neuer Berichterstatter
  • Durch das BSG an das LSG zurückverwiesen
  • Der Richter Günter Görlich wurde am 15.05. gem § 4 Abs. 1 SGO aus dem Verfahren ausgeschlossen.
  • Am 21.05. wurde § 5 Abs. 4 SGO die Befangenheit der Richterin Corinna Bernauer aufgrund eigener Ablehnung festgestellt. Die Richterin wurde daraufhin aus dem Verfahren ausgeschlossen und das Landesschiedsgericht hat seine Handlungsunfähigkeit im Verfahren festgestellt.
  • Mit Beschluss des Bundesschiedsgerichts vom 04.06.2015 (Az. BSG 27/15 H-S) wurde das Verfahren an das Landesschiedsgericht Schleswig-Holstein verwiesen.

LSG-BY H 4/14 EA

Antrag auf einstweilige Anordnung bzgl. Ruhen der Mitgliedsrechte im PAV LSG-BY 5/14 U

LSG-BY S 3/14 U

Einspruch gegen Ordnungsmaßnahme bevor diese verhängt worden ist und Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung

  • Der Einspruch und der Antrag auf Erlass eine Einstweiligen Anordnung wurden abgewiesen

LSG-BY H 2/14 U

Feststellung der Handlungsunfähigkeit eines Bezirksvorstands

  • Der Vorsitzende Richter Christian Reidel wurde für befangen erklärt und durch Feng Li ersetzt.
  • Zum Berichterstatter wurde Holger van Lengerich bestimmt.
  • Das Eröffnungsschreiben, dass eine Einstweilige Anordnung enthielt, wurde am 09.06.2014 verschickt.
  • Die Richterin Corinna Bernauer und der Ersatzrichter Feng Li werden für Befangen erklärt. Die Ersatzrichter Günter Görlich und Michael Bachinger rücken nach.
  • Urteil (Datei:LSG-BY-H2-14-U-Urteil-anonym.pdf) am 17.12.2014 beschlossen und am 19.12.2014 den Parteien zugestellt.
  • Stellungnahme (Datei:LSG-BY H 2-14 U - Stellungnahme.pdf) zu gegen Richter des LSG Bayern beantragten Ordnungsmaßnahmen.

LSG-BY H 1/14 U

Feststellung der Nichtigkeit der Gründung der Untergliederung "Ortsverband Günztal"

  • Holger van Lengerich ist turnusmäßiger Berichterstatter
  • Das Verfahren in der Hauptsache wurde am 28.01.2014 eröffnet
  • Urteil(Datei:H1-14U-Urteil-anonym.pdf) am 18.02.2012 beschlossen und den Parteien zugestellt.
  • Tenor:
    1. Die am 19.01.2014 in Ronsberg abgehaltene Gründungsversammlung war nicht beschlußfähig.
    2. Die Gründung der Untergliederung „Ortsverband Günztal“ ist nichtig

LSG-BY S 5/13 U

Einspruch gegen Bezirkparteitag Oberfranken.

  • Vom Antragssteller am 22.12.2013 zurückgezogen

LSG-BY B 4/13 U

Feststellung der Rechtswidrigkeit und Aufhebung der Amtsenthebung des Bezirksvorstands Unterfranken

LSG-BY F 3/13 U

Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme des Landesvorstandes Bayern und Antrag auf Befangenheit eines Richters

  • Christian Reidel wurde aufgrund Antrags des Antragstellers sowie eigenen Antrags auf Befangenheit am 22.01.2014 ausgeschlossen.
  • Feng Li rückt als Ersatzrichter nach und ist turnusmäßiger Berichterstatter
  • Das Verfahren in der Hauptsache wurde am 23.01.2014 eröffnet
  • Urteil(Datei:LSG-BY-F3-13U-Urteil-anonym.pdf) am 23.03.2014 beschlossen und den Parteien am 02.04.2014 zugestellt.
  • Tenor:
    Die am 17.10.2013 verhängte Maßnahme durch den Landesvorstand ist aufgrund eines formalen Fehlers nicht haltbar und daher nichtig.


LSG-BY H 2/13 U

Einspruch gegen die Ordnungsmaßnahme betreffend Auflösung eines Kreisverbands

  • Richter Christian Reidel wurde auf Antrag des Antragstellers und auf eigenen Antrag für befangen befunden und durch Thomas Mayer ersetzt.
  • Holger van Lengerich ist turnusmäßiger Berichterstatter
  • Das Verfahren in der Hauptsache wurde am 23.01.2014 eröffnet
  • Am 25.05.2014 trat der Thomas Mayer vom Amt des Ersatzrichters zurück. Er wurde durch Feng Li ersetzt.
  • Öffentliche Verhandlung fand fernmündlich am 11.06.2014 um 19 Uhr im Mumble statt.
  • Das schriftliche Urteil (Datei:LSG-BY-H2-13U-Urteil-anonym.pdf) wurde den Parteien am 27.06.2014 zugestellt.
  • Urteil durch Beschluss des Bundesschiedsgerichts im dortigen Berufungsverfahren BSG 37/14-H-S aufgehoben.
  • Die Richterin Corinna Bernauer und der Ersatzrichter Feng Li werden für Befangen erklärt. Die Ersatzrichter Günter Görlich und Michael Bachinger rücken nach.
  • Michael Bachinger scheidet aus dem Landesschiedsgericht aus.
  • LSG-BY erklärt am 04.01. gem. § 4 Abs 4 SGO die Handlungsunfähigkeit, da wegen der Befangenheit von 3 Richtern nur noch 2 Richter für dieses Verfahren zur Verfügung stehen.
  • Durch das BSG an das LSG zurückverwiesen
  • Der Richter Günter Görlich wurde am 15.05. gem § 4 Abs. 1 SGO aus dem Verfahren ausgeschlossen.
  • Am 21.05. wurde § 5 Abs. 4 SGO die Befangenheit der Richterin Corinna Bernauer aufgrund eigener Ablehnung festgestellt. Die Richterin wurde daraufhin aus dem Verfahren ausgeschlossen und das Landesschiedsgericht hat seine Handlungsunfähigkeit im Verfahren festgestellt.
  • Mit Beschluss des Bundesschiedsgerichts vom 04.06.2015 (Az. BSG 24/15 H-S) wurde das Verfahren an das Landesschiedsgericht Niedersachsen verwiesen.

LSG-BY S 1/13 U

Einspruch gegen Ordnungsmaßnahme

  • Richter Christian Reidel wurde auf Antrag des Antragstellers und auf eigenen Antrag für befangen befunden und durch Feng Li ersetzt.
  • Sören Liebich ist turnusmäßiger Berichterstatter
  • Das Verfahren in der Hauptsache wurde am 23.01.2014 eröffnet
  • Nicht-Öffentliche Verhandlung am 23.03.2014
  • Urteil (Datei:LSG-BY-S1-13U-Urteil-anonym.pdf) am 23.03.2014 beschlossen und den Parteien am 31.03.2014 zugestellt.
  • Tenor:
    Die am 17.10.2013 verhängte Maßnahme durch den Landesvorstand ist aufgrund eines formalen Fehlers nicht haltbar und daher nichtig.

LSG-BY-2013-11-19#3

Antrag auf Befangenheit eines Richters, Einspruch gegen die Ablehnung einer OM durch den Landesvorstand der Piratenpartei Bayern und Aussprechen einer Ordnungsmaßnahme gegen den zweiten Antragsgegner.

LSG-BY-2013-11-19#2

Antrag auf Befangenheit eines Richters, Einspruch gegen die Ablehnung einer OM durch den Landesvorstand der Piratenpartei Bayern und Aussprechen einer Ordnungsmaßnahme gegen den zweiten Antragsgegner.

LSG-BY-2013-11-19#1

Antrag auf Befangenheit eines Richters, Einspruch gegen die Ablehnung einer OM durch den Landesvorstand der Piratenpartei Bayern und Aussprechen einer Ordnungsmaßnahme gegen den zweiten Antragsgegner.

LSG-BY-2013-11-02

Antrag des ehemaligen Vorsitzenden des KV Landshut auf einstweilige Anordnung mit dem Ziel der Reaktivierung des KV Landshut sowie Unterlassung der Behauptung, der KV Landshut sei aufgelöst

  • Christian Reidel wurde aufgrund Antrags des Antragstellers sowie eigenen Antrags auf Befangenheit am 6.11.13 ausgeschlossen.
  • Thomas Mayer rückt als Richter nach
  • Thomas Mayer wurde am 6.11.13 zum Berichterstatter bestimmt
  • Der Antrag wurde wegen Unzulässigkeit gemäß §11 Abs.1 SGO abgelehnt

LSG-BY-2013-10-23

Antrag des Landesvorstandes gegen den Bezirk Unterfranken auf Herausgabe von (original) Unterlagen, Erteilung von Auskünften, Aufhebung eines Beschlusses, sowie Antrag auf einstweilige Anordnung auf Herausgabe von Unterlagen und Erteilung von Auskünften

  • Zurückgezogen am 23.10.2013 wegen Überschneidung mit LSG-BY-2013-10-19

LSG-BY-2013-10-22

Antrag, dass der Vorstand des Landesverband Bayerns einen eingereichten Antrag behandelt.

LSG-BY-2013-10-19

Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme des Landesvorstandes

  • Zum Berichterstatter wurde Sören Liebich bestimmt
  • Daniel Isberner hat für dieses Verfahren das Amt als Schiedsrichter niedergelegt
  • Eröffnungsschreiben mit einstweiliger Anordnung wurde am 21.10.2013 verschickt
  • Entscheidung zum Widerspruch gegen die Einstweilige Anordnung mit Annahme des Widerspruches wurde am 23.10.2013 verschickt.
  • Ablehnung der Berufung gegen die Stattgebung des Widerspruchs der einstweiligen Anordnung durch das Bundesschiedsgericht am 31.10.2013 [1]
  • Ladung zur mündlichen Verhandlung nebst Hinweisen und Fragestellungen wurde am 4.3.14 an die Parteien verschickt
  • Öffentliche mündliche Verhandlung am 3.4.14 in der Bezirksgeschäftsstelle Mittelfranken
  • Abgabe einer öffentlichen Stellungnahme gem §15 Abs. 2 SGO durch das Landesschiedsgericht (Datei:LSG-BY-2013-10-19-Stellungnahme.pdf).
  • Urteil am 13.09.2014 am verschickt. (Datei:LSG-BY-2013-10-19-Urteil-anonym.pdf)


LSG-BY-2013-10-14

Antrag auf Parteiausschluss eines Mitgliedes

  • Zum Berichterstatter wurde Sören Liebich bestimmt
  • Eröffnungsschreiben wurde am 21.10.2013 verschickt
  • Holger van Lengerich wurde aufgrund eigenen Befangenheitsantrags als Richter am 6.11.13 ausgeschlossen.
  • Feng Li rückt als Richter nach
  • Christian Reidel wurde am 6.11.13 zum Berichterstatter bestimmt
  • Urteil am 13.09.2014 am verschickt. (Datei:LSG-BY-2013-10-14-Urteil-anonym.pdf)
  • Durch das BSG an das LSG zurückverwiesen
  • Corinna Bernauer rückt als Richterin in das Verfahren nach
  • Durch den Rücktritt von Feng Li rückt Ersatzrichter Günter Görlich in das Verfahren nach.
  • Günter Görlich wurde durch Beschluss gem. § 4 Abs 1 SGO vom Verfahren ausgeschlossen.
  • LSG hat sich ggü BSG gem. § 4 Abs 4 SGO für handlungsunfähig erklärt
  • Nach der Neuwahl des LSG ist die Handlungsfähigkeit des LSG Bayern wiederhergestellt.
  • Verena Niebler rückt als Richterin in das Verfahren nach.
  • Befangenheitsantrag gegen den Richter Christian Reidel abgelehnt.
  • Das Verfahren wurde wegen Erledigung eingestellt, da der Antragsgegner aus der Piratenpartei ausgetreten ist.

LSG-BY-2013-09-28

Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme des KV Augsburg

  • Zum Berichterstatter wurde Sören Liebich bestimmt.
  • Eröffnungsschreiben wurde am 21.10.2013 verschickt.
  • Mündliche Präsenzverhandlung am 18.12.2013
  • Urteil zugestellt am 19.01.2014. Anonymisirte Urteilsfassung

LSG-BY-2013-09-25

Antrag auf Parteiausschluss eines Mitgliedes

  • Zum Berichterstatter wurde Sören Liebich bestimmt.
  • Verfahren wurde aufgrund formaler Mängel am 21.10.2013 nicht angenommen.

LSG-BY-2013-09-15

Antrag auf Aufhebung einer Ordnungsmaßnahme des BzV Mittelfranken.

  • Berichterstatter: Anna Lang
  • Rücknahme der Ordnungsmaßnahme am 18. September vom Bezirksvorstand Mittelfranken
  • Ablehnung des Antrags aufgrund Erledigung der Streitsache am 14. Oktober 2013

LSG-BY-2013-08-15

Antrag auf Aussetzung des Beschlusses "Dokumentierung eines fehlenden Vorstandsbeschluss" des Bezirksvorstands Unterfranken.

  • Berichterstatter: Klaus Allgäuer
  • Fristsetzung für Nachreichung eines formgerechten Antrags bis zum 3. September 2013
  • Ablehnung des Antrags wegen fruchtloser Fristverstreichung am 21. Oktober 2013

LSG-BY-2013-06-05

Antrag auf Aussetzung eines Vorstandbeschlusses des Berzirksverbandes Unterfranken.

  • Zum Berichterstatter wurde Werner Steppuhn bestimmt.
  • Eröffnung des Verfahrens
  • Rücktritt des Berichterstatters von seinem Amt als Richter.
  • Rücknahme des Antrags vom Antragsteller am 5. Juli 2013.
  • Neuer Berichterstatter: Anna Lang
  • Abschluss des Verfahrens wegen Rücknahme/Erledigung am 14. Oktober 2013

LSG-BY-2013-06-01

Antrag auf Aufhebung von Ordnungsmaßnahmen des Vorstandes des Bezirkverbands Schwaben und deren Aussetzung bis zum Urteil des Landesschiedsgerichts Bayern

  • Zum Berichterstatter wurde Sören Liebich bestimmt.
  • Eröffnungsschreiben wurde am 01.06.2013 verschickt

LSG-BY-2012-12-19

Antrag, dass der Vorstand und von ihm Beauftragte Rechenschaft darüber abzulegen haben, weshalb es zu einer unverantwortlichen Diskriminierung eines Parteimitglieds auf der Wahl der Bundestagslistenkandidaten am 20.10.2012 und am 21.10.2012 in Maxhuette/Haidhof gekommen ist, ohne dass vom Vorstand dagegen eingeschritten worden ist

  • Zum Berichterstatter wurde Anna Lang bestimmt.
  • Schlichtungsversuche wurden unternommen. Die Schlichtung ist gescheitert.
  • Der Antrag wurde als nicht statthaft abgelehnt.
  • Es wurde Beschwerde beim Bundesschiedsgericht erhoben.

LSG-BY-2012-12-03

Anfechtung eines Beschlusses des Landesvorstands, die Aufstellungsversammlung zur Landtagswahl im Stimmkreis 104 zu annullieren

  • Der turnusmäßige Berichterstatter ist Sören Liebich.
  • Magnus Rosenbaum wurde am 8.12.2012 zum Berichterstatter bestimmt.
  • Das Eröffnungsschreiben erging am 8.12.2012 an die beteiligen Konfliktparteien.
  • Die Verhandlung findet als öffentliche Präsenzsitzung am Sonntag, den 27.1.2013 um 14.00 Uhr in der Landesgeschäftsstelle statt. (Wurde verschoben)
  • Neuer Verhandlungstermin: Montag den 11.02.2013 in Mumble im Raum "Bayern -> Landesschiedsgericht"

Urteil: Datei:LSG-BY-2012-12-03 Urteil anonymisiert.pdf

LSG-BY-2012-09-29

Antrag, die Zensur von Artikeln abzuschaffen und die Unfähigkeit des Landesvorsitzenden zu überprüfen

  • Der turnusmäßige Berichterstatter ist Anna Lang.
  • Der Antrag wurde am 3.11.2012 wegen fehlender Statthaftigkeit abgelehnt.

LSG-BY-2012-09-13

Antrag festzustellen, dass die bei der Aufstellungsversammlung des Kreisverbandes Bamberg der Piratenpartei Deutschland vom 06.09.2012 getroffene Aufstellungsentscheidung für den Direktkandidaten Stimmkreis 402 (Stadt Bamberg - Teile vom Landkreis Bamberg) zur Landtagswahl Bayern 2013 nichtig ist.

  • Zum Berichterstatter wurde Sören Liebich bestimmt.
  • Das Eröffnungsschreiben erging am 1.10.2012 an die beteiligen Konfliktparteien.
  • Die Verhandlung findet am Freitag, den 30.11.2012 um 18.00 Uhr im Mumble im Raum "Bayern -> Landesschiedsgericht" statt.

Urteil: Datei:LSG-BY-2012-09-13 Urteil anonymisiert.pdf

LSG-BY-2012-08-19

Antrag, die Wahl des Wahlkreisbewerbers für die Bundestagswahl 2013 auf der Aufstellungsversammlung der Piraten Kreisverband Hof-Wunsiedel am 29.07.2012 für ungültig zu erklären.

  • Der turnusmäßige Berichterstatter war Rainer Obermeier.
  • Das Eröffnungsschreiben erging am 12.09.2012 an die beteiligen Konfliktparteien.
  • Wegen Ausscheiden des bisherigen Berichterstatters aus dem Schiedsgericht wurde am 26.9.2012 Magnus Rosenbaum zum neuen Berichterstatter bestimmt.
  • Die Verhandlung findet am Samstag, den 1.12.2012 um 11.00 Uhr im Mumble im Raum "Bayern -> Landesschiedsgericht" statt.
  • Der Richter Sören Liebich hat am 30.11.2012 sein Richteramt für dieses Verfahren niedergelegt und wird durch Daniel Isberner ersetzt.

Urteil: Datei:LSG-BY-2012-08-19 Urteil anonymisiert.pdf

LSG-BY-2012-07-29

Antrag auf Annullierung eines Beschlusses des Landesvorstandes bezüglich einer Ordnungsmaßnahme.

  • Der turnusmäßige Berichterstatter war Christian Behlendorf.
  • Wegen Ausscheiden des bisherigen Berichterstatters aus dem Schiedsgericht wurde am 26.9.2012 Daniel Isberner zum neuen Berichterstatter bestimmt.
  • Das Eröffnungsschreiben erging am 29.09.2012 an die beteiligen Konfliktparteien.
  • Das Urteil ging am 21.10.2013 raus. Der Antrag wurde abgelehnt

Urteil: Datei:Anonymisiertes Urteil zu LSG-BY-2012-07-29.pdf

LSG-BY-2012-07-09

Antrag auf Annullierung eines Beschlusses des Bezirksvorstandes Oberbayern bezüglich einer Kreisverbandsgründung.

  • Das Eröffnungsschreiben erging am 8.8.2012 an die beteiligen Konfliktparteien.
  • Das Verfahren wurde am 19.08.2012 geschlossen, da der Antrag zurückgezogen wurde.

LSG-BY-2012-05-17

Antrag auf Nichtigkeit zweier Beschlüsse des Bezirksvorstandes Oberbayern, eine Rüge desselben, sowie eine einstweilige Anordnung gegen den Landesverband Bayern

  • Das Landesschiedsgericht Bayern der Piratenpartei war zuständig. Die Anrufung war korrekt und in Teilen statthaft, das Verfahren wurde eröffnet. Der Antragsteller zog sich jedoch vor Anberaumung der Verhandlung durch Austritt zurück und erklärte, eine Verhandlung sei nicht mehr notwendig. Das Verfahren wurde daraufhin vom Schiedsgericht geschlossen.

LSG-BY-2011-02-25

Allgemeine Eingabe eines Piraten zum grundsätzlichen Ablauf eines Schiedsgerichtsverfahrens

  1. Das LSG nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
  2. Das LSG stellt fest: Es wurde durch die Eingabe nicht offiziell angerufen. Somit besteht kein Handlungsbedarf.

LSG-BY-2011-01-28

Feststellungsklage auf Fristversäumnis für die Einreichung der Anträge an den Kreisparteitag Freising.

Die Klage wurde zurück gezogen.

LSG-BY-2010-09-17

Antrag auf Nichtigerklärung eines Beschlusses des Schiedsgerichtes, sowie Antrag auf Ordnungsmaßnahme eines Mitglieds. Die Anrufung wird aus formalen Gründen zurückgewiesen.

Anonymisiertes Urteil vom 17.11.2010: Datei:LSG-BY-2010-09-17-Urteil.pdf, Signatur: Datei:LSG-BY-2010-09-17-Signatur.zip

AZ LSG-BY 2 vom 2010-06-08

(1) Beschwerde über Mitglied

Der Antrag wurde aus formalen Gründen abgelehnt. Zuständig hierfür ist der bayerische Vorstand.

2010-07-14

AZ LSG-BY 1 vom 2010-04-27

(1) Antrag auf Aufhebung der Vorstandswahlen des Bezirksverbandes Schwaben aus formalen Gründen.

Der Antrag wurde mangels Betroffenheit des Antragstellers nicht zur Entscheidung angenommen.

(2) Antrag auf Parteiausschluss aufgrund des Verstoßes gegen die Satzung des Bezirksverbandes Schwaben.

Abgelehnt aus formalen Gründen. Nichtzuständigkeit des Bayerischen Landesverbands sowie Nichtzuständigkeit des Schiedsgerichts bei Antrag auf Ausschluss.

2010-07-14


Urteile des Brandenburger Landesschiedsgerichtes

AZ LSG-BB-2010.01

Veröffentlicht: 2010-06-01
Kurzinfo: Anfechtung des Kreisparteitages Märkisch-Oderland

Urteile des Hamburger Landesschiedsgerichtes

LSG-HH-2009-07-07

Veröffentlicht: 2009-08-11
Kurzinfo: Satzungswidrige Aufstellung der Bewerberliste zur Bundestagswahl 2009


Entscheidungen des Hessischen Landesschiedsgerichtes

AZ LSG_HE_2010-10-04

Antrag vom 04.10.2010, entschieden am 02.11.2010 Kurzinfo: Zusammenschluss zweier Kreisverbände

AZ LSG-HE-2009-12-03

Antrag vom 17.10.2009, entschieden am 29.10.2009:
Kurzinfo: Unzuständigkeit eines Schiedsgerichtes für Feststellungsklagen

Entscheidungen des nordrhein-westfälischen Landesschiedsgerichtes

2013-006

2012-010

2013-011

2013-007

2012-011

2012/002

2012/001

2010/10

2010/6

2010/5

2010/3

2010/1

Entscheidungen des Sächsischen Landesschiedsgerichtes

AZ LSG-SN-091017

Antrag vom 17.10.2009, entschieden am 29.10.2009:
Kurzinfo: Unzuständigkeit eines Schiedsgerichtes für allgemeine Rechtsberatung

AZ LSG-SN-02/09

Verweisung vom Bundesschiedsgericht am 29.12.2009 Kurzinfo: Unzulässigkeit wegen mangelhafter Begründung bei behauptetem Parteiausschluss

AZ LSG-SN-03/09

Verweisung vom Bundesschiedsgericht am 29.12.2009 Kurzinfo: Unzulässigkeit wegen fehlender Angaben zur geltend gemachten Rechtsverletzung

AZ LSG-SN-04/09

Verweisung vom Bundesschiedsgericht am 29.12.2009 Kurzinfo: Unzulässigkeit wegen fehlender Angabe einer Rechtsverletzung

AZ LSG-SN-01/10 a

Verweisung an das BSG - Überarbeiteter Beschluss vom 24.2.2010 Kurzinfo: Verweisung der Klage betreffend diverser Formalien des LPT SN 2010.1 an das BSG wegen Befangenheit aller Richter.

AZ LSG-SN-01/10 b

Streichung eines Absatzes auf Wunsch des Klägers in LSG-SN-01/10 a, da zwar berechtigt, aber nicht ntscheidungsrelevant.

AZ LSG-SN-1/11

  • Beschwerde gegen eine Ordnungsmaßnahme des Landesvorstandes
  • Übernahme durch das BPT wegen Auflösung des LSG durch BSG Beschluss

AZ LSG-SN-2/11

  • Beschwerde gegen die Festlegung des Ortes für den LPT 2011/2 durch den Vorstand und deshalb Anfechtung des LPT
  • Abgabe an das BPT, da alle Richter des LSG vom Verfahren ausgeschlossen sind

AZ LSG-SN-3/11

  • Beschwerde wegen politischer Einlassungen eines Kreisverbandsvorstandes mit der Gefahr der negativen Emotionen gegen Piraten durch Bürger
  • Hinweisbeschluss wegen mangelnder Klagebefugnis
  • Rücknahme der Klage durch den Kläger

AZ LSG-SN-1/12

  • Antrag auf Eilentscheidung wegen Fristsetzung für den Eingang von Briefen zu einer Urabstimmung
  • Wegen Eilbedürftigkeit Beschluss durch eine Alleinentscheidung des Vorsitzenden Richters

Datei:LSG-SN-12 Beschluss Pub.pdf

AZ LSG-SN-5 und 5/12

  • Anfechtungsklage gegen die Mitgliederversammlung des KV Leipzig - Nachwahl eines Vorsitzenden und Abstimmung über nicht bekanntgegebene Textvorlage
  • Nach Satzung kann nachgewählt werden, Rumpfvorstand kann MV einberufen. Fehlende Beschlusstexte verletzen die statuarischen jedes einzelnen Piraten
  • Datei:LSG-SN-12 4 Urteil Pub.pdf

AZ LSG-SN-7/12

  • Antrag auf Eilentscheidung gegen Unterlassung einer Kreisvollversammlung wegen Mängeln bei der Einberufung
  • Abweisung der KLage

Datei:LSG-SN-12 7 Beschluss Pub.pdf

AZ LSG-SN-6/13

  • Antrag auf Feststellung der bestehenden Mitgliedschaft und auf Akkreditierungsfähigkeit zum Kreisparteitag Leipzig
  • Die Mitgliedsschaft besteht seit der Annahme des Mitgliedsbeitrages durch den Kreisverband Leipzig, deshalb hatte der Antragsteller Anspruch auf akkkreditierung zum Kreisparteitag

Datei:LSG-SN-06-13 Urt v 04-04-2013 Pub.pdf

AZ LSG-SN-3,4,5,8,10,11/13

  • Anfechtung der Aufstellungsversammlung am 12.1.13 für die Landesliste, verschiedene Antragsteller, alle rügen die Zusammensetzung der AV und Nichtzulassung von Mitgliedern.
  • Die Anfechtungen sind begründet, der Fehler der Zusammensetzung der AV hätte bereits bei einer Person potentiell zu einer anderen Reihenfolge der Landesliste geführt, ab drei Personen potentiell zu einer anderen Zusammenstzung der Landesliste, deshalb ist diese für nichtig erklärt worden

Datei:LSG-SN 13 3 4 5 8 10 11 Urt v 30-04-2013 Pub.pdf

Entscheidungen des Thüringer Landesschiedsgerichtes

AZ: LSG-TH-02/12

Veröffentlicht am 15.03.2013
Kurzinfo: Klage gegen die Aufstellungsversammlung zur BTW2013

AZ: LSG-TH-01/12

Veröffentlicht am 24.01.2013
Kurzinfo: Klage gegen PA063 des LPT2012.2

AZ: LSG-TH-1/11

Veröffentlicht am 19.05.2011
Kurzinfo: Klage abgewiesen, da der Kläger nicht klageberechtigt vor einem Parteischiedsgericht der PIRATEN ist.

AZ: LSG-TH-4/10

Veröffentlicht am 19.05.2011
Kurzinfo: Klage abgewiesen, da der Kläger nicht klageberechtigt vor einem Parteischiedsgericht der PIRATEN ist.

AZ: LSG-TH-3/10

Veröffentlicht am 19.05.2011
Kurzinfo: Klage abgewiesen, da der Kläger nicht klageberechtigt vor einem Parteischiedsgericht der PIRATEN ist.

AZ: LSG-TH-1/10

Veröffentlicht am 15.07.2010
Kurzinfo: Einstweilige Aberkennung der Parteimitgliedschaftsrechte

AZ: LSG-TH-2/10

Veröffentlicht: 27.06.2010
Kurzinfo: Klage wegen Beitragsermäßigung

AZ: LSG-TH-1/09

Veröffentlicht am 18.11.2009
Kurzinfo: Klage wegen Eingehens eines politischen Bündnisses

Berufungsurteil des Bundeschiedsgerichtes zu dem Fall: