SH:Vorstand/Beschlussanträge/2013-02-06/03
- Antragsteller
- Swanhild (BuVo)
- Text
- Hiermit beantragt der Bundesvorstand gem. >
http://wiki.piratenpartei.de/Bundesvorstand/Umlaufbeschluss/121
- den Landesvorstand Berlin einen Betrag von 1,-- Euro
- den Landesvorstand Mecklenburg-Vorpommern einen Betrag von 891,44 Euro
- den Landesvorstand Nordrhein-Westfalen einen Betrag von 247.847,30 Euro
- den Landesvorstand Saarland einen Betrag von 14.791,01 Euro
- den Landesvorstand Sachsen einen Betrag von 6.908,98 Euro
- den Landesvorstand Sachsen-Anhalt einen Betrag von 1.194,37 Euro
- den Landesvorstand Schleswig-Holstein einen Betrag von 43.552,35 Euro
- Begründung
- Gem. § 18 (5) PartG darf bei einer Partei die Höhe der staatlichen Teilfinanzierung die Summe der Einnahmen nach § 24 Abs. 4 Nr. 1 bis 7 nicht überschreiten (relative Obergrenze). Diese Grenze ist geschaffen worden, damit Parteien nicht von staatlichen Mitteln abhängig sind, sondern ausreichend eigene Mittel zur Verfügung haben, um ihre Ausgaben finanzieren zu können. Diese Grenze ist sinnvoll und sollte deshalb nicht nur auf die Gesamtpartei angewandt werden, sondern auch auf die einzelnen Landesverbände der Piratenpartei. Gleichzeitig bittet der Bundesvorstand Euch zu bedenken, dass ihr nur deshalb höhere Einnahmen als Eure berücksichtigungsfähigen Einnahmen aus 2011 aus der staatlichen Parteienfinanzierung bekommt, weil die anderen Landesverbände durch ihre Einnahmen zu der Höhe der Zuwendungen aus der staatlichen Teilfinanzierung beigetragen haben. Gem. § 22 PartFin haben die Bundesverbände der Parteien für einen angemessenen Finanzausgleich für ihre Landesverbände Sorge zu tragen. Das ist dem Bundesvorstand der Piratenpartei für die Anspruchssumme 2012 nur in einem geringen Maße möglich, weil der Eigenanteil der Zuwendungen 2012 durch den Vorwegabzug an die Landesverbände sehr niedrig ist. Deshalb bittet der Bundesvorstand Euch, sich an diesem Finanzausgleich zu beteiligen, damit wir unserer gesetzlichen Pflicht nachkommen können. Sofern Ihr diesen Antrag an Euren Landesparteitag weiterleitet, bittet der Bundesvorstand höflich darum, eine Empfehlung auszusprechen, wie die Anwesenden des Landesparteitages abstimmen sollten, weil diese Piraten Euch vertrauen, denn sonst hätten sie Euch nicht in den Landesvorstand gewählt. Es ist nicht jedem einzelnen Piraten zuzumuten, dass er sich in vollem Umfang in die Thematik der staatlichen Parteienfinanzierung einarbeitet und Eure Mitglieder würde deshalb eine Empfehlung mit großer Sicherheit begrüßen. Sofern ihr diesen Antrag ablehnt, bittet der Bundesvorstand um eine schriftliche Begründung, die zu der Ablehnung führte, damit diese Gründe zukünftig ausgeräumt werden können. Der Bundesvorstand behält sich bei Nichtannahme des Antrags ausdrücklich eine Prüfung nach §15 Abs. 2 der Finanzordnung vor und verzichtet demgemäß durch diesen Antrag nicht auf die Durchsetzung der Bundessatzung.
- Ergebnis
- verwiesen (2013-02-06)
- Dafür
- Sven, FrankW, Stefan, Heiko, Michael, Torsten, Marcel, Arne
- Dagegen
- -
- Enthaltung
- -
- Abwesend
- FrankB
- Anmerkungen zur Entscheidung
- Der Vorstand reicht einen Antrag auf dem LPT ein, um eine Entscheidung herbeizuführen. Der Antrag sollte u.a. auch eine Empfehlung über die Höhe der tatsächlichen Zahlung enthalten (möglicherweise modular).
- Umsetzungsverantwortlich
- Sven, Heiko, Stefan, Torsten