Planen und Bauen für die Zukunft
Großprojekte wie Stuttgart 21 zeigen, dass es selbstverständlich werden muss, die Bevölkerung frühzeitig und nicht nur umfassend an Planungsprozessen nicht nur zu beteiligen, sondern auch frühzeitig mitentscheiden zu lassen. In Schleswig-Holstein können daher wollen wir Projekte wie beispielsweise die Fehmarnbelt-Querung, den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals, den Ausbau des Hochspannungsnetzes oder den Weiterbau der A 20 nur durchführen, wenn sie von einer breiten demokratischen Basis getragen werden.
Bei der Umsetzung von Planung in konkrete Vorhaben wollen wir ressourcenschonend bauen, Natur und Landschaft selbstverständlich schonen – ob bei der Anlage neuer Gewerbegebiete, städtischer Wohnverdichtung, Umnutzung von Konversionsflächen oder bei Altbausanierungen. Energetische Ertüchtigung ist dort sinnvoll und zu fördern, wo sie nicht zerstörend wirkt, etwa bei Baudenkmälern.
Neue Techniken – wie beispielsweise die umfassende Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten – sollen dabei ebenso eingesetzt werden, wie neue Medien, um eine möglichst umfassende Beteiligung zu ermöglichen.
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Langfristige Landschaftsplanung
Bei der Landschaftsplanung dürfen Nachhaltigkeit und Zukunftsgestaltung keine Lippenbekenntnisse bleiben, die den kurzfristigen Zielen einzelner Kommunen oder Regionen geopfert werden. Landschaftsplanung muss vielmehr langfristig angelegt sein und durch Transparenz und frühzeitige Beteiligung die Interessen der Kommunen schon im Voraus effektiver als bisher berücksichtigen. Der nach wie vor weitgehend ungezügelte Flächenverbrauch muss durch eine Belohnung der Flächenschonung gestoppt werden. Wir halten eine strengere Anwendung des Regionalplanungsgesetzes geboten.
Wohnverdichtung in Städten und Gemeinden
Eine Zersiedelung der Landschaft und damit eine Versiegelung von Flächen durch immer mehr Neubaugebiete ist zu vermeiden. Gemeinden müssen sich hier stärker aufeinander abstimmen. Wir fordern, dass vorrangig Innenstädte und Dorfkerne mit Wohnbebauung verdichtet und damit wieder belebt werden. Ein höherer Anteil an Wohnen Dies fördert die Lebensqualität in den Städten und Dörfern.
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Neubauten
Bei Neubauten für Wohngebäude soll es selbstverständlich sein, dass sie kind- und altersgerecht und mit Rücksicht auf mobilitätseingeschränkte Mitbürger errichtet werden. Energiesparende Maßnahmen und Energiegewinnung aus natürlichen Ressourcen sind bei allen Neubauten einzuplanen. Neubauten für öffentliche Verwaltungen sollen die Ausnahme bilden. Hier sind ressourcensparend vorrangig geeignete und entsprechend sanierte Altbauten zu nutzen.
Konzentration von Gewerbegebieten
Die beinahe unkontrollierte Ausweisung und der hemmungslose Ausbau von immer neuen Gewerbegebieten in Konkurrenz zu benachbarten Gemeinden müssen vermieden werden. Die Ausweisung von Gewerbeflächen muss sich wieder an den Größen der Gemeinden orientieren. Wir wollen, dass im Rahmen einer neuorientierten Landesplanung eine stärkere Koordinierung und Kontrolle der ausgewiesenen Flächen stattfindet.
Umgang mit Konversionsflächen der Bundeswehr
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Wir wollen, dass die Konversionsflächen durch die Bundesrepublik (bzw. die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) nicht höchstbietend am Markt verkauft, sondern vorrangig den Kommunen zu einem gerechten Preis angeboten werden. Öffentlicher Grund und Boden muss vorrangig der gesamten Bevölkerung zugutekommen. Das Land Schleswig-Holstein muss sich nachhaltig dafür beim Bund einsetzen.
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