SH:LPT2012.1/Anträge/WP01.04 Datenschutz4

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Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms zur Landtagswahl an den Landesparteitag 2012.1.

Antrag Nummer WP01.04 an den LPT 2012.1.
Beantragt von
datenritter
Titel 
Datenschutz - Bußgeldzuständigkeit und Handhabe gegen Behörden für das ULD
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Privatsphäre, Datenschutz und Bürgerrechte

Antragstext

Das Wahlprogramm wird im Abschnitt Privatsphäre, Datenschutz und Bürgerrechte wie folgt umformuliert bzw. ergänzt:

Aktuelle Fassung:

Stärkung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD)

Das Risiko für eine datenverarbeitende Stelle, vom ULD kontrolliert zu werden, ist momentan nicht gegeben. Unserer Einschätzung nach ist das ULD mit der aktuellen personellen und finanziellen Ausstattung nicht in der Lage, den nötigen Druck aufzubauen, damit datenverarbeitende Stellen sich an die bestehenden Gesetze halten. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, das ULD so zu stärken, dass Beratung und Kontrolle flächendeckend und zeitnah gewährleistet werden.

Neue Fassung:

Stärkung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD)

Das Risiko für eine datenverarbeitende Stelle, vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) kontrolliert zu werden, ist momentan gering. Unserer Einschätzung nach ist das ULD mit der aktuellen personellen und finanziellen Ausstattung nicht in der Lage, den nötigen Druck aufzubauen, damit datenverarbeitende Stellen sich an die bestehenden Gesetze halten. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, das ULD so zu stärken, dass Beratung und Kontrolle flächendeckend und zeitnah gewährleistet werden. Wir unterstützen die Forderung des ULD nach Bußgeldzuständigkeit bei Datenschutzverstößen. Das ULD soll zudem bei Verstößen gegen den Datenschutz oder die Informationsfreiheit auch gegen Behörden und Angestellte im öffentlichen Dienst vorgehen können.

Begründung

  • Formulierung: Ein "nicht gegebenes" Risiko ist - nunja - keins.
  • Ergänzung: Bußgeldzuständigkeit. Siehe [1].
  • Ergänzung: Handhabe gegen Behörden.
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