SH:Vorstand/Beschlussanträge/2013-01-13/01
Umlaufbeschluss - Ergänzung der Geschäftsordnung des Landesvorstandes zur Regelung der Leitungen von Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl 2013 |
NR: 2013-01-13/01 |
- Antragsteller
- Heiko Schulze
- Text
- Es wird beantragt, in der Geschäftsordnung des Landesvorstandes folgende Regelung zu treffen: "Der Vorsitzende des Landesvorstandes bzw. der zuständigen Gliederung leitet die Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl 2013, bis diese eine Versammlungsleitung gewählt hat. Ist dieser verhindert oder lehnt eine Versammlungsleitung ab, ist der für die Kommunalwahlen 2013 zuständige Beisitzer sein Vertreter als Versammlungsleiter. Ist auch dieser verhindert oder lehnt eine Versammlungsleitung ab, ist jedes andere Vorstandsmitglied berechtigt und gilt als vom Vorstand beauftragt, die Vertretung zu übernehmen."
- Begründung
- Mit dieser Ergänzung der Geschäftsordnung soll sicher gestellt werden, dass die vom Landesvorstand (oder vom Vorstand der zuständigen Gliederung) einberufenen Aufstellungsversammlungen in vorgegebener Reihenfolge einen Verantwortlichen für die Versammlungsleitung genannt bekommen. Vertreter des Vorsitzenden des Landesvorstandes ist damit zunächst Arne als zuständiger Beisitzer.
- Ergebnis
- angenommen (2013-01-19)
- Dafür
- Heiko, Michael,FrankW, FrankB, Stefan, Marcel, Arne, Torsten
- Dagegen
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- Enthaltung
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- Nicht abgestimmt
- Sven
- Umsetzungsverantwortlich
- Vorstand insgesamt