SH:LPT2012.1/Anträge/S008 Antragskommission
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2012.1.
Die Satzung wird um einen Absatz ergänzt:
Eine Antragskommission (AK) entlastet den Vorstand beim Sortieren der Anträge in eine sinnvolle Reihenfolge. Durch die Prüfung, ob sich Anträge widersprechen oder ergänzen, also ggf. direkt nacheinander behandelt werden müssen, sich inhaltlich überschneiden, also ggf. von den Antragstellern zu einem Antrag zusammengefasst und überarbeitet werden können, sowie ob sie formal überhaupt geeignet sind (Rechtschreibung, Grammatik, beschlussfähiger Text, Antragstyp usw.), wird im Vorfeld die Qualität der Anträge gehoben. Ungeeignete Anträge können schneller abgelehnt werden. Insgesamt werden Parteitage effizienter. Da die AK aber Einfluss auf die Beschlüsse des Parteitages hat, muss sie zum einen in der Satzung (und Geschäftsordnung) eingerichtet und zum anderen festgelegt werden, dass ihre Mitglieder ihre eigene Meinung zum Inhalt außen vor zu lassen hat. Der Parteitag bleibt in seinen Entscheidungen unabhängig, da die AK lediglich Empfehlungen abgibt und die Tagesordnung (und damit die Antragsreihenfolge) jederzeit geändert werden können.
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