Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2012.1.
- Antrag Nummer S006 an den LPT 2012.1.
- Beantragt von
- datenritter
- Titel
- Entlastung des Vorstands (Klarstellung)
- Empfehlung der Antragskommission
- formal ok
- betrifft Abschnitt/Kapitel
- § 9a
Antragstext:
Die Satzung wird wir folgt ergänzt und geändert:
Aktuelle Fassung:
§ 9a - Der Vorstand
(9) (...) Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied
nicht entlastet, so kann der Landesparteitag oder der neue Vorstand
gegen ihn Ansprüche geltend machen.
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Neue Fassung:
§ 9a - Der Vorstand
(9) (...) Wird der Vorstand nicht entlastet, so können der Landesparteitag oder der neue Vorstand gegen ihn Ansprüche geltend machen. Werden einzelne Vorstandsmitglieder nicht entlastet, so können der Landesparteitag oder der neue Vorstand
gegen sie Ansprüche geltend machen. Die Entlastung des Vorstands oder einzelner Vorstandsmitglieder kann zeitlich oder gegenständlich beschränkt werden.
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Begründung
Es sollte verständlich formuliert sein, wer gegen wen Ansprüche geltend machen kann. Außerdem wird die Möglichkeit einer teilweisen Entlastung in der Satzung festgeschrieben.
- Diskussion
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