SN:Treffen/Landesparteitag/2011.1/Satzungsänderungsanträge

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Der LPT 2011.1 ist ein rein programmatischer Landesparteitag. In der Einladung waren keine Satzungsänderungen angekündigt und werden damit auch nicht auf dem LPT 2011.1 behandelt!

--AndreasRomeyke 12:13, 9. Mär. 2011 (CET)


Diskussion zum Antrag


S01: Urabstimung

In die Satzung des Landesverbandes ist eine Urabstimmung aufzunehmen als eigener Paragraph aufzunehmen (und die übrigen Paragraphen ggf. neu zu nummerieren)


§ (neu) Urabstimmung

In der Piratenpartei Sachsen werden Urabstimmungen durchgeführt:

(1) Zur Bestätigung, Änderung pder Aufhebung eines Beschlusses des Parteitages zur Auflösung des Landesverbandes Sachsen oder der Verschmelzung mit anderen Parteien. (2) Zur innerparteilichen Entscheidungsfindung

   - auf Antrag des Vorstandes
   - auf Antrag Kreisverbänden
   - auf Antrag von Mitgliedern

(3) Anträge für eine Urabstimmung sind mit Datum und Beschlusstext bekanntzumachen. (4) Für Beschlüsse nach (1) ist für die Annahme oder Modifikation eine Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Piraten des Landesverbandes Sachsen erforderlich, ansonsten gilt der Beschluss als aufgehoben.

(5) Gegen Beschlussvorlagen, die gegen geltende Gesetze, Rechte Einzelner, die Satzungen oder das Parteiprogramm verstoßen, steht dem Vorstand ein Vetorecht zu. Gegen Beschlussvorlagen, die mit der Finanzordnung nicht vereinbar sind, steht dem Schatzmeister ein Vetorecht zu. Das Veto ist zu begründen. Die Antragsteller können bei Ablhnung das Schiedsgericht anrufen.

(6) Die Durchführung der Urabstimmung obliegt dem Vorstand, wird er binnen der Fristen unicht tätig, so übernehmen der Initiator und die Unterstützer die Durchführung.

(5) Der Beschlussvorlagen für Satzungsänderungen und Programmänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der Stimmberechtigten, übrige Beschlüsse sind bindend, wenn eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei eine Mindestzahl Stimmberechtigter für den Beschluss gestimmt haben muss.

(6) Die nötigen Quoren für die Antragstellung für Urabstimmungen nach Absatz (2), die Art der Bekanntmachung, die Fristen, die Art der Stimmabgabe wird vom Landesparteitag in der Wahlordnung geregelt. Ergebnisse von Urabstimmmungen binden den Vorstand. Das Verfahren hat eine faire, gleiche und geheim Stimmabgabe zu ermöglichen.

Erläuterung