SH:Vorstand/Beschlussanträge/2017-05-22/01
Umlaufbeschluss - Antrag zur Bearbeitung von Beitragsminderungen durch die SG Mitgliederbetreuung |
NR: 2017-05-22/01 |
- Antragsteller
- Annette
- Text
- Der Landesvorstand Schleswig-Holstein möge beschließen, dass bei der Bundesmitgliederverwaltung eingehende Anträge auf Beitragsminderung auch von der SG Mitgliederbetreuung entschieden werden dürfen. Sonderfälle (längerfristige, unklare o. rückwirkende Minderungen etc.) werden weiterhin an die jeweilgen Landesverbände weitergeleitet.
- Begründung
- Seit dem Bundesparteitag 2017.1 liegt die Zuständigkeit für eingehende Minderungsanträge beim jeweilgen Landesvorstand, sofern die Landessatzung nichts anderes regelt. Anträge die in der Bundesmitgliederverwaltung eingehen, werden von der SG Mitgliederbetreuung an die jeweilige Landesmitgliederverwaltung weitergeleitet, damit dort über den Antrag entschieden und der Vermerk im CRM gemacht werden kann. Da in den meisten Fällen die Minderung ohne Anforderungen von Belegen etc. genehmigt wird, kann man sich diesen Schritt auch sparen, und so eine schnellere Bearbeitung für das Mitglied erfolgen. Ähnlich wie schon bei Austritten oder Änderungen der Adresse kann die zuständige Landesmitgliederverwaltung in BCC gesetzt werden, und wird so über die postiven Entscheidungen informiert. #####################
- Ergebnis
- abgelehnt (2017-05-22)
- Dafür
- -
- Dagegen
- Wolfgang, Toni, Stefan, Kathie, Sven, Arne, Cord
- Enthaltung
- -
- Anmerkungen zur Entscheidung
- Sven: Grundsätzlich bin ich zwar dafür, aber ich würde das lieber in die Geschäftsordnung schreiben wollen, da dort auch bereits vermerkt ist, dass der Schatzmeister und GenSek diese Entscheidung alleine treffen können. (Alternativantrag: http://wiki.piratenpartei.de/SH:Vorstand/Beschlussantr%C3%A4ge/2017-05-22/02 )
- Umsetzungsverantwortlich
- SG Mitgliederbetreuung