SN Diskussion:Treffen/Landesparteitag/2011.1/Satzungsänderungsanträge
S01 - Fragen von tarzun
Allgemeine Fragen zum Werkzeug der Urabstimmung an sich
- Kann man eine beispielhafte Fragestellung nennen, die per Piratenurabstimmung entschieden werden soll? Sind für diese Fragestellung alternative Verfahren geprüft worden und warum waren die nicht geeignet?
Alle Fragen, die eine möglichst breite Zustimmung der Basis erfordern - z.B. (angeregt vom Vorstand): Beteiligung an überparteilichen Bündnissen - gerade wenn divergierende Meinungen zu erkennen sind. Nicht alles kann bis zum nächsten LPT warten. Zudem ist die Beteiligung auf dem LPT aus deversen Gründen "selektiv". Von Seiten der Mitglieder: z.B. Einberufung eines LPT - wenn der LaVo Dinge verschleppt ..
- Wieviele Urabstimmungen sind in einem Jahreszeitraum realistisch zu erwarten? Inwieweit sind in die Überlegungen die notwendigen finanziellen und organisatorischen Aufwendungen einbezogen?
2? Ist aber sicher billiger, als ein Parteitag - und eine Urabstimmung kann im gegensatz zum Parteitag thematisch begrenzt werden.
- Gibt es Beispiele in anderen Parteien (Bonus: Parteien gleicher Größenordnung), ob und wie dort Urabstimmungen über die nach §11(6) PartG vorgeschriebenen hinaus vorgesehen sind?
- Welches Problem werden/sollen Urabstimmungen lösen?
- Beteiligung der breiten Basis - fokusssiertere Entscheidungen Argumente: http://freiheitsworte.de/2009/11/06/die-urabstimmung-als-legislative-in-der/
- Wieviele Urabstimmungen wurden im "Pilot-KV" Dresden seit der dortigen Einführung durchgeführt?
Keines - war auch nicht nötig.
- Welche Erfahrungen wurden in Dresden mit dem dort vorhandenen Werkzeug Urabstimmung gemacht?
Bisher keine Urabstimmung nötig (im KV ist die auch weniger bedeutend als in gößeren Gebietsverbänden - insbesondere bei fehlendem Delegiertensystem) -- Privacy 13:25, 19. Mär. 2011 (CET)
Konkrete Fragen zum Antrag
"Die Durchführung der Urabstimmung obliegt dem Vorstand, wird er binnen der Fristen unicht tätig, so übernehmen der Initiator und die Unterstützer die Durchführung. "
Frage: Wie kommt der Initiator und die Unterstützer an die Mitgliederdaten?
Ich würde hier vorschlagen, dass sich Initiator und Unterstützer mit Beleg, dass sie den Vorstand zum handeln aufgefordert haben, an die Bundesgeschäftsstelle wenden, mit der Bitte die "stimmberechtigten" Mitglieder des LV über die anstehende Urabstimmung zu informieren.
Für die Auszählung selbst erhält der Initiator oder die Kreisverbände dann gegen Belehrung ein "Wählerverzeichnis". Dies soll sicherstellen, dass sich der LV helfen kann, wenn der LaVo nicht handlungsfähig / willig ist (z.B. einen LPT einberufen kann umd Neuwahlen anzustoßen)
"Ergebnisse von Urabstimmmungen binden den Vorstand."
Schön, das meine Kritik an der Formulierung des UA-§ in der DD-Satzung (da war es noch für den Kreisverband, nicht dessen Vorstand bindend...) offenbar fruchtbar war, aber wie bzw. warum ist dies mit § 15 (3) III PartG vereinbar?
Warum nicht - sind wir nicht in der Lage, auch außerhalb von PT Willensbildung zu betreiben? Und gewährliesten PT für jeden Basispiraten eine angemessene Partizipation - angesichts begrenzter physischer, finanzieller und zeitlicher Resourcen?
"Anträge für eine Urabstimmung sind mit Datum und Beschlusstext bekanntzumachen."
- Wo? Aufm Schwarzen Brett in der WQ-Bar?
- Jedem mitglied schriftlich per Post? Auch denen denen "Beitrag zahlen und in ruhe gelassen werden" reicht?
- Im Wiki?Als Anschlag der Tür der LGS?
Dies soll in der Wahlordnung festgelegt werden - damit ggf. der Bekanntmachungmodus leicht (ohne SÄA) modifiziert werden kann. Ich schlage das gleihce Verfahren wie bei der Einladung zum LPT vor.
"Der Beschlussvorlagen für Satzungsänderungen und Programmänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der Stimmberechtigten"
2/3 der *Berechtigten*? Beißt sich mit http://www.vereinsknowhow.de/rechtspr/zivil/frei/0139.htm. Zur Mehrheitsermittlung ist das J/N-Verhältnis der abgegebenen Stimmen maßgeblich.
"Die nötigen Quoren für die Antragstellung für Urabstimmungen nach Absatz (2), die Art der Bekanntmachung, die Fristen, die Art der Stimmabgabe wird vom Landesparteitag in der Wahlordnung geregelt."
Es gibt im Landesverband Sachsen keine Wahlordnung, die außerhalb von Landesparteitagen Gültigkeit hat.
Wo steht das? Außerdem können wir das durch diese SÄ ändern.
"Das Verfahren hat eine faire, gleiche und geheim Stimmabgabe zu ermöglichen. "
Inwiefern wurde bedacht, das damit auch Briefwahl unmöglich wird?
Nicht komplett unmöglich, aber es sollte die Möglichkeit der Stimmabgabe in "Wahllokalen" deshalb vorgesehen werden. Bei der Briefabstimmung ist ein Doppelumschlag zu verweden - Wahlschein (unterschrieben) aussen, innen Abstimmungumschlag.
-- Privacy 13:12, 19. Mär. 2011 (CET)