SH Diskussion:LPT2013.1/Anträge/XA0401 Einführung einer Tourismusabgabe

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Ich schlage vor den Antragstext (für das Grundsatzprogramm SH) folgendermaßen zu ändern:

Ich beantrage an geeigneter Stelle im Kapitel Tourismus (??) ins Grundsatzprogramm SH einzufügen:

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein befürwortet die Möglichkeit der Einführung einer Tourismusabgabe auf Gemeindeebene. Die Einnahmen sollen die jeweiligen Gemeinden in Eigenregie zur Förderung ihres touristischen Profils ausgeben können. Zur Zahlung verpflichtet werden können sollen alle am Tourismus Beteiligten bis hin zum Einzelhandel, die genauen Regelungen trifft jede Gemeinde für sich. Diese Abgabe erscheint uns sinnvoller als zum Beispiel eine Bettensteuer, die unserer Auffassung nach bei Einführung einer Tourismusabgabe gestrichen werden soll.

Begründung: Formal, und: Ins Grundsatzprogramm gehört (im Gegensatz zum Wahlprogramm) nicht die Aussage was man ändern will, sondern welchen grundsätzlichen Zustand sich wünscht. (Bitte Hinweis ob zwischen "können" und "sollen" ein Komma soll oder nicht.) Malte MCS


Rudi: Ich verstehe nicht, warum dies eine Forderung der Piraten sein soll. Die Gemeinden können dies doch heute schon machen.

Bei mir in Bosau gibt es das schon: http://gemeinde-bosau.de/index.php/archiv-bekanntmachungen/64-kur-fremdenverkehrsabgabe.html


@Rudi: Die Gemeinden können - sofern sie zu einer bestimmten "Rubrik" gehören - eine Fremdenverkehrsabgabe einführen. ("Die staatliche Anerkennung gemäß der Landesverordnung über die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort ist die Voraussetzung für die Erhebung von Kurabgabe und Fremdenverkehrsabgabe").Dieses ist etwas ganz anderes als die von mir vorgeschlagene Tourismusabgabe, die - sofern gewünscht - dann von jeder Gemeinde aufgerufen werden könnte. Das Land Brandenburg hat gerade solch eine Tourismusabgabe beschlossen - siehe z. Bsp. http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12423999/62249/

@Malte Danke für die Anmerkungen - formal habe ich verstanden und werde bei Zeiten den Text anpassen. Was meinst Du mit dem Hinweis "ob zwischen "können" und "sollen" ein Komma soll oder nicht"? Das habe ich nicht verstanden


Mach dir keinen Kopf drum um meine "Komma" Anmerkung. Wusst nur nicht ob ich ein Komma in meinen Text einfügen soll oder nicht. Brauchst du nicht zu beachten. Malte


Moin,

der Antrag ist zum einen formell unsauber, weil eine geeignete Stelle nicht existiert. Der Antragsteller soll und kann die Einordnung grundsätzlich nicht einer anderen Instanz als dem LPT selbst überlassen. Daher stelle dies bitte klar.

Im Weiteren halte ich die Forderung für deutlich zu konkret. Die Aussagen zum Tourismus sind zu schwach und ex ergibt sich gerade keine einheitliche Programmlinie, sondern wieder nur eine Einzelforderung.

Eine Linie wäre z.B. die Forderung, dass wir die Eigenfinanzierung des Tourismus in der Region anstreben und hierfür die geeigneten rechtlichen Rahmen fordern. Daraus lässt sich programatisch einiges ableiten - z.B. eine Tourismusabgabe.

Du solltest im Weiteren in der Formulierung Deines Antrages klarstellen, dass Du nicht die aktuell nach § 10 KAG mögliche Abgabe, sondern eine bedingungslose Möglichkeit zur Erhebung verlangst. Alles andere macht den Piraten, die diese Position dann in einer Diskussion entgegengehalten bekommen, das Leben nur unnötig schwer.

mfg Malte S. 14:43, 13. Dez. 2012 (CET)


Moin

Die Tourismusabgabe, ist ein zweischneidiges Schwert, gerade reiche Speckgürtelgemeinden werden durch Nichterhebung von dieser profitieren. Während sich das Wohnen in den betroffenen Gemeinden für die Einwohner unter den Antragsbedingungen verteuert, läuft man Gefahr, das eine Flucht in die Umlandgemeinden einsetzt, die keine Abgabe haben. Die Folge wären Infrastrukturelle Probleme außerhalb der Toursimuszeiten, Beispiel Sylt - Feuerwehr. Daher ist es notwendig das die Abgabe auf Betriebe die unmittelbar durch Tourismus Umsatzgewinne generieren zu beschränken. Die Auswüchse der Zweitwohnugssteuer sind hier ein Beispiel. Die Wohnungsknappheit ist vielerorts ein Hausgemachtes Problem der ALG2 Bedingungen. Für Arbeitnehmer dagegen ist die Zweitwohnung oft eine wirtschaftliche Frage. Ansonsten wird die Tourismusabgabe eine Kultursteuer, die dann als Forderung der Piraten den Kommunen eine neue Möglichkeit bietet, den Bürger zu schröpfen.

MfG Cord Böge 21.12.2012

Nachtrag: Auch jetzt sehe ich immer noch die Möglichkeit, das Kommunen hier eine Kulturabgabe generieren. Wünschenswert wäre, das Gemeinden die Gebiete in denen eine Tourismusabgabe erhoben wird ausweisen können und zudem neue Baugenehmigungen oder auch Einzelobjekte mit dieser Abgabe belegen können. So kann eine Unterwanderung und Zersiedlung der Kommunen verhindert werden, Beispiel wären Campingplätze an Badeseen oder auch Stadteile wie Schilksee oder Einkaufszentren die der vornehmlichen Versorgung von Urlaubern dienen. Mir ist durchaus bewusst das es das ganze verkompliziert, aber der Schutz und die individuellen Interessen der ansässigen Bevölkerung müssen Vorrang haben.

MfG Cord Böge


Anmerkung der Antragskommission: Dieser Antrag ist eine spezielle Einzelforderung und trägt somit den Charakter eines Wahlprogramm-Antrages. Daher ist er für das Grundsatzprogramm ungeeignet. Ein Wahlprogramm für den Landesverband stellen wir derzeit nicht auf. Die AK rät daher dazu, den Antrag als Positionspapier einzustellen und etwas an der Formulierung zu feilen. Der Satz:" Zur Zahlung verpflichtet werden können sollen alle am Tourismus Beteiligten bis hin zum Einzelhandel, die genauen Regelungen trifft jede Gemeinde für sich." ist unglücklich formuliert und sollte umformuliert werden. Z.B.: "Die Gemeinden sollen entscheiden können, wer zur Zahlung verpflichtet werden soll...". Für die AK: Michael Kröger



olgr 22:41, 7. Jan. 2013 (CET) Ich bin zu faul nachzuschauen, aber widerspricht das nicht unserer Forderung nach freiem Zugang zu Natur etc?

Dieser Antrag ist zwar formal ok, steht aber im Widerspruch zu dem Wahlprogrammantrag "Freier Zugang zu den Naturschönheiten, Erholung in freier Natur". Wenn dieser Antrag durchkommt, nimmt der Landesverband eine um 180° gedrehte Haltung ein.


@olgr

Die geforderte Tourismusabgabe bezieht sich lediglich auf "Dinge", die Geld kosten - sagen wir zum Beispiel 10 Prozent Aufschlag. Eine Bude, die an einem Sonntag am Hafen von Glückstadt Fisch an die dortigen Touristen verkauft und dies bisher für 10€ pro "Fischpaket" getan hat, zahlt zukünftig davon 1€ Tourismusabgabe. Geht der Besucher einige Schritte weiter und besucht die kostenfreie Kunstausstellung, so zahlt der Betreiber und somit indirekt der Besucher in Zukunft 10% von 0€ = 0€ Tourismusabgabe. Wo ist jetzt der Widerspruch?

SiHansen 20:00, 08. Jan. 2013 (CET)