SH:Vorstand/Beschlussanträge/2013-09-05/02
- Antragsteller
- Stefan
- Text
- Ab dem 01.01.2014 ändert sich die Erstattung von Kosten wie folgt: Der Verpflegungsmehraufwand beträgt bei eintägiger Reise und einer Mindestabwesenheit von >8 Stunden 12 Euro bei mehrtägigen Reisen am An- und Abreisetag jeweils 12 Euro und an den Zwischentagen jeweils 24 Euro
- Begründung
- Hiermit wird die Reisekostenordnung des LV S-H an die neuen Steuerrichtlinien, sowie die Reisekostenordnung der Bundespartei angepasst.
- Ergebnis
- angenommen (2013-09-05)
- Dafür
- Stefan
- Dagegen
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- Enthaltung
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