SH:LPT2015.2/Anträge/X071 - Deutsche Gebärdensprache an schleswig-holsteinischen Schulen ermöglichen!
Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.2.
Der Landesparteiltag, 2015.01, der Piraten möge beschließen: An Schulen, an denen Kinder mit dem Förderschwerpunkt „Hören“ unterrichtet und betreut werden, soll auf Antrag der Schule die 'Deutsche Gebärdensprache' als Wahlpflichtfach eingeführt werden. Die Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag wird aufgefordert, einen entsprechenden Antrag in den Landtag einzubringen, der die Landesregierung auffordert, den Schulen, an denen der Förderschwerpunkt „Hören“ vorhanden ist, auf Antrag die Möglichkeit zu eröffnen, „Gebärdensprache“ als Wahlpflicht zu etablieren, an den antragsstellenden Schulen das Wahlpflichtfach „Deutsche Gebärdensprache“ zum Schuljahr 2016/2017 einzuführen. Der Unterricht erfolgt an dem von den Bundesländern Hamburg, Berlin und Brandenburg erstellen Rahmenlehrplan, von der Landesregierung zum 1.5.2016 einen Bericht anzufordern, in dem diese die Vorbereitung zur Umsetzung des Ziels darstellt.
Seit März 2002 ist die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache offiziell anerkannt. Die Gebärdensprache ist für die eigenständige Kommunikation gehörloser Menschen unerlässlich, sie ist für viele Schwerhörige und Gehörlose die Muttersprache. Die Förderung der Deutschen Gebärdensprache in Bildungseinrichtungen wie Schule oder Kita ist ein wichtiges Element, um die allgemeine Verbreitung dieser Sprache und damit die Förderung eines inklusiven Zusammenlebens zu unterstützen. Denn je mehr Hörende die Deutsche Gebärdensprache beherrschen, umso einfacher wird es für Schwerhörige und Gehörlose sein, mit der hörenden Welt in Kontakt zu treten, ohne auf Gebärdendolmetscherinnen und -dolmetscher angewiesen zu sein. In anderen Ländern, zum Beispiel den Vereinigten Staaten, ist die dort ausgeübte Gebärdensprache akzeptiert und erfüllt die Anforderungen für Fremdsprachen an den Schulen und in den meisten Akademien und Universitäten. Im Nachbarbundesland Hamburg wurde der erste Schritt in Richtung einer Etablierung der Deutschen Gebärdensprache als Sprache im Unterricht bereits getan: Im Zuge der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, zu der sich Deutschland bekannt hat,haben Berlin, Brandenburg und Hamburg bereits gemeinsam einen Rahmenlehrplan für das Fach entwickelt. In Brandenburg wird die Deutsche Gebärdensprache an ausgewählten Schulen als Fremdsprache unterrichtet.
Piraten haben sich in diesem Feld immer engagiert und mit gezielten Initiativen bereits einiges erreicht. Mit dem Antrag zur Einführung der „Leichten Sprache“ wurde eine Diskussion angestoßen, die in der Gesellschaft schon lange und nun auch im Schleswig-Holsteinischen Landtag Konsens ist und endlich in ersten Schritten umgesetzt wird. Mit der Initiative zur Gebärdensprache werden Piraten erneut ein wichtiges Thema im Rahmen die Inklusionsdiskussionen anstoßen und damit einen wesentliche Beitrag für Akzeptanz, Verständnis und Miteinander in unsere Gesellschaft leisten.
|
Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.