SN:Kreisverband/Erzgebirge/Spenden
Landesverband Sachsen Kreis- und Regionalverbände:
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Inhaltsverzeichnis
Spenden
Politische Arbeit ist sehr zeitaufwändig, aber sie kostet eben wie so Vieles leider nicht nur Zeit sondern auch Geld. Wahlkampfmittel, Werbemittel, Infostände, Veranstaltungen kosten alle Geld. Einerseits finanzieren wir uns über die Mitgliedsbeiträge der Mitglieder, aber auch über Spenden.
Jeder kann uns mit einer Spende unterstützen, egal ob Geld- oder Sachspende.
Dazu sei gesagt, dass alle Spenden auch hier veröffentlicht werden.
Die Spenden können auch von der Steuer abgesetzt werden. Bei Fragen dazu, einfach eine Mail an schatzmeister@piraten-erzgebirge.de.
Geldspenden
Spendenkonto
Deutsche Skatbank
Kto.: 4732448
BLZ: 83065408
IBAN: DE45 8306 5408 0004 7324 48
BIC (SWIFT-CODE): GENODEF1SLR
Verwendungszweck1: Spende für KV-Erzgebirge
Verwendungszweck2: Vor- Und Nachname (am besten noch die Adresse, für evtl. Spendenquittungen)
Verwendungszweck
WICHTIG:Verwendungszweck: Spende für KV-Erzgebirge
Bitte nicht vergessen, sonst müssen wir die Spende an den Landesverband weiterleiten.
Spendenquittung
Bitte folgendes auch zu beachten:
Steuerlich abzugsfähig sind Mitgliedsbeiträge und Spenden.
Eine steuerbegünstigte Körperschaft, die eine Zuwendung empfangen hat und zur Erteilung von Zuwendungsbestätigungen berechtigt ist, hat dem Spender auf Verlangen grundsätzlich die Bestätigung unter Verwendung der vorgeschriebenen Muster zu erteilen.
Bei Zuwendungen unter 200€ muss keine separate Zuwendungsbestätigung erstellt werden, es genügt die Buchungsbestätigung des Kreditinstitutes.
Wer gern eine Zuwendungsbestätigung für seine Spende ausgestellt haben möchte, wendet sich bitte an den unseren Schatzmeister.
Sie können auch für einen bestimmten Zweck spenden.
Es ist außerdem möglich einer bestimmten Crew, Arbeitsgruppe oder Projektgruppe direkt eine Spende zukommen zu lassen, indem sie als Verwendungszweck beispielsweise "SPENDE KV Erzgebirge/Crew XY" angeben.
Die Spende geht dann in das Budget der Crew, Arbeitsgruppe oder Projektgruppe.
Für Barspenden bei Veranstaltungen oder Infoständen fragen sie bitte die Piraten vor Ort nach dem weiteren Ablauf.
Für den Erhalt einer Spendenquittung sind Formulare vorhanden.
Geldspenden an die Piratenpartei können von der Steuer abgesetzt werden.
Dazu benötigen sie eine steuerabzugsfähige Spendenbescheinigung, die ihnen von unserem Schatzmeister ausgestellt wird.
Die Bescheinigungen werden am Jahresende versandt.
Wenn sie die Bescheinigung direkt benötigen, wenden sie sich bitte an unseren Schatzmeister.
Sachspenden
Sachspenden sind materielle oder immaterielle Spenden an die Piratenpartei.
Dabei kann es sich beispielsweise um Flyer für Infostände, Hartfaserplatten für den Wahlkampf oder auch eine Dienstleistung wie die Bereitstellung eines Servers handeln.
Materielle Sachspenden
Materielle Sachspenden können direkt an Piraten vor Ort geleistet werden.
Auch hier sind Formulare für den Erhalt einer Spendenbescheinigung vorhanden.
Außerdem können Sachspenden, analog zu Geldspenden, ebenfalls an Crews, Arbeits- oder Projektgruppen gerichtet werden.
Wollen sie hier eine Sachspende machen, setzten sie sich bitte mit der entsprechenden Crew, Arbeits- oder Projektgruppe in Verbindung.
Immaterielle Sachspenden
Immaterielle Sachspenden sind Dienstleistungen.
Diese können normal in Rechnung gestellt und der Rechnungsbetrag als Spende verbucht werden.
Wichtig hierbei ist, dass die Rechnung auch normal gestellt werden darf und in den Büchern des Spendenden verzeichnet wird.
Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Zuwendungen an die PIRATEN
Reguläre Mitgliedsbeiträge und Spenden an die PIRATEN sind grundsätzlich steuerlich gefördert, wenn diese von natürlichen, unbeschränkt steuerpflichtigen Personen geleistet werden. Für die steuerliche Behandlung sind folgende Vorschriften maßgeblich:
Nach § 34g EStG wird ein Abzug von der tariflichen Einkommensteuer gewährt. Dabei können 50% der Zuwendung (Mitgliedsbeitrag und Spende) direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (bis zu einer maximalen Zuwendung von 1.650,00 € bei Ledigen und 3.300,00 € bei zusammenveranlagten Ehegatten). Tatsächlich liegt die effektive Steuerentlastung einige Prozentpunkte höher wegen Solidaritätszuschlags und ggf. Kirchensteuer. Werden über diese Summen hinaus Beträge den PIRATEN zugewendet, kann der diese Grenze übersteigende Teil gemäß § 10b Abs. 2 EStG vom Steuerpflichtigen als Sonderausgaben abgezogen werden. Für diesen übersteigenden Anteil gilt ebenfalls eine Grenze von 1.650,00 € (zusammenveranlagte Ehegatten 3.300,00 €). Die sich hieraus ergebende Steuerentlastung hängt vom individuellen Steuersatz ab.
Werden pro Kalenderjahr mehr als 3.300,00 € zugewendet (zusammenveranlagte Ehegatten 6.600,00 €), dankt dies die Piratenpartei aber nicht der Staat. Der diese Grenze übersteigende Teil ist nicht mehr steuerlich begünstigt.
Für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt ist nicht immer eine Spendenbescheinigung notwendig:
Für Mitgliedsbeiträge genügt die Vorlage von Barzahlungsbelegen oder Buchungsbestätigungen/Kontoauszug der Bank (§ 50 Abs. 3 EStDV).
Bei Spenden bis 200,00 € bedarf es streng genommen darüber hinaus auch einer Verwendungsbestätigung (§ 50 Abs. 2 Nr. 2c EStDV) durch die PIRATEN, worauf aber in der Finanzverwaltungspraxis selten Wert gelegt wird.
Dementsprechend stellen wir grundsätzlich nur bei Spenden über 200,00€ förmliche Zuwendungsbestätigungen aus. Für Spenden unter 200,00€ können förmliche Zuwendungsbestätigungen bei Bedarf beim Schatzmeister angefordert werden.