SH:LPT2012.1/Anträge/S008 Antragskommission

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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2012.1.

Antrag Nummer S008 an den LPT 2012.1.
Beantragt von
datenritter
Titel 
Einrichtung einer Antragskommission
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
betrifft Abschnitt/Kapitel 
§ 9b

Antragstext

Die Satzung wird um einen Absatz ergänzt:


§ 9b - Der Landesparteitag

(8) Der Landesvorstand soll vor dem Landesparteitag eine Antragskommission einrichten. Diese besteht aus mindestens einem Vorstandsmitglied und beliebig vielen weiteren Piraten. Aufgabe der Antragskommission ist es, eingereichte Anträge zu sichten, bezüglich formaler Eignung und Wechselwirkungen mit anderen Anträgen sowie ggf. der Bundessatzung zu beurteilen und Empfehlungen an die Antragsteller und den Landesparteitag auszusprechen.

Begründung

Eine Antragskommission (AK) entlastet den Vorstand beim Sortieren der Anträge in eine sinnvolle Reihenfolge. Durch die Prüfung, ob sich Anträge widersprechen oder ergänzen, also ggf. direkt nacheinander behandelt werden müssen, sich inhaltlich überschneiden, also ggf. von den Antragstellern zu einem Antrag zusammengefasst und überarbeitet werden können, sowie ob sie formal überhaupt geeignet sind (Rechtschreibung, Grammatik, beschlussfähiger Text, Antragstyp usw.), wird im Vorfeld die Qualität der Anträge gehoben. Ungeeignete Anträge können schneller abgelehnt werden. Insgesamt werden Parteitage effizienter.

Da die AK aber Einfluss auf die Beschlüsse des Parteitages hat, muss sie zum einen in der Satzung (und Geschäftsordnung) eingerichtet und zum anderen festgelegt werden, dass ihre Mitglieder ihre eigene Meinung zum Inhalt außen vor zu lassen hat. Der Parteitag bleibt in seinen Entscheidungen unabhängig, da die AK lediglich Empfehlungen abgibt und die Tagesordnung (und damit die Antragsreihenfolge) jederzeit geändert werden können.

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